Auto verkauft (29.12.) aber Käuferhat ihn nicht umgemeldetund nun ist er nicht mehr erreichbar
Guten Morgen!
HAbe ein weiteres Problem, wie ich grade durch einen Anruf bei der Zulassungsstelle erfahren habe, ist der Wagen, den ich am 29.12.2007 verkauft habe immer noch auf mich zugelassen!
Was kann ich tuen, weil den eigentlichen Käufer bekomme ich nicht mehr ans Telefon, sein Handy ist immer aus und unter der Adresse finde ich im Internet auch nichts!
Helft mir!
64 Antworten
Nochmals. Ein Auto im angemeldeten Zustand zu verkaufen, stellt kein Problem da, wenn ein Kaufvertrag existiert. Ein Kaufvertrag mit personalisierter Adresse. (Also nur an deutsche Staatsbürger)!!
Bekommt diesen Kaufvertrag die Zulassungsstelle unverzüglich,.. so jedenfalls bei uns, kümmert sie sich automatisch, dass der neue Halkter ummeldet oder nicht. Macht ers nicht, wird das Auto zwangsstillgelegt. Und darum kümmert sich stets die Zulassungsstelle. Ist das Auto abgemeldet, erhält die Versicherung Info.
Die Versicherung storniert den Vertrag meist aber schon, sobal du ihnen ebenfalls den Kaufvertrag unverzüglich nach Kauf zusendest.
Und wichtig.. auch abgemeldet Fahrzeuge werden mit Kaufvertrag verkauft!
Ich finde es übrigens ziemlich gut von den Mods, das sie diesen Thread offen lassen!! Auch wenn er nicht wirklich was mit Technik zu tun hat...
*Daumenhoch*
Hallo Leute, habe mal wieder neuigkeiten für euch!
nachdem ich den Verkäufer ja zweimal telefonisch erreicht habe ( am 14.01. und 15.01.) und er mir beide male zugesichert hat das der wagen umgemeldet sei, habe ich grade wieder beim Straßenverkehrsamt vor Ort angerufen, und die teilten mir mit, dass der Käufer heute morgen da war und den wagen abgemeldet hat!
Finde das schon klasse, auf der ienen seite bin ich froh, das es nun jetzt endgültig vorbei ist, aber auf der anderen seite hänge ich jetzt hier noch die drei wochen wo er im Besitz des Wagens war uaf den Steuern und auf der Versicherung!
Weiß einer was man da machen kann, weil schenken werde ich dem Affen nichts mehr!
Zitat:
Original geschrieben von sfs_junkee
Weiß einer was man da machen kann, weil schenken werde ich dem Affen nichts mehr!
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest Du denen mal den Fall schildern. Ich denke aber mal der Gegenwert von 3 Wochen Steuern und Versicherung ist denen nicht hoch genug, dass sie eine Klage unterstützen. Von daher: Abhaken und daraus lernen!!
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Es lohnt sich nicht.
Wenn der Kerl widerspricht und kein Geld hat, muss der Antragsteller auch noch die Kosten für das Mahnverfahren bezahlen.
aber sollte der so sturr sein wie er sich zuvor dargestellt hat ,könnte es auch gut sein das er den Standpunkt
vertritt: Nö da melde ich mich nicht , der arsch kann mich mal und könnte mir gut vorstellen, daß das so ein Vogel Stauß Typ ist. Kopf in den Sand und durch, dann wäre es sogar wahrscheinlich ,daß er die Widerspruchsfrist beim Mahnverfahren verfallen lässt .
Und dann hast du einen Titel und kannst ihn Kontopfändung oder Sachfändung anhängen.
bei den Kosten und etwaigen Verdienstausfall wegen Recherche etc ,kannst du den Streitwert ja recht hochschrauben ,vorallem wenn du selbsständig bist.
Zitat:
Original geschrieben von Oldie65
Es lohnt sich nicht.Wenn der Kerl widerspricht und kein Geld hat, muss der Antragsteller auch noch die Kosten für das Mahnverfahren bezahlen.
