Betrug/Urkundenfälschung
hey...
ich wollte vorigen Samstag meinen ersteigerten BMW e36 verkaufen und so fing der ganze Ärger an:
Der Käufer fing an,an dem Auto zu suchen...
dann fiel ihm plötzlich auf, dass die ident-nr im Motorraum geschweisst wurde und daraufhin rief er die polizei!
Nun wurde anzeige gegen mich gestellt,wegen betrug und urkundenfälschung! die kripo hat das auto auch gleich als beweismittel gesichert!!
is das denn so einfach?? wo stehen denn diese nummern??
das auto kam mit genau dieser nummer mehrmals durch den TÜV und wurde auch schon von anderen besitzern gefahren! Im januar hatte ich einen unfall,wo ein gutachten erstellt wurde!!
hätte das dem tüv und dem gutachter net auffallen müssen?
oder kann es sein,dass die nummer legal is und es sich hier um ein missverständnis handelt!?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von outfield
Wenn sich herausstellt, dass es sich hier letztendlich wirklich um Dein Auto mit der passenden ident.nr. handelt und das Ganze sich als Fake herausstellt, würde ich an Deiner Stelle den Typen, der die Polizei direkt gerufen hat mal wegen Verleumdung, übler Nachrede und Falscher Bezichtigung einer Straftat anzeigen...
(Nur mal ganz nebenbei)Gruß Outfield
warum? 😕
Der hat nichts anderes gemacht als die Polizei gerufen,und die haben dann ohne ihn entschieden was zu tun ist.Das ist sein gutes Recht selbst wenn er sich in die Hose macht die Polizei zu rufen.
Wieso Verleumdung?Hat der das in die Zeitung gestellt??!Warum üble Nachrede??Hat er das ganze in der Nachbarschaft verbreitet?!Warum Bezichtigung einer Straftat??!Der hat niemanden bezichtigt da er auch nicht geschädigt ist??!
Da sollte man mal weniger Barbara Salesch und Matlock schauen,da kommt zu oft dieser Mist vor... 😉
Der hat als braver Bürger bei einer merkwürdigen Geschichte einfach die Polizei zu rate gezogen,welche dann verpflichtet war das ganze zu überprüfen.Nicht mehr und nicht weniger.
60 Antworten
Mit einem D kommt ein 325er raus. Was war es denn für einer? Und passt die Ausstattung mit dem überein, was ich vorher gepostet habe
Fahrgestellnummer WBAXXXXXXXXXXXX so fängt meine an!!
die farbe stimmt auch,das schiebedach auch, die elektr. fensterheber auch, 4 türer usw
trifft fast alles zu!! außer cassette un so!!
sogar das lenkrad stimmt!!!!!!
sieht nicht so schlecht aus. Evtl wurde da nur nach einen Unfall oder sowas dram rumgeschweißt. Allzuviele Sorgen würde ich mir da jetzt nicht machen. Halt uns aber bitte auf dem laufenden. Das interessiert mich wirklich
Wenn sich herausstellt, dass es sich hier letztendlich wirklich um Dein Auto mit der passenden ident.nr. handelt und das Ganze sich als Fake herausstellt, würde ich an Deiner Stelle den Typen, der die Polizei direkt gerufen hat mal wegen Verleumdung, übler Nachrede und Falscher Bezichtigung einer Straftat anzeigen...
(Nur mal ganz nebenbei)
Gruß Outfield
Mach dir mal nicht zu viele Gedanken. Ist jetzt ärgerlich, aber da wird dir wohl nicht viel passieren.
Es gibt noch weitere "Nummern" an Autos. Das sind die PKZ. Wo die sitzen, wissen nur der Hersteller und die Polizei, die diese Daten von den Herstellern bekommen haben.
Jetzt wollen die erstmal schauen, ob das Auto zu den Papieren passt. Wenn das passt, dann bekommst Du es ohne Weitere zurück. Kann aber sein, das kleine Beschädigungen am Auto sind, vom Überprüfen. Das machen die nicht vorsichtig.
Hatte vor einigen Jahren etwa das geleiche Problem. Da war die Nummer krumm und schief eingeschlagen, Spachtel um die Nummer war zu sehen und es hat sogar ein Buchstabe gefehlt. Hat damals die Polizei mitgenommen und auch versucht das zu klären. Die konnten nichts mehr rausfinden, überhaupt nichts zu finden über die Identität des Autos. Da das nicht zweifelsfrei zugeordnet werden konnte, durfte ich mein Auto wieder abholen. Hab eine Bescheinigung bekommen und durfte mir beim TÜV die passende Fahrgestellnummer einschlagen und es wurde eingetragen.
Monate später bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde komplett eingestellt. Wie ich dem Schreiben entnehmen konnte, war das schon bekannt, seit das Auto ein Jahr alt war!! Und das war damals schon mindestens 15 Jahre her!! Das wurde anscheinend auch nie beim TÜV festgestellt, anscheinend hat das auch keine Werkstatt gemerkt und das Auto wurde ÖFTER umgemeldet. Das ist über 15 Jahre nicht aufgefallen! Nur als ich das Auto verkaufen wollte, hat es der Käufer gesehen und ich bin selber zur Polizei und hab das gemeldet.
