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Auto verkauft Ärger mit Kunden

BMW 3er E92
Themenstarteram 1. November 2011 um 0:10

Hallo Zusammen,

Ich habe vor knapp einem Monat mein Auto verkauft. Einen Monat vor dem Verkauf ist das Fahrzeug ohne festgestellte Mängel durch den TÜV gegangen. Bei der Fahrzeugübergabe habe ich dem Käufer alle Dokumente Inspektions- und Reperaturnachweise mitgegeben. Zur Sicherheit habe ich von allen Dokumenten Kopien gemacht. Zur Geschichte des Fahrzeugs: Als ich den Wagen vor knapp drei Jahren gekauft habe, hat er viel Öl verbraucht und das elektronische Lenkradschloss war defekt. Das alles wurde im Rahmen der Garantie repariert. Hatte nie wieder Probleme. Ich habe vom Händler keine Belege dafür bekommen. Sie meinten das ich nichts brauche da die Garantie das zahlt. Der Käufer hat sich das Fahrzeug zwei mal angesehen,ist sogar Probe gefahren und war sofort begeistert. ich habe den Käufer darüber informiert dass der Wagen mal viel Öl verbraucht hat und das Lenkradschloss defekt war. Wurde aber im Rahmen der Garantie repariert. Jetzt nach einem Monat hat der Käufer sich wohl alle Informationen zu dem Fahrzeug geben lassen und behauptet dass ich Ihm einen Motorschaden und einen Austausch der Lenkstange verschwiegen hätte weil ich ihm dazu keine Unterlagen gegeben habe. Ich habe ihm nichts verschwiegen!!! Habe alles über das Fahrzeug gesagt aber anscheinend sucht der Käufer einen Weg mir mal in die Tasche zu greifen oder mir den Wagen vor die Tür zu stellen obwohl er keine Mängel hat. Was kann ich tun oder was kann er mir antun??? Freue mich über alle Antworten.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wobPower

 

So sie oberschlauer jetzt will ich mal wissen, warum ein Autoverkäufer freigesprochen wird der einen Unfallwagen verkauft in dem drin steht : motorhaube gewechselt,kühler, stoßstange und kotflügel ist ja in ordnung unfälle gibbet immer. Im nachhinein stellt sich aber heraus das das Auto total verzogen ist, ( ein längsträger ist bisschen tiefer als sonst) und die Spur schief ist(steht natürlich nirgendwo im KV), die sich auch nicht richten lässt . So man beschwert sich legt rechtliche Schritte an und was passiert der Verkäufer wird freigesprochen er wusste JA NICHTS!!! er hatte ja keine ahnung von autos obwohl es ein lackierer WAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! mir ist sowas passiert!! Achso : ich sehe bei TE kein Problem sobald er bewusst nichts verschwiegen hat...

Ich bin mir sicher, auch hier im Forum gibt es eine Nettiquette!

Man muß ja nicht gleich ausfallend werden, nur weil man selbst mal auf die Schnauze gefallen ist!

Hier ein paar Schlagworte zu deinem Fall rein zu werfen ohne den ganzen Ablauf zu kennen, da kann ich beim besten Willen auch nicht weiterhelfen.

Es soll auch immer wieder sehr geschickte Rechtsverdreher geben, die ihren schwarzen Schafen den A**** retten.

Soll vorkommen, kann ich aber auch nichts dafür!

Kann nur sagen was meine langjährige Erfahrung als KFZ-Sachverständiger mich gelehrt hat. Wenn das nicht gewünscht ist, dann halt ich mich eben raus!

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am 1. November 2011 um 0:27

Hat er denn irgendwelche Beweise dafür, dass der Motor einen Schaden hat/te? Hat er Beweise dafür, dass du ihm das verschwiegen hattest? Wart ihr während des Gesprächs alleine, oder gibt es Zeugen, dass es an ihn übermittelt worden ist?

BMW_Verrücker

Themenstarteram 1. November 2011 um 0:36

Als er sich das Fahrzeug angeschaut hat war ich leider allein

Aber bei der Fahrzeugübergabe war meine Ehefrau dabei. Sie war auch dabei als ich ihm alle Dokumente gegeben habe.

am 1. November 2011 um 0:37

Was nennt er denn als Grund für den "Motorschaden", sprich, aus welchem Grund sagt er, du hättest ihm einen Motorschaden verschwiegen? Macht der Wagen Probleme?

BMW_Verrückter

Themenstarteram 1. November 2011 um 0:43

Ganz im Gegenteil. Er ist sogar sehr zufrieden hat er mir telefonisch mitgeteilt. Ich denke er sucht nach Lücken weil er über die Reparaturen

während der Garantie keine Belege erhalten hat.

