Auto verkauft Ärger mit Kunden

BMW 3er E92

Hallo Zusammen,

Ich habe vor knapp einem Monat mein Auto verkauft. Einen Monat vor dem Verkauf ist das Fahrzeug ohne festgestellte Mängel durch den TÜV gegangen. Bei der Fahrzeugübergabe habe ich dem Käufer alle Dokumente Inspektions- und Reperaturnachweise mitgegeben. Zur Sicherheit habe ich von allen Dokumenten Kopien gemacht. Zur Geschichte des Fahrzeugs: Als ich den Wagen vor knapp drei Jahren gekauft habe, hat er viel Öl verbraucht und das elektronische Lenkradschloss war defekt. Das alles wurde im Rahmen der Garantie repariert. Hatte nie wieder Probleme. Ich habe vom Händler keine Belege dafür bekommen. Sie meinten das ich nichts brauche da die Garantie das zahlt. Der Käufer hat sich das Fahrzeug zwei mal angesehen,ist sogar Probe gefahren und war sofort begeistert. ich habe den Käufer darüber informiert dass der Wagen mal viel Öl verbraucht hat und das Lenkradschloss defekt war. Wurde aber im Rahmen der Garantie repariert. Jetzt nach einem Monat hat der Käufer sich wohl alle Informationen zu dem Fahrzeug geben lassen und behauptet dass ich Ihm einen Motorschaden und einen Austausch der Lenkstange verschwiegen hätte weil ich ihm dazu keine Unterlagen gegeben habe. Ich habe ihm nichts verschwiegen!!! Habe alles über das Fahrzeug gesagt aber anscheinend sucht der Käufer einen Weg mir mal in die Tasche zu greifen oder mir den Wagen vor die Tür zu stellen obwohl er keine Mängel hat. Was kann ich tun oder was kann er mir antun??? Freue mich über alle Antworten.

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wobPower


So sie oberschlauer jetzt will ich mal wissen, warum ein Autoverkäufer freigesprochen wird der einen Unfallwagen verkauft in dem drin steht : motorhaube gewechselt,kühler, stoßstange und kotflügel ist ja in ordnung unfälle gibbet immer. Im nachhinein stellt sich aber heraus das das Auto total verzogen ist, ( ein längsträger ist bisschen tiefer als sonst) und die Spur schief ist(steht natürlich nirgendwo im KV), die sich auch nicht richten lässt . So man beschwert sich legt rechtliche Schritte an und was passiert der Verkäufer wird freigesprochen er wusste JA NICHTS!!! er hatte ja keine ahnung von autos obwohl es ein lackierer WAR!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! mir ist sowas passiert!! Achso : ich sehe bei TE kein Problem sobald er bewusst nichts verschwiegen hat...

Ich bin mir sicher, auch hier im Forum gibt es eine Nettiquette!

Man muß ja nicht gleich ausfallend werden, nur weil man selbst mal auf die Schnauze gefallen ist!

Hier ein paar Schlagworte zu deinem Fall rein zu werfen ohne den ganzen Ablauf zu kennen, da kann ich beim besten Willen auch nicht weiterhelfen.

Es soll auch immer wieder sehr geschickte Rechtsverdreher geben, die ihren schwarzen Schafen den A**** retten.

Soll vorkommen, kann ich aber auch nichts dafür!

Kann nur sagen was meine langjährige Erfahrung als KFZ-Sachverständiger mich gelehrt hat. Wenn das nicht gewünscht ist, dann halt ich mich eben raus!

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Und Mensch BMW Babbe.
Irgendwie kommts mir so vor als wärst du der Käufer dieses Wagens. Grad frisch angemeldet und dein erster Beitrag 😎
Hau mal nicht so auf die Trommel.
An TE: Ruf halt mal deinen Anwalt an und frag kurz und unabhängig wie es steht, oder / und bei deiner Werkstatt, ob das Verscheigen der Garantiearbeiten im KV ausschlaggebend ist und wie die das handhaben.
Und lass dich hier nicht verunsichern.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von wernando


Mensch Typen gibts..
ich hab auch über meine NL rausbekommen, dass meinem Vorgänger die Türgriffe und die Sitzbelegungsmatte gewechselt wurden. Im Kaufvertrag steht da nix. Ich renn jetzt dann gleich zum Anwalt oder mit was müssen sich unsere Gerichte noch alles rumschlagen.. Ich hab neue Türgriffe und naja, die Sb-Matte nebenan ist schon wieder kaputt🙄
Du hast alles wichtige (k.Motorschaden, Unfallfrei) mitgeteilt. ELV Reparatur ist ein bekanntes Problem und macht den Wagen nicht schlechter. Ich würds drauf ankommen lassen und mich nicht mehr melden bei dem.
Armes Deutschland.. schönen Feiertag.

