Autoverkauf und nun Anzeige?!

BMW 3er E46

Servus Leute😉

Ich habe da mal folgendes Anliegen. Ich habe meinen E36 Compact vor knapp einem 3/4 Jahr privat verkauft und nun Probleme.

Mein Vater besitzt eine KFZ-Werkstatt und somit nutze ich die Gelegenheit und stellte ihn zum Verkauf bei ihm auf den Hof. Preisschild dran und fertig. Das Auto wurde dann privat von mir an den Käufer verkauft. Das Auto lief über meinen Vater, da ich es damals von ihm geschenkt bekam.

Alles super, Auto verkauft, Käufer waren auch zufrieden, so zufrieden, dass sie auch die noch bedürftigen Reparaturen bei meinem Vater durchführen liessen.

Heute kam eine Anzeige zu meinen Vater wegen arglistiger Täuschung, das sie das Auto wieder umtauschen wollen, weil dieser einen Unfallschaden hatte!

Das entspricht auch der Wahrheit, doch wurde dieses beim Kauf gesagt und die Käuferin meinte, das stelle kein Problem dar. Wir wiesen noch darauf hin, das der Heckschaden ordnungsgemäß behoben wurde.

Werde jetzt den Anwalt einschalten und reagieren, das gibt es doch garnicht. Nachdem sie ein 3/4 Jahr damit umhergegurkt ist, soll ich die Kiste wieder zurücknehmen und ihr das Geld geben!?

Der Verkauf war von privat zu privat, ohne jegliche Gewährleistung.

Was sagt ihr dazu?!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

ich finde es gut, dass der staat mal was gemacht hat, was die endkunden schützt.

 

Eine interessante Geschichte zu abzockern:

 

letztens sollte ein italiener der sogar damit prahlt bei porsche zu arbeiten, meine winterräder drauf machen. der achso begabte KFZ Meister hats net hinbekommen, er hat die Distanzscheiben von den Sommerfelgen nicht abbekommen. und sich zwei stecknüsse kaputt gemacht.

 

da er noch bissle mal das auto von unten so kurz angeschaut hat und bei dem rechten vorderrad gemerkt hat dass der querlenker kaputt ist, hab ich ihm seine verlangten 30 ökken gegeben.

 

Jetzt passt auf was passiert ist:

 

Dem seine Schwester (buchhalterin sozusagen) ruft mich nach 3-4wochen an und meint, dass ihr bruder 4 ganze stunden mein auto angeschaut hätte und ich eigentlich 200€ zahlen müsste für die Arbeitseinheiten.

 

ich hätte sogar nur 30 gezahlt und würde die beiden *ausnutzen*!

 

in wirklichkeit hat er wirklich 1h ein privatgespräch am telefon gehabt und ich musste mich da langweilen.

dann hat er den wagen nicht mal richtig hochfahren können weil bei seiner scheiss hebebühne die metalldinger unten gefhelt haben damit der wagen etwsa höher steht! (mit holzbalken gelöst)

 

räder abgemacht--> ooooh distanzscheiben --> schraub schraub 2 stecken fest!

versucht die ganze zeit rum: 1h vllcht mit allen rädern!!!!

dann wieder drauf das alte zeug: halbe stunde im normalen lässigen gespräch (er ist ja ein bekannter) räder wieder drauf

dann tschüss macht also ca von 1 bis halb 4

 

 

auf seiner dubiosen rechnung stehen sogar alle sachen die ich ihm vom auto erzählt hab, dass zb gasanlage etwas geleckt hat und kühlflüssigkeit daher verliert.

 

mein paps hat den angerufen und mal zur sau gemacht, und was der typ meinte:

"dein sohn kommt zu mir und bekommt informationen und lässt es wo anders machen und ich soll nichts bekommen. außerdem dachte ich das zahlt doch alles euer händler"

 

Hammer! Sachen gibts. unser anwalt sagt, vor gericht würden die leute den typen auslachen RECHT SO

Und was hat das mit meiner Thematik zu tun?!?!?!

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Zitat:

Original geschrieben von koppel83


schon mal dran gedacht das er das bei einem 18 jahre alten Auto nicht wusste....?! 😉 beweis mal das gegenteil...

