Bei welchem Vermittler kaufen ?
da mir kein Händler in meiner Gegend für einen Golf mehr als 10 % Rabatt gewähren möchte habe ich mich entschlossen über einen Vermittler zu kaufen !
Folgende sind mir bekannt:
netcar.de
ecars.de
benifit
APL
awnetcar.de
Die Leute von Netcar machten mir vorgestern am Telefon einen kompetenten
Eindruck(Rabatt 15,5 %)
Eben hab ich mir dort Online noch ein Angebot erstellen lassen:
jetzt 15,75 % !!!
aber statt 375 € Überführungsgebühren( Abholung Wolfsburg) ist man jetzt bei
795 € !!! einschließlich einer Übernachtung im Ritz Hotel in Wolfsburg
(brauch ich aber nicht)
Wo habt Ihr bestellt u. welche Erfahrungen dabei gemacht ?
Beste Antwort im Thema
... und noch mal zur vw prämie ...
ich habe heute mit unserem ansprechpartner für grosskunden gesprochen. da er nicht wirklich im thema war hat er sich intern informiert. ich habe einen rückruf der entsprechenden abteilung erhalten. die prämie wird für bestellungen bis 31.8.2009 gezahlt. ob der staatliche topf leer ist oder nicht interessiert vw nicht und das hat auch keinen zusammenhang mit der vw prämie.
kurz darauf kam auch die email von vw:
Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank fuer das freundliche Gespraech.
Volkswagen Kunden profitieren seit dem 1. Februar von einem neuen Verkaufsfoerderprogramm, das auf die Umweltpraemie der
Bundesregierung basiert.
Zusaetzlich zu der staatlichen Umweltpraemie von 2.500 Euro fuer die Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Fahrzeugs
erhaelt der Kunde beim Kauf eines neuen Volkswagen die "Umweltpraemie plus". Die Hoehe der Praemie ist modellabhaengig.
Folgende Kriterien sind fuer den Erhalt der Umweltpraemie Plus von Volkswagen entscheidend:
- Es muss ein Fahrzeug im Zeitraum vom 01.02. - 31.08.09 bestellt und bis zum 31.12.09 zugelassen werden.
- Es muss eine Personenidentitaet zwischen Altfahrzeughalter und der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird stattfinden.
Das Altfahrzeug muss folgende Kriterien erfuellen:
- Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein.
- Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr auf den Privatkunden vor der Stilllegung zugelassen sein.
Die Verschrottung erfolgt durch zertifizierte Verwerter im Zeitruam 14.01. - 31.12.2009
813 Antworten
wenn die meinung richtig wäre, dass die vw-prämie mit der realen ausbezahlung der staatlichen prämie (und nicht nur mit den gleichen bedingungen) zusammenhängt: wie sollte vw das prüfen? steht irgendwo das der positive bescheid über die staatliche prämie der bafa an vw geschickt werden muss?
nein!
vw möchte für die abwicklung die gleichen unterlagen haben wie sie auch dem bafa antrag beigefügt werden.
😁
Leute, ihr kompliziert euch zu sehr. Diese Vertragsklausel,
"Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist."
dient einem einzigen Zweck.
Stellt euch vor, ihr habt bei der Bestellung irrtümlich angenommen ihr seid Prämienberechtigt. Nun stellt sich heraus, spätenstens wenn der Neue da ist, dass ihr doch nicht oder nicht mehr prämienberechtigt seid.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Z.B. ihr seid das nie gewesen, habt es aber irrtümlich angenommen. Oder ihr wart prämienberechtigt, aber das Altfahrzeug ist untergegangen (durch Unfall, Brand, Diebstahl etc) und damit auch die Prämienberechtigung. Oder es wurde einfach ein Formfehler begangen. Soll laut Forum schon mal vorgekommen sein (siehe Irrtum über Halter Altfahrzeug).
