Auto ohne Tüv/AU Bericht anmelden???

BMW 3er E36

Hallo,

ich hab grad ein Auto für meine Freundin gekauft. War über Ebay. Der Wagen hat noch Tüv und AU bis Juli 2007, aber er hatte die HU Berichte nicht mehr.

Kann man die wo anfordern?

Ansonsten kann man den Wagen doch nicht anmelden, oder?

Gruß Frank

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Scimpel


Da man die Plaketten im Internet erwerben kann ...

Wo im Netz bekommt man den bitte die Plaketten 😰,dass wäre mir neu...

Gerne auch per PN 😁

Also unser Dönermann hat auch mal welche verkauft.

@330Cabrio:

Hast ja Recht 😁

StZVO §47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen.

Aber ich kann meine nirgends finden, verdammt 🙁

Zitat:

Original geschrieben von MickyX


Wäre mir neu, weil das doch im KFZ Schein steht, wann HU fällig ist.... Also, Quelle her! 😁

AU = § 47a Abs. 4 StVZO

TÜV = § 29 Abs. 10 StVZO

Sinngemäß ist dort gefordert:
Die Prüfbescheinigung (AU) und der Untersuchungsbericht (TÜV) sind aufzubewahren.
Der Fahrzeugführer hat sie auf Verlangen zuständiger Personen auszuhändigen.

Mitzuführende Gegenstände ergeben sich aus § 31b StVZO

Tatbestandskataloges :

Tatbestandsnummer 329036
Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus.

§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- Bkat

15,00 Euro

Tatbestandsnummer 347000
Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person nicht die gültige Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung aus.

§ 47a Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- Bkat

10,00 Euro

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Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Also unser Dönermann hat auch mal welche verkauft.

...hier in Kölle auch kein Problem dran zu kommen. Aber lohnt der Ärger wegen so einer Scheisse?

Wenn ich mich frage WER sich Plaketten "schwarz" klebt, sinds doch meist diejenigen, die irgend eine Scheisse fahren, womit sie nicht mehr durch den TÜV kommen.

Dann lieber gleich ein vernünftiges Auto zulegen und ordentlich warten, dann kommt man auch durch den TÜV damit.

Was die Angelegenheit von Mitführen der Papiere betrifft, so ist mir bekannt, dass die AU Bescheinigung im Fahrzeug mitgeführt werden muss. TÜV-Bericht soweit ich informiert bin nicht.

Aber wer hat schon seine AU-Bescheinigung dabei? Keiner.

Ich.

Vorbildlich, so soll es sein🙂

Also mich hat bei ner Kontrolle keine Sau danach gefragt, nie! Werde aber auch so gut wie nie kontrolliert😁

ich hab ne kopie bei. wenn man weiß, wo die zuletzt gemacht worden is, kann man die ev. da nochmal neu ausgedruckt kriegen (is ja meist in nem pc gespeichert)

Zitat:

Original geschrieben von Evingolis


ich hab ne kopie bei. wenn man weiß, wo die zuletzt gemacht worden is, kann man die ev. da nochmal neu ausgedruckt kriegen (is ja meist in nem pc gespeichert)

Nein das geht nicht. Eine Rückdatierung oder Abänderung von AU-Bescheinigungen ist verboten.

Ich habe eine Mappe in der sich mein Fahrzeugschein + TÜV- und AU-Bescheinigung befinden.
Eine Kopie ist unzulässig, denn dies ist kein Originaldokument.

um hier mal fürn bissl ordnung zu sorgen.

seit oktober 2005 werden keine Abmeldebescheinigungen mehr ausgegeben.
Tüv/AU werden seit dem Datum im System der Zulassungsstellen eingespeichert.
alle Daten werden bei Zulassung und Stillegung abgeglichen.

bei einer erneuten zulassung braucht man dann den wisch nicht mehr mit schleppen bzw bei verlorengegangenen Dokumenten nochmal eine Untersuchung machen lassen.

ebenso ist es seit dem für die Polizei möglich die kompletten kfz Daten inkl. farbe (originallack) und Halterdaten abzufragen und somit bei einer Kontrolle leichter.

wenn er noch bis 07/07 Tüv und asu hat brauchst ihn nur zulassen die Daten hat ja die zulassungsstelle durch die letzte Stillegung.

so und nun braucht hier auch keiner mehr rätseln.

Übrigens darf die werkstatt nur noch einen monat vor HU die AU machen und die HU wird dann zurückdatiert so das beides im selben monat fällig ist.

am 2010 gibts dann sogar nur noch eine Plakette wo der Tüv die AU und e-systeme mit checkt wie ABS,ESP,Airbag,Fehlerspeicher,etc .
bzw da darf die werkstatt die AU nur noch am Tüv tag machen.

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


Übrigens darf die werkstatt nur noch einen monat vor HU die AU machen und die HU wird dann zurückdatiert so das beides im selben monat fällig ist.

Und ich hatte mich schon gewundert dass ich nur 23 statt 24 monate Tüv bekommen hab da ich einen Monat später da war, jetzt weiss ich bescheid.

Gruß, der mit einem "halben" E36 (frei nach putschiknutsch) 😁 😁
(nit so ernst nehmen) 😉

🙂

Dann will ich auch nochmal antworten:

Vom Tüv habe ich eine Kopie der HU bekommen, damit kann man sehr wohl den Wagen anmelden. Genauso mit einer Kopie von der AU.

jupp kannste gerne mitnehmen wird aber seit okt 2005 nicht mehr zur zulassung benötigt da di zulassungsstellle ja die datem beim letzten stillegen gespeichert hat.

DAHER -> ES GIBT KEINE ABMELDEBESCHEINIGUNGEN MEHR

diese enthielten damals ja diese angaben nun tuts zur erleichterung das system der zulassungstellen.

Ich habe meinen Ende November 2005 zugelassen und musste TÜV und AU neu machen, da die Zulassungstelle unbedingt diese haben wollte und ich die nicht mitbekommen habe. Nen Kumpel wollte sein Cabrio im April auch wieder anmelden und wieder wollten sie AU und TÜV sehen. Denke auch, dass das vielleicht bei jeder Zulassungsstelle anders ist.

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