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Autoverkauf A6 quattro oder Frontantrieb

Audi A6 C5/4B

Hallo liebe Gemeinde!

Leider erreiche ich heute keinen Audi Händler mehr der mir meine Frage beantworten könnte und deshalb frage ich hier mal nach.

Habe meinen Audi 6 Bj. 99 verkauft und war immer der Annahme das es sich um einen quattro handelt das die Embleme vorne am Kühlergrill und hinten auf der Heckklappe angebracht waren. Ebenso hat mir der Verkäufer damals diesen als quattro verkauft.

Nun meint der Käufer dem ich das Fahrzeug verkauft habe das es sich um keinen quattro handelt.
Kann ich das irgendwie anhand der Fahrgestellnummer oder Typ heraus bekommen?

Wäre jetzt echt dringend weil der will aufgrund dieser Tatsache einen Teil seiner Kohle retour!

Vielen Dank
Tom

Beste Antwort im Thema

Wirst schon Recht haben, Meister und jetzt nerv bitte nimmer........
.....des hat doch eh keinen Sinn mich hier mit Dir außeinanderzusetzen,

Servus

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An den TE:

Ich würde mich über das 18-jährige Bürscherl totärgern und ihn fragen ob er noch ganz sauber ist.
Bei der Sache sind rechtlich zwei Aspekte zu betrachten:

1. strafrechtlicher Aspekt
Das Tatsbestandsmerkmal der sogenannten, dir vorgehaltenen Irrtumserregung durch Täuschung, ist nicht nachweisbar. Somit kann der Tatbestand des Betruges gem. StGB nicht erfüllt sein.
Hierzu ist zu erwähnen, dass das von dir im Internet abgegebene Angebot nicht Teil des Kaufvertrags ist und höchstens als Indiz in einem etwaigen Verfahren gewertet werden kann. Weiterhin spricht zu deinen Gunsten, dass der Kaufvertrag keine Hinweise auf "quattro" enthält und etwaige mündliche Absprachen ausschließt. Dies gilt auch für die Felgen.

2. zivilrechtlicher Aspekt
Hier ist der Hauptaugenmerk darauf zu legen, ob der zwischen euch abgeschlossene Vertrag gem. BGB Weiterhin Gültigkeit hat:

Rechtlich gesehen wäre es dem Käufer tatsächlich möglich, im Falle einer arglistigen Täuschung deinerseits (§ 123/I BGB), den Vertrag anzufechten (§§ 123, 143 BGB). Die Folge wäre die Nichtigkeit des Kaufvertrages (§ 142/I BGB). Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit Erlangung der Kenntnis der Täuschung (§ 124 BGB). Folge wäre die Rückabwicklung der Übereignung nach § 812 BGB.

Wichtig in diesem Fall wäre der Nachweis der arglistigen Täuschung. Hier sprechen die Aufkleber "quattro" und das Inserat gegen dich, aber:
- Die Besichtigung und Probefahrt des Interessenten sind erfolgt. Er hat den Pkw geprüft und wahrscheinlich (vertragsgemäß) "gekauft wie gesehen und probegefahren" 😁.
- Im Vertrag wird das Fahrzeug nicht mit dem Ausstattungsvermerk "quattro" in Verbindung gebracht.
- Im Vertrag wird festgelegt, dass keine mündlichen Nebenabsprachen bestehen.

Hinsichtlich einer definitiven Abwägung der vorliegenden Indizien und Fakten stellt sich mir die Frage, ob du den Käufer bei der Besichtigung des Fahrzeugs darauf hingewiesen hast, dass du keine Ahnung von Technik hast und dich hinsichtlich eines eventuellen quattro-Antriebs nicht sicher äußern, bzw. gewährleisten könntest, dass es einer ist.
"Bitte hierzu im Forum aufgrund des derzeitigen Rechtsstandes auch nichts weiter äußern".
Deine Äußerungen weiter oben, hinsichtlich der evtl. Annahme es sei ein Quattro, würde ich an deiner Stelle auch editieren.

Als Vergleichsbeispiel könnte man folgendes nehmen:

Du bietest deinen 4b im Netz irrtümlich mit dem Ausstattungsmerkmal "Teilleder, Reifen 235/45 R 17" an. Tatsächlich hast du nur Stoff und Reifen 225/55 R 17. Der Käufer kommt schaut sich den Karren an und kauft ihn. Im Kaufvertrag steht nichts über Teilleder oder Reifenbreite. Nebenabsprachen sind im Kaufvertrag ausgeschlossen.
Nach drei Tagen kommt der Käufer uns sagt: Hey, wo ist mein Leder, wo sind meine Reifen? Ich möchte 1000 EUR Preisnachlass........Neeee....In diesem Fall könnte man dem Käufer sogar unterstellen, dass er beim Kauf des Fahrzeugs die tatsächlichen Ausstattungsmerkmale vorsätzlich übersehen hat, um nachher ein Geschäft daraus zu machen.