Solltet ihr doch nicht oder nicht mehr prämienberechtigt sein, bleibt der Kaufvertrag wirksam und der Käufer muss das bestellte Fahrzeug abnehmen und natürlich auch die 2500,- Euro mehr bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von heliflights
wenn die meinung richtig wäre, dass die vw-prämie mit der realen ausbezahlung der staatlichen prämie (und nicht nur mit den gleichen bedingungen) zusammenhängt: wie sollte vw das prüfen? steht irgendwo das der positive bescheid über die staatliche prämie der bafa an vw geschickt werden muss?nein!
vw möchte für die abwicklung die gleichen unterlagen haben wie sie auch dem bafa antrag beigefügt werden.
😁
Wie soll das funktionieren ???
Bafa will Verwertungsnachweis und entwertete Zulassungsbescheingung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original. Original gibt es -wie das Wort sagt- nur einmal.
Mit VW-Werk hat der Käufer nichts zu tun. Ansprechpartner für den Käufer ist der Vertragspartner. Der VW- Händler soll sagen, welche Unterlagen er benötigt. Die ordnungsgemäße Beantragung der VW-Prämie ist seine Sache. Oder hat jemals einer eine Adresse genannt bekommen, an die er sich wegen Beantragung der VW-Prämie wenden soll?
O.
Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Leute, ihr kompliziert euch zu sehr. Diese Vertragsklausel,"Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist."
dient einem einzigen Zweck.
Stellt euch vor, ihr habt bei der Bestellung irrtümlich angenommen ihr seid Prämienberechtigt. Nun stellt sich heraus, spätenstens wenn der Neue da ist, dass ihr doch nicht oder nicht mehr prämienberechtigt seid.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Z.B. ihr seid das nie gewesen, habt es aber irrtümlich angenommen. Oder ihr wart prämienberechtigt, aber das Altfahrzeug ist untergegangen (durch Unfall, Brand, Diebstahl etc) und damit auch die Prämienberechtigung. Oder es wurde einfach ein Formfehler begangen. Soll laut Forum schon mal vorgekommen sein (siehe Irrtum über Halter Altfahrzeug).
Solltet ihr doch nicht oder nicht mehr prämienberechtigt sein, bleibt der Kaufvertrag wirksam und der Käufer muss das bestellte Fahrzeug abnehmen und natürlich auch die 2500,- Euro mehr bezahlen.
Bin der gleicher Meinung.
Es heist ja "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung
bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellerstrotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist. " und nicht "
bei nichterfolgter auszahlung der Umweltprämie, weil der StaatlicherTopf lehr ist"Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Leute, ihr kompliziert euch zu sehr. Diese Vertragsklausel,
Kann sein - genauso gut kann es aber auch sein, daß irgendwelche Großabnehmerrabatte oder sonstwas bereits auf den Wagen liegen, damit sie überhaupt den Vermittlungspreis erreichen. Oder sie stammen aus umgewidmeten Kontingenten und dann verweigert VW die Prämie deshalb. Also ich unterschreibe so ein Ding nicht. Was wir gerne rauslesen wollen ist klar, aber das reicht mir nicht. Ist das denn die "offizielle" VW-Vereinbarung oder irgendnen Word-doc vom Händler?
Zitat:
Bin der gleicher Meinung.
Es heist ja "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist. " und nicht " bei nicht erfolgter auszahlung der Umweltprämie, weil der StaatlicherTopf lehr ist"
Sehr ähnlich antwortete mir (telefonisch) auch eine Dame der VW-Hotline. Die UPP sei NICHT gebunden an den letztlichen Erhalt der Prämie durch den Staat, sondern entscheidend sei ALLEINE, ob man bzw. die alte Karre den Bedingungen entspricht, nach denen man für die staatliche Umweltprämie in Frage kommt.
Besitze ich eine solche Karre, lasse sie durch zertifizierten usw....verschrotten und weise das oedentlich nach, bekomme ich die VW-Prämie.
Ist der staatliche Sack dann leer, bekomme ich sie AUCH.
