Autoverkauf und nun Anzeige?!
Servus Leute😉
Ich habe da mal folgendes Anliegen. Ich habe meinen E36 Compact vor knapp einem 3/4 Jahr privat verkauft und nun Probleme.
Mein Vater besitzt eine KFZ-Werkstatt und somit nutze ich die Gelegenheit und stellte ihn zum Verkauf bei ihm auf den Hof. Preisschild dran und fertig. Das Auto wurde dann privat von mir an den Käufer verkauft. Das Auto lief über meinen Vater, da ich es damals von ihm geschenkt bekam.
Alles super, Auto verkauft, Käufer waren auch zufrieden, so zufrieden, dass sie auch die noch bedürftigen Reparaturen bei meinem Vater durchführen liessen.
Heute kam eine Anzeige zu meinen Vater wegen arglistiger Täuschung, das sie das Auto wieder umtauschen wollen, weil dieser einen Unfallschaden hatte!
Das entspricht auch der Wahrheit, doch wurde dieses beim Kauf gesagt und die Käuferin meinte, das stelle kein Problem dar. Wir wiesen noch darauf hin, das der Heckschaden ordnungsgemäß behoben wurde.
Werde jetzt den Anwalt einschalten und reagieren, das gibt es doch garnicht. Nachdem sie ein 3/4 Jahr damit umhergegurkt ist, soll ich die Kiste wieder zurücknehmen und ihr das Geld geben!?
Der Verkauf war von privat zu privat, ohne jegliche Gewährleistung.
Was sagt ihr dazu?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
ich finde es gut, dass der staat mal was gemacht hat, was die endkunden schützt.
Eine interessante Geschichte zu abzockern:
letztens sollte ein italiener der sogar damit prahlt bei porsche zu arbeiten, meine winterräder drauf machen. der achso begabte KFZ Meister hats net hinbekommen, er hat die Distanzscheiben von den Sommerfelgen nicht abbekommen. und sich zwei stecknüsse kaputt gemacht.
da er noch bissle mal das auto von unten so kurz angeschaut hat und bei dem rechten vorderrad gemerkt hat dass der querlenker kaputt ist, hab ich ihm seine verlangten 30 ökken gegeben.
Jetzt passt auf was passiert ist:
Dem seine Schwester (buchhalterin sozusagen) ruft mich nach 3-4wochen an und meint, dass ihr bruder 4 ganze stunden mein auto angeschaut hätte und ich eigentlich 200€ zahlen müsste für die Arbeitseinheiten.
ich hätte sogar nur 30 gezahlt und würde die beiden *ausnutzen*!
in wirklichkeit hat er wirklich 1h ein privatgespräch am telefon gehabt und ich musste mich da langweilen.
dann hat er den wagen nicht mal richtig hochfahren können weil bei seiner scheiss hebebühne die metalldinger unten gefhelt haben damit der wagen etwsa höher steht! (mit holzbalken gelöst)
räder abgemacht--> ooooh distanzscheiben --> schraub schraub 2 stecken fest!
versucht die ganze zeit rum: 1h vllcht mit allen rädern!!!!
dann wieder drauf das alte zeug: halbe stunde im normalen lässigen gespräch (er ist ja ein bekannter) räder wieder drauf
dann tschüss macht also ca von 1 bis halb 4
auf seiner dubiosen rechnung stehen sogar alle sachen die ich ihm vom auto erzählt hab, dass zb gasanlage etwas geleckt hat und kühlflüssigkeit daher verliert.
mein paps hat den angerufen und mal zur sau gemacht, und was der typ meinte:
"dein sohn kommt zu mir und bekommt informationen und lässt es wo anders machen und ich soll nichts bekommen. außerdem dachte ich das zahlt doch alles euer händler"
Hammer! Sachen gibts. unser anwalt sagt, vor gericht würden die leute den typen auslachen RECHT SO
Und was hat das mit meiner Thematik zu tun?!?!?!
