Auto verkauft (29.12.) aber Käuferhat ihn nicht umgemeldetund nun ist er nicht mehr erreichbar

VW Golf 1 (17, 155)

Guten Morgen!

HAbe ein weiteres Problem, wie ich grade durch einen Anruf bei der Zulassungsstelle erfahren habe, ist der Wagen, den ich am 29.12.2007 verkauft habe immer noch auf mich zugelassen!

Was kann ich tuen, weil den eigentlichen Käufer bekomme ich nicht mehr ans Telefon, sein Handy ist immer aus und unter der Adresse finde ich im Internet auch nichts!

Helft mir!

64 Antworten

Jo,genauso würd ichs auch machen.
Hinfahren,Schilder abschrauben und dann(zur Strafe) noch die Grünen anonym anrufen und denen sagen da steht ein Auto ohne Schilder.

Wobei.....ich glaub das mit den Plaketenabkratzen ist effektiefer,weil wenns gut läuft merkt der Typ das nicht und die Grünen halten ihn wärend der fahrt an😁

Ich muß aber sagen,hab auch schon 3 Fahrzeuge verkauft,jedesmal angemeldet und immer Glück gehabt.
Allerdings,wenn ich das hier so lese,werd ichs wohl nicht mehr so machen.

Das sich angemeldete Autos besser verkaufen ist aber halt Fakt.

Also die veersicherung kann auch erst dann tätig werden wenn die nen bescheid von der Zulassungstelle bekommt und ich müßte mir dann die ganzen Kosten in einem Rechtsstreit zurückholen weil solange er auf mich läuft halten die sich auch erstmal alle an mich

Zitat:

Original geschrieben von Herr Weber


Wobei.....ich glaub das mit den Plaketenabkratzen ist effektiefer,weil wenns gut läuft merkt der Typ das nicht und die Grünen halten ihn wärend der fahrt an😁

Am besten wäre es, wenn er gar nicht mehr fährt. Sollte jetzt was passieren ist noch die alte Versicherung zuständig, auch wenn die Plaketten fehlen. Hin, Kennzeichen ab, zusätzlich entstempeln, Polizei holen, denen den Kaufvertrag zeigen - fertig.

Wäre auch eine super Einsatzmöglichkeit für eine Parkkralle. 😠

Zitat:

Original geschrieben von dithmarschenbulli.de


(...) da er zu Aldi einkaufen ging.
Als er drin war, habe ich Plakettenkratzer gespielt :-))))
(...)

Geile Aktion! Hab bisher auch immer glück gehabt das die Käufer sich an die 3 tage Frist zum abmelden gehalten haben. aber werd beim nächsten sicher auch vorsichtiger sein!

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Wenn angemeldet verkaufen, dann mit Personalausweis. Auch die Ausweisnummer notieren! Manch Kaufverträge haben dafür ein Feld.

Nach dem Verkauf sofort eine Kopie des Vertrages an die Versicherung und die Zulassungsstelle.

Wenn der Käufer das Auto nun nicht ummeldet, wird die Zulassungsstelle selbstständig aktiv. Man ist sozusagen aus dem Schneider!

Macht man das nicht, hat man im Nachhinein den Ärger und die Rennereien.

Zitat:

Original geschrieben von pOOh


Wenn der Käufer das Auto nun nicht ummeldet, wird die Zulassungsstelle selbstständig aktiv. Man ist sozusagen aus dem Schneider!

Na wenn's nur mal so einfach wäre. Wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht wird (muss nicht tiefste Wallachei oder "rechtsfreier Raum" sein, ein europäisches Nachbarland reicht da völlig), dann ist das mit der Zwangsentstempelung ein mühsames bis hoffnungsloses Unterfangen und man zahlt z.B. Kfz-Steuer bis ans Ende seiner Tage bzw. der des Autos...... z.B. mit Frankreich sind da einige Fälle bekannt.

Arvin S.

es ist so einfach!

Personlausweis setzt nämlich voraus, dass es eine deutsche Adresse gibt 😉

Angmeldete Fzg verkauft man nur mit Perso.

Zitat:

Original geschrieben von Oldie65


Hat er im Kaufvertrag unterschrieben, dass er das Auto innerhalb von 3 Tagen ummeldet? Dann zeig ihn wegen Betrug an, weil du die Steuer und die Versicherung für ihn bezahlen musst.

Du kannst dich auch im Forum „Versicherung“ umsehen oder den Thread dort hin verschieben lassen.

Sorry, aber mit Betrug hat das Ganze gar nichts zu tun.

