Auto ins Ausland verkaufen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Guten morgen,

ist zwar etwas OT, aber ich bräuchte ganz dringend Hilfe.

Heute kommt ein Typ aus Frankreich vorbei und will mein Auto kaufen.

Ich denke mal das er keine Schilder (Kennzeichen) mit hat, und daher den Wagen vorerst mit meinen Schildern mitnimmt.

Kann ich den Wagen denn dann trotzdem ohne Probleme beim Straßenverkehrsamt und meiner Versicherung abmelden?

Auf was sollte ich noch achten?

Bräuchte dringend Antworten, da er schon um ca. 12:30 heute hier ist!

1000 Dank!

46 Antworten

Das ist richtig Bleman,

das Problem ist nur, dass die Karre in Frankreich ist und dann eine Zwangsstilllegung aus Deutschland raus recht schwierig werden kann. Während der ganzen Zeit hat man (der Verkäufer) aber noch den Ärger da die Karre noch auf Ihne gemeldet ist.

Daher bei Ausfuhr immer ein Ausfuhrkennzeiche benutzen. Ist auch kein Akt. Einfach mit dem Franzosen zur Zulassungstelle in der zustänigen Stadt gehen und das Kennzeichen anfordern, (doppelkarte bekommst Du meißt bei den Kennzeichenhändlern für ca. 50 EUR). Dann wird das Auto abgemeldet und gleichzeitig für die Ausfuhr auf den Franzosen angemdelt. Ist eine Sache von ca. 1 Stunden und Du hast keine Probleme mehr.

Gruß Sven

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Um nun das ganze zum Abschluss zu bringen....

Ich habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen, die meine Schilderung des Ablaufes voll und ganz bestätigt hat.

Bei Übergabe des Fahrzeuges mit den alten Kennzeichen bleibt der Versicherungsschutz über die alte Versicherung bis zur Ab- bzw. Ummeldung erhalten und erlischt NICHT zum Zeitpunkt des Verkaufes. Passiert während dieser Zeit ein Unfall wird der Verkäufer nicht höhergestuft, aber seine Versicherung tritt für den Schaden ein. Erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist keine Um- bzw. Abmeldung durch den Käufer wird auf Antrag der Versicherung beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsstillgelegt.

Und das ist ein FAKT, den ich auch beweisen kann, im Gegensatz zu den Behauptungen, die hier z.T. abgegeben wurden.

Ich glaub' dir, dass du die Versicherung gefragt hast und auch, dass der Versicherungshenkel so gesprochen hat; ich zweifle aber stark, dass eine Versicherung so vorgeht. Warum ich das nicht glaube? Spiel' den Film mal weiter:

Ich (aber nicht aus eigener Erfahrung, weil unfallfrei, sondern nur von Bekannten) und vermutlich viele andere kennen das, bei Schäden ohne verletzten Personen (Bagatell- und Sachschäden) bekommen die Beteiligten von der jeweiligen Versicherung Formulare zum ausfüllen, es werden Skizzen verlangt. Die Versicherungen einigen sich untereinander, es ist für jede ein Erfolg, wenn sie keine 100% bezahlen müssen. Teilschuld heißt das Zauberwort.

Würde jetzt eine Versicherung einen solchen Fall, wie den vom Threadersteller, so handhaben, wäre das doch eine Lücke, die binnen kürzester Zeit ausgelutscht werden würde. Da hat einer einen Schaden, geht nach Hause und sagt "Mudder, such' ma schnell die Kaufverträge ausser Schublade, wir verkaufen heute morgen unser Auto an Nachbar. Was, ham' wir letztens erst? Dann trag' den 2 Häuser weiter ein. Auch schon vor 3 Monaten? Na dann nimm den Gustav vom Stammtisch, die alte Saufkuh, der macht dat schon, geb' ich nächsten Sonntag halt 2 Runden aus."

