Blaue Led`s nachprüfung
Hi Leutz
Heute aufm weg zur schule wurde ich von der polizei angehalten wegen blauen standlicht LED`s. Habe ja wieder original Fahrwerk drinne wo das auto hoch ist. Sagt mir dann der vogel ja sie haben tiefergelegtes fahrwerk haben sie das auch eingetragen. hab dann gesagt ja das is original ist auch eingetragen. Da hat er erstmal doof geguckt. Dann kamen wir zu den LED`s. Er meinte es kommt ne anzeige und wahrscheinlich zu einer nachprüfung und das er mir eine anzeige schreibt. Finde das ziemlich krass.
Wollte euch jetzt fragen ob ich ehrlich ne nachprüfung wegen dem standlicht machen muss da ich ja noch in probezeit bin und wieviel das ungefähr kosten wirde die anzeige?
17 Antworten
Hmm, komisch, in der Regel gibts dafür nen Mängelschein. Das kostet 10€...
Evtl hatte er einfach schlecht Laune bzw seine Frau hatte ihn nicht gelassen (😉) die Nacht zuvor... *ggg*
Abwarten und Tee trinken
Achso, mein 1000ster Beitrag, ich beglückwünsche mich, auf zu dem 2000sten Beitrag... 🙂
hmm, klingt scheise, is aber erstmal so richtig!
denn es liegt im ermessen des polizisten!!
er kann dir nur ne mängelkarte geben, aber es kann auch punkte werden!!
und ab 1 punkt musste zur nachschulung!
also hier in berlin kostet es so 250,-!
plus 30,- zustellungsurkunde plus strafe und so!!!
hmm, als kagge gelaufen!! 🙁
richtig, so wer mit sowas rum fährt geht auch das risiko ein, also fände es ja am besten, lampen raus machen vor ort oder das auto stehen lassen und glech abschleppen lassen. ehrlich für sows kann man kein verständlnis haben
hui habe gerade auf http://www.bussgeldkataloge.de/ nachgelesen es gilt als B-Verstoß und man darf in der probezeit 2 stück davon haben ;D
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Willst du mir jetzt sagen dass das so schlimm ist? Hoffentlich blitzen sie dich da nächste mal oder, da hab ich kein Verständnis für, wenn man so rast. 😉
Du fährst mit verbotenen Teilen durch die Gegend und regst Dich dann im Anschluß noch auf?
Da es eine Veränderung an der Lichttechnischen Einrichtung war, hätte er das Auto auch stillegen können - dann hättest Du zu Fuß weitergehen können.
Und vorallem: In der Probezeit? Dann sag ich erst recht: Selbst Schuld...
Zitat:
Original geschrieben von DaSash
Willst du mir jetzt sagen dass das so schlimm ist? Hoffentlich blitzen sie dich da nächste mal oder, da hab ich kein Verständnis für, wenn man so rast. 😉
wer sagt hier was von rasen?????
Erst Lesen dann antworten!
ich hab auch cyrix gemeint. Oder will er mir erzählen dass er sich immer an die zulässige Vmax hält? Wohl kaum.... ich hab dich nicht gemeint, Gizzlor.
Und außerdem hat sich Gizzlor garnicht beschwert, er hat nur gefragt was passiert.....
mal ne frage also haben motorhaube net aufgemacht und net gesehen wenn das dann kommt der brief kann ich dann vielleicht sagen das es diese blauen glühbrinen sind von philips oder so?
Zitat:
Original geschrieben von Gizzl0r
mal ne frage also haben motorhaube net aufgemacht und net gesehen wenn das dann kommt der brief kann ich dann vielleicht sagen das es diese blauen glühbrinen sind von philips oder so?
alle zugelassennen standlicht birnen leuchten weiß!!!
auch die philips!!
und dein licht war blau und is somit als lichtfarbe für standlicht unzulässig!
--> wird also nix werden!!
steh dazu wie ein mann und dann is gut!! 😉
Zitat:
Original geschrieben von DaSash
ich hab auch cyrix gemeint. Oder will er mir erzählen dass er sich immer an die zulässige Vmax hält? Wohl kaum....
ich glaub auch kamu, das der cyrix immer seine vmax fährt 😉
Was soll das jetzt, verkabelung an der lichttechnischen einheit?
denk mal das war ne ganz normale led standbirne, nichts besonderes 😉
mach dir keine sorgn, das nächste mal sag einfach du wechselst es an der nächsten tankstelle!
mfg
Laut StVZO § 66 a I darf nach vorne strahlendes Licht nur weiß sein.
Daraus der Umkehrschluss, das blau nach § 66 a I StVZO nicht zulässig ist (egal bei welchen Fahrzeug, Rad, KRAD oder Auto etc)
Der TÜV sagt hierzu:
Zitat:
Zu den lichttechnischen Einrichtungen zählen Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren.
Alle nach vorn wirkenden Beleuchtungseinrichtungen müssen weißes, alle nach hinten gerichteten müssen rotes Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes Licht abstrahlen. Von diesem Grundsatz sind nur Blinker mit gelbem, Nebelscheinwerfer mit hellgelbem, sowie Rückfahrscheinwerfer mit weißem Licht ausgenommen.
quelle
TÜV Nordvon daher wirst du schlechte Karten haben.
Zudem wirst du ebenfalls hiermit rechnen müssen:
Straßenverkehrsgesetz
III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Regelsatz in Euro und Punkte: 50€, 3Pkt.
Was in der Probezeit zur Nachschulung führt.
Dann noch viel Spaß! ;(
ähhhhm, liegt das an mir oder ist der Paragraph über Ordnungswidrigkeiten so unverständlich geschrieben?
So wie ich das lese liegt es ja im Ermessen des Pozileibeamten ob und wann er etwas als Ordnungswidrigkeit auslegt wolang er irgendeinen Beweis für irgendetwas findet :P
Na super...gut, dass bei uns so wenig kontrolliert wird 😉
Gruß Björn