Auto verkauft (29.12.) aber Käuferhat ihn nicht umgemeldetund nun ist er nicht mehr erreichbar

VW Golf 1 (17, 155)

Guten Morgen!

HAbe ein weiteres Problem, wie ich grade durch einen Anruf bei der Zulassungsstelle erfahren habe, ist der Wagen, den ich am 29.12.2007 verkauft habe immer noch auf mich zugelassen!

Was kann ich tuen, weil den eigentlichen Käufer bekomme ich nicht mehr ans Telefon, sein Handy ist immer aus und unter der Adresse finde ich im Internet auch nichts!

Helft mir!

64 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.



Zitat:

Original geschrieben von pOOh


Kann das dem ersten Verkäufer egal sein, was der erste Käufer damit macht?
Wird der erste Käufer zum zweiten Verkäufer, exisitert ein neuer Vertrag.
Also haftet der erste Käufer dafür, wenn er die Karre an einen zweiten Käufer ins Ausland verkauft, schenkt, wie auch immer.
Neuer Vertrag schön und recht, ändert aber nichts daran, dass noch immer die Kennzeichen des (ersten) Verkäufers dranpappen und damit im Zweifelsfall sein Schadenfreiheitsrabatt belastet wird uns sein Girokonto mit der Kfz-Steuer. Es sei denn, ich hab was elementar missverstanden......

Arvin S.

Mit dem Kaufvertrag übergibst du dein Eigentum einem anderen. Dank der Personalien (aus dem Perso) sicherst du dich ab, dass der jenige in Deutschland "registriert" ist.

Der Verischerung und Zulassung teilst du wie schon erwähnt, den Verkauf schrifltich mit und gibts eine Kopie(!) des Vertrages jeweils mit dazu.

Somit hast du dein Soll erfüllt und dir kann nun nichts mehr passieren.

Du darfst den Kaufvertrag nur nicht verschlampen!!!! Dein ein und alles, wenns im Nachhinein um Beweise geht.

Was der neue Besitzer mit deinem Auto, deinen Schildern macht, kann dir eigentlich egal sein. Du verweist auf den Kaufvertrag. Laut dem Kaufvertrag können Sie den Käufer identifizieren und sämtliche Ansprüche an Ihn stellen!

Es ist ebenso ratsam, auch ein abgemeldetes Auto nur mit Perso zu verkaufen. Wenns nahc Polen geht, lasst euch amtliche Dokumente als Beweis zeigen.

Wird euer verkaufte Auto im Wald gefunden, so müsst ihr ebenso beweisen, dass das Auto euch nicht mehr gehörte. Könnt ihr das nicht, müsst ihr die "Entsorgung aus dem Wald" bezahlen.. sinngemäß!
Selbstverständlich kann man ein Auto auch mündlich verkaufen. Sprich, mündlicher Kaufvertrag.

Ein schriftlicher Kaufvertrag erspart daher viel Arbeit, sollte es im Nachhinein zum Stress kommen!

Zitat:

Original geschrieben von pOOh


Somit hast du dein Soll erfüllt und dir kann nun nichts mehr passieren.
(...)
Was der neue Besitzer mit deinem Auto, deinen Schildern macht, kann dir eigentlich egal sein. Du verweist auf den Kaufvertrag. Laut dem Kaufvertrag können Sie den Käufer identifizieren und sämtliche Ansprüche an Ihn stellen!

Ist ja schön und recht, nur wenn Käufer und Auto unauffindbar sind, läuft die Zulassung halt weiter. Selbst wenn man sich mit seiner Versicherung einig wird, dass der Vertrag beendet ist, Vater Staat ist da beinhart: ich sehe nicht, wie der geleimte Verkäufer aus der Haftung für die Kfz-Steuer rauskommen will. Da laufen auch immer wieder Fälle durch die Presse, dass einer "fröhlich" weiter Kfz-Steuer für sein verkauftes Auto zahlen "darf", wenn das Auto unauffindbar im Ausland ist. Und selbst auf der Zulassungsstelle abmelden ist halt grundsätzlich nicht ohne Kennzeichen und Papiere.