Wenn die Versicherung nach dem Verkauf eintritt, dann wird sie sich mit Sicherheit mit der des neuen Käufers in Verbindung setzten, um den Schaden von dieser zu erhalten. Dass die eigenen Prozente nicht steigen, ist klar; dass die Versicherung nur bezahlt, nichts von der neuen holt und auch nicht steigt, kann nur nach der Parole gehen "wie schaffe ich es am schnellsten, meine Firma und meinen Arbeitsplatz in den Ruin zu treiben?"

Sie mögen wohl für einen evtl. Schaden eintreten, holen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kohle von der neuen wieder, die wird dann auch steigen. Deswegen wird man nach einem genauem Datum gefragt, wenn man bei der Versicherung eine Doppelkarte zwecks Autokauf abholt.

Auf keinen Fall die Schilder mitnehmen lassen !!!!!!

Auch in Frankreich gibt es Überführungskennzeichen, notfalls spezialisierte Transportfirmen.

Das ganze riecht irgendwie......Gerade in F fahren viele mit "alten" deutschen Kennzeichen, da sich in F nicht rumgesprochen hat, daß ein deutsches Kennzeichen nur mit Stempel und TÜV-Plakette gültig ist. Es gibt einen schwunghaften Handel mit deutschen Kennzeichen......

Auch mit dem Käufer das Geld zur Bank bringen und auf dein Konto einzahlen, den die Bank prüft die Echtheit der Scheine.

Zitat:

Original geschrieben von GTI-Narr


Wenn die Versicherung nach dem Verkauf eintritt, dann wird sie sich mit Sicherheit mit der des neuen Käufers in Verbindung setzten, um den Schaden von dieser zu erhalten.

Wenn es eine neue gibt. Der Käufer ist nicht verpflichtet das Fahrzeug auf seinen Namen zuzulassen. Er kann es genauso gut abmelden und bei sich in den Garten stellen. In diesem Fall gibt es keine andere Versicherung. Das ändert natürlich nichts daran, dass er ggf. von der Verkäufer-Versicherung in Regress genommen werden kann.

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Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Bei Übergabe des Fahrzeuges mit den alten Kennzeichen bleibt der Versicherungsschutz über die alte Versicherung bis zur Ab- bzw. Ummeldung erhalten und erlischt NICHT zum Zeitpunkt des Verkaufes. Passiert während dieser Zeit ein Unfall wird der Verkäufer nicht höhergestuft, aber seine Versicherung tritt für den Schaden ein. Erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist keine Um- bzw. Abmeldung durch den Käufer wird auf Antrag der Versicherung beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsstillgelegt.

Und das ist ein FAKT, den ich auch beweisen kann, im Gegensatz zu den Behauptungen, die hier z.T. abgegeben wurden.

Richtig!!!

Aber denoch, ist eines von Gesellschaft zu Gesellschaft anders. Bei uns im Haus wird es so gehandhabt, dass der Verkäufer im Falle eines Schadens oder Diebstahl trotzdem höher gestuft. Das liegt an den Versicherungsbed.
Verkauft heißt nicht gleich Gefahrenübergang!
Bei einem Verkauf ins Ausland, wie bereits schon erwähnt wurde NIE die Schilder mitgeben.
Im schlechtesten Fall, fährt er in F mit den Schilder weiter. Und wie dann das Auto abmelden??? Solange das Auto nicht abgemeldet ist, zahlt man weiter KFZ-Steuer und Versicherung, da kann man noch so oft einen Kaufvertrag hinlegen, nützt nix.

Zitat:

Original geschrieben von norbert23


hi

also wenn ich mein Auto verkaufe, egal an wen, dann bin ich raus aus der Sache. Ich habe ja schließlich den Kaufvertrag und der reicht, um das Fahrzeug abzumelden. Dazu brauch ich doch keinen Brief oder Schilder ! Und was der Käufer mit dem Wagen macht kann mir doch egal sein. Wie soll ich das denn überprüfen ? Nach der Übergabe haftet meine Versicherung für evtl. Schäden. Aber ohne das meine Prämie steigt. Darauf haben sich die Versicherer geeinigt. Wichtig bei der Übergabe ist natürlich, dass richtige Papiere vom Käufer vorliegen und ich mir kein Falschgeld andrehen lasse.

gruß Norbert

Wenn ich das lese sträuben sich mir die Haare auf.....

