1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 4
  7. Auto gekauft beim Händler mit Export vertrag. Ist dies zulässig?

Auto gekauft beim Händler mit Export vertrag. Ist dies zulässig?

VW Golf 4 (1J)

Hey, gerade sind die Noppen von meinem Zahnriemen abgerissen. Der Zahnriemen ist aber noch ganz und nicht porös. Ich habe das Auto im September 2023 bei einem Händler gekauft. Dieser hat mir einen Export vertrag gegeben, wo er nur zu sagte „Damit ich keine Gewährleistung geben muss" Nun meine Frage: Ist dies rechtens? Weil, soweit ich weiß, muss ein Händler 12 Monate Gewährleistung geben.

Ich danke im voraus.

31 Antworten

Servus!

Bei Verkauf an Export oder Gewerbetreibende braucht er keine Gewährleistung geben.
Bei Verkauf an Privatleute muss er das aber schon.

Keine Ahnung, wie eure "Abmachung" da genau ausgesehen hat.

Zitat:

@SimplyPXL schrieb am 19. März 2024 um 21:01:06 Uhr:


Dieser hat mir einen Export vertrag gegeben, wo er nur zu sagte „Damit ich keine Gewährleistung geben muss" Nun meine Frage: Ist dies rechtens? Weil, soweit ich weiß, muss ein Händler 12 Monate Gewährleistung geben.

Wenn einem sowas vorgelegt wird und auch noch gesaagt wird, danm steht man auf und geht ohne zu Unterschreiben.
Egal wie gut einem der Wagen gegällt.
Wenn man schon ohne Garantie/Gewärleistung kauft, dann lieber von Privat. Hier kriegt man den Wagen auch günstiger als bei solchen Händler.
Verstehe nicht warum man sich auf sowas einläßt.

Läuft der Wagen noch?

@larry100

Ohne Zähne auf dem ZR oder wie es der TE nennt Noppen mit Sicherheit nicht mehr. Nur wieso verlässt man sich auf eine Sichtprüfung ist doch bekannt das dies gerne in die Hose geht. Aber wie immer in solchen Fällen Geiz besiegt Hirn

Ähnliche Themen

Der Verkäufer wird sich seine Gründe gehabt haben, warum er keine Gewährleistung geben möchte und den entsprechenden Vertrag vorgelegt hat.

Der Preis war sicher entsprechend.

Diese Fahrzeuge werden von Fachkundigen gekauft, die sieht der Verkäufer nie wieder

Moin, ich finde die Gründe eines Verkäufers sind durchaus nachvollziehbar und zeugen nicht unbedingt von bösem Willen. Sonst gehen diese Autos halt tatsächlich ausschließlich in den Export oder zum Verwerter. Warum soll ein Händler ein altes Auto mit entsprechender Laufleistung nicht trotzdem an jemanden abgeben, der ihn haben will und weis worauf er sich einlässt. Wer kann den ernsthaft erwarten bei einem über 20 Jahre altem Golf4 noch eine Garantie zu bekommen? Genau diese Vollkaskomentalität ist der Grund, warum gute gebrauchte viel zu schnell vom Markt verschwinden…
Wenn der Zahnriemen nach einem halben Jahr (wie viele km bist Du seitdem gefahren?) aufgegeben hat, wird auch das sicherlich seinen Grund gegeben haben.

SimplyPXL hat beim Kauf doch absolut gewusst, worauf er sich einlässt, wieso wird jetzt gefragt, ob das so okay war?
Außerdem: Wie alt war der Zahnriemen eigentlich und um was für ein Fahrzeug (Motor, Laufleistung, …) geht es eigentlich? Es gibt ja durchaus Motoren die dafür bekannt sind, dass man den Wechselintervall des Zahriemens nicht unbedingt überziehen sollte. Warum sollte da jetzt, nach einem halben Jahr, der Händler da bewusst was verschleiert haben, wofür er jetzt gerade zu stehen hätte?

Man kann nicht erwarten bei einem über 20 Jahre altem 1000€ Golf Gewährleistung oder Garantie zu haben. Bei so Autos ist immer was. Das sind Bastlerfahrzeuge im Grunde. Welchen Gewinn hätte man, wenn man so ein Auto für billig Geld verkauft und dann noch 1 Jahr für evt. Reparaturen aufkommen soll. Sowas kauft man oder nicht.

Auf so einem alten Wagen kann man eigentlich keine Gewährleistung geben wenn man an geschäftlichen Erfolg Interesse hat. Auch wenn sie es natürlich müssen . Logischerweise versuchen fast alle das mit Tricks dann auszuschließen. Altervative ist kein Händler verkauft mehr an Privatkunden. Da aber auch kaum ein Unternehmen solche alten Kisten kauft würden fast alle Autos ins Ausland gehen . Folge in D. gäbe es kaum günstige ältere Autos. Auch wenn ich von solchen Händlern eher wenig halte muss man hier fair sein. Gewährleistung ist da einfach nicht drin.

Servus!