Und was den Termin der Beantragung der VW-Prämie angeht: VW hätte Möglichkeiten, die Auszahlung der eigenen Prämie zu verhindern/vermeiden, in dem z.B. "Lieferschwierigkeiten" angegeben werden und der bestellte Neuwagen - "uups!" - nicht mehr durch die VW-Prämie gefördert wird; das in dem Fall, wenn die VW-Prämie an das Auslieferungsdatum gekoppelt wäre.
Also solche Verträge würd ich höchstens noch der eigenen Großmutter unterschreiben...
Das steht auf meiner Bestellung:
"...Die VW Umweltprämie in Höhe von 2500,00 € wird nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen dem Kunden seperat vergütet. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Prämie ist der Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie."
Zitat:
Original geschrieben von tomorrowabc
Kann sein - genauso gut kann es aber auch sein, daß irgendwelche Großabnehmerrabatte oder sonstwas bereits auf den Wagen liegen, damit sie überhaupt den Vermittlungspreis erreichen. Oder sie stammen aus umgewidmeten Kontingenten und dann verweigert VW die Prämie deshalb. Also ich unterschreibe so ein Ding nicht. Was wir gerne rauslesen wollen ist klar, aber das reicht mir nicht. Ist das denn die "offizielle" VW-Vereinbarung oder irgendnen Word-doc vom Händler?Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Leute, ihr kompliziert euch zu sehr. Diese Vertragsklausel,
nichts für ungut aber, keiner zwingt dich irgendetwas zu unterschreiben. Lass es halt bleiben !
Zitat:
Original geschrieben von troy84
Das steht auf meiner Bestellung:"...Die VW Umweltprämie in Höhe von 2500,00 € wird nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen dem Kunden seperat vergütet. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Prämie ist der Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie."
Wo hast bestellt? Händler? Vermittler?
Zitat:
Original geschrieben von GRAND62
Wo hast bestellt? Händler? Vermittler?Zitat:
Original geschrieben von troy84
Das steht auf meiner Bestellung:"...Die VW Umweltprämie in Höhe von 2500,00 € wird nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen dem Kunden seperat vergütet. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Prämie ist der Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie."
Vermittler = APL
darf man hier Händler posten?
Hallo troy84,
Zitat:
Original geschrieben von troy84
Vermittler = APLZitat:
Original geschrieben von GRAND62
Wo hast bestellt? Händler? Vermittler?
darf man hier Händler posten?
Wer hat's denn verboten den Händler zu posten?
Wie bereits geschrieben verstehe ich überhaupt nicht, warum da hier so ein Geheimnis darum gemacht wird: Ich kann mich nicht erinnern eine Verschwiegenheitsklausel unterzeichnet zu haben (und selbst wenn, müssten die das einem erst einmal nachweisen wer hier was geschrieben hat)...
Wie ebenfalls weiter oben bereits geschrieben arbeitet intercar-24.de offenbar mit der Kath GmbH & Co. KG (www.kath-gruppe.de) zusammen.
Grüße
Andreas
Widerspruch!!Zitat:
Original geschrieben von GRAND62
Bin der gleicher Meinung.Zitat:
Original geschrieben von Jekyll00
Leute, ihr kompliziert euch zu sehr. Diese Vertragsklausel,"Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist."
dient einem einzigen Zweck.
Stellt euch vor, ihr habt bei der Bestellung irrtümlich angenommen ihr seid Prämienberechtigt. Nun stellt sich heraus, spätenstens wenn der Neue da ist, dass ihr doch nicht oder nicht mehr prämienberechtigt seid.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Z.B. ihr seid das nie gewesen, habt es aber irrtümlich angenommen. Oder ihr wart prämienberechtigt, aber das Altfahrzeug ist untergegangen (durch Unfall, Brand, Diebstahl etc) und damit auch die Prämienberechtigung. Oder es wurde einfach ein Formfehler begangen. Soll laut Forum schon mal vorgekommen sein (siehe Irrtum über Halter Altfahrzeug).
Solltet ihr doch nicht oder nicht mehr prämienberechtigt sein, bleibt der Kaufvertrag wirksam und der Käufer muss das bestellte Fahrzeug abnehmen und natürlich auch die 2500,- Euro mehr bezahlen.