122 Antworten
Die Fundstelle ist mir adhoc nicht erinnerlich, aber ich meine, dass der ADAC einige Urteile abgedruckt habe aus denen hervorgeht, dass alles was nach Ablauf von 10 J. und nach über 150.000 km passiert, normaler Verschleiß sei, mit dem man - von wenigen Ausnahmen (wie z. B. Porsche) abgesehen - rechnen muss.
Ja so denken leider viele - generell hast du bei jedem Verkauf eine MÄNGELHAFTUNG - Gewährleistung gibt es seit 2002 nicht mehr. Da unterscheidet das Gericht auch nicht nach Alter oder Laufleistung weil das nie im BGB vorgegeben ist ( wie bei Diebstahl da ist es auch egal ob 1 Cent oder 1Mio. Euro )...nur kann man diese Sachmangelhaftung eben ausschließen ( privat durch Individualvertrag - gewerblich lediglich auf ein Jahr verkürzen) - da aber sein Vater als KFZ Werkstattinhaber mit dabei war, und das KFZ ab Hof einer Werkstatt verkauft wurde - ohne Ausschluß der Mängelhaftung und ohne Angabe der Unfallschäden - braucht jetzt nur ein Rostfleck mehr zu sein, begutachtet als Folgeschaden eines Unfalls und schon macht der Verkäufer eine lange Nase - egal wieviel km oder wie alt ! Weil so wird jedes Gericht unterstellen das das Auto gewerblich vom Fachmann kommt - zumal Paps auch noch in den Papieren steht als Inhaber der Zulassungsbescheinigung. Klar geht das Gericht da mit das ein 18 Jahre altes Auto nunmal Macken haben wird, weil alt aber ein verschwiegener Unfallschaden ist nunmal kein klapperndes Radlager und hat ansich nix mit der Laufleistung zu tun.
LG
SpencerSAW
Zitat:
Original geschrieben von NordseeVW
Die Fundstelle ist mir adhoc nicht erinnerlich, aber ich meine, dass der ADAC einige Urteile abgedruckt habe aus denen hervorgeht, dass alles was nach Ablauf von 10 J. und nach über 150.000 km passiert, normaler Verschleiß sei, mit dem man - von wenigen Ausnahmen (wie z. B. Porsche) abgesehen - rechnen muss.
hiho
ein (verschwiegender)Unfallschaden hat aber absolut nix mit verschleiss zu tun ...
und somit greift auch keine beweislastumkehr nach 6 monaten da wenn z.b. der "mangel" erst nach 12 monaten erkanntwird ( bei nem arglistig) verschwiegende mangel gibst keine fristen salopp ausgedrückt )
der te hat jetz das problem an der backe das ER beweisen muss das der Käufer von dem Unfallschaden wusste ..und dies auch glaubhaft belegen kann z.b. durch glaubhafte zeugen oder z.b. rechnungen wodraus ersichtlich wird das eine grössere unfallrep stattgefunden hat und die dem Käufer gezeigt und Ausgehändigt wurden
Gruss Dirk
p.s. @te lass dich durch einen anwalt beraten bzw rechtschutz ..(egal ob die post von der Polizei oder Anwalt kam )
Es kam lediglich ein Brief von einem Anwalt! Nichts von der Polizei!
Es gibt auch einen Zeugen, der mitbekommen hat, das ich das mit dem Unfall erwähnt habe. Der Kaufvertrag war kein Vordruck vom ADAC und dort gab es auch nicht die Angabe mit dem Unfallfrei!
Ein Faires Angebot, das Die Käuferin für 160€ ein absolut funktionstüchtiges Auto von mir für ein 3/4 Jahr nutzt, einige Kilometer (Frag mich wie sie das nachweisen will, das sie genau 5000km gefahren ist, denn die Kilometerstandsanzeige ist defekt) durch die Weltgeschichte fährt, den Optischen und technischen Zustand erheblich verschlechtert (habe das Auto auf der Straße ein halbes Jahr später gesehen, es sieht furchtbar aus) und nun wieder zurückgeben will?! Sorry, das kann doch nicht dein Ernst sein!?
