Autoverkauf und nun Anzeige?!
Servus Leute😉
Ich habe da mal folgendes Anliegen. Ich habe meinen E36 Compact vor knapp einem 3/4 Jahr privat verkauft und nun Probleme.
Mein Vater besitzt eine KFZ-Werkstatt und somit nutze ich die Gelegenheit und stellte ihn zum Verkauf bei ihm auf den Hof. Preisschild dran und fertig. Das Auto wurde dann privat von mir an den Käufer verkauft. Das Auto lief über meinen Vater, da ich es damals von ihm geschenkt bekam.
Alles super, Auto verkauft, Käufer waren auch zufrieden, so zufrieden, dass sie auch die noch bedürftigen Reparaturen bei meinem Vater durchführen liessen.
Heute kam eine Anzeige zu meinen Vater wegen arglistiger Täuschung, das sie das Auto wieder umtauschen wollen, weil dieser einen Unfallschaden hatte!
Das entspricht auch der Wahrheit, doch wurde dieses beim Kauf gesagt und die Käuferin meinte, das stelle kein Problem dar. Wir wiesen noch darauf hin, das der Heckschaden ordnungsgemäß behoben wurde.
Werde jetzt den Anwalt einschalten und reagieren, das gibt es doch garnicht. Nachdem sie ein 3/4 Jahr damit umhergegurkt ist, soll ich die Kiste wieder zurücknehmen und ihr das Geld geben!?
Der Verkauf war von privat zu privat, ohne jegliche Gewährleistung.
Was sagt ihr dazu?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
ich finde es gut, dass der staat mal was gemacht hat, was die endkunden schützt.
Eine interessante Geschichte zu abzockern:
letztens sollte ein italiener der sogar damit prahlt bei porsche zu arbeiten, meine winterräder drauf machen. der achso begabte KFZ Meister hats net hinbekommen, er hat die Distanzscheiben von den Sommerfelgen nicht abbekommen. und sich zwei stecknüsse kaputt gemacht.
da er noch bissle mal das auto von unten so kurz angeschaut hat und bei dem rechten vorderrad gemerkt hat dass der querlenker kaputt ist, hab ich ihm seine verlangten 30 ökken gegeben.
Jetzt passt auf was passiert ist:
Dem seine Schwester (buchhalterin sozusagen) ruft mich nach 3-4wochen an und meint, dass ihr bruder 4 ganze stunden mein auto angeschaut hätte und ich eigentlich 200€ zahlen müsste für die Arbeitseinheiten.
ich hätte sogar nur 30 gezahlt und würde die beiden *ausnutzen*!
in wirklichkeit hat er wirklich 1h ein privatgespräch am telefon gehabt und ich musste mich da langweilen.
dann hat er den wagen nicht mal richtig hochfahren können weil bei seiner scheiss hebebühne die metalldinger unten gefhelt haben damit der wagen etwsa höher steht! (mit holzbalken gelöst)
räder abgemacht--> ooooh distanzscheiben --> schraub schraub 2 stecken fest!
versucht die ganze zeit rum: 1h vllcht mit allen rädern!!!!
dann wieder drauf das alte zeug: halbe stunde im normalen lässigen gespräch (er ist ja ein bekannter) räder wieder drauf
dann tschüss macht also ca von 1 bis halb 4
auf seiner dubiosen rechnung stehen sogar alle sachen die ich ihm vom auto erzählt hab, dass zb gasanlage etwas geleckt hat und kühlflüssigkeit daher verliert.
mein paps hat den angerufen und mal zur sau gemacht, und was der typ meinte:
"dein sohn kommt zu mir und bekommt informationen und lässt es wo anders machen und ich soll nichts bekommen. außerdem dachte ich das zahlt doch alles euer händler"
Hammer! Sachen gibts. unser anwalt sagt, vor gericht würden die leute den typen auslachen RECHT SO
Und was hat das mit meiner Thematik zu tun?!?!?!
122 Antworten
Soviel Aufwand für lumpige 1500,- €?
Naja, wer Spaß daran hat, den soll man nicht zurückhalten... 😰 😎 😉
Es geht ja nicht um die Höhe des Betrags! Einfach um das Prinzip. Sie haben alle Informationen bekommen, konnten sich das Auto angucken, auch auf der Hebebühne! Haben von uns selbst noch einen frischen Tüv bekommen, alles ohne Probleme. Nun meldet sie sich ohne jeglichen Grund, kein Defekt, nichts, weil sie angeblich jetzt erst weiss, das er mal einen Unfall hatte, von dem sie nichts wusste. Der aber beim Verkauf erwähnt wurde. Und wenn ich ein Auto verkaufe wie gesehen, kann ich es einfach nicht nachvollziehen, das ich als Privatverkäufer sowas direkt mit auf Papier bringen "muss"! Keiner Verlangt von ihr das Auto privat von mir zu kaufen. Wenn sie so geil auf ein unfallfreien gewesen wäre, dann hätte sie darauf bestehen müssen, das ich ihn als unfallfrei verkaufe und das auch mit reinschreibe! Das würde ich verstehen.
