Auto ohne Tüv/AU Bericht anmelden???

BMW 3er E36

Hallo,

ich hab grad ein Auto für meine Freundin gekauft. War über Ebay. Der Wagen hat noch Tüv und AU bis Juli 2007, aber er hatte die HU Berichte nicht mehr.

Kann man die wo anfordern?

Ansonsten kann man den Wagen doch nicht anmelden, oder?

Gruß Frank

41 Antworten

Ich hab meinen vor einem Monat angemeldet auf die Frage ob ich die Berichte überhaupt vorlegen müsse: Ohne den TÜV-Bericht und das AU Gutachten gibt es keine Anmeldung!

Wäre mir neu das man die nicht mehr braucht.

ist ja auch erst seit oktober 2005 so.
wurde der wagen z.B ncoh ende September stillgelegt sind die daten noch nicht im system.

logo irgendwo oder?

oder der Tüv war abgelaufen oder bei stillegung kannte kein kfz - schein vorgelegt werden weil er evtl verloren war.

andernfalls hat die tante wohl die umstrukturierung verpennt.

wenn der wagen erst einmal die neuen Papiere hat ist das zeug zur zulassung nicht mehr nötig. da steht neuerdings sogar die farbe vom kfz drinne.

Zitat:

Original geschrieben von putschiknutsch


da steht neuerdings sogar die farbe vom kfz drinne.

Wie schaut es nach einer Umlackierung aus ?

Sollte/muss man es der Zulassungsstelle mitteilen ?

Wenn nicht,wozu ist es gut ?

darüber habe ich keine infos.habe nisher immer serienlackierung gehabt.
die farbe wird anhand der fahrgestellnummer etc automatisch vom system erfasst.

obs irgendwie wichtig ist weiß ich nicht.

ich finde das mit den EU papieren eh blödsinn aber naja kann man eben nix machen.

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Die Grundfarbe steht scnhon immer in den Papieren. Stand in den alten Zulassungen hinter der Erstzulassung. Entweder ausgeschrieben oder als Nummer.

@BlueWhite:

>Eine Rückdatierung oder Abänderung von AU-Bescheinigungen ist verboten.

ja, und mord auch. hab ich was davon geschrieben? nö

ich habe beim kauf des wagens den wisch nicht mit dazubekommen, weil der verkäufer den nicht mehr hatte. er hat dann eine kopie davon in der werkstatt, die die AU gemacht hatte, besorgt. diese kopie weist einen stempel und unterschrift des betriebes aus

war überhaupt kein problem, damit anzumelden

und von DIESER kopie habe ich eine WEITERE, normale kopie immer dabei. wenn das bei ner kontrolle nich genug sein sollte, werde ich es ertragen

Zitat:

Original geschrieben von 330CabrioBln


Die Grundfarbe steht scnhon immer in den Papieren. Stand in den alten Zulassungen hinter der Erstzulassung. Entweder ausgeschrieben oder als Nummer.

bei mir nie.

das feld war solange wie ich lesen kann immer leer.

bei mir und allen unseren Kunden stand da immer ne Zahl. Die Farbe ist auch schon immer gespeichert bei den Bullen.

ja ist ja in neu istanbul wohl auch besser. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Evingolis


@BlueWhite:

>Eine Rückdatierung oder Abänderung von AU-Bescheinigungen ist verboten.

ja, und mord auch. hab ich was davon geschrieben? nö

ich habe beim kauf des wagens den wisch nicht mit dazubekommen, weil der verkäufer den nicht mehr hatte. er hat dann eine kopie davon in der werkstatt, die die AU gemacht hatte, besorgt. diese kopie weist einen stempel und unterschrift des betriebes aus

war überhaupt kein problem, damit anzumelden

und von DIESER kopie habe ich eine WEITERE, normale kopie immer dabei. wenn das bei ner kontrolle nich genug sein sollte, werde ich es ertragen

Es gibt genau 2 Gutachten:

Das 1. ist für den Betrieb in dem die AU durchgeführt wurde, dieser gilt als Nachweis um die korrekte Ausführung der AU zu belegen und um den Beleg des Kunden im Zweifelsfall zu bestätigen.

Der 2. wird dem Kunden ausgehändigt und gilt als Nachweis, dass die Plakette zurecht zugeteilt wurde.

Kopien sind verboten.
Ausnahme: Die AU-Station speichert die Gutachten und anhand von Fahrgestellnummer, Kennzeichen oder Kundenname/nummer kann dieses ausgedruckt werden.

>Ausnahme: Die AU-Station speichert die Gutachten und anhand von Fahrgestellnummer, Kennzeichen oder Kundenname/nummer kann dieses ausgedruckt werden.

genau das haben sie gemacht. ist damit endlich deine welt wieder in ordnung?

Ich wollt lediglich die rechtliche Seite beleuchten. Wenn der Berieb eine Kopie aushändigt, dann macht nicht nur der sich strafbar, sondern auch derjenige der diese empfängt.

Da ich mich mit solchen Problemen noch nie rumschlagen musste, ja meine Welt war und ist i.O.!

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