Was ist Fisch, was ist Fleisch:

Tatsache ist, dass dieses "Bürscherl" den Wagen nach Besichtigung/Begutachtung kaufte, den Kaufvertrag so unterschrieb wie nun vorhanden, die Ware bezahlte und den Wagen so wie er da stand übernahm. Es ist auch nicht schwer sich mit 18 Jahren ein Mal zu bücken um zu sehen: Oh, wo ist das hintere Differential - zumal jeder Käufer mal kurz auf den Unterboden schaut.

Später taucht er auf und möchte ein Schnäppchen machen, ha, ha. Was zusätzlich gegen ihn spricht ist, dass er nun sogar die Felgen will - die Gier ist schon was geiles beim Menschen.
Auch spricht gegen ihn, dass er den Wagen gegen Rückzahlung des Kaufbetrags nicht zurückgeben will, somit einer Rückabwicklung, ja sogar einem evtl. vernünftigen und nachvollziehbaren Vergleich, widerspricht.
Das solltest du dir von ihm schriftlich geben lassen!!!
Von solchen Leuten kann man einiges erwarten, zumal sie sich rechtlich von ihren gleichaltrigen Spezeln beraten lassen - und ja, die Spezeln haben es rechtlich meistens voll drauf.........
....die lange Fresse bekommt das Bürscherl eventuell dann, wenn er mit dem Kaufvertrag zum Anwalt rennt.....

Zurück zum Thema:
Um überzeugend vor Gericht für arglistige Täuschung zu plädieren, ist in meinen Augen zu wenig überzeugendes Material da und es gibt zu viele Gegenargumente. Schließlich haben die meisten Richter einen gesunden Menschenverstand und Lebenserfahrung (mehr als viele andere).

Die Lösung hast du schließlich schon selbst angestrebt und die Rückabwicklung des Vertrags angeboten. Der Burschi hat abgelehnt.....lass es dir schriftlich geben. Alles andere mit....er hätte in den Wagen investiert etc.....ist ein bisschen larifari und meistens als Schutzbehauptung zu werten.

Ich persönlich würde den Wagen nach jetzigem Rechts- und Kenntnisstand nicht mehr zurücknehmen und lediglich eine Beweissicherung anstreben, die meine Position stärkt.....das wäre Alles....viel Erfolg.

Zitat:

Original geschrieben von Hans333


An den TE:

Ich würde mich über das 18-jährige Bürscherl totärgern und ihn fragen ob er noch ganz sauber ist.

Warum? Nur weil dieses 18-jährige Bürscherl dem Verkaufsangebot geglaubt hat. Das der Käufer verärgert ist,ist doch wohl selbstverständlich,ihm wurde (vorsätzlich oder nicht) ein Fahrzeug mit falschen Eigenschaften angeboten.

Hättest du anders reagiert wenn du der Käufer wärst,oder dir ein Verkäufer ein Auto oder Fernseher etc.mit einer Eigenschaft verkauft die es gar nicht hat? Nicht umsonst kann man schon wegen falschen,inkorrekter oder fehlender Angaben in der Verkaufsanzeige abgemahnt und zur Kasse gebeten werden.

Außerdem gibt genug Urteile was die Aussagekraft der Verkaufsanzeige angeht.

http://www.firmenauto.de/...korrekte-gebrauchtwagenanzeige-480761.html

Am besten aber das du dem TE auch den Tipp gibst evtl. Beweise die gegen ihn sprechen könnten zu editieren.
Und was die Richter angeht, wenn diese Menschenverstand und Lebenserfahrung haben werden sie evtl. auch sehen das hier ein 18 jähriges Fahranfänger Bürscherl von einem älteren mit einer falschen Verkaufsanzeige angeloggt wurde und ihm ein Fahrzeug mit nicht vorhanden Eigenschaften verkauft wurde.
Womit ich nicht schreiben will das der TE auch in dieser Absicht gehandelt hat,sondern das es auch so rum ausgelegt werden könnte.
Außerdem macht das alter dieses Bürscherl ihn nicht automatisch zum bösen Buben der nun den Verkäufer abzocken will,und es kommt so rüber das der Käufer auf Grund seines alters schon vorverurteilt wird.
Desweiteren bin ich mir sicher ,wenn der TE nachdem er festgestellt hat das auch er ein Fahrzeug mit nicht vorhandenen Eigenschaften gekauft hat und hier einen Thread eröffnet hätte "hilfe ich bin reingelegt worden" hätten alle geschrieben "der Händler gehört in den Knast" oder "geh sofort zum Anwalt" "was der Händler mit dir gemacht hat ist Betrug"

@zwoachter4b

Das 18-jährige Bürscherl, dass hinterher meint für die läppischen paar Euros auch noch Felgen etc. rauszuholen brauchen wir nicht so in Schutz nehmen. Auch hat er die Rückabwicklung abgelehnt. Grob fährlässig handelt derjenige der die Augen vor dem verschließt, was jeder anderen Person hätte einleuchten müssen...gelle?

