Auto verkauft Ärger mit Kunden
Hallo Zusammen,
Ich habe vor knapp einem Monat mein Auto verkauft. Einen Monat vor dem Verkauf ist das Fahrzeug ohne festgestellte Mängel durch den TÜV gegangen. Bei der Fahrzeugübergabe habe ich dem Käufer alle Dokumente Inspektions- und Reperaturnachweise mitgegeben. Zur Sicherheit habe ich von allen Dokumenten Kopien gemacht. Zur Geschichte des Fahrzeugs: Als ich den Wagen vor knapp drei Jahren gekauft habe, hat er viel Öl verbraucht und das elektronische Lenkradschloss war defekt. Das alles wurde im Rahmen der Garantie repariert. Hatte nie wieder Probleme. Ich habe vom Händler keine Belege dafür bekommen. Sie meinten das ich nichts brauche da die Garantie das zahlt. Der Käufer hat sich das Fahrzeug zwei mal angesehen,ist sogar Probe gefahren und war sofort begeistert. ich habe den Käufer darüber informiert dass der Wagen mal viel Öl verbraucht hat und das Lenkradschloss defekt war. Wurde aber im Rahmen der Garantie repariert. Jetzt nach einem Monat hat der Käufer sich wohl alle Informationen zu dem Fahrzeug geben lassen und behauptet dass ich Ihm einen Motorschaden und einen Austausch der Lenkstange verschwiegen hätte weil ich ihm dazu keine Unterlagen gegeben habe. Ich habe ihm nichts verschwiegen!!! Habe alles über das Fahrzeug gesagt aber anscheinend sucht der Käufer einen Weg mir mal in die Tasche zu greifen oder mir den Wagen vor die Tür zu stellen obwohl er keine Mängel hat. Was kann ich tun oder was kann er mir antun??? Freue mich über alle Antworten.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
So sie oberschlauer jetzt will ich mal wissen, warum ein Autoverkäufer freigesprochen wird der einen Unfallwagen verkauft in dem drin steht : motorhaube gewechselt,kühler, stoßstange und kotflügel ist ja in ordnung unfälle gibbet immer. Im nachhinein stellt sich aber heraus das das Auto total verzogen ist, ( ein längsträger ist bisschen tiefer als sonst) und die Spur schief ist(steht natürlich nirgendwo im KV), die sich auch nicht richten lässt . So man beschwert sich legt rechtliche Schritte an und was passiert der Verkäufer wird freigesprochen er wusste JA NICHTS!!! er hatte ja keine ahnung von autos obwohl es ein lackierer WAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! mir ist sowas passiert!! Achso : ich sehe bei TE kein Problem sobald er bewusst nichts verschwiegen hat...
Ich bin mir sicher, auch hier im Forum gibt es eine Nettiquette!
Man muß ja nicht gleich ausfallend werden, nur weil man selbst mal auf die Schnauze gefallen ist!
Hier ein paar Schlagworte zu deinem Fall rein zu werfen ohne den ganzen Ablauf zu kennen, da kann ich beim besten Willen auch nicht weiterhelfen.
Es soll auch immer wieder sehr geschickte Rechtsverdreher geben, die ihren schwarzen Schafen den A**** retten.
Soll vorkommen, kann ich aber auch nichts dafür!
Kann nur sagen was meine langjährige Erfahrung als KFZ-Sachverständiger mich gelehrt hat. Wenn das nicht gewünscht ist, dann halt ich mich eben raus!
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Krakz
Ihr redet euch ja echt den Kopf heiss: Tatsächlich kommt es auf den Kaufvetrag drauf an.
Wenn da nichts steht: gut
Wann da steht "unfallfrei" - ist auch gut
Wenn da aber steht "Vorschäden" und Antwort ist "keine"wird es eng. Dann nützt auch das Nicht-Wissen-Nichts. Und für den sog merkanrtilen Schaden, sind Preis und Alter des BMWs und Art der Rep. wichtig: älteres Fahrzeug und Fachwerksatt springt natürlich nicht so viel bei raus.
Tipp: Abwarten, auf keinen Fall ohne Not was zahlen oder sich irgendwie äussern
Vorschäden ist aber nur auf Unfallereignisse bezogen, weder auf Verschleißteile, Garantieleistungen, oder sonstige Mängel/Schäden die Instandgesetzt wurde.