Anzeige bei der Polizei kann man sich auch abschminken, da kein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt ist. Also ganz normal, dass die da nichts machen und wenn Du noch 10 Mal auf der Matte stehst.

Also somit Zivilrecht. Rechtschutz einschalten und Rechtsanwalt soll alles regeln.

Zitat:

Original geschrieben von pOOh


Personlausweis setzt nämlich voraus, dass es eine deutsche Adresse gibt 😉

Was soll den Käufer daran hindern, das Fahrzeug noch am gleichen Tag

nach Usbekistan zu verkaufen?

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II



Zitat:

Original geschrieben von pOOh


Personlausweis setzt nämlich voraus, dass es eine deutsche Adresse gibt 😉
Was soll den Käufer daran hindern, das Fahrzeug noch am gleichen Tag
nach Usbekistan zu verkaufen?

Kann das dem ersten Verkäufer egal sein, was der erste Käufer damit macht?

Wird der erste Käufer zum zweiten Verkäufer, exisitert ein neuer Vertrag.

Also haftet der erste Käufer dafür, wenn er die Karre an einen zweiten Käufer ins Ausland verkauft, schenkt, wie auch immer.

Hi

Wieso meldest Du das Auto nicht einfach ab? Hatte einen ähnlichen Fall:

Auto einem (eigentlich guten) Bekannten verkauft. Im Kaufvertrag Datum & Uhrzeit festgestalten sowie dass das Auto binnen 5 Tagen durch den Käufer abgemeldet wird.

Die Unterlagen habe ich dann als Kopie an meine Versicherung und an die Zulassungsstelle gesendet und dachte, das Thema sei erledigt.

10 Tage danach - also wo ich alle Sachen fertig hatte und die Bestätigung der Versicherung und Zulassungsstelle hatte - kam die Polizei. Mit meinem alten Auto wurden 4 Unfälle mit Sach- und Flurschaden verursacht. Ich hab daraufhin den Kaufvertrag geholt und der Polizei gezeigt & das Thema war für mich erledigt.

Ein paar Monate später hab ich erfahren, dass der Käufer den Führerschein abgenommen bekam, das Auto zu Schrott gefahren hat & in den Bau kam...

Daher würde ich dem Vk raten, der Versicherung und der Zulassungsstelle schriftlich mitteilen, Auto ist verkauft & der Versicherung den Kaufvertrag in Kopie mitsenden

Trotz alle dem - viel Glück und Toi Toi Toi das der Kerl keinen Mist baut!

Grüße
BlueSin

Schaue dir beim nächsten mal den Käufer besser an.

Zitat:

Original geschrieben von BlueSin


Wieso meldest Du das Auto nicht einfach ab?

Ohne Kennzeichen und Fahrzeugpapiere gar nicht mal so einfach 🙄

So wie ich den TE verstanden habe, ist das Auto mitsamt Papieren mit dem Käufer unterwegs (wo und wohin auch immer).

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von pOOh


Kann das dem ersten Verkäufer egal sein, was der erste Käufer damit macht?
Wird der erste Käufer zum zweiten Verkäufer, exisitert ein neuer Vertrag.
Also haftet der erste Käufer dafür, wenn er die Karre an einen zweiten Käufer ins Ausland verkauft, schenkt, wie auch immer.

Neuer Vertrag schön und recht, ändert aber nichts daran, dass noch immer die Kennzeichen des (ersten) Verkäufers dranpappen und damit im Zweifelsfall sein Schadenfreiheitsrabatt belastet wird uns sein Girokonto mit der Kfz-Steuer. Es sei denn, ich hab was elementar missverstanden......

Arvin S.

was deine versicherung angeht: wenn der depp mit deinem wagen sch.... baut muss deine versicherung dafür gerade stehen. d.h. sogar wenn er nichts böses im schilde führt aber dennoch einen unfall baut, sind deine prozente futsch.

arbeite selber bei einer versicherung und wir akzeptieren es wenn der kunde einen wagniswegfall meldet. du hast einen kaufvertrag und damit ist das wagnis "der wagen" weggefallen. der vertrag kann aufgehoben werden.

da ist zumindest deine versicherung aus dem schneider. wenn die gesellschaft dann dem landratsamt meldet, dass kein schutz mehr besteht - und das tut der versicherer binnen tagen, werden die einen losschicken, der den wagen sucht und die plackete abgratzt.

denn weg würde ich dir empfehlen, wenn noch keine aussicht auf erfolg ist.

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