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Autohaus hat Datum vergessen einzutragen!!!

Audi A5 8T Sportback
Themenstarteram 2. März 2012 um 8:13

Hallo Gemeinde,

Ich stehe gerade wegen diverser Mängel mit Audi und meinem Autohaus in Diskussion. Da meine Gewährleistung meines Wissens im März ausläuft habe ich mal höfflichst angefragt, wann genau die denn abläuft. Audi teilte mir mit es zähle das Datum auf Seite 1 oder bei Übergabe ans Autohaus(Vorführwagen die ersten 7 Monate). Nun schlage ich das Heft auf und finde auch den Stempel, jedoch hat das Autohaus vergessen ein Datum einzutragen und zu unterschrieben......

Wie sieht jetzt die rechtliche Lage aus?????

Hab ich nun nen Freifahrtsschein für die nächsten 2 Jahre oder darf das Autohaus diesen Fehler korrigieren:):p

Mal schauen was ihr dazu für Meinungen oder sogar Erfahrungen habt...

Gruss Pingigu

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25 Antworten

an welchem Datum hängt denn die Frist grundsätzlich? Kaufdatum, Erstzulassung, ...

das wird ausschlaggebend sein, egal ob jemand das nochmal wo händisch einträgt oder nicht.

Themenstarteram 2. März 2012 um 9:34

Audi meinte es zählt das Übergabedatum im Serviceheft an Kunde oder Autohaus auf der ersten/zweiten Seite.

Mfg Pingigu

Dann lass das doch nachtragen und fertig is...

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Dann lass das doch nachtragen und fertig is...

Ich glaube, du hast seine wirkliche Frage nicht verstanden :)

 

@Pingigu: Das Datum lässt sich wahrscheinlich sehr leicht eruieren, weshalb es sich nicht lohnt, was daran zu schrauben. Zumal Ehrlichkeit meistens mit Kulanz auf der anderen Seite belohnt wird. Oder sollte...

Die Werksgarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung. Völlig egal auf wen das Auto zugelassen wird: Ab diesem Tag zählen die zwei Jahre.

Egal ist auch wie lange das Auto bei Audi oder dem Händler im Showroom stand.

Themenstarteram 2. März 2012 um 9:56

Nein, ich glaub ihr habt mich alle nicht ganz verstanden. Ich will natürlich kein Missbrauch oder ähnliches tun. Mir ist bewusst das irgend wo im System hinterlegt ist, wann das Auto an die Werkstatt übergeben wurde. Ich sah das ganze ein bisschen mit Humor weshalb ich auch den lachenden Smile hinter meine Frage gestellt habe. Finde es eher amüsant, das ein Autohaus kein Garantiestempel ins Serviceheft macht. Hätte unser eins diesen vergessen, wärs wohl ne Katastrophe.

Vielmehr stellt sich mir die Frage:

Beginnt die Gewährleistung mit Erstzulassung oder mit Übergabedatumsstempel ans Authoaus (oder Kunde)

Soviel ich weiss wurde dieses Thema hier auch schon behandelt.

Also Audi sagte mir: Mit Datumsstempel im Serviceheft bei Übergabe

Mfg Pingigu

Themenstarteram 2. März 2012 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von clickme

Die Werksgarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung. Völlig egal auf wen das Auto zugelassen wird: Ab diesem Tag zählen die zwei Jahre.

Egal ist auch wie lange das Auto bei Audi oder dem Händler im Showroom stand.

Eben, diese Aussage macht für mich mehr Sinn......den wenn`s ein halbes Jahr im Showroom stand:cool:

So ist es auch ;) Hab da ein ganz gutes Beispiel im Carport stehen ;)

08/08 - 12/08 stand mein A3 im Showroom

15.12.08 war das Auto als Tageszulassung auf das AH zugelassen.

Im Januar hab ich das Auto gekauft und hatte bis 12/10 Werksgarantie

Themenstarteram 2. März 2012 um 10:04

Genau das wollt ich hören......

Vielen dank, Pingigu

Zitat:

Original geschrieben von stanbog

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Dann lass das doch nachtragen und fertig is...

Ich glaube, du hast seine wirkliche Frage nicht verstanden :)

 

@Pingigu: Das Datum lässt sich wahrscheinlich sehr leicht eruieren, weshalb es sich nicht lohnt, was daran zu schrauben. Zumal Ehrlichkeit meistens mit Kulanz auf der anderen Seite belohnt wird. Oder sollte...

Ich glaube schon, dass ich das richtig verstanden habe. Im Grunde rätst du dem TE genau dasselbe. :rolleyes:

Andreas

Ich hab jetzt verstanden, dass sowohl du wie auch ich ihn falsch verstanden haben. Aber dass du ihn so verstanden hast, wie ich ihn verstanden habe, das ist mir wirklich entgangen. Danke fürs Verständnis!

:confused::D

Zitat:

Original geschrieben von stanbog

Ich hab jetzt verstanden, dass sowohl du wie auch ich ihn falsch verstanden haben. Aber dass du ihn so verstanden hast, wie ich ihn verstanden habe, das ist mir wirklich entgangen. Danke fürs Verständnis!

:confused::D

Verstehe, möchte es aber noch mal im Detail betrachten. Meine Aussage: "Ich glaube schon, dass ich das richtig verstanden habe. Im Grunde rätst du dem TE genau dasselbe." muss ich zweiteilen.

1. Ich glaube schon, dass ich das richtig verstanden habe. Ich habe aber trotzdem nicht auf seine Frage geantwortet. :D

2. Im Grunde rätst du dem TE genau dasselbe. Warum eigentlich? Hast du ihn falsch verstanden? :D

Andreas

P.S.: eigentlich egal :rolleyes:

Themenstarteram 2. März 2012 um 13:37

Und ich hab jetzt ein Knoten im Hirn....:rolleyes::):D

Pingigu

Zitat:

Original geschrieben von clickme

Die Werksgarantie beginnt mit dem Tag der Erstzulassung. Völlig egal auf wen das Auto zugelassen wird: Ab diesem Tag zählen die zwei Jahre.

Das ist falsch. Es zählt der Tag der Auslieferung beim Händler, auch wenn dies in den allermeisten Fällen der Tag der Erstzulassung sein wird.

 

Der Tag der Auslieferung (nicht die Erstzulassung) ist dann auch fest im System dokumentiert.

(Hintergrund: Es ist nicht möglich den Beginn der Garantiezeit hinauszuzögern in dem man z.B. einen Neuwagen beim Händler mit Überführungskennzeichen abholt und vielleicht erst Monate später zulässt. Die Garantiezeit beginnt auch hier schon mit Auslieferung bzw. Übergabe)

Beim Kauf von Reimporten kann man leicht in diese Falle tappen, dass die Garantiezeit schon läuft, weil der Händler im Ausland das Fahrzeug schon vorher, an wen auch immer bereits "ausgeliefert" hat.

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