Ja, leider sind speziell wir deutschen in dieser Hinsicht sehr seltsam. Aber grundsätzlich ermöglicht unser Gesetzgeber leider viele Möglichkeiten. Bei kleineren Reparaturen wie defekter Türgriff,... sind wohl eher keine Minderwerte gerechtfertigt. Auch ist hier wohl eher nicht von Wandlung zu rechnen. Bei Motorarbeiten und.... sieht es aber anders aus. Versetzt euch einfach mal in die Lage des Käufers-vorausgesetzt, er hat nichts von den durchgeführten Arbeiten gewusst!

Andererseits ist dies heutzutage eine schäbige Art und Weise, Leute über den Tisch zu ziehen. Auf dieser Welle bewegen sich leider sehr viel Fahrzeugkäufer, die die Unwissenheit anderer ausnutzen.

Bleib entspannt, bis was von seinem Anwalt kommt, sofern überhaupt was kommt.

Denn Defekte, die repariert wurden musst Du doch nicht angeben !

Markus

Zitat:

Original geschrieben von bmw-babbe



Zitat:

Original geschrieben von wernando


Mensch Typen gibts..
ich hab auch über meine NL rausbekommen, dass meinem Vorgänger die Türgriffe und die Sitzbelegungsmatte gewechselt wurden. Im Kaufvertrag steht da nix. Ich renn jetzt dann gleich zum Anwalt oder mit was müssen sich unsere Gerichte noch alles rumschlagen.. Ich hab neue Türgriffe und naja, die Sb-Matte nebenan ist schon wieder kaputt🙄
Du hast alles wichtige (k.Motorschaden, Unfallfrei) mitgeteilt. ELV Reparatur ist ein bekanntes Problem und macht den Wagen nicht schlechter. Ich würds drauf ankommen lassen und mich nicht mehr melden bei dem.
Armes Deutschland.. schönen Feiertag.
Ja, leider sind speziell wir deutschen in dieser Hinsicht sehr seltsam. Aber grundsätzlich ermöglicht unser Gesetzgeber leider viele Möglichkeiten. Bei kleineren Reparaturen wie defekter Türgriff,... sind wohl eher keine Minderwerte gerechtfertigt. Auch ist hier wohl eher nicht von Wandlung zu rechnen. Bei Motorarbeiten und.... sieht es aber anders aus. Versetzt euch einfach mal in die Lage des Käufers-vorausgesetzt, er hat nichts von den durchgeführten Arbeiten gewusst!
Andererseits ist dies heutzutage eine schäbige Art und Weise, Leute über den Tisch zu ziehen. Auf dieser Welle bewegen sich leider sehr viel Fahrzeugkäufer, die die Unwissenheit anderer ausnutzen.

Demnach wäre fast jeder E9x wandelbar, der beim Händler aus einem Leasing gekauft worden ist. Ich gehe davon aus, dass mind. 50 % der Fahrzeuge garantiereparaturen haben. Bspw. sie Injektor / HDP geschichten, oder ELV trifft wohl 90 % der fahrzeuge oder Nockenwellensensor etc.

Ich wette, dass beim Kauf davon nichts im Kaufvertrag stand.

gretz

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Zitat:

Original geschrieben von wernando


Und Mensch BMW Babbe.
Irgendwie kommts mir so vor als wärst du der Käufer dieses Wagens. Grad frisch angemeldet und dein erster Beitrag 😎
Hau mal nicht so auf die Trommel.
An TE: Ruf halt mal deinen Anwalt an und frag kurz und unabhängig wie es steht, oder / und bei deiner Werkstatt, ob das Verscheigen der Garantiearbeiten im KV ausschlaggebend ist und wie die das handhaben.
Und lass dich hier nicht verunsichern.

Grüße

Nein, ich weise nur auf die Möglichkeiten des Käufers hin.

Habe selbst fast täglich mit solchen Leuten zu tun und muss auch deutlich sagen, dass auch vieles beim Verkauf von Fahrzeugen wissentlich nicht gesagt wird. Man will ja sein Fahrzeug verkaufen und hat Angst, dass sich der Verkauf bei einer Offenbarung von größeren Reparaturen erschwert. Eine durchgeführte Instandsetzungsarbeit größeren Ausmasses am Motor (öffnen des Motors u.a.) sollte offengelegt werden und macht sich abhängig vom Fahrzeugalter, der Laufleistung und anderer Einflussgrößen am Preis bemerkbar. Der Fachmann spricht hier von einem in Ansatz zu bringenden Minderwert!!!