Ein gern Zitierter Fall ist der Verkauf eines Autos, in dem einer gestorben ist, einer Abgekotzt hat, Milch ausgelaufen ist oder ein Hund gelebt hat.. immer lustig..
Besichtigung nur nach 20 Uhr im Winter..😉
ansonsten Zustimmung!!
Zitat:
Original geschrieben von Bmw_verrückter
Du bist 100% der Eibe, Mensch 😁 😉BMW_Verrückter
Ich verbesser Dich nur ungeren, aber es heißt die Gattung oder Spezies Mensch..
der Eibe Mensch klingt ein bischen nach Mosambikanisch.😉
Zitat:
Original geschrieben von Soxx83
Nochmals in aller Deutlichkeit.. Nein, das hängt von der Art, der Größe und der Durchführung der Nachlackierung ab!!!
Die Rechtssprechung sag ganz klar, dass Nachlackierungen offenbarungspflichtig sind. In welcher genauen Größenordnung ist zwar etwas schwammig, viele Gerichte sagen jedoch, dass jegliche Reparaturlackierungen zu offenbaren sind. Also, um auf Nummer sicher zu sein, sollte man Nachlackierungen eben angeben, seien sie auch, subjektiv betrachtet, noch so klein. Das ist aber hier nicht das Thema!
Zitat:
Original geschrieben von Soxx83
Ich gehe jetzt mal nicht auf alles ein, um es etwas abzukürzen..die Frage sollte hier doch erstmal lauten, was ist ein Motorschaden, als rechtliche und technische Definition, dann kann man über die Angabe sprechen.Wenn ein Motor einen Kolbenfresser hat oder einen Zylinderkopfriss hat er einen technischen Motorschaden, weil ohne grundlegend Teile zu erneuern und den Motor großflächig instandzusetzen, der Motor nicht zu Reparieren geht.
Muß man das bei Verkauf angeben?? Nö, wieso sollte das von rechtlicher Relevanz sein, ein neuen Zylinderkopf beim Verkauf eines beispielsweies 10 Jahre alten Wagens anzugeben??
Jeder wird es tun, da es eine Wertsteigerung beinhaltet und eine Investition in das Fahrzeug.. von müssen kann jedoch keine rede sein.Ist nur ein Beispiel, dasselbe gilt für einen Jahreswagen, der wegen defekten Ventilshaftdichtungen einen neuen Zylinderkopf bekommen hat.
Dies ist eine rein erhaltende Massnahme, wie der tausch eines defekten Stoßdämpfers und keinesfalls eine Beeinträchtigung des Fahrzeugs.
Hiermit liegst Du aber nicht richtig. Man kann ja nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
Du wirst ja nicht allen Ernstes ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit einem Jahreswagen gleichsetzen wollen.
Durchgeführte Instandsetzungsarbeiten zur Behebung eines Motorschadens sind mit Sicherheit zu offenbaren. Immerhin handelt es sich um einen wertbeeinflussenden Faktor der sich je nach Laufleistung, Alter,... negativ oder gar positiv bemerkbar macht.
Nur mal so:
Zwei gleiche Jahreswagen, gleiche Ausstattung, gleicher Preis! Einer hat ein AT-Getriebe, welchen würdest du nehmen?
Zitat:
Original geschrieben von Soxx83
Ich verbesser Dich nur ungeren, aber es heißt die Gattung oder Spezies Mensch..Zitat:
Original geschrieben von Bmw_verrückter
Du bist 100% der Eibe, Mensch 😁 😉BMW_Verrückter
der Eibe Mensch klingt ein bischen nach Mosambikanisch.😉
....ungeren.... oder soll es doch heißen ungern ?
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Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
Die Rechtssprechung sag ganz klar, dass Nachlackierungen offenbarungspflichtig sind. In welcher genauen Größenordnung ist zwar etwas schwammig, viele Gerichte sagen jedoch, dass jegliche Reparaturlackierungen zu offenbaren sind. Also, um auf Nummer sicher zu sein, sollte man Nachlackierungen eben angeben, seien sie auch, subjektiv betrachtet, noch so klein. Das ist aber hier nicht das Thema!Zitat:
Original geschrieben von Soxx83
Nochmals in aller Deutlichkeit.. Nein, das hängt von der Art, der Größe und der Durchführung der Nachlackierung ab!!!
Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
Hiermit liegst Du aber nicht richtig. Man kann ja nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!Zitat:
Original geschrieben von Soxx83
Ich gehe jetzt mal nicht auf alles ein, um es etwas abzukürzen..die Frage sollte hier doch erstmal lauten, was ist ein Motorschaden, als rechtliche und technische Definition, dann kann man über die Angabe sprechen.Wenn ein Motor einen Kolbenfresser hat oder einen Zylinderkopfriss hat er einen technischen Motorschaden, weil ohne grundlegend Teile zu erneuern und den Motor großflächig instandzusetzen, der Motor nicht zu Reparieren geht.
Muß man das bei Verkauf angeben?? Nö, wieso sollte das von rechtlicher Relevanz sein, ein neuen Zylinderkopf beim Verkauf eines beispielsweies 10 Jahre alten Wagens anzugeben??
Jeder wird es tun, da es eine Wertsteigerung beinhaltet und eine Investition in das Fahrzeug.. von müssen kann jedoch keine rede sein.Ist nur ein Beispiel, dasselbe gilt für einen Jahreswagen, der wegen defekten Ventilshaftdichtungen einen neuen Zylinderkopf bekommen hat.
Dies ist eine rein erhaltende Massnahme, wie der tausch eines defekten Stoßdämpfers und keinesfalls eine Beeinträchtigung des Fahrzeugs.
Du wirst ja nicht allen Ernstes ein 10 Jahre altes Fahrzeug mit einem Jahreswagen gleichsetzen wollen.
Durchgeführte Instandsetzungsarbeiten zur Behebung eines Motorschadens sind mit Sicherheit zu offenbaren. Immerhin handelt es sich um einen wertbeeinflussenden Faktor der sich je nach Laufleistung, Alter,... negativ oder gar positiv bemerkbar macht.Nur mal so:
Zwei gleiche Jahreswagen, gleiche Ausstattung, gleicher Preis! Einer hat ein AT-Getriebe, welchen würdest du nehmen?
So sie oberschlauer jetzt will ich mal wissen, warum ein Autoverkäufer freigesprochen wird der einen Unfallwagen verkauft in dem drin steht : motorhaube gewechselt,kühler, stoßstange und kotflügel ist ja in ordnung unfälle gibbet immer. Im nachhinein stellt sich aber heraus das das Auto total verzogen ist, ( ein längsträger ist bisschen tiefer als sonst) und die Spur schief ist(steht natürlich nirgendwo im KV), die sich auch nicht richten lässt . So man beschwert sich legt rechtliche Schritte an und was passiert der Verkäufer wird freigesprochen er wusste JA NICHTS!!! er hatte ja keine ahnung von autos obwohl es ein lackierer WAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! mir ist sowas passiert!! Achso : ich sehe bei TE kein Problem sobald er bewusst nichts verschwiegen hat...
Schöne (aber sinnlose) Diskussion...
Die Rechtsprechung ist in diesem Fall nur eines, nämlich schwammig. Es gibt keine fest definierte Grenze, was anzugeben ist oder was nicht - das liegt im Ermessen des Gerichts.
Tatsache ist aber eines: Es kann nur da ein Schadensersatz gefordert werden wo ein Schaden entstanden ist. Und den sehe ich bei einer fachgerecht durchgeführten Motorreperatur nicht (und schon gar nicht wegen einer ausgetauschten Lenksäule) - und wenn wie der TE angibt für den Käufer das Auto als solches in Ordnung ist und es nur um das Prinzip geht, dann hat der Käufer keine Chance.
Ein kompletter Austauschmotor wäre da ein anderer Fall, das das Fahrzeug dann nicht im Originalzustand ist. Wobei auch hier ein Schaden nur schwerlich nachzuweisen wäre, da ein Austauschmotor (sofern er neu war) eher den Wert hebt als senkt, denn die Gesamtkilometerangabe bezieht sich immer auf das Fahrzeug selber und nicht auf den Motor, der dann ja jünger wäre.
