Berg-Anfahr-Hilfe R5
auf wiedersehen
auf wiedersehen
144 Antworten
Feststellbremse
Natürlich kann man auch mit der linken Hand die Bremse lösen.
Aber es geht doch schon mit dem Treten der Bremse los. Wenn ich am Berg anhalte und die Hilfe der Feststellbremse nutzen möchte, muß ich den Gang rausnehmen. Wenn ich dann die Bremse löse, geschieht dieses nur abrupt, nicht wie eine Handbremse, die man langsam kommen lassen kann.
Auch wenn ich es gewohnt bin (bei uns gibt es recht viele Gefällstrecken) und problemslos am Berg anfahren kann und das hohe Fahrzeuggewicht das Rückwärtsrollen etwas verzögert, hätte ich die Anfahrhilfe trotzdem gerne.
Lästig ist es, wenn ich auf der abschüssigen Zufahrt vor meiner Garage anhalte, denn da ist es wirklich stöhrend: Anhalten, Kupplung treten, Gang raus, Bremse treten, Motor aus und Gang rein.
Die Herren Ingenieure haben sich schon was dabei gedacht, als sie für das Dickschiff den Bergabfahrassi entwickelt haben. Andere Hersteller verwenden ihn doch auch!
Ja kann meinen R5 noch solange behalten bis der neue da ist. Ausstattung musste die gleiche sein konnte nzur mehr nehmen wie jetzt noch Zuziehilfe, universelle Freisprecheinrichtung und die Automatik mit dem Anfahrassistenten. Keine Ahnung ob VW alle wandelt die einen Beschwerde Brief schicken. Zu den Brief: schreibt einfach selber einen, dürfte ja nicht so schwer sein die Argumente kennen wir ja alle.
Zitat:
Original geschrieben von itrab001
Ja kann meinen R5 noch solange behalten bis der neue da ist. Ausstattung musste die gleiche sein konnte nzur mehr nehmen wie jetzt noch Zuziehilfe, universelle Freisprecheinrichtung und die Automatik mit dem Anfahrassistenten. Keine Ahnung ob VW alle wandelt die einen Beschwerde Brief schicken. Zu den Brief: schreibt einfach selber einen, dürfte ja nicht so schwer sein die Argumente kennen wir ja alle.
Das wäre ja wirklich dr Hammer, wenn VW wegen dieser Sache das ganze Auto wandelt. Denen scheinst Du ja mächtig Druck gemacht zu haben.
Nur verstehe ich nicht, warum Du den Brief hier nicht posten willst? Wäre doch für uns alle (wir alle Schlalt-R5-fahrer) eine riesen Sache... Gibt es überhaupt einen Brief? Wie sah die Antwort von VW aus? Hilf uns doch mal...
CU
loberg
Habe meinen Abholtermin - Berg-Anfahr-Assistent
(R5 Schalter) am 29.11.2003 und bin gespannt auf den Berg-Anfahr-Assistent. Habe alle Beiträge aufmerksam geselen, bin aber nicht ganz sicher, was mich nun erwartet.
Hat jemand noch einen Prospekt, in dem der Berg-Anfahr-Assietnet erwähnt wird. Ich habe alles durchgesehen, und LEIDER nichts gefunden!
Uwe
Ähnliche Themen
Dieses Prospekt hätte ich gerne auch, denn wenn es dieses Forum nicht gäbe, wüsste ich gar nichts von einem Berganfahr-Assistenten. Bin mal gespannt, ob mein R5-Schalter (in 14 Tagen) damit ausgestattet ist. Falls nicht, brauche ich aber was in der Hand (z.B. ein Prospekt etc.), um Druck zu machen.
Danke schon mal und schönen Tag allerseits, boschko
@all
Hallo!
Das einzige was ich über den Assi beim
Touareg mit Schaltgetriebe
gefunden und gelesen habe
steht im Selbststudienprogramm 302 von VW auf seite 39.
Danach soll es funktionieren.
Ich habe mir die PDF Datei mal runtergeladen(1,71MB) weiß nur nicht mehr wo.
MFG
Roland
SSP 302
Hallo!
Anders kann ich euch den Text nicht bieten.
Vielleicht hilfs.
Re: @all
Zitat:
Original geschrieben von Rollo68
Hallo!
Das einzige was ich über den Assi beim
Touareg mit Schaltgetriebe
gefunden und gelesen habe
steht im Selbststudienprogramm 302 von VW auf seite 39.
Danach soll es funktionieren.
Ich habe mir die PDF Datei mal runtergeladen(1,71MB) weiß nur nicht mehr wo.
MFG
Roland
Stellt sich die Frage, ob VW-Interne Dokumente eine Prospekthaftung bewirken können.
Interessanter wäre es, wenn man etwas in einem Kunden-Dokument fände. Ich habe mal was von einer Bedienungsanleitungs-CD gehört, die VW interesierten Kunden gegeben hat. Hat da jemand etwas in der Hand oder Schublade?
