Auto ins Ausland verkaufen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Guten morgen,

ist zwar etwas OT, aber ich bräuchte ganz dringend Hilfe.

Heute kommt ein Typ aus Frankreich vorbei und will mein Auto kaufen.

Ich denke mal das er keine Schilder (Kennzeichen) mit hat, und daher den Wagen vorerst mit meinen Schildern mitnimmt.

Kann ich den Wagen denn dann trotzdem ohne Probleme beim Straßenverkehrsamt und meiner Versicherung abmelden?

Auf was sollte ich noch achten?

Bräuchte dringend Antworten, da er schon um ca. 12:30 heute hier ist!

1000 Dank!

46 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GTI-Narr


Mal ganz allgemein: ich frage mich, warum jemand, der ein Auto verkauft, einen Brief und Schilder braucht, um das Fahrzeug abzumelden.

Wenn der Verkäufer das Auto noch abmelden will, braucht er auf jeden Fall die Fahrzeugpapiere dafür.

Es gibt 2 Möglichkeiten für den Verkauf:

1. Der Verkäufer meldet das Auto bereits vor dem Verkauf ab. Der neue Käufer kommt dann entweder mit seinen neuen Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen und holt das Fahrzeug ab.

2. Der Verkäufer übergibt das Fahrzeug mit seinen Kennzeichen. Der Übergabezeitpunkt wird im Kaufvertrag vermerkt und der Versicherung und der Zulassungsstelle mitgeteilt. In diesem Fall erfolgt aber keine Abmeldung des Fahrzeuges. Der neue Käufer ist dann verpflichtet innerhalb einer Frist das Fahrzeug um- oder abzumelden.

Wird nun die zweite Variante für den Auslandsverkauf genutzt, würde das Fahrzeug nie abgemeldet werden. Dafür gibt es nun mal die Ausfuhrkennzeichen, damit die Zulassungsstelle weiß, dass das Fahrzeug Deutschland verlassen wird. Es wird dadurch auch abgemeldet.

@norbert23: das ist so nicht richtig. in deutschland wird zwischen fahrzeugbesitzer und halter unterschieden. wenn du dein auto verkaufst wechselt der besitzer - aber solange du der halter bist, hast du das risiko. und für die abmeldung brauchst du auf jeden fall die schilder (die werden entwertet), den fahrzeugschein (wird vernichtet) und den fahrzeugbrief.

also: wer der fahrzeughalter ist, hat die verantwortung und die versicherung - wird also bei einem unfall auch zurückgestuft, egal wer den unfall gemacht hat.

@ OPAmitTDI:
Und weiter? Das ist doch seit EU nix anderes, als ein Auto hier zu verkaufen. Fakt ist, zum Zeitpunkt des Verkaufs endet der Versicherungsschutz des bisherigen Eigentümers und auch die Kosten. Verkauft man in D sein Auto, ist es das Problem des Käufers, wann er das Auto ummeldet. Ist ausserhalb D auch nix anderes. Pessimismus ist zwar nicht unangebracht, aber eher evtl. eher in Richtung Osten; wahrscheinlich ist der Franzose ein ganz normaler Typ wie jeder andere hier, der sich halt hier ein Auto kauft, weil es sowas dort gerade nicht gibt oder zu teuer ist.

Der Verkäufer will das Auto doch nicht abmelden, er will es doch nur verkaufen. Dass bei einem evtl. Unfall der Halter zur Verantwortung gezogen wird, stimmt nicht. Liegt ein Kaufvertrag mit Uhrzeit und Datum vor, mag es etwas Theater geben, am Ende aber passiert dem Halter nichts. Selber schon gehabt sowas.

Zitat:

Original geschrieben von GTI-Narr


Fakt ist, zum Zeitpunkt des Verkaufs endet der Versicherungsschutz des bisherigen Eigentümers und auch die Kosten.

Das bezweifle ich. Wer zahlt denn dann die Kosten für die Versicherung zwischen dem Tag des Verkaufes und der Ummeldung bzw. Abmeldung?

