Autoverkauf und nun Anzeige?!

BMW 3er E46

Servus Leute😉

Ich habe da mal folgendes Anliegen. Ich habe meinen E36 Compact vor knapp einem 3/4 Jahr privat verkauft und nun Probleme.

Mein Vater besitzt eine KFZ-Werkstatt und somit nutze ich die Gelegenheit und stellte ihn zum Verkauf bei ihm auf den Hof. Preisschild dran und fertig. Das Auto wurde dann privat von mir an den Käufer verkauft. Das Auto lief über meinen Vater, da ich es damals von ihm geschenkt bekam.

Alles super, Auto verkauft, Käufer waren auch zufrieden, so zufrieden, dass sie auch die noch bedürftigen Reparaturen bei meinem Vater durchführen liessen.

Heute kam eine Anzeige zu meinen Vater wegen arglistiger Täuschung, das sie das Auto wieder umtauschen wollen, weil dieser einen Unfallschaden hatte!

Das entspricht auch der Wahrheit, doch wurde dieses beim Kauf gesagt und die Käuferin meinte, das stelle kein Problem dar. Wir wiesen noch darauf hin, das der Heckschaden ordnungsgemäß behoben wurde.

Werde jetzt den Anwalt einschalten und reagieren, das gibt es doch garnicht. Nachdem sie ein 3/4 Jahr damit umhergegurkt ist, soll ich die Kiste wieder zurücknehmen und ihr das Geld geben!?

Der Verkauf war von privat zu privat, ohne jegliche Gewährleistung.

Was sagt ihr dazu?!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

ich finde es gut, dass der staat mal was gemacht hat, was die endkunden schützt.

 

Eine interessante Geschichte zu abzockern:

 

letztens sollte ein italiener der sogar damit prahlt bei porsche zu arbeiten, meine winterräder drauf machen. der achso begabte KFZ Meister hats net hinbekommen, er hat die Distanzscheiben von den Sommerfelgen nicht abbekommen. und sich zwei stecknüsse kaputt gemacht.

 

da er noch bissle mal das auto von unten so kurz angeschaut hat und bei dem rechten vorderrad gemerkt hat dass der querlenker kaputt ist, hab ich ihm seine verlangten 30 ökken gegeben.

 

Jetzt passt auf was passiert ist:

 

Dem seine Schwester (buchhalterin sozusagen) ruft mich nach 3-4wochen an und meint, dass ihr bruder 4 ganze stunden mein auto angeschaut hätte und ich eigentlich 200€ zahlen müsste für die Arbeitseinheiten.

 

ich hätte sogar nur 30 gezahlt und würde die beiden *ausnutzen*!

 

in wirklichkeit hat er wirklich 1h ein privatgespräch am telefon gehabt und ich musste mich da langweilen.

dann hat er den wagen nicht mal richtig hochfahren können weil bei seiner scheiss hebebühne die metalldinger unten gefhelt haben damit der wagen etwsa höher steht! (mit holzbalken gelöst)

 

räder abgemacht--> ooooh distanzscheiben --> schraub schraub 2 stecken fest!

versucht die ganze zeit rum: 1h vllcht mit allen rädern!!!!

dann wieder drauf das alte zeug: halbe stunde im normalen lässigen gespräch (er ist ja ein bekannter) räder wieder drauf

dann tschüss macht also ca von 1 bis halb 4

 

 

auf seiner dubiosen rechnung stehen sogar alle sachen die ich ihm vom auto erzählt hab, dass zb gasanlage etwas geleckt hat und kühlflüssigkeit daher verliert.

 

mein paps hat den angerufen und mal zur sau gemacht, und was der typ meinte:

"dein sohn kommt zu mir und bekommt informationen und lässt es wo anders machen und ich soll nichts bekommen. außerdem dachte ich das zahlt doch alles euer händler"

 

Hammer! Sachen gibts. unser anwalt sagt, vor gericht würden die leute den typen auslachen RECHT SO

Und was hat das mit meiner Thematik zu tun?!?!?!

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Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von BMWecompact

Was sagt ihr dazu?!

dein vater sollte sich eine andere arbeit suchen!

wer angeblich ne eigene werkstatt hat, sollte auch wissen, was man beim verkauf eines kfz beachten sollte!

 

du solltest zum einen schonmal dein sparbuch plündern - und zum anderen sollte dein vater sich nicht wundern, wenn er demnächst das finanzamt und die gewerbeaufsicht zu besuch hat!