Schon mal von der Beweislastumkehr gehört ? Der Verkäufer muss nachweisen das der Mangel nicht vorhanden war ! Darum Kaufvertrag usw. - es gibt in Deutschland ein BGB ! Lies das mal 😉

LG
SpencerSAW

Zitat:

Original geschrieben von koppel83


Der Besitzer kann immer jemand anderes sein...

Natürlich. Der Besitz muß aber auch irgendwie belegbar sein.

hiho

der VK wusste es aber ...und hat es NICHT im kaufvertrag festgehalten .....!!!! WARUM ???????????????????

@te war der kaufvertrag was selbstzusammengebasteltes ..oder nen standdartvordruck z.b. vom ADAC

wenn ersteres : warum weist du das mann gewährleistung/garantie als privater auschliessen kann ( gekauft wie gesehen sacht mal grad gar nix aus )
aber nicht das mann nen unfallschaden angeben muss ..???

wenn z.b. ADAC : da ist nen kästchen das mann ankreuzen kann punkt 1.3 bzw 2.1 auf dem kaufvertrag

wenn es vergessen wurde einzutragen ..sieht es trotzdem schlecht aus ohne glaubwürdige zeugen die das gegenteil beweisen können

allerdinsg stellt sich auch wiederum die frage wenn der Käufer davon wusste warum der sich erst nach nem 3/4 jahr meldet ..

alles nen bischen konfuss hier ....

Gruss Dirk

Zitat:

Original geschrieben von koppel83

schon mal dran gedacht das er das bei einem 18 jahre alten Auto nicht wusste....?! beweis mal das gegenteil

Er wusste es !!!
Lese mal sein Start -Thema.
Das Internet speichert halt alles!!!!

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Zitat:

Original geschrieben von dtgr


allerdinsg stellt sich auch wiederum die frage wenn der Käufer davon wusste warum der sich erst nach nem 3/4 jahr meldet ..

Dieser Frage wird sich der Käufer im Falle eines Rechtsstreits auch vor Gericht stellen müssen. Je nach gegebener Antwort ist das dann auch mal ein Minuspunkt für den Käufer.

Zitat:

Original geschrieben von Rico-yzf


Zitat:

Original geschrieben von koppel83

schon mal dran gedacht das er das bei einem 18 jahre alten Auto nicht wusste....?! beweis mal das gegenteil

Er wusste es !!!
Lese mal sein Start -Thema.
Das Internet speichert halt alles!!!!

klar wusste er es ja.Hat er ja auch schon am Anfang geschrieben.Das weiss aber der Richter nicht.

😁

Zitat:

Original geschrieben von SpencerSAW



Zitat:

Original geschrieben von koppel83


schon mal dran gedacht das er das bei einem 18 jahre alten Auto nicht wusste....?! 😉 beweis mal das gegenteil...
Schon mal von der Beweislastumkehr gehört ? Der Verkäufer muss nachweisen das der Mangel nicht vorhanden war ! Darum Kaufvertrag usw. - es gibt in Deutschland ein BGB ! Lies das mal 😉

LG
SpencerSAW

äh,der Wagen wurde von privat verkauft und 6 Monate nach Übergabe sind auch schon verstrichen.Also liegt die Beweislast beim

Käufer

.Das kam wohl noch nicht in Matlock...

Zitat:

Original geschrieben von koppel83


Das weiss aber der Richter nicht.

Er weiß es

noch

nicht.

Es sind sich aber hoffentlich alle Beteiligten bewußt, daß sie hier in einem öffentlichen Internet-Forum schreiben...

Er wusste es !!!

Lese mal sein Start -Thema.

Das Internet speichert halt alles!!!!

klar wusste er es ja.Hat er ja auch schon am Anfang geschrieben.Das weiss aber der Richter nicht.

Stimmt...Der weiss es nicht.. noch nicht...
Nur wer weiß wie viel Leute die Dieses Forum hier besuchen und Lesen,und wenn der Blöde Zufall es will vieleicht auch jemand von den Leuten um die es hier geht...
Also ich Persönlich würde damit Rechnen !!!!
Nur ich hätte auch nie so einen Kaufvertrag gemacht !!!