Also mein Rat: Prüf die Punkte die ich geschrieben habe und wenn Du Deine Behauptung nicht beweisen kannst, versuch Dich gütlich zu einigen. Ansonsten kostet Dich der Spaß nur viel Geld und Nerven.

Das alles ist wertungsfrei meinerseits.

Ach ja, Wartungsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten,... kleinerer Art machen sich aus sachverständigensicht nicht wertmindernd bemerkbar, es sei denn es handelt sich um Karosseriearbeiten. Selbst reine Lackierarbeiten an der Karosserie sind offenbarungspflichtig. Leider werden auch solche oft verschwiegen, auch beim Kauf beim Händler. In den mir bekannten Fällen haben die Käufer in diesen Fällen immer ihre Rechtsstreitigkeiten gewonnen.

Fazit: Alles schön offenbaren und im Kaufvertrag niederschreiben! Dann kommt auch kein böses Erwachen.

ich habe damals wo ich mein e46 verkauft habe auch gedanken wegen der hinterachsaufnahme gehabt.. hab dem käufer die tel. von der niederlassung mitgegeben und er kann jederzeit anrufen und fragen das die aufnahme im jahre 11.2006 von bmw rep. worden ist... ob er das gemacht hat weiß ich nicht

Es besteht keinerlei Verpflichtung ausgeführte Reparaturen beim Verkauf anzugeben

Ausnahme sind natürlich Unfallschäden und der komplette Tausch des Motors

Motorschaden alleine sagt nichts aus.Ist der Motor getauscht worden? Ich denke solange der Block mit der Motornummer nicht getauscht ist muß man es auch nicht angeben

Ein kompletter Motortausch wird doch normalerweise im Serviceheft mit KM-Stand dokumentiert

Ich sehe dann keinen Bedarf sich mit dem Käufer auf irgend etwas zu einigen.Schließlich weiß er ja gar nicht was gemacht wurde
Nachlackierungen müssen nicht angegeben werden.Das wäre mir neu.Ich habe selber schon ein neues Fahrzeug in Wob abgeholt bei dem sich später herausgestellt hat das es schon an ein paar Stellen nachlackiert wurde.Das wird zwar im Werk dokumentiert,aber dem Käufer nicht mitgeteilt.

@bmw-babbe

Bist du Rechtsanwalt 😕

P.s. zum Glück haben wir in Deutschland noch die Unschuldsvermutung 😉

Zitat:

Original geschrieben von markusbre


Bleib entspannt, bis was von seinem Anwalt kommt, sofern überhaupt was kommt.

Denn Defekte, die repariert wurden musst Du doch nicht angeben !

Markus

Ebend, ich verstehe garnicht worum es hier geht?! Angebungspflichtig sind nur Vorschäden die durch einen Unfall entstanden sind, und bei denen eine Wertminderung angerechnet wurde.

Ob man ne Sitzbelegungsmatte, nen Querlenker, ne Wasserpumpe oder nen Radio getauscht hat geht den Käufer, solange keine Falschaussagen getätigt werden nen feuchten Kehricht an.
Die einzige Ausnahme sind Ansprüche der Leasinggesellschaften, weil man in dem Fall ja auch kein Eigenümer ist.
Als Privatverkäufer ist man auch von jeglichen Garantieansprüchen befreit, also braucht der TE sich absolut Null,0 Gedanken machen.
Der Käufer hat sich vor dem Kauf ein ausführliches Bild zu machen, nach dem Kaufvertrag sind jegliche Forderungen hinfällig.
Selbst wenn der TE ein Gewindefahrwerk verbaut hätte, und der Käufer das erst später gemerkt hätte..solange da keine falschen Aussagen im Vertrag geschlossen wurden, nennt man das p.P.

Aber anscheinent fallen viele noch auf die nachträgliche Minderungsmasche rein, die wollen nur Geld sehen, der Rest interessiert die doch garnicht.😁😁😉

solange der TE nicht angibt ob der motor getauscht wurde könnt ihr noch weiter rätselraten.

und ganz erhlich, wenn ich die reparaturhistorie eine wagens durchsehe den ich mir kaufen möchte (ich würde das aber VORHER machen) und da steht motorschaden von dem ich nichts weiß, würd ich auch den verkäufer kontaktieren.

und der TE kann wohl keinem erzählen, dass er von einem kompletten motor tausch nichts gewusst hat, falls der eben überhaupt stattgefunden hat.

somit mal die füsse stillhalten, bis der TE was zu dem "ölverlust" und dessen behebung von sich gibt (wurden nur die kolbenringe getauscht, oder, oder, oder).