Zitat:

Original geschrieben von sumsisum8


Richtig!!!

Danke, dass wenigstens einer meiner Meinung ist. 😉

Oh ha,

was hab ich denn hier losgetreten!? 😁

Um alle mal zu beruhigen:

Es lief alles reibungslos. Das Geld habe ich heute bei der Bank eingezahlt und sie haben es akzeptiert.

Der Frazose hat mir heute schon ein Fax von dortigen Straßenverkehrsamt geschickt, die Ummeldung ist erfolgt.

Die ABMELDUNG beim deutschen Straßenverkehrsamt übernimmt meine Autoversicherung für mich (so zumindest die Hotline).

Es scheint also alles glatt gelaufen zu sein! 🙂

Na also. Als ob alle Menschen schlecht wären....

Zitat:

Original geschrieben von Micha206


Oh ha,

was hab ich denn hier losgetreten!? 😁

Um alle mal zu beruhigen:

Es lief alles reibungslos. Das Geld habe ich heute bei der Bank eingezahlt und sie haben es akzeptiert.

Der Frazose hat mir heute schon ein Fax von dortigen Straßenverkehrsamt geschickt, die Ummeldung ist erfolgt.

Die ABMELDUNG beim deutschen Straßenverkehrsamt übernimmt meine Autoversicherung für mich (so zumindest die Hotline).

Es scheint also alles glatt gelaufen zu sein! 🙂

Hast Du dem jetzt wirklich die Schilder mitgegeben?

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Um nun das ganze zum Abschluss zu bringen....

Ich habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen, die meine Schilderung des Ablaufes voll und ganz bestätigt hat.

Bei Übergabe des Fahrzeuges mit den alten Kennzeichen bleibt der Versicherungsschutz über die alte Versicherung bis zur Ab- bzw. Ummeldung erhalten und erlischt NICHT zum Zeitpunkt des Verkaufes. Passiert während dieser Zeit ein Unfall wird der Verkäufer nicht höhergestuft, aber seine Versicherung tritt für den Schaden ein. Erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist keine Um- bzw. Abmeldung durch den Käufer wird auf Antrag der Versicherung beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsstillgelegt.

Und das ist ein FAKT, den ich auch beweisen kann, im Gegensatz zu den Behauptungen, die hier z.T. abgegeben wurden.

Nun, selbst wenn es so wäre wie du schreibst, dann kann mir das als Verkäufer trotzdem sch....egal sein!

In den ADAC Verträgen steht trotzdem auch des Passus drin, dass ab Verkauf der Käufer für die Versicherung zuständig ist!

Wer hier jetzt recht hat, oder nicht, ist ja auch garnicht von belang, hauptsache als Verkäufer ist man aus dem Schneider!

Zitat:

Original geschrieben von sumsisum8


Richtig!!!

Aber denoch, ist eines von Gesellschaft zu Gesellschaft anders. Bei uns im Haus wird es so gehandhabt, dass der Verkäufer im Falle eines Schadens oder Diebstahl trotzdem höher gestuft. Das liegt an den Versicherungsbed.
Verkauft heißt nicht gleich Gefahrenübergang!
Bei einem Verkauf ins Ausland, wie bereits schon erwähnt wurde NIE die Schilder mitgeben.
Im schlechtesten Fall, fährt er in F mit den Schilder weiter. Und wie dann das Auto abmelden??? Solange das Auto nicht abgemeldet ist, zahlt man weiter KFZ-Steuer und Versicherung, da kann man noch so oft einen Kaufvertrag hinlegen, nützt nix.