Zitat:

Original geschrieben von GTI-Narr


Verkauft man in D sein Auto, ist es das Problem des Käufers, wann er das Auto ummeldet.

Warum hat der ehem. Halter bei nicht erfolgter Ummeldung trotzdem so viele Schwierigkeiten z.B. bei Strafzetteln?

Es sollte daher auch im Interesse des Verkäufers liegen, dass der Käufer das Fahrzeug so schnell wie möglich ummeldet.

Zitat:

Original geschrieben von GTI-Narr


Der Verkäufer will das Auto doch nicht abmelden, er will es doch nur verkaufen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, vorallen bei einem Verkauf ins Ausland, sollte man das Fahrzeug vorher abmelden.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Das bezweifle ich. Wer zahlt denn dann die Kosten für die Versicherung zwischen dem Tag des Verkaufes und der Ummeldung bzw. Abmeldung?

Die Versicherung des neuen Besitzers berechnet rückwirkend zum Kaufdatum.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Warum hat der ehem. Halter bei nicht erfolgter Ummeldung trotzdem so viele Schwierigkeiten z.B. bei Strafzetteln?

Es sollte daher auch im Interesse des Verkäufers liegen, dass der Käufer das Fahrzeug so schnell wie möglich ummeldet.

Auch das hatte ich schon; der Typ, der damals ein Auto von mir gekauft hat, ist auf den Heimweg zu sich auf der AB geblitzt worden. Überhaupt keine Schwierigkeit, ich bekam den Strafbescheid, hab Kopie vom Kaufvertrag und den Bescheid zurückgeschickt und hab nie mehr etwas gehört.

Zitat:

Original geschrieben von GTI-Narr


Die Versicherung des neuen Besitzers berechnet rückwirkend zum Kaufdatum.

Und woher weiß sie das? Musst Du bei der neuen Versicherung den Kaufvertrag vorlegen? Das einzige was Du angibst, ist das Datum der Erstzulassung und das Datum der Zulassung auf Deinen Namen.

Außerdem steht auf der Deckungskarte/Versicherungsbestätigung: Deckung frühestens ab Zulassung

Die Versicherung des Verkäufers haftet somit bis zur Um- bzw. Abmeldung des Fahrzeuges. Ob es im Schadensfall zu einer Höherstufung kommt, steht auf einem anderen Blatt.

Deshalb vorher abmelden bzw. sich sicher sein das der Käufer das Fahrzeug unverzüglich ummeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Und woher weiß sie das? Musst Du bei der neuen Versicherung den Kaufvertrag vorlegen? Das einzige was Du angibst, ist das Datum der Erstzulassung und das Datum der Zulassung auf Deinen Namen.

Außerdem steht auf der Deckungskarte/Versicherungsbestätigung: Deckung frühestens ab Zulassung

Die Versicherung des Verkäufers haftet somit bis zur Um- bzw. Abmeldung des Fahrzeuges. Ob es im Schadensfall zu einer Höherstufung kommt, steht auf einem anderen Blatt.

Deshalb vorher abmelden bzw. sich sicher sein das der Käufer das Fahrzeug unverzüglich ummeldet.

Datu und Uhrzeit des Kaufvertrages ist bindent.

DAnach wird der neue Besitzer belangt bei geblitzt werden oder Unfall, auch wenn noch die Nummernschilder des alten Besitzers dran sind.

Dennoch würde ich meine Schilder nicht hergeben.
Wer mein Auto haben will soll Händlerkennzeichen oder Überführungskennzeichen mitbringen.

mein Vater hat in diesem Jahr, seinen Golf IV nach polen verscherbelt und da wollten die Leute von der Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief+ kennzeichen

Zitat:

Original geschrieben von Trollfan


Datu und Uhrzeit des Kaufvertrages ist bindent.
DAnach wird der neue Besitzer belangt bei geblitzt werden oder Unfall, auch wenn noch die Nummernschilder des alten Besitzers dran sind.

Für Delikte im Rahmen des Bußgeldkataloges steht das außer Frage. Da kann man es mit Hilfe des Kaufvertrages nachweisen.