Arvin S.

dann muss man halt papiere und nummernschilder gestohlen melden, sich neue geben lassen und dann abmelden.

Zitat:

Original geschrieben von lustiger_corsa



dann muss man halt papiere und nummernschilder gestohlen melden, sich neue geben lassen und dann abmelden.

Auch eine Lösung😎Aber,wer Glaubt ein schon das man Alle Papiere,und die Nummern Schilder weg sind.

Auf so etwas hat man doch echt keine Lust,ich habe schon einige Auto verkauft,nie gab es,Probleme,Irgend wann ist immer das,erstemal.

Sollte ich mal irgend wann,wieder ein Verkaufen,nur Abgemeldet,wenn man,so was

Hört!Hoffentlich geht das gut aus!Für dich.Und Notfalls hin Fahren.

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von pOOh



Mit dem Kaufvertrag übergibst du dein Eigentum einem anderen.

...

Ein schriftlicher Kaufvertrag erspart daher viel Arbeit, sollte es im Nachhinein zum Stress kommen!

Richtig pOOh! Erklär dem Arvin mal was wirklich Sache ist!

Der hat scheinbar das ganze Jurastudium durch nur gefeiert
statt mal eine Vorlesung zu besuchen. 😁 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von lustiger_corsa



dann muss man halt papiere und nummernschilder gestohlen melden, sich neue geben lassen und dann abmelden.

Vortäuschen einer Straftat...

Ich habe es folgendermaßen gemacht:
Kaufvertrag gegenseitig unterschrieben, dann mit dem Käufer zur Bank das Geld einzahlen und anschließend zur Zulassungsstelle den Wagen abmelden - der Käufer kann dann noch bis 24 Uhr fahren und erspart sich div. andere Kennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von lustiger_corsa



dann muss man halt papiere und nummernschilder gestohlen melden, sich neue geben lassen und dann abmelden.
Vortäuschen einer Straftat...

Das,kommt dann auch hin zu!Also lieber lassen.

Also mal den letzen Stand der Dinge meden:

Zulassungsstelle bei mir sagt Auto ist weiterhin auf mich angemeldet, aber ich solle mal die Zulassungsstell vor Ort anrufen, weil das schonmal ein wenig dauern kann (Datenaustausch, fragt man ich nur in welchm Jahrhundert wir leben, naja egal)

Zulassungsstelle vom Käufer angerufen die sagten mir, jawohl der Wagen ist auf mich angemeldet, daraufhin dann endlich nachts um halb eins denn Käufer telefonisch erreicht und ihm direkt gesagt das kein Versicherungsschutz mehr besteht und er sich bewegen soll, was ihn nicht juckt da er behauptet das der Wagen abgemeldet sei, daraufhin habe ich wieder die Zulassungsstelle bei ihm vor Ort angerufen und mir den Chef geben lassen, der bestätigte mir das ich der Halter wäre.

Nächsten morgen wieder den Käufer telefonisch erreicht und ihm direkt gesagt das wenn er nicht innerhalb einer Stunde den Wagen ummelden würde, wäre ich beim Anwalt, worauf eer mir sagt das ihm das egal wäre, weil der Wagen abgemeldet sei, er wolle mir die Kennzeichen schicken, nur was will ich mit den Kennzeichen, wenn bei der Zulassungsstelle im PC steht das ich auch weiterhin der Halter bin!?

Naja jetzt mal abwarten, habe der Zulassungsstelle (bei mir und auch beim Käufer) eine Kopie des Vertrages geschickt, diese ist ebenfalls mit der bitte um Rückwirkende Kündigung wegen Verkauf zur Versicherung gegangen.

Jetzt mal abwarten wie sich das weiter entwickeln wird, sobald ich was neues weiß weerde ich euch besched geben!!!

