Autohaus hat Datum vergessen einzutragen!!!

Audi A5 8T Sportback

Hallo Gemeinde,
Ich stehe gerade wegen diverser Mängel mit Audi und meinem Autohaus in Diskussion. Da meine Gewährleistung meines Wissens im März ausläuft habe ich mal höfflichst angefragt, wann genau die denn abläuft. Audi teilte mir mit es zähle das Datum auf Seite 1 oder bei Übergabe ans Autohaus(Vorführwagen die ersten 7 Monate). Nun schlage ich das Heft auf und finde auch den Stempel, jedoch hat das Autohaus vergessen ein Datum einzutragen und zu unterschrieben......
Wie sieht jetzt die rechtliche Lage aus?????
Hab ich nun nen Freifahrtsschein für die nächsten 2 Jahre oder darf das Autohaus diesen Fehler korrigieren🙂😛
Mal schauen was ihr dazu für Meinungen oder sogar Erfahrungen habt...

Gruss Pingigu

25 Antworten

Nichts anderes habe ich geschrieben.. Es ist aber egal wie lange das Auto bei Audi oder dem Händler unzugelassen rum steht. Der Tag der EZ zählt.

Zitat:

Original geschrieben von clickme


Es ist aber egal wie lange das Auto bei Audi oder dem Händler unzugelassen rum steht.

Ja das stimmt.

Zitat:

Original geschrieben von clickme


Der Tag der EZ zählt.

Das stimmt leider nicht, du hast meinen Text vermutlich nicht gelesen. Die EZ hat genau genommen nichts mit dem Garantiebeginn zu tun.

Tag der EZ ist aber zu 95% Tag der Auslieferung 😉

Zitat:

Original geschrieben von clickme


Tag der EZ ist aber zu 95% Tag der Auslieferung 😉

Ich würde meinen, dass der Tag der Erstzulassung selten der Tag der Auslieferung sein dürfte. Bei mir war Tag der EZ z.B. 3 Tage vor der Auslieferung.

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Zitat:

Original geschrieben von dirty78



Zitat:

Original geschrieben von clickme


Tag der EZ ist aber zu 95% Tag der Auslieferung 😉
Ich würde meinen, dass der Tag der Erstzulassung selten der Tag der Auslieferung sein dürfte. Bei mir war Tag der EZ z.B. 3 Tage vor der Auslieferung.

Meine EZ war ein Tag vor Auslieferung 🙂

Zitat:

Original geschrieben von clickme


Tag der EZ ist aber zu 95% Tag der Auslieferung 😉

Es zählt die Auslieferung - ist die zufälligerweise am selben Tag wie die EZ, dann ist es rein zufällig das Datum der EZ.

Ich gehe einmal davon aus, dass AUDI seinen Händlern nicht die freie Wahl bei der Nennung des Datums für den Garantiebeginn lässt. Und wenn dem so ist, beginnt die Garantie mit dem Datum der Erstzulassung.
Beispiel: 
Fahrzeugübergabe an den Händler: 22.01.2009
Fahrzeug im Showroom: bis 19.10.2009
Tag der Erstzulassung: 20.10.2009
Beginn der Garantie: 20.10.2009
Beginn der Anschlussgarantie: 20.10.2011
Ende er Anschlussgarantie: 20.10.2013

Obige Daten sind aus den Unterlagen bzw. dem Versicherungsschein zur Garantieversicherung von meinem A5, den ich am 04.06.2010 als VFW übernommen habe.

Wie bereits geschrieben, hat die Erstzulassung nichts mit dem Garantiebeginn zu tun. Der Tag der Auslieferung an den Kunden zählt.
Audi interessiert es nicht, ob das Fahrzeug überhaupt zugelassen wird oder gleich eingemottet wird oder was auch immer...

Naja, dann bestätigen Ausnahmen, wie so häufig, wiedermal eine Regel.
Habe schriftliche Bestätigung von AUDI, dass die Garantie bei meinem VFW mit dem Datum der EZ begonnen hat. Und das Datum der EZ (auf den GF des Autohauses) lag 9 Monate nach dem Datum der Auslieferung an den Händler.

Zitat:

Original geschrieben von sefo6


Naja, dann bestätigen Ausnahmen, wie so häufig, wiedermal eine Regel.
Habe schriftliche Bestätigung von AUDI, dass die Garantie bei meinem VFW mit dem Datum der EZ begonnen hat. Und das Datum der EZ (auf den GF des Autohauses) lag 9 Monate nach dem Datum der Auslieferung an den Händler.

Wir reden hier gerade aneinender vorbei.

Das Auto kann beim Händler so lange in der Halle stehen wie es will, das ist doch auch richtig. Niemand hat etwas von der Auslieferung vom Werk

an den Händler

gesagt.

Die Garantie beginnt in dem Moment, wenn der Händler das Fahrzeug ausliefert, das kann natürlich auch in dem Moment an das Autohaus selbst sein, wenn dieser als Vorführer zugelassen wird.

Zum Thema EZ ist auch die Aussage von

ulfmande

treffend:

Zitat:

Original geschrieben von ulfmande


Es zählt die Auslieferung - ist die zufälligerweise am selben Tag wie die EZ, dann ist es rein zufällig das Datum der EZ.

Danke für die Klarstellung und Aufklärung des Missverständnisses meinerseits.

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