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Zitat:
So sie oberschlauer jetzt will ich mal wissen, warum ein Autoverkäufer freigesprochen wird der einen Unfallwagen verkauft in dem drin steht : motorhaube gewechselt,kühler, stoßstange und kotflügel ist ja in ordnung unfälle gibbet immer. Im nachhinein stellt sich aber heraus das das Auto total verzogen ist, ( ein längsträger ist bisschen tiefer als sonst) und die Spur schief ist(steht natürlich nirgendwo im KV), die sich auch nicht richten lässt . So man beschwert sich legt rechtliche Schritte an und was passiert der Verkäufer wird freigesprochen er wusste JA NICHTS!!! er hatte ja keine ahnung von autos obwohl es ein lackierer WAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! mir ist sowas passiert!! Achso : ich sehe bei TE kein Problem sobald er bewusst nichts verschwiegen hat...
Ich würde mal sagen das die damalige Firma die mit diesem Unfallschaden betreut wurde entweder bewußt geschlampt hat ,oder ein angeblicher Betrüger selbst betrogen wurde und Du jetzt das letzte Rad am Wagen warst.
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
So sie oberschlauer jetzt will ich mal wissen, warum ein Autoverkäufer freigesprochen wird der einen Unfallwagen verkauft in dem drin steht : motorhaube gewechselt,kühler, stoßstange und kotflügel ist ja in ordnung unfälle gibbet immer. Im nachhinein stellt sich aber heraus das das Auto total verzogen ist, ( ein längsträger ist bisschen tiefer als sonst) und die Spur schief ist(steht natürlich nirgendwo im KV), die sich auch nicht richten lässt . So man beschwert sich legt rechtliche Schritte an und was passiert der Verkäufer wird freigesprochen er wusste JA NICHTS!!! er hatte ja keine ahnung von autos obwohl es ein lackierer WAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! mir ist sowas passiert!! Achso : ich sehe bei TE kein Problem sobald er bewusst nichts verschwiegen hat...
Ich bin mir sicher, auch hier im Forum gibt es eine Nettiquette!
Man muß ja nicht gleich ausfallend werden, nur weil man selbst mal auf die Schnauze gefallen ist!
Hier ein paar Schlagworte zu deinem Fall rein zu werfen ohne den ganzen Ablauf zu kennen, da kann ich beim besten Willen auch nicht weiterhelfen.
Es soll auch immer wieder sehr geschickte Rechtsverdreher geben, die ihren schwarzen Schafen den A**** retten.
Soll vorkommen, kann ich aber auch nichts dafür!
Kann nur sagen was meine langjährige Erfahrung als KFZ-Sachverständiger mich gelehrt hat. Wenn das nicht gewünscht ist, dann halt ich mich eben raus!
Nee, niemand sagt ihnen das sie sich raushalten sollen. Ich wollte nur meine Unmut loswerden und ich finde es Gelinde gesagt besch....eiden das ahnungslose Autoverkäufer oder käufer einfach ausgenutzt werden!!
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Nee, niemand sagt ihnen das sie sich raushalten sollen. Ich wollte nur meine Unmut loswerden und ich finde es Gelinde gesagt besch....eiden das ahnungslose Autoverkäufer oder käufer einfach ausgenutzt werden!!
Eine Durchchecken von einem Sachverständigen vor dem Kauf hätte das Problem erspart - wenn man keine Ahnung hat (was ja nichts schlimmes ist) sollte man sich die Ahnung vor dem Kauf bei solch einer Investition halt einkaufen. Ich würde auch nie ein gebrauchtes Haus ohne Bausachverständigen kaufen.
Wobei in diesem Fall ein gescheiter Anwalt wahrscheinlich auch hilfreich gewesen wäre...
Zitat:
Original geschrieben von bmw-babbe
........
Ich bin mir sicher, auch hier im Forum gibt es eine Nettiquette!
Man muß ja nicht gleich ausfallend werden, nur weil man selbst mal auf die Schnauze gefallen ist!
Hier ein paar Schlagworte zu deinem Fall rein zu werfen ohne den ganzen Ablauf zu kennen, da kann ich beim besten Willen auch nicht weiterhelfen.
Es soll auch immer wieder sehr geschickte Rechtsverdreher geben, die ihren schwarzen Schafen den A**** retten.
Soll vorkommen, kann ich aber auch nichts dafür!