Aber so hätte sie das Auto ja nicht erwerben können, weil sie es wusste!
Zitat:
Original geschrieben von emosh11
Was wird hier noch rumdiskutiert??
DAS frag mal lieber koppel83!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Naja, wer Spaß daran hat, den soll man nicht zurückhalten... 😰 😎 😉
spaßig wirds erst richtig, wenn man bedenkt, das der junior damit die bewährung seines vaters aufs spiel setzt!
Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Der aber beim Verkauf erwähnt wurde.
das sagst du, der käufer behauptet was anders und beruft sich auf den kaufvertrag...und schon haben wir das dilemma!
Zitat:
kann ich es einfach nicht nachvollziehen,
solltest du aber, denn das ist gängige rechtsprechung!
und der trick, einfach auch kein kreuz bei "unfallfrei" zu machen um sich bei sowas rauszumogeln, zieht schon lange nicht mehr!
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Naja, wer Spaß daran hat, den soll man nicht zurückhalten...
spaßig wirds erst richtig, wenn man bedenkt, das der junior damit die bewährung seines vaters aufs spiel setzt!
So ein Stuss habe ich schon lange nicht mehr gelesen!
Was setze ich hier aufs Spiel?!
Es wurde mein Vater angeschrieben, der mit dem Verkauf nichts, aber auch garnichts zu tun hat. Er hat nur die Reparatur durchgeführt, so wie sie von der Käuferin in Auftrag gegeben wurde. Diese hat die Summe auch anstandslos bezahlt! Das war der Punkt, wo mein Vater mit ins Spiel kam, nicht mehr und auch nicht weniger!
Alles andere (und so langsam solltest du das auch verstehen) ging über mich!! Ich war der Verkäufer und sie war die Käuferin. Keine dritte Person.
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Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Es wurde mein Vater angeschrieben, der mit dem Verkauf nichts, aber auch garnichts zu tun hat. Er hat nur die Reparatur durchgeführt, so wie sie von der Käuferin in Auftrag gegeben wurde.
Das bedeutet, daß dein Vater überhaupt nicht mitbekommen hat, daß du dein Fahrzeug auf dem Grundstück seiner Werkstatt zum Verkauf angeboten hast? 😰
Die Frage die sich mir bei der ganzen Sache stellt ist folgende,,,,
Beim verkauf hast Du den Käufer darauf hingewiesen das der wagen nen Unfallschaden hat !!!
Nur Warum hast Du es nicht auch im Kaufvertrag festgehalten???
So wie Du geschrieben hast schien der Käufer ja beim gespräch damit einverstanden zu sein,warum hätte er dann dies nicht auch unterschreiben sollen???
Irgendwas stimmt doch an der sache nicht.
Natürlich wusste er das...Aber was hat das mit ihm zu tun?! Es war ja mein Auto!
Das erkläre ich dir gerne! Weil ich einfach nicht wusste, das man sowas beim Privatverkauf dort auch niederschreiben muss! Ich ging davon aus, das ich als Privatperson und mit der Tatsache, das ich den Wagen so verkaufe wie er dort steht, so auch nicht diesen Fakt niederschreiben muss. Ich habe ehrlich gesagt nicht einmal daran gedacht, sondern nur ehrlich und offen gesagt, was an dem Auto ist und sie ihn sich auch gerne von oben bis unten angucken können.
Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Natürlich wusste er das...Aber was hat das mit ihm zu tun?! Es war ja mein Auto!
Das hat insofern etwas mit deinem Vater zu tun, als daß er zusammen mit der Tatsache, daß er im Fahrzeugbrief steht, durch diese Fakten dem Käufer die Voraussetzungen für einen Anscheinsbeweis (Erklärung siehe Link weiter oben) liefert.
Könntest du denn bei einer Gerichtsverhandlung Dokumente vorliegen, die eindeutig beweisen, daß das verkaufte Fahrzeug dein Auto war (z.B. eine Schenkungsurkunde)?
Sorry...
Nun aber ernsthaft.
Verkaufst Du zum ersten mal ein Auto???
Dann würde ich ja sagen aus Fehlern lernt man.
Nur Dein Vater hat ne KFZ-Bude.. Er sollte doch wissen wie so was abläuft.
Und wenn es wirklich zu ersten mal sein sollte dann einfach mal die SUFU besuchen und sich erkundigen.
Gerade bei solchen dingen wie Unfallschaden.
Meine Persönliche Meinung ist der fehler liegt bei Dir.
Selbst auf vorgedrückten Kaufverträgen ist der Vermärk Unfallschaden vorhanden .