Zitat:

Original geschrieben von omeriko

ja aber der käufer wusste doch dass der wagen unfall hatte.

das behauptet der te, aber wer weiß, was der te dem käufer über den unfall erzählt hat...wäre nicht das erste mal, das aus einem über die versicherung abgerechneten wirtschaftlichem totalschaden dann beim verkauf nur ein kleiner - mit lackstift ausbesserter - steinschlag wurde...

Zitat:

Original geschrieben von kirschi_RV

steht in den Fahrzeugpapieren und ist somit der Eigentümer des Autos.

wer als halter eingetragen, ist noch lange nicht der eigentümer!

Also erstmal danke für die zahlreichen Antworten!

Das hier beide Seiten diskutiert werden ist absolut inordnung, deshalb habe ich es hier auch gepostet, um einfach mal eine Übersicht zu erhalten. Das was ich hier gepostet habe, entspricht auch so der Wahrheit, was hätte ich sonst davon?! Eben, nix.

Was ich jedoch unverschämt finde, sind die Worte von User MagirusDeutzUlm! Man kann auch sachlich bleiben und auf die gestellten Fragen antworten. Irgendwelche Anschuldigungen sind in meinen Augen einfach nur fehl am Platze. Du solltest Geschichten schreiben...

Ich fasse nochmal kurz zusammen, damit im folgenden Text auch direkt auf die Problematik eingegangen wird und kein geistiger Dünnschiss beigemischt wird:

- Mein Auto mit einem "zu verkaufen Schild" hingestellt
- Käufer ehrlich und ausführlich alles genannt, was an dem Auto defekt ist und das er mal einen Heckschaden hatte, der ordnungsgemäß behoben wurde.
- Selbst die runtergenutzten Reifen habe ich erwähnt etc.
- Käuferin meinte, das sie das Auto so wie es da steht haben will und das der Unfall kein Problem darstellt, da das Auto eh 18Jahre auf dem Buckel hat.
- Sie ließ sogar noch alles nötige bei meinem Vater reparieren (absolut unabhängig) und das bekam sie auch für umme. 4 neue Reifen, Neues Türschloß uvm.
- Das Auto wurde von Privat zu Privat verkauft. Das mit meinem Vater hat mit dem Verkauf nichts zu tun, es Stand lediglich auf dem Werkstatthof. Im Kaufvertrag steht auch ganz normal von mir zu ihr!

Fakt ist, das ich im Kaufvertrag nicht vermerkt habe, das dieses Auto einen Unfall hatte! Meine Dummheit beim ersten Autoverkauf. Es steht aber drin, das dieses Auto so wie gesehen verkauft wird von privat zu privat, ohne jegliche Gewährleistung.

So und nun bitte sachliche Antworten und keine Geschichten, das ich jemanden mit Absicht ausbeuten wollte und gemeinsam mit meinem Vater, der gerade auf Bewährung draussen ist, einen 18 Jahre alten E36 Compact als Neuwagen zum Leasen anbieten wollte.

Danke!

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von BMWecompact

Das Auto wurde von mir gekauft, einer privaten Person.

Im Eröffnungsbeitrag hast du geschrieben, daß du das Auto von deinem Vater geschenkt bekommen hast.

Wurde von mir verkauft...Unabsichtlich verschrieben.

"Das Auto wurde von mir mir verkauft, einer privaten Person." So macht es ach wieder Sinn 😉

Zitat:

ich finde es gut, dass der staat mal was gemacht hat, was die endkunden schützt.

 

Eine interessante Geschichte zu abzockern:

 

letztens sollte ein italiener der sogar damit prahlt bei porsche zu arbeiten, meine winterräder drauf machen. der achso begabte KFZ Meister hats net hinbekommen, er hat die Distanzscheiben von den Sommerfelgen nicht abbekommen. und sich zwei stecknüsse kaputt gemacht.

 

da er noch bissle mal das auto von unten so kurz angeschaut hat und bei dem rechten vorderrad gemerkt hat dass der querlenker kaputt ist, hab ich ihm seine verlangten 30 ökken gegeben.

 

Jetzt passt auf was passiert ist:

 

Dem seine Schwester (buchhalterin sozusagen) ruft mich nach 3-4wochen an und meint, dass ihr bruder 4 ganze stunden mein auto angeschaut hätte und ich eigentlich 200€ zahlen müsste für die Arbeitseinheiten.