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


@bmw-babbe

Bist du Rechtsanwalt 😕

P.s. zum Glück haben wir in Deutschland noch die Unschuldsvermutung 😉

Nein bin kein Rechtsanwalt, bekomme aber täglich Gerichtsakten mit ähnlichem Inhalt.

Grundsätzlich ist es so, dass im Rechtsstreit der Kaufvertrag herangezogen wird. Mit ihm sichert man dem Käufer gewisse Eigenschaften zu. Man sollte demzufolge alles in den Kaufvertrag schreiben, was den techn. und optischen Zustand betrifft sowie den Umfang der mitgelieferten Dinge. Natürlich müssen nicht alle durchgeführten Reparaturen angeführt werden, es sei denn es handelt sich um einen kapitalen Motorschaden, einen Unfall, sei er auch noch so klein und ähnliche Dinge. Die Erneuerung von Querlenkern und solchen Dingen braucht man natürlich nicht anzugeben. Auch sollte man vermerken, ob sich das Fahrzeug noch in Originalzustand befindet oder ob beispielsweise ein anderes Fahrwerk eingebaut ist u.a. Obwohl dies u.U. Wertsteigernd ist, kann nachträglich ein bößes Erwachen kommen.

Liest einfach vor einem Kauf den Kaufvertrag genau durch, dann kann eigentlich nichts passieren.

Oft findet man Sätze wie:"techn. u. optisch in einwandfreiem Zustand, oder Originalzustand, oder.....

Wie bereits gesagt spielt das Geschriebene eine wesentliche Rolle.

Kannst ja mal den Kaufvertrag posten, dann sag ich Dir meine Meinung dazu!

Ach noch etwas; sämtliche durchgeführte Lackierungen sind offenbarungspflichtig, auch wenn viele denken, eine Nachlackierung einer Tür aufgrund eines Kratzers oder ähnliche Dinge seien nicht offenbarungspflichtig.

100% der mir bekannten Fälle-und das sind wirklich einige-sind durch ihre Nichtangabe auf die Nase gefallen und haben Lehrgeld bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Es besteht keinerlei Verpflichtung ausgeführte Reparaturen beim Verkauf anzugeben

Ausnahme sind natürlich Unfallschäden und der komplette Tausch des Motors

Motorschaden alleine sagt nichts aus.Ist der Motor getauscht worden? Ich denke solange der Block mit der Motornummer nicht getauscht ist muß man es auch nicht angeben

Ein kompletter Motortausch wird doch normalerweise im Serviceheft mit KM-Stand dokumentiert

Ich sehe dann keinen Bedarf sich mit dem Käufer auf irgend etwas zu einigen.Schließlich weiß er ja gar nicht was gemacht wurde
Nachlackierungen müssen nicht angegeben werden.Das wäre mir neu.Ich habe selber schon ein neues Fahrzeug in Wob abgeholt bei dem sich später herausgestellt hat das es schon an ein paar Stellen nachlackiert wurde.Das wird zwar im Werk dokumentiert,aber dem Käufer nicht mitgeteilt.

Genau so sehe ich das auch. Habe auch schon Autos verkauft ohne irgendwelche Dokumentation außer dem Scheckheft. Ich bewahre ja nicht ein Autoleben lang alle Rechnungen und das ganze Zeug auf, wozu denn???

Natürlich schreibe ich auch nicht in den Kaufvertrag rein, ob und welche Arbeiten an dem Wagen ausgeführt wurden - etwas in der Richtung wird nichtmal erwähnt...

Gruß,
Bastian

Zitat:

Original geschrieben von bmw-babbe


Grundsätzlich ist es so, dass im Rechtsstreit der Kaufvertrag herangezogen wird. Mit ihm sichert man dem Käufer gewisse Eigenschaften zu.

Richtig.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-babbe


Man sollte demzufolge alles in den Kaufvertrag schreiben, was den techn. und optischen Zustand betrifft sowie den Umfang der mitgelieferten Dinge.

Wenn man wert drauf legt, das gewisse Dinge erfasst werden, oder es Besonderheiten gibt, für die man sich rückversichern will, sollte man das tun. Ja.

Eine vorraussetzung ist dies jedoch nicht, da man 1. nicht alle Besonderheiten kennen muß 2. nicht deren Wichtigkeit kennen muß und 3. diese Angaben nicht zwangsläufig Rechtsgültigkeit haben!