Vor der Fahrzeugübergabe habe ich den Wagen sogar aufbereitet und vollgetank. So viel Service bekommt man nicht mal beim Händler. Scheinbar war ich zu freundlich. Ich weiß auch nicht was er damit erreichen möchte außer meine Nerven in die Länge zu ziehen.

am 1. November 2011 um 0:45

Mal im Ernst. Ich würde das einfach so lassen, wie es ist :)

Was will er dir schon machen? Droht er dir mit einem Anwalt oder sonstiges? Wenn er eh sagt, dass er zufrieden ist, was will er dann bitte noch? :)

Der Wagen ist in TOP-Form, somit hat er nichtmal einen Ansatz dafür, dich zu "klagen" oder dir sonst wie auf die Nerven zu gehen.

Verstehe den Menschen nicht so ganz.

BMW_Verrückter

Themenstarteram 1. November 2011 um 0:53

Ich verstehe den Typen und seine Logik auch nicht.

Was will er damit erreichen wenn der Wagen ohne Mängel läuft???

Nur weil ihm Unterlagen fehlen? An dem Wagen ist nichts auszusetzen.

Manche Leute probieren wirklich alles. Naja wem es gefällt.

Vielen Dank für deine Antworten !

LG

Die Arbeitspositionen von den damaligen Reparaturen kannst Du bei BMW ausdrucken lassen ,außerdem solltest Du trotz Garantieabwicklung noch den Auftragsschein zur Überprüfung und Antrag auf Garantieabwicklung haben ,bekommt jeder wenn er seinen Wagen zur Rep. abgibt.

Eine Rechnung mit Geldwerten hat ihn nicht zu interessieren ,gibt es nur bei Garantie mit Eigenbeteiligung .

Ganz ehrlich, ich würd es voll drauf ankommen lassen denn wenn du alle dir bekannten Karten offen gelegt hast, soll er erst mal machen und dir seine Vorwürfe nachweisen etc.pp...

Im Zweifel würd ich sagen, wende dich an meinen Anwalt, der regelt dies gern für mich auf deine Kosten :D

Leute gibts...

Zitat:

Original geschrieben von Globi2000

Ganz im Gegenteil. Er ist sogar sehr zufrieden hat er mir telefonisch mitgeteilt. Ich denke er sucht nach Lücken weil er über die Reparaturen

während der Garantie keine Belege erhalten hat.

Vor der Fahrzeugübergabe habe ich den Wagen sogar aufbereitet und vollgetank. So viel Service bekommt man nicht mal beim Händler. Scheinbar war ich zu freundlich. Ich weiß auch nicht was er damit erreichen möchte außer meine Nerven in die Länge zu ziehen.

garantiebeläge gibts bei bmw prinzipiell nicht. Da soll  er einen beliebigen BMW NL Anrufen und sich das bestätigen lassen.

 

Ggf. kannste bei BMW in ie history reinschauen lassen.

 

Die ELV ist ein typisches BMW Problem, hat ja nichts mit Unfall oder dergleichen zu tun...

 

gretz

Hallo und guten Morgen in die Runde,

würde Dich gerne mit dem Verkauf Deines Fahrzeugs und evtl. anstehender Forderungen etwas beruhigen-kann ich aber nicht. Grundsätzlich kommt es auf den Kaufvertrag an. Mit ihm sichert man dem jeweiligen Käufer gewisse Eigenschaften des Fahrzeugs zu (Unfallfreiheit, Originalmotor, u.a.). Alle abweichenden Dinge sollte man im Kaufvertrag festhalten und nicht verschweigen-auch durchgeführte Garantiearbeiten durch die Fachwerkstatt, sofern bekannt!

Wenn Deine Frau nun bei den Verkaufsgesprächen dabei war, was ich selbst eher nicht glaube, zumal Du schreibst, bei der Fahrzeugbesichtigung war sie nicht anwesend, kannst Du u.U. beweisen, dass über durchgeführte Garantiearbeiten und deren Ausmass gesprochen wurde. Fraglich ist dies jedoch, wenn andere Dinge im Kaufvertrag angegeben wurden (s.O.).

Grundsätzlich stellt sich die Frage der zugesicherten Eigenschaften!!!

Bezogen auf Deinen Fall bedeutet dies, dass der Käufer Deines Fahrzeugs über einen Anwalt ein sogenanntes Beweissicherungsgutachten einholen lässt mit der Frage, ob aufgrund der durchgeführten Garantiearbeiten am Motor und der Lenkung ein Minderwert in Ansatz gebracht werden muss. Zum besseren Verständnis, ob er von dem Verkäufer einen Betrag "X" zurückfordern kann. In der Regel ist dies der Fall, zumal sich Fahrzeuge an welchen solche Arbeiten durchgeführt wurden schlechter wiederverkaufen lassen als andere. Der Minderwert selbst wird, wie zuvor ausgeführt, durch den Sachverständigen ermittelt.