Da meist der Käufer der angeschi**ene ist, ist der ADAC Standardvertrag in erster Linie Käuferfreundlich...aber lies doch mal was da so alles steht - unfallfrei JA / NEIN...Ausschluß der Sachmangelhaftung...usw. KLICK

LG
SpencerSAW

In entsprechender Fachliteratur kann man nachlesen, dass nach der Rechtsprechung ein Auto i. d. R. nicht mehr der Gewährleistung unterliegt, wenn es älter als 10 J. ist oder mehr als 150.000 km hat 😉

Zitat:

Original geschrieben von BMWecompact


Im Anwaltschreiben der Käuferin steht, das sie 5000km gefahren sei und nun 1340,00€ verlangt. 160€ weniger😉 Kaum zu fassen.

Im Eröffnungsbeitrag erwähntest du auch die Fahrzeugrücknahme. In Verbindung mit den obigen Zeilen verstehe ich das so, daß du ihr 1340,-€ zahlst und dafür das Fahrzeug zurückbekommst und es somit wieder erneut verkaufen kannst.

In meinen Augen ist das ein faires Angebot angesichts der Tatsache, daß man sich damit eine Menge Ärger ersparen kann.

Mit etwas Glück verkaufst du den Wagen dann wieder für 1500,- € und kommst somit quasi verlustfrei aus der Sache heraus.

Zitat:

äh,der Wagen wurde von privat verkauft und 6 Monate nach Übergabe sind auch schon verstrichen.Also liegt die Beweislast beim Käufer.Das kam wohl noch nicht in Matlock...

Eben..😉 und rate mal wie schnell ein Gutachter bescheinigt das der Unfallschaden schon vorher war und somit wird arglistige Täuschung unterstellt und der VERKÄUFER muss beweisen das der Schaden nicht vorhanden war....da es sich um eine Haupteigenschaft handelt ( das ist keine defekte Glühlampe ) ist das sehr relevant und die Verjährungsfristen habe ich hier schon dargelegt - bezahle du doch seinen Anwalt plus Gerichtskosten 😉 wenn man sich sicher ist das man gewinnt dann muss man auch nix zahlen bei Zivilprozessen oder man bekommt es wieder....Darum ja Beweislastumkehr der Schaden ist da und das ist so einfach zu beweisen das er vorher da war - also ist der Verkäufer in der Beweislast oder verliert !

Vor der hieraus resultierenden Beweisnot schützt die – nach § 475 Abs. 1 zwingende – Vermutungsregelung des § 476. Sie begründet eine widerlegliche Vermutung, daß die Sache bereits bei Gefahrübergang (sach)mangelhaft war, sofern nicht „mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar“ ist. Darum geht es hier. Gemeint sind damit Fälle, in welchen das Auftreten eines Sachmangels innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrübergang keinen hinreichend wahrscheinlichen Rückschluß auf das Vorliegen dieses Mangels oder des ihn verursachenden „Grundmangel“ zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs erlaubt. Nicht erforderlich ist hingegen der volle Gegenbeweis, daß der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs noch nicht vorgelegen haben kann. Diesen Beweis muß der Verkäufer erst bei Eingreifen der Vermutung zu deren Widerlegung führen....so hier zu lesen KLICK

LG
SpencerSAW

da eine Anzeige wegen arglistischer Täuschung erstattet wurde, wird erstmal von staatswegen die strafrechtliche Seite behandelt. Bei positiver Entscheidung (für den Käufer) folgt dann die zivilrechtliche Seite (z.B. Schadenersatz). Eigentlich gibts nichts mehr zu diskutieren, jetzt gilt es die Fakten zu sortieren für eine gute Verteidigung!

Zitat:

Original geschrieben von NordseeVW


In entsprechender Fachliteratur kann man nachlesen, dass nach der Rechtsprechung ein Auto i. d. R. nicht mehr der Gewährleistung unterliegt, wenn es älter als 10 J. ist oder mehr als 150.000 km hat 😉

Das wäre mir neu.

OLG- oder BGH-Urteil(e)?

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