Das ändert aber nichts daran, dass zu diesem Zeitpunkt das Fahrzeug noch über die Versicherung des Verkäufers versichert ist. Die neue Besitzer hat zu dem Zeitpunkt noch keine Versicherung, die da greifen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Topasblau


mein Vater hat in diesem Jahr, seinen Golf IV nach polen verscherbelt und da wollten die Leute von der Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief+ kennzeichen

So scheint es für mich auch korrekt.

Die Versicherung erlischt mit dem Datum und der Uhrzeit die im Kaufvertrag steht, wenn es dort so vermerkt ist, z.B. in den ADAC-Vordrucken!

Da gibts schlicht und ergreifend nix dran zu rütteln!
Die einzige Pflicht, die der Verkäufer nach dem Verkauf noch hat, ist es den Verkauf der Zulassungsstelle und der eigenen Versicherung mitzuteilen!

Wie der Käufer das ganze mit seiner Versicherung managed ist dann nicht mehr das Problem des Verkäufers, auch wenn noch die alten Nummernschilder dran sind!

Der Käufer muss sich eben vorher das OK seiner Versicherung besorgen! Welche Regelungen die Versicherung des Käufers da jetzt auf die Deckungskarte schreibt kann dem Verkäufer am A... vorbeigehen, ums mal so ausdrücken! 😉

Und bei dem Franzosen wirds genauso laufen:
Wenn der den Kaufvertrag unterschreibt, wo das ganze mit dem sofortigen Erlöschen der Versicherung drinsteht, dann ist der Verkäufer aus dem Schneider!

Ich habe auch meine Autos immer mit Nummernschilder verkauft und eben auch die oben genannte Formulierung drin stehen!

Gib dem Franzmann das COC-Papier mit, dann tut er sich beim anmelden sicher leichter als nur dem dem dt. KFZ-Brief ausgestattet! 🙂

PS: Kommen nicht im Herbst die EU-weit genormten Fahrzeugpapiere? "Schein" und "Brief" heissen dann imho anders, und es stehen nicht mehr so viele Sachen drin!

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002


Die Versicherung erlischt mit dem Datum und der Uhrzeit die im Kaufvertrag steht, wenn es dort so vermerkt ist, z.B. in den ADAC-Vordrucken!

Da gibts schlicht und ergreifend nix dran zu rütteln!

Dann bring bitte auch Beweise dafür, wenn Du Dir da so sicher bist!

Ich habe mir gerade noch einmal die Versicherungsunterlagen meines letzten Fahrzeugwechsels angesehen. Gekauft habe ich mein neues Fahrzeug am 06.07.2005 bei einem Händler. Am gleichen Tag habe ich ihm mein altes Fahrzeug übergeben. Ist nur komisch, dass die Versicherung das alte Fahrzeug bis zum Tag der Abmeldung 13.07.2004 berechnet hat oder? Warum sollte ich für die Zeit noch bezahlen, wenn meine Versicherung keinen Schutz für diese Zeit bietet?

Ein Fahrzeug MUSS haftfpflichtversichert sein und das nicht irgendwann, wenn der Käufer es für nötig hält, sondern immer. Was ist wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet? Fährt das Auto dann ohne Versicherungsschutz?? Zu dem Zeitpunkt existiert keine andere Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Dann bring bitte auch Beweise dafür, wenn Du Dir da so sicher bist!

Ich habe mir gerade noch einmal die Versicherungsunterlagen meines letzten Fahrzeugwechsels angesehen. Gekauft habe ich mein neues Fahrzeug am 06.07.2005 bei einem Händler. Am gleichen Tag habe ich ihm mein altes Fahrzeug übergeben. Ist nur komisch, dass die Versicherung das alte Fahrzeug bis zum Tag der Abmeldung 13.07.2004 berechnet hat oder? Warum sollte ich für die Zeit noch bezahlen, wenn meine Versicherung keinen Schutz für diese Zeit bietet?

