Bekomme ich dadurch Leistungsverlust?!
Hi ich habe meinen 330ci äuserlich zu einen M3 umgebaut ,hab auch den M3 Endtopf rauf. Nun meine Frage, ich habe mir für den Vorschalldämpfer einen Sporttopf von Bastuck und für den Mittelschalldämpfer dieses doppelflutige Ersatzrohr geholt, der M3 Topf ist auch leer.
Kats ist alles original, bekomm ich da evtl. Leistungsverust?
danke für schnelle Antwort
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von souler22
Stell dir vor, du baust versehentlich einen Unfall. Einen Unfall bei dem eine andere Person leicht verletzt wird. Die Polizei sieht dein Auto und sagt mh lass mal schauen. Dann kommt ein Gutachter und sieht das der ESD nicht eingetragen ist. Somit ist deine Betriebserlaubnis kaputt. Das heist deine Versicherung zahlt nicht bzw zahlt aber wird das Geld von dir wiederholen. Ist es das wert wegen sowas sein Leben kaputt zu machen? Gut darüber denkt keiner nach und jeder denkt passiert mir nicht. Aber was wenn? Ist ziemlich leichtsinnig.
Unabhängig vom Auspuff: Das stimmt so nicht.
Da von einem Auspuff schwerlich eine kausale Abhängigkeit zur Unfallursache abgeleitet werden könnte, wären hier maximal 5.000 € Regress denkbar. Und je nach Sachlage nicht mal das, ohne in konstruierte Details gehen zu wollen.
Aber prinzipiell hast Du Recht, auch 5.000€ wären ärgerlich genug.
Zitat:
Original geschrieben von andrewest
Unabhängig vom Auspuff: Das stimmt so nicht.
Da von einem Auspuff schwerlich eine kausale Abhängigkeit zur Unfallursache abgeleitet werden könnte, wären hier maximal 5.000 € Regress denkbar. Und je nach Sachlage nicht mal das, ohne in konstruierte Details gehen zu wollen.Aber prinzipiell hast Du Recht, auch 5.000€ wären ärgerlich genug.
Warum, ein Fahrzeug das keine BE hat. Hat keinen Versicherungsschutz. Erklär mal warum dann "nur" 5000Euro (10.000DM)
Zitat:
Warum, ein Fahrzeug das keine BE hat. Hat keinen Versicherungsschutz. Erklär mal warum dann "nur" 5000Euro (10.000DM)
Ich glaube, Andrewest hat recht, denn der Auspuff steht nicht in direktem Zusammenhang mit einer z.B. angefahrenen Person. Nur wenn dieser Auspuff abfällt und jemanden verletzt, wirds kritisch.
Oli
Da das ein ziemlich ausführliches Thema ist, welches immer von den jeweiligen Details abhängt, beschränke ich mich einmal ganz allgemein auf die Kraftfahrzeughaftpflicht.
Vorneweg: Es gibt keine (!) gesetzliche Regelung, daß bei Erlöschen der BE automatisch der Versicherungsschutz entfällt. Weder in der Haftpflicht, noch der Kasko. Dies ist alles in den jeweiligen besonderen und allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung geregelt, also eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer.
Zum Punkt:
Ein Erlöschen der BE ist eine Obliegenheitsverletzung nach §2b,(1).
Daraus folgt wiederum, Zitat: §2b,(2)
Zitat:
(2) Bei Verletzung einer nach Abs. 1 vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je DM 10.000,- beschränkt. Gegenüber dem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat, ist der Versicherer in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung darüber hinaus vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die 10.000DM wurden in der neuen Fassung in 5.000€ geändert, ich suche das aber jetzt nicht raus.
Soweit sollte das klar sein.
Nun gibt es aber noch folgenden weiteren Passus:
§7,(6)
Zitat:
VI. Folgen einer Obliegenheitsverletzung
(1) Wird in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt, so ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung in den Absätzen 2 und 3 genannten Grenzen frei. Bei grobfahrlässiger Verletzung bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung weder Einfluß auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat.
=> Erlöschen der BE ist zwar prinzipiell grob fahrlässig, oft gar vorsätzlich, aber hier greift eben die Einschränkung, da (um beim Beispiel zu bleiben) ein Auspuff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Unfallursache darstellt.
Was ganz anderes wäre da ein Erlöschen der BE wegen mangelhafter Reifen, bei einem Unfall würde man da in ziemliche Erklärungsnöte kommen und dürfte sicherlich mit vollem Regress rechnen.
Ich hoffe, daß dies hiermit klar ist. Leider wird allgemein immer das Märchen keine BE, kein Versicherungsschutz propagiert, was zwar möglich, aber je nach Sachlage meist eher unwahrscheinlich ist.
Gruß
Andre