Kann nur sagen was meine langjährige Erfahrung als KFZ-Sachverständiger mich gelehrt hat. Wenn das nicht gewünscht ist, dann halt ich mich eben raus!
ich finde es ist eine Bereicherung für`s Forum, wenn ein Sachverständiger mal seine Sicht der Dinge hier darlegt;
Dafür Daumen HOCH!!
Allgemeine Lebenserfahrung: Vor Gericht und auf Hoher See sind wir Alle in Gottes Hand 😰🙄😎
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Nee, niemand sagt ihnen das sie sich raushalten sollen. Ich wollte nur meine Unmut loswerden und ich finde es Gelinde gesagt besch....eiden das ahnungslose Autoverkäufer oder käufer einfach ausgenutzt werden!!
Stimmt!!! Das sehe ich zu 100% genauso!
Aber das wird es eben immer geben und da wird so schnell auch keiner was dran ändern.
Überall wo schnell viel Geld zu verdienen ist, tummeln sich auch viele Ganoven!
Ich hoffe ja auch für TE, dass er da ohne Blessuren raus kommt! Kommt eben auf viele Aspekte an.
Man sollte es aber auch nicht verharmlosen.
Recht haben und recht bekommen ist nun mal nicht immer das Gleiche!😉
Das ist der Automarkt..
Zur Nachlackierung noch ein Satz.. eine Nachlackierte Stoßstange aufgrund eines Garagenkratzers muß nicht angegeben werden, habe ich so gehabt und sowohl Anwalt als auch Werkstatt eingehend gefragt, das Auto war 17 Monate alt und hatte 23tsd KM gelaufen. Lackierkosten 350€.
2. Fall ein Vertreter ist Langstreckenfahrer und fährt im Jahr 80tsd KM.. Bei einem KM Stand von guten 200tsd KM, das Auto ist optisch noch in einem einwandfreien Zustand, muß er zur Inspektion.
Festgestellt werden erhebliche Mängel an dem Fahrwerk und einigen anderen Teilen. Ein Reparaturumfang von 5-7tsd Euro wird festgestellt, da in einigen Monaten der Tüv auch fällig ist.
Der Vertreter denkt sich als Rechner, den setze ich doch bei Mobile rein, anstatt die Reparaturen zu machen und ihn noch ein paar Monate länger zu fahren.
Die Mängel erwähnt er erstmal nicht, es sind Mängel von der Handbremse bis über die Querlenker und die Antriebswelle, die meisten tüvrelevant.
Festgehalten wurde schriftlich nichts, da sich der Werkstattmeister und der Vertreter aus der Schulzeit kennen, oder wie auch immer..
Wenn jetzt einer kommt, den Wagen nicht eingehend prüft, weil er keine Ahnung hat, oder weil er keine Zeit hat, oder warum auch immer und das Auto überteuert kauft, weil es ja viele erhebliche Mängel hat mit einem herkömlichen Kaufvertrag von privat.
Und 3 Monate später in der Werkstatt bzw. beim Tüv bekommt der Käufer den gleichen Deckel aufgemacht und die Brille über seinen Schnapper aufgesetzt, schaut er in die Röhre, da nichts dieser Sachen angebungspflichtig ist.
Wäre eine schriftliche Beurteilung der Werkstatt vorher erfolgt, weiß ich nicht wie die Rechstlage wäre, tut der Verkäufer ganz überrascht und ist es formal auch, obwohl er es nicht ist.
gibt es keine offenen Fragen mehr, es ist zwar ein Betrug, Forderungen durchzusetzen, oder gar arglistige Täuschung zu beweisen wird ein nicht enden wollendes Unterfangen.
Und genau darum ist der Gebrauchtwagenmarkt unter 10tsd € auch fast in kompletter ausländischer Hand.
Ich kaufe solche Autos nicht und verkaufe auch meine Autos nur sehr selten. Wer meint er kann da mitmischen, sollte die Ohren anlegen und überlegen wen er teilweise vorsich hat.
Von Privatverkäufern die keine sind, KM Ständen die nicht stimmen usw..
Streitwert??? Benutzungsausfall?? rechtliche Schlagworte die in der Realität verpuffen.
Und an genau so ein Schlitzohr ist unser TE vermutlich gekommen..
So, wißta bescheid..😁😉
LG
Zitat:
Original geschrieben von Soxx83
Das ist der Automarkt..