Widersprochen wird oft nicht, wenn die Sachlage eindeutig und das den Schuldnern im Prinzip auch klar ist. Es kann natürlich passieren, dass nichts zu holen (pfänden) ist, dann bleibt der Gläubiger auf den Kosten sitzen. Aber gleich von vornherein auf Ansprüche zu verzichten, kann ja auch nicht die Lösung sein. Wenn die Chancen nicht aussichtslos sind, sollte er es meiner Meinung nach versuchen.
Zitat:
Original geschrieben von Oldie65
Es lohnt sich nicht.
Wenn der Kerl widerspricht und kein Geld hat, muss der Antragsteller auch noch die Kosten für das Mahnverfahren bezahlen.
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Das Mahnverfahren wird er in jedem Fall bezahlen müssen, aber die Gercihtskosten als solches, kommen erst in Betracht, hat der Antrgasgegner Einspruch eingelegt und das Verfahren wird fortgesetzt!
Im Vorfeld , wird auch das Gericht NICHT überprüfen, ob der geschildete Sachverhalt, dementsprechend zu würdigen ist.
Bis dahin, ist nur der Antrag, also das "Papier" zu bezahlen.
Das Formular für den Antrag, erhält man in jeder Bücherei und ich würde es mir überlegen, dem "Abmeldungsflüchtigen", zumindestens dahingehend, einen subjektiven Schock zu verpassen.!
Ich denke, die wenigsten von Euch wissen, das das sogenannte Gerichtliche Mahnverfahren, von jedem selber, also ohne Mitwirken von Rechtsanwalt und Gericht, in die Wege geleitet werden kann.
Und ja: Wenn man auf jemanden eine Hasskappe hat, kann man Ihm ohne weiteres eine Mahnung mit Betrag X zustellen lassen und wenn derjenige dann nicht wiederspricht, dann hat Er den Gerichtsvollzieher auf den Fersen .
Das ist "Euer" Deutsches Rechtssystem.......
Amen
Zitat:
Das Mahnverfahren wird er in jedem Fall bezahlen müssen, aber die Gercihtskosten als solches, kommen erst in Betracht, hat der Antrgasgegner Einspruch eingelegt und das Verfahren wird fortgesetzt!
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Wenn bei ihm nichts zu holen sein sollte, dann bleibt man auf den Kosten sitzen, Mahnverfahren, Klage, Gerichtsvollzieher, je nachdem, wie weit es ging.
Zitat:
Bis dahin, ist nur der Antrag, also das "Papier" zu bezahlen.
Das Formular für den Antrag, erhält man in jeder Bücherei und ich würde es mir überlegen, dem "Abmeldungsflüchtigen", zumindestens dahingehend, einen subjektiven Schock zu verpassen.!
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Auch das automatisierte Verfahren kostet Gebühren, die sind zunächst vom Antragsteller auszulegen.
Zitat:
Und ja: Wenn man auf jemanden eine Hasskappe hat, kann man Ihm ohne weiteres eine Mahnung mit Betrag X zustellen lassen und wenn derjenige dann nicht wiederspricht, dann hat Er den Gerichtsvollzieher auf den Fersen .
Das ist "Euer" Deutsches Rechtssystem.......
Amen
Toller Tip 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Zitat:
Das Mahnverfahren wird er in jedem Fall bezahlen müssen, aber die Gercihtskosten als solches, kommen erst in Betracht, hat der Antrgasgegner Einspruch eingelegt und das Verfahren wird fortgesetzt!
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Wenn bei ihm nichts zu holen sein sollte, dann bleibt man auf den Kosten sitzen, Mahnverfahren, Klage, Gerichtsvollzieher, je nachdem, wie weit es ging.
Richtig, aber das kommt erst danach und nicht im Vorfeld!
"Richtige" Kosten entstehen dann, wenn er
1. Einspruch eingelegt hat, und man das Verfahren weiter fortsetzt.
2. Kein Einspruch eingelegt hat und das Verfahren weiter fortsetzt unter Zuhilfenahme eines Gerichtsvollziehers, dan man dann bereits den Vollstreckungsbescheid in der hand hält, ohne auch nur einen einzigen Gerichsttermin wahrgenommmen zu haben!
