B8 Variant mit 240 PS nur 238 km/h

VW Passat B8

Hallo,

also irgendwie bin ich etwas enttäuscht bzgl. der Fahrleistungen. Bei 240 PS hätte ich selbst mit Allrad und DSG mehr erwartet. Selbst der A6 mit 245 PS schaft trotz 130 KG Mehrgewicht die gleiche Beschleunigung und 243 km/h.

Nicht weltbewegend aber irgendwie doch schade.

Viele Grüße
borisk

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von febrika3


...Was mich überhaupt nicht interessiert ist, ob das Ding am Ende 0,3 Sekunden eher auf 100 km/h ist oder eine um 2% höhere Endgeschwindigkeit hat...

Servus!

NATÜRLICH ist das wichtig! Stell Dir mal vor Du könntest 50 km am Stück Vollgas fahren - dann bist Du bei 243 km/h schon nach 12 min 20 sec am Ziel - und bei den völlig inakzeptablen 238 km/h erst nach 12 min 36 sec! Was man bei dem Vorsprung alles machen kann - ein Haus bauen, ein Kind zeugen, einen Baum pflanzen - oder einen völlig sinnfreien Thread bei Motor-Talk starten!

Viele Grüße
Andy-Bundy

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In Deutschland ist es m. E. zulässig, mittels Hupe oder Lichthupe seine Überholabsicht anzukündigen. Der Tatbestand der Nötigung wird wohl nur durch die Unterschreitung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands erfüllt. Und das sollte ja mit eingeschaltetem ACC nicht vorkommen... 😉

Ferner gibt es auch ein Rechtsfahrgebot (§7 STVO, Abs. 1). Wer sich (oft auch aus Faulheit: "Oh fern am Horizont fährt ja ein weiterer LKW, da möchte ich mir aber nicht die Mühe machen, wieder für eine Minute ein- und auszuscheren..."😉 nicht daran hält und Andere insofern grundlos bzw. durch seine eigene Unachtsamkeit oder Faulheit behindert, nötigt ebenfalls. Ein kurzer Hinweis durch den Genötigten auf die Verletzung der STVO durch den Vorausfahrenden ist insofern hilfreich und viel freundlicher als eine Anzeige 😉.

Zitat:

@Leitstelle1 schrieb am 14. März 2015 um 09:04:51 Uhr:


Naja lt. STVO mag es in Ordnung sein, wobei mir da im Moment kein passender Absatz einfällt, welcher es legitimiert, außer als Hinweis auf eine Gefahrenquelle.
Fakt ist aber, dass das von hinten her drängeln und aufblenden unter den Tatbestand der Nötigung fallen kann und auch demnach so geahndet wird. Zumindest in Österreich.

So habe ich es noch in der Fahrschule gelernt, ich glaub das das noch gültig ist.. 🙄:

StVO §5 Überholen

"(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden."

Weitere Vorschriften gelten natürlich weiterhin, also Abstand, Rechtsfahrgebot, angepasste Geschwindigkeit usw..

Norbert

Wenn ihr ALLE ein wenig mehr Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen würdet, gäbe es die letzten OT-Beiträge überhaupt nicht. 😉

In diesem Sinne:
BTT

D-A-N-K-E

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Ausserdem wird das völlig übertrieben. Ein seltenes Vorkommnis wird von von ein paar Schnellfahrern hoch stilisiert, die meinen sie hätten ein Recht(!!!!!) darauf 2-5min eher am Ziel zu sein und deshalb alle als vermeintliche Schleicher und Blockierer disqualifizieren, die sich z.B. "erdreisten" sich nut an die Richtgeschwindigkeit zu halten.

Ich fahre auch sehr schnell -wie es das Fzg. kann-aber halte es nicht für mein Recht immer die Vorfahrt zu haben, nur weil ich schneller fahren will als andere. Dieses Recht auf Vorfahrt gibt es nämlich schlicht nicht.

Von Drängeln war eben genau NICHT die Rede. Und ja, die Gesetzeslage in DE ist ähnlich.

Es geht darum jemanden AUS DER FERNE auf seine eigene Unaufmerksamkeit hinzuweisen! Nicht mehr und nicht weniger. Das hat mit Nötigung überhaupt nichts zu tun!

Edit: Sorry. Als relativ neuer Motor-Talk-User ist mir gerade erst aufgefallen, dass Polmaster offenbar Moderator ist und schätze mal dass BTT " Back to topic" bedeuten soll... 😁 Ich erkläre die Diskussion dann für mich mal als beendet und bin raus... sollte auch keine Aufforderung für nen Shitstorm werden! 😉

@VWP5
So isses, alles korrekt. Aber du bist natürlich hier herzlich eingeladen, mitzudiskutieren (i. S. d. Thema). 😉

Es gab auch irgendwo noch die Regelung, nach der nur derjenige überholen darf, der DEUTLICH schneller ist. Damit sollen die sogenannten Elefantenrennen vermieden werden. Auch ist der Überholvorgang zügig abzuschließen. Wenn also sowohl Schnell- als auch Langsamfahrer etwas mehr Rücksicht aufeinander nehmen ($1 StVO), dann steht einer friedlichen Koexistenz nichts im Wege.

Und wie schnell fährt denn jetzt der BiTu laut Tacho ... ; )?

@garp

Höchst vorsorglich solltest Du noch die bitdi heckschürze gegen eine Standard Schürze wechseln. Die von Dir angesprochenen Kreise sind meist gut informiert 😉 Oder mit r-line bestellen, dann kan endgültig keiner mehr einen normalen 4motion vom bitdi unterscheiden 😉

Nur so nebenbei, mit ACC wird in den beiden kürzesten Abständen sehr wohl der Mindestabstand unterschritten. Die sind beide so ausgelegt das diese im Verwahnbereich liegen, nicht jedoch im Bußgeldbereich (aber wird bei schwankenden Kolonnenverkehr auch unterschritten).
Die dritt kleinste Stufe ist STVO gerecht, ist schon verdammt groß der Abstand.

Zitat:

@Konvi schrieb am 14. März 2015 um 12:18:35 Uhr:


Und wie schnell fährt denn jetzt der BiTu laut Tacho ... ; )?

...das würde mich für den Variant auch brennend interessieren!

Bin gestern Nacht von Bochum nach Sinsheim gefahren die A45 / A5 runter und nachdem er jetzt ca 4000tkm runter hat ist er schon deutlich agiler. Mit 235/45 Winterreifen auf 18" gehts recht zügig bis 240km/h laut Tacho dann ist bei den Winterreifen Schluß , aber so beim überholen usw war ich auch knapp an den 250 dran. Das sollte unter normalen Umständen drin sein. Mal sehen wie es mit Sommerreifen ist. Komfortabler fahren sich die Winterreifen ohne Seal und sehr leise das Auto und die Yokohamas.

Dann ist der biTu aber echt gut flott 🙂

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 15. März 2015 um 21:04:32 Uhr:


Dann ist der biTu aber echt gut flott 🙂

...womit wir wieder beim Anfangspunkt des Threads wären. Denn als so *richtig* flott würde ich eine Vmax von "Tacho 250" bei 240 PS eigentlich nicht ansehen.

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