Hinsichtlich des von dir angesprochenen Kaufs eines nicht vorhandenen Features:

Klar, du hättest Recht, wenn es sich nicht um etwas offensichtliches handeln würde aber in diesem Fall ist es das gleiche, wie wenn du zum Bauern gehst um ne Kuh zu kaufen und mit einem Ochsen heim gehst. Später bemängelst du das Geschlecht beim Verkäufer und dieser bietet dir die Rücknahme an - du sagst nein.....ja dann.....Glückwunsch.🙄

Zu deinen Urteilen zitiere ich einen Teil des Inhalts des von dir geposteten Links:

Fotos in Internetannoncen haben dieselbe Bedeutung wie der Anzeigentext. Diese aktuelle Entscheidung des BGH vom 12.1.2011 (Az.: VIII ZR 346/09) ist für alle Unternehmen wichtig, die ihre Firmenwagen selbst verkaufen.

Noch eine im gleichen Text benannte Entscheidung:

Wenn der Verkäufer nachweisbar bei Vertragsschluss die falsche Annoncenäußerung zurückgenommen hat, ist er aus dem Schneider (Az.: 10 C 665/03 vom 7.9.2004)

Im Gegensatz zu anderen Personen habe ich mir die in deinem Link benannten Urteile durchgelesen und .......in diesem Fall für unpassend befunden, zumal es sich hier nicht um Internetauktionen oder gewerbliche Verkäufe, geschweige denn Verkäufe über Dritte handelt.
Man sollte aus Zusammenfassungen oder Deutungen von Gerichtsentscheidungen, die irgend ein Reporter zammbastelt, nicht gleich irgendwelche Schlüsse ziehen und diese als Gesetz betrachten.....
....Die Rechtsprechung ändert sich, ja....und sie ist ortsbezogen unterschiedlich....sowie auch biegsam und geduldig. Es gibt bestimmt auch viele andere Urteile, aber ich glaube aus keinem werden wir sicher folgern können, dass der TE im Unrecht ist oder nach Meinung des Gerichts im Unrecht wäre.
Solltest du eines finden (ich werde mir die Mühe nicht machen), lass es mich wissen, lesen und folgern. Dann werde ich dir sicher Recht geben.

Hinsichtlich angesprochener Abmahnungen von Anzeigen, z.B. wegen eines Verstoßes gem. Pkw-EnVKV 2011 sollte ebenfalls gesagt werden, dass diese nicht für den 0815-Privatverkäufer gelten.

Mag sein, dass eine falsche Beschreibung vor Gericht evtl. zu Problemen führen kann, ganz sicher in einer Auktion, nur ist das hier nicht der Fall.

Ich gebe zu, die Sache ist verzwickt, aber nicht unlösbar und wie ich es oben beschrieben habe, so hätte ich gehandelt.

Weiterhin, lieber zwoachter4b,

steht es dir nicht zu mich in diesem Thread wegen Tipps, die ich dem TE gebe zu kritisieren. Der TE hat gefragt, wir haben darauf geantwortet und ihm eine Palette an Möglichkeiten unterbreitet, um ihm zu helfen. Wie er es macht bleibt ihm überlassen. Ob er editiert oder ob ich ihm diese Möglichkeit aufzeige geht dich nichts an.....zumal sämtliche Tipps die ich ihm gab absolut legal sind.

Ich hoffe, dass dies dich jetzt nicht verletzt hat.😁

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b



Desweiteren bin ich mir sicher ,wenn der TE nachdem er festgestellt hat das auch er ein Fahrzeug mit nicht vorhandenen Eigenschaften gekauft hat und hier einen Thread eröffnet hätte "hilfe ich bin reingelegt worden" hätten alle geschrieben "der Händler gehört in den Knast" oder "geh sofort zum Anwalt" "was der Händler mit dir gemacht hat ist Betrug"

Noch etwas:

Die Ansprüche an Händler hinsichtlich der Sorgfaltspflicht und der Fachkenntnis unterliegen im alltäglichen Leben und auch in der Rechtsprechung besonderen, höher angelegten Maßstäben. Das kann man verschiedenen Ausarbeitungen entnehmen und das sagt einem auch der normale Menschenverstand.

Sollte zu diesem Absatz nur mal so erwähnt werden.

Außerdem:

Hätte der TE irrtümlich ein Pkw ohne "quattro" gekauft und anschließend das Rücknahmeangebot des Händlers ausgeschlagen, wären im Forum durchaus Stimmen gegen sein Verhalten laut geworden....na ja...jetz is a Wurscht.