Ich habe noch NIE beim Verkauf eines Autos die Schilder gebraucht, so ein Quatsch!

Das einzige was ich der Zulassungsstelle geschickt habe war so ein Wisch (ADAC-Vordruck) um den Verkauf anzuzeigen!
Genau ab diesem Tag zahle ich dann auch keine KFZ-Steuer mehr (ich bekam einen Verrechnungsscheck von der Zulassungsstelle, sogar großzügig aufgerundet!)

Warum sollte in den ADAC Kaufverträgen denn Schmarrn drinstehen?

Und was der Käufer mit meinen alten Nummernschildern macht, kann mir auch Wurscht sein!

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002


Nun, selbst wenn es so wäre wie du schreibst, dann kann mir das als Verkäufer trotzdem sch....egal sein!

Den Konjunktiv kannst Du Dir sparen. Es handelt sich dabei um eine Tatsache. Ruf Deine Versicherung an, um es Dir bestätigen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002


In den ADAC Verträgen steht trotzdem auch des Passus drin, dass ab Verkauf der Käufer für die Versicherung zuständig ist!

Dann solltest Du den Passus auch richtig interpretieren.

Auszug:

Zitat:

Die auf das Kfz abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Teilkasko) gehen mit dem Kauf auf Sie (den Käufer) über.

Das bedeutet nichts anderes, als das der Käufer die Versicherungen des Verkäufers übernimmt bis zur Um- oder Abmeldung. Er hat zu diesem Zeitpunkt noch kein eigene.

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002


Wer hier jetzt recht hat, oder nicht, ist ja auch garnicht von belang, hauptsache als Verkäufer ist man aus dem Schneider!

Glaub was Du willst, Du lässt Dir ja eh nichts sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


...

Glaub was Du willst, Du lässt Dir ja eh nichts sagen.

Oh doch!

Und es stimmt was Du sagst (habe gerade das PDF wiedergefunden), allerdings ist man als Verkäufer ja nun aus dem Schneider und darum ging es mir ja hauptsächlich!

Mal zu den Schildern in Frankreich...

Ich wohne in Luxemburg und bin viel im Grenzgebiet unterwegs (D, F, B). Bekannt ist (stand vor längerer Zeit auch schonmal im "Spiegel"😉, daß in Frankreich viele mit deutschen Kennzeichen rumfahren, die nicht gültig sind, da Tüv-Plakette und Siegel der Zulassungsbehörde fehlen.

Jedesmal, wenn ich in der französischen Provinz unterwegs bin, entdecke ich mindestens einen Wagen, der ein ungültiges deutsches Kennzeichen hat. Nur heute zum Beispiel sogar auf der Autobahn hier in Lux, aber gesichtet habe ich diese Kennzeichen auch schon öfter auf spanischen Autobahnen.

ich weiß, daß ein deutsches Kennzeichen einen guten "Flohmarktwert" in F hat.

Was passiert bei einem Unfall: Der französische Gendarm notiert das Kennzeichen und flugs hat zunächst einmal der eigentliche Fahrzeughalter in D, dem das Kennzeichen gehöhrt hat, den schwarzen Peter bzw. dessen Versicherungr. Bis der Fall sich aufklärt, lässt sich meistens der eigentliche Unfallverursacher nur noch sehr aufwendig ermitteln, oft ist dieser nicht französischer Staatsbürger, sondern Staatsbürger eines Landes auf der anderen Mittelmeerseite. Und zu aufwendigen Ermittlungsarbeiten hat der normale französische Landgendarm bei einem kleinen Blechschaden einfach keinen Bock- genausowenig wie ein deutscher Dorfpolizist.

Die Unkenntnis, wie das deutsche Kennzeichensystem funktioniert, ist in Frankreich, aber auch in Belgien eben sehr groß, da in diesen Ländern es eben ganz anders funktioniert.

Deshalb nie ein deutsches Kennzeichen nach B oder F abgeben.

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