Ein Fahrzeug MUSS haftfpflichtversichert sein und das nicht irgendwann, wenn der Käufer es für nötig hält, sondern immer. Was ist wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet? Fährt das Auto dann ohne Versicherungsschutz?? Zu dem Zeitpunkt existiert keine andere Versicherung.

Dafür haben die Versicherungen spezielle Fonds eingerichtet, die in solchen Fällen bezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Trollfan


Dafür haben die Versicherungen spezielle Fonds eingerichtet, die in solchen Fällen bezahlt.

Sorry, aber warum zahle ich dann für diese Zeit, wenn meine Versicherung dafür nicht mehr haftbar gemacht werden kann?

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Dann bring bitte auch Beweise dafür, wenn Du Dir da so sicher bist!

Ich habe mir gerade noch einmal die Versicherungsunterlagen meines letzten Fahrzeugwechsels angesehen. Gekauft habe ich mein neues Fahrzeug am 06.07.2005 bei einem Händler. Am gleichen Tag habe ich ihm mein altes Fahrzeug übergeben. Ist nur komisch, dass die Versicherung das alte Fahrzeug bis zum Tag der Abmeldung 13.07.2004 berechnet hat oder? Warum sollte ich für die Zeit noch bezahlen, wenn meine Versicherung keinen Schutz für diese Zeit bietet?

Ein Fahrzeug MUSS haftfpflichtversichert sein und das nicht irgendwann, wenn der Käufer es für nötig hält, sondern immer. Was ist wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet? Fährt das Auto dann ohne Versicherungsschutz?? Zu dem Zeitpunkt existiert keine andere Versicherung.

Dann bist du entweder von deiner Versicherung gelöffelt worden oder selber Schuld. Wenn das eine Auto beim Händler abgestellt wird, hast du vorher, wenn es dieselbe Versicherung ist, deine Deckungskarte geholt. Dabei geben die Herrschaften die Daten in ihren PC ein, dass du für den alten Wagen nur zum Datum der Abgabe bezahlen musst, übergangslos wird dir der neue zum nächsten Tag berechnet. Und als Beweis spreche ich aus eigener Erfahrung: im Dezember eine Karre zum Händler gestellt (am 29.12.04), von einem anderen Händler anderes Auto gekauft (EZ am 11.01.05, ab 06.01.05 mit gelben Nummern). Die Karre vom letzten Jahr wurde vom Händler erst 3 Wochen später abgemeldet, die Versicherung hat von mir lediglich eine Bescheinigung verlangt, dass das Ding tatsächlich erst dann abgemeldet wurde -> keine Kosten.

Mit dem neuen war es so, dass ich den am Feiertag mit den Kurzzeit-Kennzeichen abgeholt habe, wofür ich a) das genaue Datum angeben musste und b) eine zweite Deckungskarte bekommen musste. Bindend war die Frage "An welchem Tag genau holen Sie das neue Fahrzeug?", ab diesem eingetragenem Datum wäre meine Versicherung eingesprungen.

Aber Ladies, entspannt euch, der Typ wollte die Mühle doch schon gestern bis 12.30 Uhr abholen, ist doch schon alles alter Käse.

Um nun das ganze zum Abschluss zu bringen....

Ich habe gerade mit meiner Versicherung gesprochen, die meine Schilderung des Ablaufes voll und ganz bestätigt hat.

Bei Übergabe des Fahrzeuges mit den alten Kennzeichen bleibt der Versicherungsschutz über die alte Versicherung bis zur Ab- bzw. Ummeldung erhalten und erlischt NICHT zum Zeitpunkt des Verkaufes. Passiert während dieser Zeit ein Unfall wird der Verkäufer nicht höhergestuft, aber seine Versicherung tritt für den Schaden ein. Erfolgt innerhalb einer bestimmten Frist keine Um- bzw. Abmeldung durch den Käufer wird auf Antrag der Versicherung beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsstillgelegt.

Und das ist ein FAKT, den ich auch beweisen kann, im Gegensatz zu den Behauptungen, die hier z.T. abgegeben wurden.

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