Ansonsten ein weiterer üblicher Trick der Händler um Autos ohne Gewährleistung an Privatleute verkaufen zu können:
"Verkauf im Kundenauftrag"

Zitat:

@Zieleitz schrieb am 21. März 2024 um 01:39:43 Uhr:


Servus!

Ansonsten ein weiterer üblicher Trick der Händler um Autos ohne Gewährleistung an Privatleute verkaufen zu können:
"Verkauf im Kundenauftrag"

Der Trick ist gut.
Entscheidend ist daher letztendlich der Kaufvertrag.
Da kommt es darauf an wer dort als Verkäufer auftritt.

Zitat:

@das-markus schrieb am 21. März 2024 um 07:26:07 Uhr:



Zitat:

@Zieleitz schrieb am 21. März 2024 um 01:39:43 Uhr:


Servus!

Ansonsten ein weiterer üblicher Trick der Händler um Autos ohne Gewährleistung an Privatleute verkaufen zu können:
"Verkauf im Kundenauftrag"

Der Trick ist gut.
Entscheidend ist daher letztendlich der Kaufvertrag.
Da kommt es darauf an wer dort als Verkäufer auftritt.

Und wenn dann noch der letzte Halter als Verkäufer im Kaufvertrag aufgeführt ist und nicht der Händler, dann ist das ein Indiz dafür, dass der Umsatz nichtmal in der Buchführung auftaucht.

Moin,

wer sich hierbei von einem Händler betrogen, getäuscht oder sonstwie unfair behandelt fühlt, muss dann halt in einem Preissegment sein ausreichend junges Auto suchen, in dem ein seriöser Händler guten Gewissens auch eine Garantie geben kann. Und ich stelle da mal die gewagte These auf, dass bei Fahrzeugen bis ca. 3.000EUR ein einzelner unvorhersehbarer (ich meine keinen bewusst verschleierten sondern echt unvorhersehbaren) Schaden den Schnitt von mind. 10 verkauften Fahrzeugen kaputt macht...
Ich vertrete immer noch die Meinung, dass auch ein Käufer durchaus zu seinem Wort stehen sollte, wenn er wissentlich und bewusst einen Kaufvertrag für ein "Fahrzeug ohne Garantie" unterschreibt...

Trotzdem würden mich im eingangs genannten Fall brennend die näheren Umstände zum übergesprungenen Zahnriemen interessieren. Wenn das Ding tatsächlich frühzeitig aufgegeben hat, dann würde mich hier eher die Rechnung von der Werkstatt die den letzten Zahnriemenwechsels vorgenommen hat interessieren als die Adresse des Verkäufers um ihn gerichtlich zu einer Rücknahme zu zwingen (auf einer Basis, die hier anfangs erfragt wurde...)

@JoeBar

Wo steht was von Frühzeitig? Ich lese nur raus das er nach Sichtprüfung noch gut aussieht! Das sah meiner nach 9jahren und 160tkm auch als ich meinen Golf gekauft hab. Nur ich hab den Wagen zu mir überführt Ersatzteile bestellt und erneuert.

eben genau das meinte ich ja...
Für mich klingt die Eingangsfrage, nach der Suche, ob man den entstandenen Schaden irgendjemand aufdrücken könnte...

Dort steht weder irgendwas vom allgemeinen Wartungs-/Pflegezustand, noch ob der Zahnriemen überhaupt innerhalb seiner Zeit war. Wie Du selbst schon feststellst ist eine optische Prüfung hier nicht ernsthaft Aussagekräftig...

Da steht tatsächlich nichts von frühzeitig, aber was willst Du denn sonst vom Verkäufer? Zumindest Garantiemäßig? Das geht doch nur, wenn er vor seiner Zeit übergesprungen wäre. das wäre doch das einzige Szenario, bei dem man auf den Verkäufer zugehen können wöllte. Von daher habe ich es oben erwähnt. Bzw. wenn man's genau nimmt, war die Bemerkung als Frage an den TE gemeint, ob der Zahnriemen nach Warungsintervall überhaupt noch hätte halten sollen...

Ich selbst gehe auch nicht von einem frühzeitigen aus des Zahnriemen aus...

Wenn der TE nichts weiter dazu schreibt, wird er schon seinen Grund dafür haben, dass er uns lieber spekulieren lässt...

Bei der oben gemachten Fragestellung, spekuliere auch ich auf alle Fälle als allererstes auf Wartungsmangel, weil es wird schon seinen Grund haben, dass er übergesprungen ist und vor allen Dingen wird es auch seinen Grund haben, dass er nach dem kauf noch ein halbes Jahr gehalten hat. Und ich glaube nicht, dass dieser Grund beim Verkäufer zu suchen wäre. Die einzige Geschichte wäre, wenn der Verkäufer einen frischen Zahnriemen vorgegaukelt hätte, aber das wäre dann eh eher Betrug und weniger ein Garantiefall. Und "Betrug" kann man auch eher schwer über irgendwelche Standard-Vertragsklauseln ausschließen. Das ginge nur, wenn der Verkäufer sich selbst vorsichtshalber als Person nirgends im Vertrag auftauchen lässt. Das würde allerdings selbst ich nicht unterschreiben...

Deine Antwort
Ähnliche Themen