Auto verkauft (29.12.) aber Käuferhat ihn nicht umgemeldetund nun ist er nicht mehr erreichbar
Guten Morgen!
HAbe ein weiteres Problem, wie ich grade durch einen Anruf bei der Zulassungsstelle erfahren habe, ist der Wagen, den ich am 29.12.2007 verkauft habe immer noch auf mich zugelassen!
Was kann ich tuen, weil den eigentlichen Käufer bekomme ich nicht mehr ans Telefon, sein Handy ist immer aus und unter der Adresse finde ich im Internet auch nichts!
Helft mir!
64 Antworten
haja aixcessive, hast ja recht. und genau weil man seine zeit besser mit erholen und vergnüngen verbringen sollte, würde ich die sache halt jetzt einfach drauf beruhen lassen. klar ist das eine blöde geschichte und man ärgert sich drüber. wäre selber auch wütend. aber besser wird´s ja nun trotzdem nicht, auch wenn man sich noch länger damit befasst, oder? leben ist zu kurz um sich noch freiwillig so etwas jetzt anzutun, wo man nicht mal wirklich was gewinnen kann.
naja, ist ja auch wurscht. bin mir fast sicher, dass der TE eh keinen bock mehr hat auf die geschichte und weder nerven noch geld investiert möchte um den schlawiner mit gerichtsschreiben zu "bestrafen".
schönen tach noch.
Zitat:
Original geschrieben von stevenpilot
Richtig, aber das kommt erst danach und nicht im Vorfeld!Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Wenn bei ihm nichts zu holen sein sollte, dann bleibt man auf den Kosten sitzen, Mahnverfahren, Klage, Gerichtsvollzieher, je nachdem, wie weit es ging.
Also bevor igendein Schreiben im Mahnverfahren rausgeht, bezahlt der Antragsteller die Gebühren dafür und kann diese dann seinen Forderungen hinzufügen. Bekommt er nichts, bleibt er darauf sitzen. Natürlich sind diese Kosten noch nicht so hoch, wie die für weitere Schritte.
Zitat:
Original geschrieben von stevenpilot
Auch das ist richtig und wurde von mir so erläutert!Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Auch das automatisierte Verfahren kostet Gebühren, die sind zunächst vom Antragsteller auszulegen.
Du schreibst "Bis dahin, ist nur der Antrag, also das "Papier" zu bezahlen." Sorry, also ich wüsste nicht, wo das erläutert ist 😕.
Aber im Endeffekt sind wir uns ja nun einig, was wann von wem (theoretisch) zu bezahlen ist. 😉
Zitat:
Original geschrieben von lustiger_corsa
naja, ist ja auch wurscht. bin mir fast sicher, dass der TE eh keinen bock mehr hat auf die geschichte und weder nerven noch geld investiert möchte um den schlawiner mit gerichtsschreiben zu "bestrafen".
Nach allen gut gemeinten Ratschlägen und Meinungen, mit denen wir den TE hier erschlagen und zugetextet haben, wird er froh sein, dass die Kiste umgemeldet ist und die Sache glimpflich abging, tippe ich mal..... 😁
Arvin S.
schenau.
und wenn er doch noch an "rachegelüste" denkt, dann soll er sich nen russen holen.
der ist einfacher als ein mahnverfahren 😁🙄
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3 Wochen? Ich glaube, da wirste vor Gericht keine große Chance haben!
Keine Rechtsbelehrung, sondern nur Infos, wie sie mir von unseren Zulassungstellen bekannt ist:
Erstens hat der Käufer min. 1 Woche Zeit für die Ummeldung. Ist die Zulassungsstelle in Kenntnis des Verkaufes, meldet sich die Zulassungsstelle erst 2 Wochen nach dem Verkauf beim neuen Eigentümer und bitten Ihn, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden. Somit hat er wieder eine Woche Frist (diesmal aber mit Aufforderung).
Ingesamt summiert sich die Zeitspanne auf 3 Wochen. Und dass alles "legal".
Erst wenn er die Frist von Amtswegen nicht nachkommt, gibts richtig ärger.
Unsere Zulassungsstelle räumt daher die 2 Wochen ein, da es dem neuen Besitzer ermöglicht werden soll, eine geeigente Versicherung zu finden. Versicherungsvergleiche kosten eben Zeit.
Ich hab den Ausgangspunkt aber nicht mehr im Kopf. Sollte der Verkauf mündlich staatgefunden haben, wäre eh zu beweisen, wann der Verkauf tatsächlich stattgefunden haben soll!
Da vorher nichts schriftlich vorhanden war,.. würden daher erst spätere Schriftstücke beweisbar fruchten.
Wobei wir wieder beim Thema wären: Verkauf (egal ob ab/angemeldet) nur mit Kaufvertrag!