 

ich hätte sogar nur 30 gezahlt und würde die beiden *ausnutzen*!

 

in wirklichkeit hat er wirklich 1h ein privatgespräch am telefon gehabt und ich musste mich da langweilen.

dann hat er den wagen nicht mal richtig hochfahren können weil bei seiner scheiss hebebühne die metalldinger unten gefhelt haben damit der wagen etwsa höher steht! (mit holzbalken gelöst)

 

räder abgemacht--> ooooh distanzscheiben --> schraub schraub 2 stecken fest!

versucht die ganze zeit rum: 1h vllcht mit allen rädern!!!!

dann wieder drauf das alte zeug: halbe stunde im normalen lässigen gespräch (er ist ja ein bekannter) räder wieder drauf

dann tschüss macht also ca von 1 bis halb 4

 

 

auf seiner dubiosen rechnung stehen sogar alle sachen die ich ihm vom auto erzählt hab, dass zb gasanlage etwas geleckt hat und kühlflüssigkeit daher verliert.

 

mein paps hat den angerufen und mal zur sau gemacht, und was der typ meinte:

"dein sohn kommt zu mir und bekommt informationen und lässt es wo anders machen und ich soll nichts bekommen. außerdem dachte ich das zahlt doch alles euer händler"

 

Hammer! Sachen gibts. unser anwalt sagt, vor gericht würden die leute den typen auslachen RECHT SO

Und was hat das mit meiner Thematik zu tun?!?!?!

Also ich verstehe nicht das Problem... was hat dein Vater also damit zu tun ? Was steht in der Anzeige denn genau drinnen, wa sich auf irgendwas mit deinem Vater beziehen könnte ?

Vertragspartner seid doch nur ihr ?

Ich würde warten bis sie sich direkt an dich wendet. Vielleicht sie direkt kontaktieren.. deinem Vater können sie sowieso nichts.

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Wenn ihr hier nicht viel Staub aufwirbeln und einen Prozeß riskieren wollt, ist die Rücknahme des Fahrzeugs nebst Erstattung des Kaufpreises hier immer noch der eleganteste Weg. Danach könnt ihr ja den Wagen wieder verkaufen und bei diesem 2. Verkauf dann alle Fehler vermeiden, die euch beim 1. Verkauf unterlaufen sind. Den Differenzbetrag dann einfach als Lehrgeld verbuchen.

Auch ich verstehe das Problem mit meinem Vater nicht, was hier so schön breitgetreten wurde.

Er stand im Brief, weil das Auto über ihm lief. Dennoch war es mein Auto! Er hat direkt gesehen nichts mit dem Verkauf am Hut, verkauft auch selbst keine Autos.

Ich werde mich am Montag erstmal beim Anwalt informieren. Sehe nicht ein, das sie das Auto ein 3/4 Jahr durch die Gegend fährt und auf einmal ganz überrascht tut, das dieses Auto mal einen Unfall hatte. Wo kommen wir denn dahin?!

gibt's bei euch nicht so eine Grundlage, wie "die Beweispflicht liegt bei dem, der aus dem Sachverhalt Ansprüche erhebt" ?

Keine Ahnung...Kenne mich diesbezüglich auch nicht aus! Es ist ja gut und schön, das der Käufer jegliches Recht auf seiner Seite hat. Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht leicht bei den ganzen Autohändlern. Aber das hier ist einfach eine Frechheit, sie wusste alles und wollte es so haben. Jetzt hat sie wahrscheinlich kein Bock mehr auf dieses KFZ, jetzt versucht man es auf dieser Tour!

@Felyxorez
Gibt es. Wir haben hier aber auch den sogenannten Anscheinsbeweis.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

Zum einen steht Paps ( meines Erlesens nach Inhaber einer Autowerkstatt ) als Inhaber der Zulassungsbescheinigung in den Papieren. Zum anderen stand das Auto beim Verkauf auf dem Hof einer KFZ Werkstatt.

Ergo wird ein Richter unterstellen das zum einen Paps die Händlermängelhaftung durch einen Pirvatverkauf umgehen wollte, und zweitens das er als Fachmann - und ebenso der Sohn als Verkäufer - die Verfahrensweise hätte kennen müssen, und wenn die Käuferin nicht zugibt, das der Schaden erwähnt wurde, unterstellt man dann arglistige Täuschung ergo Rückabwicklung minus Nutzungsentschädigung.