Uwe
Verständnisproblem !?!
Ich verstehe nicht so ganz, warum uns itrab001 den Schriftverkehr nicht zur Verfügung stellen will ?
Wisst Ihr warum ?
Gruss
...
Hallo,
ich abe einen R5 seit Mai.
Der Wagen hat keine aktivierten Anfahrassistent.
Das mit Schalt- oder Automatikgetribe ist absoluter Blödsinn. Der Eingriff erfolgt über die BREMSE: Die Möglichkeiten sind in jeden Fahrzeug technisch vorhanden. VW weigert sich aber die Funtion freizuschalten, da der Wagen zum ersten damit angeblich seine Betriebserlaubniss verliert (Funktion wurde bei KBA-Zulassung nicht mit abgenommen) und zum zweiten sich die Ausstattungslücke zum V10, welcher die Sache hat immer mehr schliesst.
Deshalb habe ich mittlerweile einen nachträglichen Preisnachlass gegenüber VW, wegen Prospekthaftung erstritten. Selbiges gilt für das rechts und links nicht getrennt regelbare Gebläse und für das beschrieben Bi-Xenon, welches nur ein normales Xenon ist !!!
Wo genau liegt der Unterschied zwischen Bi-Xenon und einfachem Xenon?
Xenon --> nur für Abblendlicht
Bi-Xenon --> Fern- und Abblendlicht
Obwohl ich das nicht bestätigen kann mein R5 hat Bi-Xenon! Totaler Quatsch!
@ UP1
Wie hoch ist denn der Preisnachlas, den du erstritten hast?
Wieso aktiviert mir VW denn nicht den angeblich vorhandenen Anfahrassistenten anstatt mein ganzes Auto zu wandeln!?
Ich habe meinen Touareg R5 mit Schaltung seit 20. Oktober und bereits nach 1 Woche war er in der Werkstatt wegen einer leeren Batterie nach nur 3 Tagen Standzeit. Dieses Problem dürfte mittels neuer Software und durch den Austausch des Zentalverriegelungsmotors in der Heckklappe bereinigt sein.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass erst seit dem Werkstattaufenthalt die Berganfahrhilfe funtkioniert und diese bei der Auslieferung nicht aktiv war. (Eine Rückfrage in der Werkstatt, ob mit dem update die Berganfahrhilfe frei geschalten wurde konnte mir keiner beantworten) Seither leuchtete aber die rote Warnleucht im MFD "BREMSFEHLER " 3 malig auf, was mich doch heftig beunruhigte, obwohl ich keine unmittelbare Bremsverschlechterung bemerkte, aber der nächste Werstatttermin ist fixiert.
Möglicherweise ist das der oftmals zitierte Konflikt zw. Bremse und Anfahrhilfe.
@ UP1 und itrab001:
Ihr habt ja den Thread und die Unzufriedenheit der einzelnen User mitbekommen. Gemäß Eurer Ausführungen habt Ihr diverse agreements mit WOB gefunden, die zum Einen ein Umtausch und / oder einen Preisnachlass zur Folge hatten. Ich selbst stehe gerade mit WOB in Verhandlungen, und da wären Verhandlungserfolge, wie Ihr Sie erzielt habt, eine sehr gute Referenz, um die eigenen Interessen und Ansprüche durchzusetzen. Ich gehe davon aus, dass eine Vielzahl von R5 - Fahrern die gleichen Interessen verfolgen.
Ich habe Dir itrab001 (wie andere auch schon) eine PN mit der Bitte um Übermittlung der VW`schen schriftlichen Tauschzusage gebeten. Du hast noch nicht einmal reagiert.
(Anmerkung: Es war allerdings auch nicht allzu schwer herauszufinden, wer Du bist.)
Frage an Euch beide: Habt Ihr gegenüber WOB eine Vertraulichkeitsklausel unterschreiben müssen, damit WOB Eure Ansprüche akzeptiert ? Wenn NEIN, ... warum wollt Ihr den anderen nicht helfen ? Das Verstehe ich nicht.
Hallo,
ich habe von Mai bis jetzt gebraucht, um die Angelegenheit mit meinem zuständigen Vertriebszentrum zu klären.
Ich habe das ganze ohne Anwalt und Gericht geklärt, da ich aus dem KFZ-Handel komme und die rechtliche Lage kenne.
IOch ahbe mich auf die damals im Internet angebotenene und beschriebene Austattungsmerkmale berufen (mittlerweile sind dies Angaben korrigiert). Das bedeudete, dass meinem Touareg wichtige zugesicherte Ausstattungen fehlten.
Eine Nachrüstung seitens VW war nicht möglich, also musste ein Preisnachlass her !!!
Das ganze war sehr langwierig. Ich kann nur sagen. Lasst euch nicht vertrösten oder abwimmeln. Ihr seit im Recht !
Das weiss auch WOB !!!