Es heist ja "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag zu dieser Vereinbarung bei Ablehnung der Umweltprämie und bei Entfall der daran gebundenen Sonderförderung des Herstellers trotzdem rechtskräftig ist und vom Kunden der volle vereinbarte Fahrzeugpreis ohne Berücksichtigung dieser Prämien zu entrichten ist. " und nicht " bei nicht erfolgter auszahlung der Umweltprämie, weil der StaatlicherTopf lehr ist"
Dies ist eine subjektive Interpretation der Formulierung "Ablehnung der Umweltprämie".
Wenn Antrag bei BAFA eingereicht wurde, kann folgendes geschehen:
1. Antrag ist vollständig und Geld ist noch im Topf. Umweltprämie wird gezahlt.
2. Antrag ist unvollständig und Geld ist noch im Topf: Antrag wird zurückgewiesen und muss nachgebessert werden. Vorerst keine Umweltprämie. Erneute Entscheidung über gewährung der Prämie später
3. Antrag ist vollständig, aber Topf ist leer: Ablehnung der Umweltprämie wg. fehlender Mittel
4. Antrag ist vollständig , aber geht der BAFA erst nach dem 31.12. zu: Ablehnung der Umweltprämie wg. nicht fristgerechter Einreichung des Antrages.
Ich kann aus den zitierten Vertragsbedingungen nicht erkennen, dass in den Fällen Pkt. 3 und 4 VW-Prämie gewährt wird, da nicht unterschieden wird, nach den Gründen, auf Grund derer die Ablehnung erfolgt.
Wie schon hieir festgestellt wurde, es muss festgeschrieben werden, dass die Zahlung der VW-Prämie erfolgt, sobald die Bedingungen für den Erhalt der Umweltprämie erfüllt sind, was nicht heisst, dass die Umweltprämie auch bezahlt wurde. Werden die fahrzeugtechnischen Bedingungen für den Erhalt der Umweltprämie erfüllt, folgt daraus nicht der Erhalt der staatlichen Umweltprämie, da die Auszahlung dieser von der Verfügbarkeit der Mittel (1500 Mio €) sowie von dem rechtzeitigen Eingang der Antragsunterlagen (31.12.) abhängt.
Warum drückt sich denn kein VW-Händler in seinen Vertragsbedingungen klar aus? Unwissenheit? Unsicherheit über die Bestimmungen und damit Abwälzung des Risikos auf den Käufer??
oder liegts an der Karnevalszeit, die den klaren Blick verstellt?
O.
Zitat:
Original geschrieben von troy84
Vermittler = APLZitat:
Original geschrieben von GRAND62
Wo hast bestellt? Händler? Vermittler?
darf man hier Händler posten?
Autowelt König in Wunsiedel.
Zitat:
Original geschrieben von troy84
Das steht auf meiner Bestellung:"...Die VW Umweltprämie in Höhe von 2500,00 € wird nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen dem Kunden seperat vergütet. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Prämie ist der Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie."
Mehr steht zur VW-Prämie nicht im Vertrag?
"Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie"???
Wer hat sowas in einem Vertrag formuliert? Dürftg,dürftig.
Also muß der Bescheid der BAFA beigefügt werden, da aus diesem die Berechtigung (für die Gewährung der staatlichen Umweltprämie?) hervorgeht. Oder wie?
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Mehr steht zur VW-Prämie nicht im Vertrag?Zitat:
Original geschrieben von troy84
Das steht auf meiner Bestellung:"...Die VW Umweltprämie in Höhe von 2500,00 € wird nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen dem Kunden seperat vergütet. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Prämie ist der Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie."
"Nachweis der Berechtigung im Rahmen der staatlichen Umweltprämie"???
Wer hat sowas in einem Vertrag formuliert? Dürftg,dürftig.
Also muß der Bescheid der BAFA beigefügt werden, da aus diesem die Berechtigung (für die Gewährung der staatlichen Umweltprämie?) hervorgeht. Oder wie?O.
Nachweis der Berechtigung = selbe Papiere/Dokumente wie bei staatlicher UP...