Ich bleibe dabei, den einzigen dummen Fehler den ich gemacht habe war, das ich den Punkt Unfallfrei nicht in den Kaufvertrag reingeschrieben habe. Eben weil ich nicht wusste, das es da unweigerlich reingehört! Und um die Frage zu beantworten, wie man wissen kann, das es keine Gewährleistung gibt und im gleichem Atemzug nicht weiss, das die Angabe Unfallfrei reingehört: Ich dachte, das man von Privat zu Privat rein garnichts angeben muss, sondern das Auto so wie gesehen verkauft wird. Immerhin hat der Käufer die Möglichkeit alles vor dem Kauf zu checken bzw. Checken zu lassen und wenn er das so kauft (Nochmal erwähnt, das ich es ihm GESAGT habe, das er einen Unfallschaden hatte) dann hat er doch alles abgewilligt! Sie haben alles gesehen, der Verkauf erfolgte so transpartent wie menschen möglich! Hatte auch gesagt, das sie das Auto jederzeit wo auch immer durchchecken können, Tüv machen etc. Sie wollten es gleich hier bei meinen Vater machen.
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Und zum Thema öffentlichkeit im Inet. Es ist mir schnurzpupegal, ob der Richtiger diesen Fred hier ausgedruckt auf seinen Tisch bekommt, weil ich absolut nichts unrechtmässiges getan habe. In keinen Augenblick. Maximal etwas aus Unwissenheit vergessen, um zu beweisen, dass sie den Fakt mit dem Unfall wusste.
Das ist ja alles verständlich und nachvollziehbar. Wenn die Käuferin allerdings zu jener Gruppe gehört, welche diese Masche professionell durchzieht, weil sie die Erfahrung hat und einen willfährigen Anwalt, dann wird das auf Grund der Sachlage eine heiße Kiste.
Sicherlich ist das moralisch verwerflich, aber in einem Rechtsstreit stehen Fakten im Vordergrund und die Moral oftmals hintenan.
Ich kann mir kaum vorstellen, das sie das professionell macht! Die hat sich richtig über ihr neues Auto gefreut und ich mich mit ihr, da ich in den Compact damals eine Menge Geld und Arbeit reingesteckt habe. Es muss ja einen Grund haben, das sie sowas macht. Sie war die ganze Zeit absolut zufrieden und im Schreiben steht auch nur der Fakt mit dem Unfall, kein Defekt den dieser Fakt mit sich bringen soll! Deswegen bin ich so Sauer, weil sie alles wusste und noch super Preise bei der Reparatur bekam. Das ist auch so ein Punkt. Sie wusste einfach alles, demzufolge hat sie es auch reparieren lassen. Hätte diese ganzen Punkte nichtmal angeben müssen, aber ich tat es! Und nun kommt sie so.
Das soll der Anwalt klären, werde euch über den laufenden Prozess informieren!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wie bereits einige Antworten über mir steht, dem Gericht sind die moralischen Aspekte egal. Was zählt sind Fakten. Kannst ja mal berichten, wieviel du bezahlen musst 😉
Aber was interessant ist "Die hat sich richtig über ihr neues Auto gefreut". Folgendes...Du verkaufst deinen Wagen an eine unerfahrene Käuferin, die ist total Happy und hat nur noch das Auto im Kopf. Während die Käuferin schon ganz abgeschaltet hat, erzählst du ihr das mit dem Unfall. Vor lauter Euphorie über den Kauf, hat sie es gar nicht mitbekommen.
