Auto ins Ausland verkaufen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Guten morgen,

ist zwar etwas OT, aber ich bräuchte ganz dringend Hilfe.

Heute kommt ein Typ aus Frankreich vorbei und will mein Auto kaufen.

Ich denke mal das er keine Schilder (Kennzeichen) mit hat, und daher den Wagen vorerst mit meinen Schildern mitnimmt.

Kann ich den Wagen denn dann trotzdem ohne Probleme beim Straßenverkehrsamt und meiner Versicherung abmelden?

Auf was sollte ich noch achten?

Bräuchte dringend Antworten, da er schon um ca. 12:30 heute hier ist!

1000 Dank!

46 Antworten

Zitat:
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Original geschrieben von ibiza2002

Nun, selbst wenn es so wäre wie du schreibst, dann kann mir das als Verkäufer trotzdem sch....egal sein!
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Den Konjunktiv kannst Du Dir sparen. Es handelt sich dabei um eine Tatsache. Ruf Deine Versicherung an, um es Dir bestätigen zu lassen.

Zitat:
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Original geschrieben von ibiza2002
In den ADAC Verträgen steht trotzdem auch des Passus drin, dass ab Verkauf der Käufer für die Versicherung zuständig ist!

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Dann solltest Du den Passus auch richtig interpretieren.

Auszug:

Zitat:
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Die auf das Kfz abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Teilkasko) gehen mit dem Kauf auf Sie (den Käufer) über.
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Das bedeutet nichts anderes, als das der Käufer die Versicherungen des Verkäufers übernimmt bis zur Um- oder Abmeldung. Er hat zu diesem Zeitpunkt noch kein eigene.

Zitat:
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Original geschrieben von ibiza2002
Wer hier jetzt recht hat, oder nicht, ist ja auch garnicht von belang, hauptsache als Verkäufer ist man aus dem Schneider!
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Glaub was Du willst, Du lässt Dir ja eh nichts sagen.

Absolut korrekt!!

Zitat:

Original geschrieben von martinmarkus


Mal zu den Schildern in Frankreich...

Ich wohne in Luxemburg und bin viel im Grenzgebiet unterwegs (D, F, B). Bekannt ist (stand vor längerer Zeit auch schonmal im "Spiegel"😉, daß in Frankreich viele mit deutschen Kennzeichen rumfahren, die nicht gültig sind, da Tüv-Plakette und Siegel der Zulassungsbehörde fehlen.

Jedesmal, wenn ich in der französischen Provinz unterwegs bin, entdecke ich mindestens einen Wagen, der ein ungültiges deutsches Kennzeichen hat. Nur heute zum Beispiel sogar auf der Autobahn hier in Lux, aber gesichtet habe ich diese Kennzeichen auch schon öfter auf spanischen Autobahnen.

ich weiß, daß ein deutsches Kennzeichen einen guten "Flohmarktwert" in F hat.

Was passiert bei einem Unfall: Der französische Gendarm notiert das Kennzeichen und flugs hat zunächst einmal der eigentliche Fahrzeughalter in D, dem das Kennzeichen gehöhrt hat, den schwarzen Peter bzw. dessen Versicherungr. Bis der Fall sich aufklärt, lässt sich meistens der eigentliche Unfallverursacher nur noch sehr aufwendig ermitteln, oft ist dieser nicht französischer Staatsbürger, sondern Staatsbürger eines Landes auf der anderen Mittelmeerseite. Und zu aufwendigen Ermittlungsarbeiten hat der normale französische Landgendarm bei einem kleinen Blechschaden einfach keinen Bock- genausowenig wie ein deutscher Dorfpolizist.

Die Unkenntnis, wie das deutsche Kennzeichensystem funktioniert, ist in Frankreich, aber auch in Belgien eben sehr groß, da in diesen Ländern es eben ganz anders funktioniert.

Deshalb nie ein deutsches Kennzeichen nach B oder F abgeben.

Absolut korrekt um es noch zu ergänzen!

Auch nicht in Osteuropäische Länder!

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