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Zitat:
Bis dahin, ist nur der Antrag, also das "Papier" zu bezahlen.
Das Formular für den Antrag, erhält man in jeder Bücherei und ich würde es mir überlegen, dem "Abmeldungsflüchtigen", zumindestens dahingehend, einen subjektiven Schock zu verpassen.!
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Auch das automatisierte Verfahren kostet Gebühren, die sind zunächst vom Antragsteller auszulegen.
Auch das ist richtig und wurde von mir so erläutert!
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Zitat:
Und ja: Wenn man auf jemanden eine Hasskappe hat, kann man Ihm ohne weiteres eine Mahnung mit Betrag X zustellen lassen und wenn derjenige dann nicht wiederspricht, dann hat Er den Gerichtsvollzieher auf den Fersen .
Das ist "Euer" Deutsches Rechtssystem.......
Amen
Toller Tip 🙄
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hört doch auf rumzuspinnen! wir reden hier von 14 tagen. wenn der TE ca. 500 € versicherung für die kiste gezahlt hat und 150 steuer, dann sind es auf die 14 tage runtergerechnet 24 € und paar zerquetschte. wobei ich nicht mal glaube dass man für den wagen 500 € versicherung gezahlt hat.
wenn man nun wegen 20 €, nen riesen aufstand (gericht, polizei, etc. ...)macht und zum teil auch sleber an dieser situation schuld ist, wird man doch bei kaum einer behörde für voll genommen.
Ähm es geht dem TE sicherlich nicht um das Geld sondern schlichtweg darum, dass der Käufer ihn betrogen hat und nun alles mögliche anstellen könnte und er dafür haftet
Oder wie würdest Du Dich fühlen, wenn Du den Mist gemacht hättest und der andere z.B. Straftaten (zu schnell unterwegs, Unfall, Raub etc.) anstellen würde und Du dafür in der Versicherung steigst oder Ärger mit der Polizei bekommst...?
... aber Du hast Recht... es geht ja "nur um 24 Euro"....
Zitat:
Original geschrieben von ka184
hört doch auf rumzuspinnen! wir reden hier von 14 tagen. wenn der TE ca. 500 € versicherung für die kiste gezahlt hat und 150 steuer, dann sind es auf die 14 tage runtergerechnet 24 € und paar zerquetschte. wobei ich nicht mal glaube dass man für den wagen 500 € versicherung gezahlt hat.wenn man nun wegen 20 €, nen riesen aufstand (gericht, polizei, etc. ...)macht und zum teil auch sleber an dieser situation schuld ist, wird man doch bei kaum einer behörde für voll genommen.
meine meinung. versteh gar nicht warum hier jetzt alle noch so ´nen terz machen. letztendlich ist doch rein gar nichts passiert, wagen ist doch abgemeldet. und auf die paar euro versicherung ist doch nun wirklich geschissen. wer wegen der paar euro ´nen richter braucht, verklagt auch den nachbarn wegen ´nem umgefallenen gartenzwerg. raab´s maschendrahtzaun lässt grüssen.
ja ja wenn der Te nciht Druck gemacht hätte wäre der Wagen sehrwahrscheinlich immer noch angemeldet .
Es geht hier nicht darum das es was länger gedauert hat sondern darum das der drecksack im mehrfach direkt in den Höhrer gelogen hat .
Sowas gehört bestraft auf die eine oder andere Art.
Und es geht hier auch nicht um 24 Euro und das es noch mal gut gegangen ist .
das hat nix damit zu tun das man seinen Kleingartencharakter vor seinen bacuchausklappt .
außerdem ist raab der größte Spießer und Schwachmaat der damit von seinen Mängeln ablenkt und auf anderen rumhackt lieber lustiges Corsa
Es geht darum das der TE Nervenstress hatte wegen eines kleinen lügenden linkem Fretchen und außerdem zeitaufwand etc .
ich weiß ja nicht was du am tag so tust aber ich brauche meine zeit die mir bleibt zum erholen und vergnügen.und mein Nervenkostüm für wichtigere Dinge .