Also immer entspannt. Zum Anwalt würde ich erst, wenn dir etwas vorgeworfen wird. Kannst dich aber gerne vorab mit einem in Verbindung setzen. ABER der super Tip mit der Rechtsschutz ist nicht so gut, da sind soweit ich weiß, keine Straftaten in den Leistungen inbegriffen. Da Du alle Unterlagen vom Kauf hast und wenn du einen "normalen" Marktpreis für das Auto bezahlt hast, brauchst Du dir keine Gedanken machen. Da kann man dir auch keine Hehlerei unterstellen.
Zitat:
Original geschrieben von outfield
Wenn sich herausstellt, dass es sich hier letztendlich wirklich um Dein Auto mit der passenden ident.nr. handelt und das Ganze sich als Fake herausstellt, würde ich an Deiner Stelle den Typen, der die Polizei direkt gerufen hat mal wegen Verleumdung, übler Nachrede und Falscher Bezichtigung einer Straftat anzeigen...
(Nur mal ganz nebenbei)Gruß Outfield
warum? 😕
Der hat nichts anderes gemacht als die Polizei gerufen,und die haben dann ohne ihn entschieden was zu tun ist.Das ist sein gutes Recht selbst wenn er sich in die Hose macht die Polizei zu rufen.
Wieso Verleumdung?Hat der das in die Zeitung gestellt??!Warum üble Nachrede??Hat er das ganze in der Nachbarschaft verbreitet?!Warum Bezichtigung einer Straftat??!Der hat niemanden bezichtigt da er auch nicht geschädigt ist??!
Da sollte man mal weniger Barbara Salesch und Matlock schauen,da kommt zu oft dieser Mist vor... 😉
Der hat als braver Bürger bei einer merkwürdigen Geschichte einfach die Polizei zu rate gezogen,welche dann verpflichtet war das ganze zu überprüfen.Nicht mehr und nicht weniger.
@ surferboy:
...besser mal nicht immer direkt anmaßend werden !
Ich für meinen Teil zähle mich glücklicherweise zum arbeitenden Teil der deutschen Bevölkerung und somit bleibt mir -gottseidank- das "Hartz4-Fernsehprogramm" vorenthalten ;-)
Zitat:
Original geschrieben von outfield
@ surferboy:
...besser mal nicht immer direkt anmaßend werden !
Anmaßend war hier keiner.
Die Forderung nach einer Verleumdungsklage erschließt sich mir auch nicht ganz.
Hallo,
die Fahrgestellnummer ist auch im Kombiinstrument hinterlegt. Kann sogar von jedermann ausgelesen werden.
Weiterhin steht im Motorsteuergerät auch die Fahrgestellnummer, kann von BMW ausgelesen werden.
Ich denke der Spuk wird sich schnell aufgeklärt haben.
Viele Grüße
Thomas
Raus kommt er da nur dann ohne Probleme, wenn sich rausstellt, dass überall die richtige Nummer eingeschlagen ist. Auch wenn sie zum Beispiel wegen einem Unfall mal beschädigt oder neu eingeschlagen wurde.
Wenn sich rausstellt, dass es in Wirklichkeit ein anderes Fahrzeug ist, nutzt auch ein Kaufvertrag wenig mit der falschen Nummer.
Denn es könnte ja theoretisch sein, dass er selbst das andere Auto (mit dieser Nummer) offiziell gekauft hat, ins Ausland verschoben und ein identisches, geklautes mit dieser Nummer versorgt hat.
Dann wird ermittelt. Dann wird es auch nicht so einfach erledigt sein und das Fahrzeug mit Sicherheit nicht mehr rausgegeben.
Dann hilft wirklich nur Anwalt und am Ende Schadenersatzklage gegen den Vorbesitzer um wenigstens ans Geld zu kommen.
Ich denke, es wird sich statt dessen rausstellen, dass es das richtige Auto ist und irgendeine "Profi" Werkstatt sehr ordentlich und sorgfältig einen Unfallschaden bearbeitet hat.
Die strafrechtliche Komponente dürfte hier recht schnell erledigt sein.
Selbst wenn am Auto von irgendeinem Vorbesitzer Achtung: Terminologie absichtlich
so gewählt. Besitzer! Nicht Eigentümer!
Was viel interessanter ist, ist die Frage, wer hier welche Ansrpüche hat.
Das ist quasi der Parade-Lehrbuchfall zu den §§ 932ff. BGB.
Wurde das Auto nämlich gestohlen und dann weiterveräußert, konnte niemand
anderes Eigentümer werden. Das bedeutet: Der ursprüngliche Eigentümer, dem
das Auto gestohlen wurde, würde es zurückbekommen (bzw. ggf. sein Versicherer).
Für den Fall kannst Du Dich mit Schadensersatzansprüchen rumschlagen über
Gott weiß wie viele Personen. Muss ja nicht der der Übeltäter gewesen sein
von dem der Wagen gekauft wurde.
Hoffen wir mal, dass es nur ein Mißverständnis war.