Zitat:

Original geschrieben von bmw-babbe


Es sei denn es handelt sich um einen kapitalen Motorschaden, einen Unfall, sei er auch noch so klein und ähnliche Dinge. Die Erneuerung von Querlenkern und solchen Dingen braucht man natürlich nicht anzugeben. Auch sollte man vermerken, ob sich das Fahrzeug noch in Originalzustand befindet oder ob beispielsweise ein anderes Fahrwerk eingebaut ist u.a. Obwohl dies u.U. Wertsteigernd ist, kann nachträglich ein bößes Erwachen kommen.

Wie will denn ein Laie diese Beurteilung treffen???!!

Ein Austauschmotor, der Fachgerecht eingebaut wurde muß man nicht angeben, da es sich hier nicht um eine Wertminderung, sondern eher um eine Wertsteigerung handelt. In der Regel macht man das aber schon von sich aus, eben wegen dem Mehrwert.

Ein böses erwachen kommt gewiss nicht, ist keine Vorsätzliche Täuschung zu erkennen, gilt grundsätzlich bei Privatkäufen.."gekauft wie gesehen"..

falsche KM Stände oder andere arglistige Täuschungen sind hier Ausnahmen und selbst dann wird es schwer eine Beweisführung anzutreten und Recht zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-babbe


Liest einfach vor einem Kauf den Kaufvertrag genau durch, dann kann eigentlich nichts passieren.
Oft findet man Sätze wie:"techn. u. optisch in einwandfreiem Zustand, oder Originalzustand, oder.....
Wie bereits gesagt spielt das Geschriebene eine wesentliche Rolle.

Eben nicht, es ist nicht alles geschriebene gesetzesgültig, sonst kann man ja verdeckten Betrug reinschreiben, dem ist aber nicht so, nur rechtsgültige Aussagen machen den Kaufvertrag rechtsgültig.

Zitat:

Original geschrieben von bmw-babbe


Ach noch etwas; sämtliche durchgeführte Lackierungen sind offenbarungspflichtig, auch wenn viele denken, eine Nachlackierung einer Tür aufgrund eines Kratzers oder ähnliche Dinge seien nicht offenbarungspflichtig.

Nein, schlicht und einfach Blödsinn!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von bmw-babbe


100% der mir bekannten Fälle-und das sind wirklich einige-sind durch ihre Nichtangabe auf die Nase gefallen und haben Lehrgeld bezahlt.

Die auf die Nase fallen sind meistens die in der Tat betrogenen Käufer, die Verkäufer fallen in den seltensten Fällen auf die Nase!!

Wie gesagt, es gilt in der Regel gekauft wie gesehen bei Privatkäufen, solange kein Betrug oder vorsätzliche Täuschung im Spiel ist, fällt niemand auf die Nase, es handelt sich nämlich um einen Laienverkäufer und keinsefalls um einen Fachmann, der die technischen Kenntnisse haben muß um Besonderheiten zu kennen.

kurzum, du hast mit Autokaufverträgen nicht beruflich zu tun!!!

LG

@Soxx: Diskutierst du eigentlich sehr gerne? Ist nur eine Frage 🙂

Das wird nur eine Diskussion hervorrufen, die dem TE keineswegs was bringen wird, aber wie ihr meint 🙂

BMW_Verrückter

Zitat:

Original geschrieben von Bmw_verrückter


@Soxx: Diskutierst du eigentlich sehr gerne? Ist nur eine Frage 🙂

Wie Du vielleicht schon mitbekommen hast, mag ich keine halbherzigen Sachen, die kann man leider oft nur mit Diskussionen aus der Welt schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von Bmw_verrückter


Das wird nur eine Diskussion hervorrufen, die dem TE keineswegs was bringen wird, aber wie ihr meint 🙂

BMW_Verrückter

hätte ich die falschen Aussagen stehen lassen sollen?? Vielleicht, aber ob das dem TE mehr geholfen hätte?? Deiner Meinung vielleicht ja. meiner Meinung aber nicht.

Mal ne Gegenfrage, Du schreibst manchmal auch nur in einem Tread um eine Antwort gegeben zu haben, ob diese Antwort richtig ist, oder ob man hätte evtl genauer Antworten können ist Dir dabei nicht so wichtig oder?? Stört mich nicht, ehrlich nicht!!🙂 ich mag es aber eher umgekehrt, mir ist die Genauigkeit meiner Hilfestellungen schon recht wichtig..
..zumal es für die Themenersteller teilweise auch um was geht. bei großen Reparaturen ect..

LG🙂

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