Wichtiger Tipp
Wollt ihr einer Frau etwas unangenehmes erzählen, dann geht mit ihr shoppen 😁
Zitat:
Aber was interessant ist "Die hat sich richtig über ihr neues Auto gefreut". Folgendes...Du verkaufst deinen Wagen an eine unerfahrene Käuferin, die ist total Happy und hat nur noch das Auto im Kopf. Während die Käuferin schon ganz abgeschaltet hat, erzählst du ihr das mit dem Unfall. Vor lauter Euphorie über den Kauf, hat sie es gar nicht mitbekommen.
Das ist Quatsch, sie hat zwei Ohren...Und da ich es mehrmals gesagt habe und sie auch darauf geantwortet hat, das dies kein Problem darstellt, gehe ich davon aus, der der Empfänger die Nachricht auch erhalten hat.
Und dann muss man nach einem 3/4 Jahr nicht so tun, als wüsste man nichts davon.
Hast du das Auto gesehen im jetzigen Zustand?
Kann mir das nur so erklären, dass der Käufer sich um das Auto in diesem 3/4 Jahr nicht gekümmert hat bzw zu "Schrott" gefahren hat und nun versucht dir das Auto zurück zu geben...
Bin auf deiner Seite, sowas gehört sich nicht um es Nett auszudrücken...halt blöd dass du den Punkt "Unfallwagen" nicht vermerkt hast, würde den Wagen trozdem nicht mehr zurück nehmen
Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Das ist Quatsch, sie hat zwei Ohren...Und da ich es mehrmals gesagt habe und sie auch darauf geantwortet hat, das dies kein Problem darstellt, gehe ich davon aus, der der Empfänger die Nachricht auch erhalten hat.Und dann muss man nach einem 3/4 Jahr nicht so tun, als wüsste man nichts davon.
Wenn sie darauf geantwortet hat, dann muss sie es ja mitbekommen haben. Kurzzeitgedächtnis? Oder als du ihr vom Unfall erzählt hast, hat sie sich nur einen kleinen Kratzer vorgestellt? Unerfahrene Käufer können sowas schlecht einschätzen. Die Käuferin könnte auch jemanden kennengelernt haben, wer sich etwas mit Autos auskennt und diese Person hat ihr zu diesem Schritt geraten. Man kann hier nun viele Theorien bzgl. der Frau aufstellen...
Menschen sind böse. Das Leben ist ungerecht. Ich hab nichts falsches gemacht...blablabla...es bringt nichts, weiter rumzujammern. Die Fakten stehen gegen dich, auch wenn es extrem ungerecht in deinen Augen erscheint. Ich finde es auch kacke, wenn Leute sowas machen. Aber aus Fehlern lernt man.
Ps. du bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein. 😉
handelt es sich um dieses Angebot von dir ?
http://www.motor-talk.de/.../...act-in-cosmosschwarz-t3436919.html?...
Wenn ja, wie kommst du auf ein 3/4-Jahr? Ich zähl da gerade mal 5 Monate
und einen ca. 6000€ Vorschaden mal eben im KV nicht festzuhalten kommt nicht besonders gut an
http://www.motor-talk.de/.../...ht-auto-totalschaden-t1418093.html?...
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
handelt es sich um dieses Angebot von dir ?
http://www.motor-talk.de/.../...act-in-cosmosschwarz-t3436919.html?...
Wenn ja, wie kommst du auf ein 3/4-Jahr? Ich zähl da gerade mal 5 Monate
"Ich habe alle Mängel nach bestem Gewissen aufgezählt, falls sie noch irgendwelche Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren."
Von einem Heckschaden steht da aber nichts, wenn es wirklich das Auto sein sollte 😉 vll. doch nicht alles erzählt?
Ich würde die Sache komplett dem Anwalt übergeben und gut ist. Alles andere ist Spekulation. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, du hättest es angeben müssen und PUNKT.
Und falls das wirklich dein Auto war, selbst da hast du eben nicht alle "Mängel" nach bestem Gewissen aufgezählt. Du beschreibst ALLES, aber nicht den Unfallschaden.
Zitat:
Ich habe alle Mängel nach bestem Gewissen aufgezählt, falls sie noch irgendwelche Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.