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Biete Beifahrersonnenblende OHNE Airbagaufkleber,neuwertiger Zustand

irina1974 irina1974

Themenstarter
Private Kleinanzeige
Kategorie:
Ersatzteile
Artikelzustand:
Gebraucht
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Stört Euch auch der hässliche Airbaghinweis auf der Sonnenblende der Beifahrerseite eueres Opel Mokka B ab Baujahr 2020?
Ich habe eine neuwertige (keine Kratzer /gebrauchsspuren) englische Sonnenblende zu verkaufen.Und da das ja die für die rechte Seite ist hat die auch keinen Airbaghinweis/Aufkleber!Sonnenblende ist beleuchtet!

Preis incl.Versand innerhalb Deutschlands ohne Inseln

35€ fix

Citami Citami

Du solltest eigentlich wissen das es verboten ist eine Beifahrersonnenblende ohne Airbaghinweis zu nutzen und dadurch das Fahrzeug die Zulassung verliert.

Und dann hier eine solche Sonnenblende zum Kauf anzubieten.

Astra_2002 Astra_2002

Das belege mir aber jetzt bitte einmal schriftlich!

Der Verkauf mag ja vielleicht noch eine Grauzone sein, aber gleich der Verlust der Zulassung durch den Einbau ist mehr als fragwürdig. Vermutlich hat Dir das Dein Händler erzählt, weil der es bzw. jeder Gewerbetreibende sicher nicht darf - weil die im Falle eines Falles dann haftbar wären. Aber was sollte dagegen sprechen, wenn Du es als Eigentümer des Fahrzeugs machst?! Schließlich könntest Du die Sonnenblende auch komplett weglassen.

Citami Citami

Zitat:
@Astra_2002 schrieb am 2. Juni 2025 um 15:18:58 Uhr:
Schließlich könntest Du die Sonnenblende auch komplett weglassen.

Dann wäre dieser Aufkleber an einer anderen Stelle gut sichtbar angebracht.

Was glaubst Du warum dieser Aufkleber auf beiden Seiten der Sonnenblende angebracht ist? 🤔

Astra_2002 Astra_2002

Ja genau! An einem Teil, das man nicht so einfach entfernen könnte. Das war also jetzt also eher kein Beleg für Deine Behauptung.

Woher hast Du denn die Info, dass die Zulassung flöten geht? Händler, Stammtisch, fundierte Artikel (z. B. ADAC)? Bei einer fundierten Aussage lasse mich natürlich gerne eines besseren belehren.

irina1974 irina1974

Themenstarter

Biete Beifahrersonnenblende OHNE Airbagaufkleber,neuwertiger Zustand

Wenn man…so wie vor dem Warnhinweis Terror auf der Sonnenblende den entsprechenden Warnhinweisaufkleber am Türholm der A Säule anbringt ist alles in bester Ordnung.

irina1974 irina1974

Themenstarter

Und das Teil ist original Opel!Wurde bei Opel bestellt und eingebaut ! Ist halt nur die Sonneblende aus England…..und da die dort ja auf der falschen Seite fahren ….haben die an der Stelle eben nicht diese hässlichen Warnhinweise……von wegen Verkauf verboten!Ball flachhalten….

Citami Citami

Zitat:
@irina1974 schrieb am 2. Juni 2025 um 16:20:24 Uhr:
Und das Teil ist original Opel!Wurde bei Opel bestellt und eingebaut ! Ist halt nur die Sonneblende aus England…..und da die dort ja auf der falschen Seite fahren ….haben die an der Stelle eben nicht diese hässlichen Warnhinweise……von wegen Verkauf verboten!Ball flachhalten….

Dafür dann auf der Seite wo er bei uns nicht ist. 🤣 Wie ist das mit flachhalten? 😂

Astra_2002 Astra_2002

Also dann doch nur gefährliches Halbwissen ohne fundierte Grundlage...
Noch bedauerlicher, dass solche Beiträge dann auch noch als "hilfreich" gekennzeichnet werden.

Citami Citami

Zitat:
@Astra_2002 schrieb am 2. Juni 2025 um 20:03:50 Uhr:
Also dann doch nur gefährliches Halbwissen ohne fundierte Grundlage...
Noch bedauerlicher, dass solche Beiträge dann auch noch als "hilfreich" gekennzeichnet werden.

Du tust mir leid.

Lifeforce Lifeforce

G.A.S.T.

Biete Beifahrersonnenblende OHNE Airbagaufkleber,neuwertiger Zustand

Keine Ahnung ob die Information noch aktuell sind.

§ 35a StVZO - Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle.

Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.

Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 5 € laut Bußgeldkatalog.

irina1974 irina1974

Themenstarter

Kann zu! Blende ist verkauft!


Astra_2002 Astra_2002

Zitat:
@Lifeforce schrieb am 2. Juni 2025 um 20:55:14 Uhr:
Keine Ahnung ob die Information noch aktuell sind.
§ 35a StVZO - Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle.
Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.
Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag 5 € laut Bußgeldkatalog.

DANKE! Damit kann ich etwas anfangen.

Also fassen wir zusammen:
Vorgeschrieben ist es. Und falls nicht vorhanden, droht maximal ein Verwarngeld in Höhe 5,- € - was demnach (sehr) weit entfernt ist vom Verlust der Zulassung. ;-)

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