Eine andere Möglichkeit des Käufers ist die, dass er Dir einfach wieder das Fahrzeug gegen Rückerstattung des Kaufbetrags hinstellt und sich nur einen relativ geringen Betrag für gefahrene km anrechnen lassen muss. Der Verkäufer selbst, also Du hast keinen Einfluss auf den Weg, den der Käufer einschlägt.

Im ungünstigsten Fall würde dies für Dich also bedeuten, dass Dir der Käufer nachträglich nochmals in die Taschen langt und einen nicht so kleinen Geldbetrag von Dir bekommt.

Ich schätze, wenn er eine RS-Versicherung hat, wird er es darauf anlegen, zumal er nichts zu verlieren hat.

In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der Inhalt des Kaufvertrages von ganz großer Bedeutung ist und vielfach unterschätzt wird. Man muss eben alles schriftlich fixieren und festhalten. Inwiefern Du vielleicht doch noch Zeugen für Deine ausgeführte Variante vorbringen kannst, kannst nur Du beantworten. Ich warne jedoch vor Gefälligkeitsaussagen, zumal solche in der Regel spätestens bei Gerichtsverhandlungen aufgedeckt werden.

Schade, hätte Dir gerne etwas schöneres am heutigen Feiertag geschrieben.

Wünsche Dir und allen anderen noch einen schönen und hoffentlich sonnigen Tag.

Zur Zeit ist ja alles noch sehr nebelig-aber das wird schon noch!

Zitat:

Original geschrieben von bmw-babbe

 

Im ungünstigsten Fall würde dies für Dich also bedeuten, dass Dir der Käufer nachträglich nochmals in die Taschen langt und einen nicht so kleinen Geldbetrag von Dir bekommt.

Und genau darauf wird es der Käufer abgesehen haben, wetten?

am 1. November 2011 um 9:05

Mach dir keinen Kopf. Du hast sofern du alles offen gelegt hast nix falsches gemacht. Solche Leute gibt es leider immer wieder.. das ist das Risiko wenn man was verkauft..

Zitat:

Original geschrieben von 900erturbo

Mach dir keinen Kopf. Du hast sofern du alles offen gelegt hast nix falsches gemacht. Solche Leute gibt es leider immer wieder.. das ist das Risiko wenn man was verkauft..

Falsch!!!

Nicht der Käufer sondern der Verkäufer muss nachweisen, dass er alles offen gelegt hat. Da hilft es nicht zu behaupten, er habe alles dem Käufer gesagt. Er muss es ggf. beweisen!

Darum sollte man alles gesagte im Kaufvertrag festhalten.

Es ist ihm ja nicht geholfen, wenn man alles nur schön redet und nicht die realen Möglichkeiten des Käufers offenlegt. Ich selbst bin auch der Meinung, dass der Käufer nur einen Betrag x zurück will.

Wenn Du Dir also sicher bist alles offengelegt zu haben und Du dies auch beweisen kannst, hat er keine Möglichkeiten, etwas zu erreichen. Du musst es jedoch im Ernstfall auch beweisen können.

Bringst Du Deine Frau als Zeuge der Verkaufsgespräche vor, obliegt es im Rechtsstreit der gerichtlichen Beweiswürdigung. Hat der Käufer, wie bereits zuvor erwähnt, eine RS-Versicherung, hat er nichts zu verlieren und kann nur etwas gewinnen. Im Extremfall Dein gutverdientes Geld. Aber auch für Dich stellt sich die Frage, ob Du eine RS Versicherung hast um es ggf. auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Vielleicht wäre es für Dich am Besten, Dich je nach Kaufvertrag, ...... mit dem Käufer zu einigen.

Wie bereits gesagt, sitzt er am längeren Hebel!!!

Mensch Typen gibts..

ich hab auch über meine NL rausbekommen, dass meinem Vorgänger die Türgriffe und die Sitzbelegungsmatte gewechselt wurden. Im Kaufvertrag steht da nix. Ich renn jetzt dann gleich zum Anwalt oder mit was müssen sich unsere Gerichte noch alles rumschlagen.. Ich hab neue Türgriffe und naja, die Sb-Matte nebenan ist schon wieder kaputt:rolleyes:

Du hast alles wichtige (k.Motorschaden, Unfallfrei) mitgeteilt. ELV Reparatur ist ein bekanntes Problem und macht den Wagen nicht schlechter. Ich würds drauf ankommen lassen und mich nicht mehr melden bei dem.

Armes Deutschland.. schönen Feiertag.

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