Zur Nachlackierung noch ein Satz.. eine Nachlackierte Stoßstange aufgrund eines Garagenkratzers muß nicht angegeben werden, habe ich so gehabt und sowohl Anwalt als auch Werkstatt eingehend gefragt, das Auto war 17 Monate alt und hatte 23tsd KM gelaufen. Lackierkosten 350€.2. Fall ein Vertreter ist Langstreckenfahrer und fährt im Jahr 80tsd KM.. Bei einem KM Stand von guten 200tsd KM, das Auto ist optisch noch in einem einwandfreien Zustand, muß er zur Inspektion.
Festgestellt werden erhebliche Mängel an dem Fahrwerk und einigen anderen Teilen. Ein Reparaturumfang von 5-7tsd Euro wird festgestellt, da in einigen Monaten der Tüv auch fällig ist.
Der Vertreter denkt sich als Rechner, den setze ich doch bei Mobile rein, anstatt die Reparaturen zu machen und ihn noch ein paar Monate länger zu fahren.
Die Mängel erwähnt er erstmal nicht, es sind Mängel von der Handbremse bis über die Querlenker und die Antriebswelle, die meisten tüvrelevant.
Festgehalten wurde schriftlich nichts, da sich der Werkstattmeister und der Vertreter aus der Schulzeit kennen, oder wie auch immer..
Wenn jetzt einer kommt, den Wagen nicht eingehend prüft, weil er keine Ahnung hat, oder weil er keine Zeit hat, oder warum auch immer und das Auto überteuert kauft, weil es ja viele erhebliche Mängel hat mit einem herkömlichen Kaufvertrag von privat.
Und 3 Monate später in der Werkstatt bzw. beim Tüv bekommt der Käufer den gleichen Deckel aufgemacht und die Brille über seinen Schnapper aufgesetzt, schaut er in die Röhre, da nichts dieser Sachen angebungspflichtig ist.
Wäre eine schriftliche Beurteilung der Werkstatt vorher erfolgt, weiß ich nicht wie die Rechstlage wäre, tut der Verkäufer ganz überrascht und ist es formal auch, obwohl er es nicht ist.gibt es keine offenen Fragen mehr, es ist zwar ein Betrug, Forderungen durchzusetzen, oder gar arglistige Täuschung zu beweisen wird ein nicht enden wollendes Unterfangen.
Und genau darum ist der Gebrauchtwagenmarkt unter 10tsd € auch fast in kompletter ausländischer Hand.Ich kaufe solche Autos nicht und verkaufe auch meine Autos nur sehr selten. Wer meint er kann da mitmischen, sollte die Ohren anlegen und überlegen wen er teilweise vorsich hat.
Von Privatverkäufern die keine sind, KM Ständen die nicht stimmen usw..
Streitwert??? Benutzungsausfall?? rechtliche Schlagworte die in der Realität verpuffen.Und an genau so ein Schlitzohr ist unser TE vermutlich gekommen..
So, wißta bescheid..😁😉
LG
Auch von mir noch ein Wort zur Nachlackierung. Die Offenbarungspflicht bei äußerst geringen Lackschäden ist wie bereits gesagt, sehr schwammig. Ein guter Freund von mir, seit 40 Jahren erfolgreicher Jurist ist wie ich der Meinung, dass auch die Behebung kleinerer Lackschäden zu offenbaren sind. Somit ist man auf der sicheren Seite und kann nicht ans Bein gepinkelt bekommen.
Wie auch immer, letztendlich entscheiden unser Juristen ob es zu offenbaren gewesen wäre.
In unserer Region entscheiden die Gerichte jedoch meist für den "getäuschten" Käufer. Eine eindeutige Rechtsprechung mit §en gibt es hierzu nicht.
Der Grund ist ein anderer, die Stoßstange ist aus Kunststoff, somit kann kein Folgeschaden enstehen, auser ein optischer, durch die Lackierung, der wenn er nicht sichtbar ist, auch nicht besteht.
Bei metallischen Karosserieteilen sieht das in der Regel anders aus, da Rost oder ähnliches auch später noch zu "größeren" Nachteilen führen kann.
Grüße
P.S. die Stoßstange ist auch nur ein Anbauteil und kein Teil der Karosserie.. ein kaputter Aussenspiegel beispielsweise ist auch garkein Problem. lackiert oder nicht!