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Was ist nun eigentlich aus der Sache geworden?

Zitat:

Original geschrieben von Hans333


Weiterhin, lieber zwoachter4b,

steht es dir nicht zu mich in diesem Thread wegen Tipps, die ich dem TE gebe zu kritisieren.

Ich hoffe, dass dies dich jetzt nicht verletzt hat.😁

Warum habe ich nicht das Recht dazu?? Außerdem warum sollte der TE denn überhaupt seine Sätze editieren? wenn die evtl.bei einem Rechtsstreit relevant wären,wäre das ja schon vernichten von Beweismitteln und genau das räts du dem TE in diesem Fall.

Auch die Aussage von dir der Käufer müsste sich bücken und gucken ob es ein Quattro ist,der Verkäufer aber soll auf doof machen und sagen er hat von Technischen Dingen keine Ahnung und wüsste nicht das es Frontantrieb ist geht ja mal gar nicht.

Und nein verletzt hast du mich nicht.
Und auf deine Frage was aus der Sache geworden ist zu antworten, wird sicher wie viele andere Rechtsberatungen hier viel wirbel in den ersten 2 Seiten und von TE keine Spur mehr 😁

Wie es halt so ist...🙂😁
.....aufgrund deiner rechtlichen Vorbildung und Erfahrung in Verfahrenstaktik verzichte ich an dieser Stelle auf weitere Widerworte oder Diskussionsansätze.
Bei uns würde man sagen....passt scho...

Zitat:

Original geschrieben von Hans333


Wie es halt so ist...🙂😁
.....aufgrund deiner rechtlichen Vorbildung und Erfahrung in Verfahrenstaktik verzichte ich an dieser Stelle auf weitere Widerworte oder Diskussionsansätze.
Bei uns würde man sagen....passt scho...

Noch einer der mich besser kennt wie ich mich selber. Ich wüsste nur gerne wie du reagieren würdest wenn du in einer Verkaufsanzeige einen A6 der mit Alufelgen und Quattro angeboten wird und dann stellt sich nach dem Kauf raus Pustekuchen,sorry lieber Käufer aber das es nur ein Frontantrieb und ohne Alufelgen sind wusste ich gar nicht oder hab ganz vergessen in die Anzeige rein zu schreiben das der A6 die aufgezeigten Eigenschaften gar nicht hat.

Das du dann auch noch verlangst der Käufer soll sich unter das Auto rollen und nachschauen ob es auch wirklich ein Quattro oder Frontantrieb ist . Hast du schon mal einen Käufer gesehen der bei VAG beim abholen erstmal unter das Auto robbt und nachschaut,oder schraubst du bei Media-Markt auch erst den neuen Fernseher auf um zu gucken ob Plasma oder LED ? Du bist also auch beim Abholen oder kaufen deines Allroad drunter gerollt und hast nach der Kardanwelle geschaut die nach hinten geht. Außerdem wenn ich dich nicht kritisieren darf steht es dir schon mal gar nicht zu über meine Vorbildung oder Erfahrung zu urteilen.

Das kopieren einiger § macht dich schon lange nicht zum Meister in der Verfahrenstaktik sonst würdest du erkennen das es sich hier nicht um eine Arglist sonder um eine wiederechtliche Täuschung handlet.

Wie schon vorher geschrieben vorsichtig mit solchen Stammtischweisheiten 😁

Wirst schon Recht haben, Meister und jetzt nerv bitte nimmer........
.....des hat doch eh keinen Sinn mich hier mit Dir außeinanderzusetzen,

Servus

Zitat:

Original geschrieben von Hans333


Wirst schon Recht haben, Meister und jetzt nerv bitte nimmer........
.....des hat doch eh keinen Sinn mich hier mit Dir außeinanderzusetzen,

Servus

Wolltest du nicht auf Wiederworte verzichten 😕😕😕

ich lass mir von dir auch nicht verbieten hier auf Beiträge zu antworten, wenn es dir nicht passt

einfach den Knopf zum ignorieren drücken. 😁

PS besser Meister als Hobbyrechtsanwalt mit gefährlichem Halbwissen😮

@cyro1

Meld dich doch mal und gib uns vielleicht den aktuellen Sachstand.....?
Wenn du das Auto zurückgenommen haben solltest und es gut beinand ist, dann findest du hier im Forum bestimmt Interessenten. 😁......Nen Quattro kriegst du immer los, grins....😁

Servus Hans

Zitat:

Original geschrieben von Hans333


Wirst schon Recht haben, Meister und jetzt nerv bitte nimmer........
.....des hat doch eh keinen Sinn mich hier mit Dir außeinanderzusetzen,

Servus

Genauso sehe ich das auch. Und jetzt bitte weiter mit dem eigentlichen Thema anstelle der Nettigkeiten.

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