Ein Kreuz und Du hättest Dir alles sparen können.
Sorry das ist meine Persönliche Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Japp, eine Schenkungsurkunde gibt es!
Dies wäre dann mal ein Pluspunkt für dich, falls es zu einem Rechtsstreit kommt, sofern dieses Papier alle Voraussetzungen, die an ein solches Dokument gestellt werden, erfüllt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dies wäre dann mal ein Pluspunkt für dich, falls es zu einem Rechtsstreit kommt, sofern dieses Papier alle Voraussetzungen, die an ein solches Dokument gestellt werden, erfüllt.Zitat:
Original geschrieben von BMWecompact
Japp, eine Schenkungsurkunde gibt es!
Reicht denn nicht auch ein Kaufvertrag des Fahrzeuges aus, wenn auf diesem der Name des Te´s als Käufer steht?
Ansich ist es doch irrelevant was im Fahrzeugbrief steht, dort stand ich früher auch nie drin, Auto gehörte dennoch mir.
erstmal:Ganz grosses Kino hier 🙄
Wusste doch das die Jungs hier gerne Matlock schauen.Aber das alleine berechtigt noch nicht zum Anzug tragen. 😁
Wir müssen mal was ganz entschieden unterscheiden!
Handelt es sich nun um Post von der Polizei oder Post vom Anwalt?!Das ist nämlich nicht das selbe.
Fast man nur ein Schreiben vom Anwalt bekommen hat,dann würde ich den Wisch wegwerfen weil da nicht mehr viel kommt mit etwas Glück.Einen Anwalt mal eben für 60€ nen Brief schreiben lassen ist was anderes als den mit dem kompletten Verfahren zu beauftragen was mal eben 4 stellig wird.
Falls Post vom Anwalt undder Polizei gekommen ist,dann würde ich gar nix mehr umtauschen oder friedlich regeln.
Denn selbst wenn du ihm den Kaufpreis nun vollständig erstattest und den Wagen noch dazu schenkst läuft die Anzeige weiter.Die Staatsanwaltschaft unterscheidet da nicht ob Wiedergutmachung oder nicht.
Deswegen,falls du Post von der Polizei hast bitte bloss nicht im guten regeln.Ich würde dann nur noch per Anwalt vorgehen,da das ganze dann nicht mehr zurückzurufen ist.Wozu dann noch unnötig Geld zurückerstatten?!!
Viele benutzen die Polizei nämlich gerne als kostenlosen Anwaltsersatz.Die machen ohne Bezahlung nämlich ordentlich Druck,egal ob man im Recht ist oder nicht. 😉
PS:Selbst unsere Hobbyanwälte sollten wissen das es völlig egal ist was im fahrzeugbrief steht.Der Besitzer kann immer jemand anderes sein... 🙄
Der hier dachte auch mal er hätte den Doktor gemacht...
Zitat:
Original geschrieben von emosh11
So viel scheiße lange nicht mehr gelesen. Man muss im Vertrag angeben dass das Fzg einen Unfallschaden hatte. Sonst hat man ein Problem an der Backe. Was wird hier noch rumdiskutiert?? Hier tummeln sich ja echt Leute rum die zu viel Richterin Salesch angucken und sich da ne Meinung bilden.@ TE
Nimm dir einen Anwalt und lass dir nicht alles verzählen.
Nein Leute die schon wegen sowas vor Gericht waren und da ging es nur um die km-Angabe wo dahinter stand " soweit mir bekannt " - also musste ich nachweisen was mir bekannt war....
Die Unfallfreiheit ist eine wesentliche Eigenschaft eines KFZ und auf diese ist hinzuweisen ob oder ob nicht...sonst heißt es arglistig verschwiegen...
LG
SpencerSAW
Zitat:
Original geschrieben von SpencerSAW
Nein Leute die schon wegen sowas vor Gericht waren und da ging es nur um die km-Angabe wo dahinter stand " soweit mir bekannt " - also musste ich nachweisen was mir bekannt war....Zitat:
Original geschrieben von emosh11
So viel scheiße lange nicht mehr gelesen. Man muss im Vertrag angeben dass das Fzg einen Unfallschaden hatte. Sonst hat man ein Problem an der Backe. Was wird hier noch rumdiskutiert?? Hier tummeln sich ja echt Leute rum die zu viel Richterin Salesch angucken und sich da ne Meinung bilden.@ TE
Nimm dir einen Anwalt und lass dir nicht alles verzählen.
Die Unfallfreiheit ist eine wesentliche Eigenschaft eines KFZ und auf diese ist hinzuweisen ob oder ob nicht...sonst heißt es arglistig verschwiegen...LG
SpencerSAW
schon mal dran gedacht das er das bei einem 18 jahre alten Auto nicht wusste....?! 😉 beweis mal das gegenteil...