BGB und Paragraphen siehe eine Seite vorher....abwarten kann man ob ein Käufer sowas durchzieht ( dauert vor Gericht ca. 1 Jahr ) - aber so ist die Chance des Verkäufers das zu gewinnen gleich Null. Fachmann gegen Laie, Werkstatt gegen Privat - da gibt es kein vielleicht - das wird vom Gericht gewandelt, wenn kein Beweis vorliegt ( Kaufvertrag mit Mängelauflistung und Ausschluß der Sachmängelhaftung ) - ein solcher Schaden war bereits beim Kauf vorhanden und wurde nicht nachweislich erwähnt. Ein privater Käufer rechnet dann somit mit der Richitgkeit der Angaben und korrekter Abwicklung auf dem Hof einer KFZ Werkstatt im Beisein eines Autoschlossers. ( So wird das Gericht das begründen) Und 18 Jahre alt...was kam der noch ? 1000.- €uro ? Einige dich mit der Käuferin das sie die Hälfte zurück bekommt ( Nutzungsentschädigung) .

LG
SpencerSAW

Zitat:

Original geschrieben von SpencerSAW


Zum einen steht Paps ( meines Erlesens nach Inhaber einer Autowerkstatt ) als Inhaber der Zulassungsbescheinigung in den Papieren. Zum anderen stand das Auto beim Verkauf auf dem Hof einer KFZ Werkstatt.

Genau diese Konstellation ist der Pferdefuß an der ganzen Sache, der den Verkäufer vor Gericht in Erklärungsnot bringen wird, unabhängig davon, worin die Grundintention bei der Abwicklung des Geschäftes bestand.

Zitat:

Original geschrieben von BMWecompact


Irgendwelche Anschuldigungen sind in meinen Augen einfach nur fehl am Platze. Du solltest Geschichten schreiben...

und DU solltest dir auf diese anschuldigungen schonmal ne passende antwort ausdenken! denn genau diesen anschuldigungen, wirst du bzw. dein vater sich - vor gericht - stellen müssen! 😰

Zitat:

Es steht aber drin, das dieses Auto so wie gesehen verkauft wird von privat zu privat, ohne jegliche Gewährleistung.

du kannst auch "bratkartoffel" in den vertrag reinschreiben...

der umstand, das du kein kreuz bei 'unfallwagen' gemacht hast - ist völlig ausreichend, um den vertrag und damit auch das auto zu wandeln!

Zitat:

der gerade auf Bewährung draussen ist,

wie ich bereits schrieb...eine betriebsprüfung hat schon so manchen unternehmer die existenz gekostet...wenn man dann noch auf bewährung draußen ist - aber das kann dir auch der bewährungshelfer deines vaters erklären!

Zitat:

Auch ich verstehe das Problem mit meinem Vater nicht, was hier so schön breitgetreten wurde.

dein vater hat eine autowerkstatt hat und das fahrzeug lief auf seinen namen, das lässt die vermutung zu, das dein vater - über deinen namen - das auto verkauft hat, um keine steuer abzuführen und sich zusätzlich um sich um die gewährleistung zu drücken...

...und eben in diesem bezug solltest du - erst recht da dein vater auf bewährung draußen ist - nichts risikieren, (da du eh nicht drumrumkommst das fahrzeug zurückzunehmen) und dich irgendwie mit dem käufer einigen!

Ich weiß zwar jetzt nicht, welche Kaufsumme im Raum steht, aber es wäre ratsam, den Vorstellungen des Käufers entgegenzukommen, um die Sache möglichst reibungsfrei und schnell aus der Welt zu bekommen.

So viel scheiße lange nicht mehr gelesen. Man muss im Vertrag angeben dass das Fzg einen Unfallschaden hatte. Sonst hat man ein Problem an der Backe. Was wird hier noch rumdiskutiert?? Hier tummeln sich ja echt Leute rum die zu viel Richterin Salesch angucken und sich da ne Meinung bilden.

@ TE

Nimm dir einen Anwalt und lass dir nicht alles verzählen.

Die Summe bezieht sich auf 1500,00€

Im Anwaltschreiben der Käuferin steht, das sie 5000km gefahren sei und nun 1340,00€ verlangt. 160€ weniger😉 Kaum zu fassen.

Ich werde das mit dem Anwalt wie geschrieben am Montag machen. Dann wird man mehr sehen. Werde da garantiert nicht mal eben das Auto zurücknehmen.

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