betrug oder meine schuld?
Hallo an alle
habe vor kurzem ein bmw gekauft der schon angemeldet war beim kauf durfte den auch so mitnehmen der verkäufer war sehr zu freundlich,
er hat mir gesagt das der wagen aus ZWEUTER hand ist und ich ihn geglaubt weil er machte einen sehr sicheren eindruch
so ich bei der ummeldung zulassungsbehörde schaue genauer auf das brief und da steht ERSATZBRIEF also der BMW aus 7Hand ich war richtig sauer,auch die felgen sind nicht eingetragen obwohl er mir sagte alles eingetragen.
so nun meine frage an spezialisten hier im forum im Kaufvertrag hat er rein geschrieben(Verkäufer)das das BMW aus ZWEITER ist.
kann ich rechtlich gegen diesen herrn was unternehmen auch war der wagen auf seine firma angemeldet.
gruß
53 Antworten
Oder der Wagen ist ein Reimport...dann bekommt er auch einen Ersatzbrief...was steht denn genau drin in Spalte
"Raum für weitere amtliche Eintragungen"
???
Gruß
Wenn im Kaufvertrag gestanden hätte 7. Hand, wärst du selbst schuld weil du nicht reingesehen hast. Aber in dem Fall kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber wie alt ist den das Auto. Wenn du jetzt schon 8.Hand bist.
So dumm kann doch keiner sein im Kaufvertrag 2 Vorbesitzer anzugeben wenn im Brief 7 drinstehen.
ist wirklich so im kaufvertrag steht aus 2hand 320iBmw EZ-93
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Zitat:
Original geschrieben von strons
ich schreibe den heute noch eine mail,ist ok so?oder lieber mit post ?meine wegen nachweis
Besser per Einschreiben mit Rückschein, Kosten dafür kannst du dem Händler bei der Rückgabe aufs Auge drücken.
nur weil es ein ersatzbrief is, musses nich immer aus 7ter hand sein!
meiner hat auchn ersatzbrief und hatte erst 2 vorbesitzer(innen)!!!
also!
aber dann steht es auch drauf!
also schau mal genau nach!!!
Zitat:
Original geschrieben von BMW_Berlin
nur weil es ein ersatzbrief is, musses nich immer aus 7ter hand sein!
meiner hat auchn ersatzbrief und hatte erst 2 vorbesitzer(innen)!!!
also!
aber dann steht es auch drauf!
also schau mal genau nach!!!
lies dir mal lieber alle Beiträge durch !
Zitat:
Original geschrieben von bmw-teile
lies dir mal lieber alle Beiträge durch !
steht das da drin???
sorry, muss gestehen, dass ich nur die ersten 5 odda so gelesen hab!!!
wollte es halt nur sagen!!!
Zitat:
Original geschrieben von BMW_Berlin
steht das da drin???
sorry, muss gestehen, dass ich nur die ersten 5 odda so gelesen hab!!!
wollte es halt nur sagen!!!
dann guck doch jetzt 🙂
sind nicht mehr viele die du vor dir hast 😁
Zitat:
nein der erster brief war voll geschrieben das stand ja in dem zweiten ersatzbrief auch drinne mit einem stempel das der wagen 6 vorbesitzer hatte,
Strafanzeige kannst du dir gleich sparen...
wird auf Grund mangelnden interesse der Oeffentlichkeit fallen gelassen!
Bleibt nur der Zivilprozess und dann brauchst du auch n langen Atem...
nicht selten dauert bis zum Prozess 1 Jahr
und wenn du Pech hast gehts durch alle Instanzen
nach ca 3-4Jahre hast du dann vielleicht deinen Sieg aber der aktuelle Wert ist dann der eines E30 und du wirst nicht viel von haben! Besser ist da immer gleich weiterverkaufen... Im Grunde haettest du es durch mehr Sorgfalt vorbeugen koennen!
Denn im Prozess wird bestimmt von der Verteidig. darauf plädiert das du auf den Einblick in den KfzBrief bestehen haettes
koennen und so gleich sehen konntest das es sich um den Ersatzbrief handelt... und weil dir das nicht so wichtig war... You Know i´m say?
Zitat:
Original geschrieben von TommyGT
Sicher, der hat dich betrogen. Hast ja zum Ersatzbrief auch ne Kopie vom Erstbrief bekommen, oder?? Ist doch ganz klar, dass das nicht deine Schuld ist.
Der erste Brief wird durch die Zulassungsstelle eingezogen, wie soll man da eine Kopie haben, wenn das passiert ist bevor der Wagen in seinem Besitz war?
In meinen Augen kennt sich der Mann nicht aus, wahrscheinlich hat er das noch gar nicht gesehen, dass es der 2. Brief ist, sonst hätte er doch nicht fohen Mutes 2. Hand in den Kaufvertrag geschrieben.
Einfach mal anrufen und ihn drauf ansprechen.