ICH DANKE EUCH SCHON JETZT FÜR DIE "UNTERSTÜTZUNG" UND AUCH TEILS GUTEN RATSCHLÄGE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruß Benni

Zitat:

Original geschrieben von sfs_junkee


wolle mir die Kennzeichen schicken, nur was will ich mit den Kennzeichen, wenn bei der Zulassungsstelle im PC steht das ich auch weiterhin der Halter bin!?

Da wäre ich mal nicht so pessimistisch. Die Kennzeichen bringen Dich ein großes Stück weiter! Erstens ist ohne Kennzeichen schlecht fahren, der Käufer wird sich gut überlegen, ohne die Kennzeichen rumzugondeln. Zweitens müssen für eine Abmeldung des Fahrzeugs u.a. die Kennzeichen vorgelegt werden, weil die Zulassungsstelle kontrollieren muss, ob die entstempelt sind (muss man selbst machen in der Zulassungsstelle).

Also schon kein schlechter Anfang, würde ich sagen. Wenn der Käufer sie tatsächlich schickt.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von sfs_junkee


[...]
Nächsten morgen wieder den Käufer telefonisch erreicht und ihm direkt gesagt das wenn er nicht innerhalb einer Stunde den Wagen ummelden würde, wäre ich beim Anwalt, worauf eer mir sagt das ihm das egal wäre, weil der Wagen abgemeldet sei, er wolle mir die Kennzeichen schicken, nur was will ich mit den Kennzeichen, wenn bei der Zulassungsstelle im PC steht das ich auch weiterhin der Halter bin!?
[...]

Tendenziell neige ich in solchen Sachen zum Schwarzsehen - was deinen Optimismus aber nicht schmälern soll. Wenn er dir erzählt, er hätte den Wagen abgemeldet, und dies offensichtlich gelogen ist, dann bezweifele ich auch, dass du die Kennzeichen von ihm bekommst. Er bekommt durch die Wartezeit allerdings Zeit... wofür auch immer. Lass dir unbedingt sofort einen geeigneten Nachweis faxen/per E-Mail schicken. Vorher würde ich keine Ruhe geben.

Gruß
Rocket

schriftlich abmahnen und zusätzliche Kosten in Rechnung stellen  oder einen Ausflug zu dem Herrn machen😁 
 
 
und was lernen wir daraus ?
 
a ) keinem Trauen der einen Golf fahren will oder fährt
 
b ) keinem auf deinen Schildern Versicherung usw ne Überführungsfahrt machen lassen  
 
 
also immer schön abmelden soviel zeit muss sein . soll der käufer doch schauen wie er den Klump nach hause bekommt .
 
außerdem wenn der einen Unfall erzeugt und eventuell auch noch in der Zwischenzeit fatale illegale Umbaumassnahmen die zum erlöschen der BE führen durchgeführt hat ,bist du auch noch in der haftung und eventuell sogar ohne Versicherungsschutz.
 
das würde ich mir nie antun wozu auch .

Den Ausflug hätte ich schon längst gemacht...

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


also immer schön abmelden soviel zeit muss sein . soll der käufer doch schauen wie er den Klump nach hause bekommt .

Na ja, man muss den Käufer ja nicht gleich verprellen. Wenn's der Kaufpreis hergibt, würde ich dem Käufer für 'ne Überführungsfahrt 'ne 04er Nummer spendieren. Kann man ja gleich bei der Abmeldung miterledigen. Kfz-Steuer fällt für die zeit der Kurzzulassung nicht an, Versicherungsschutz ist zeitlich limitiert, was auf den Kennzeichen auch unschwer erkennbar ist. Sind außerdem Wegwerfkennzeichen, seit sie nicht mehr rot sind, müssen also nicht mal zur Zulassungsstelle zurück. Das wär's mir persönlich wert.....

Arvin S.

Ich währe da auch schon längst hingefahren und hätte den "Kratzer" gespielt. Alles andere hat ja keinen Sinn und die 20-25€ währen mir das alle mal wert. Dann ab zur nächsten Telefonzelle und die netten Leute in blau daraufhinweissen... Und auf die scheibe würde ich noch nen netten handschriftlichen gruss hinterlassen... 

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