Auto gekauft beim Händler mit Export vertrag. Ist dies zulässig?
Hey, gerade sind die Noppen von meinem Zahnriemen abgerissen. Der Zahnriemen ist aber noch ganz und nicht porös. Ich habe das Auto im September 2023 bei einem Händler gekauft. Dieser hat mir einen Export vertrag gegeben, wo er nur zu sagte „Damit ich keine Gewährleistung geben muss" Nun meine Frage: Ist dies rechtens? Weil, soweit ich weiß, muss ein Händler 12 Monate Gewährleistung geben.
Ich danke im voraus.
31 Antworten
Servus!
@ JoeBar:
Was ich nicht verstehe: Du schreibst andauernd etwas von "Garantie". Aber wo ist denn hier irgendwo von "Garantie" die Rede? 😕
Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung eines Verkäufers.
Hier geht es aber, wenn, dann doch um Gewährleistung. Und dazu ist ein Verkäufer gegenüber einem privaten Käufer verpflichtet.
Gewährleistung und Garantie sind zwei komplett verschiedene Sachen.
Zitat:
@SimplyPXL schrieb am 19. März 2024 um 21:01:06 Uhr:
Ich habe das Auto im September 2023 bei einem Händler gekauft. Dieser hat mir einen Export vertrag gegeben, wo er nur zu sagte „Damit ich keine Gewährleistung geben muss" Nun meine Frage: Ist dies rechtens? Weil, soweit ich weiß, muss ein Händler 12 Monate Gewährleistung geben.
Ich danke im voraus.
Ich bin tatsächlich ins "umgamgssprachliche" abgerutscht. Den Begriff habe aber bisher tatsächlich nicht nur ich verwendet, die anderen allerdings nie "alleine", sondern als Garantie/Gewährleistung. Es geht natürlich um beides, bzw. um die Nachbesserungspflicht des Verkäufers. Blos ob man einen nach einem halben Jahr gerissenen Zahnriemen als einen Mangel ansehen kann, der schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat? Ich denke, das würde auch bei einer bestehenden Gewährleistung schwierig werden. Und auch da würde es nur funktionieren, wenn der Zahnriemen vor seiner Zeit aufgegeben hätte...
Ich bleibe dabei, wer eine Gewährleistung erwartet, sollte auch den entsprechenden Vertrag abschließen. Nachträglich die Regeln ändern zu wollen ist unfair...
übrigens, wenn hier etwas, rein rechtlich, „nicht zulässig“ war, dann meiner Meinung nach, dass sich der Käufer als Exporteur ausgegeben, nicht dass der Verkäufer etwas an einen selbsternannten Exporteur verkauft hat… ;-)
Ich habe die Rechnung nun gefunden. Dort steht nix von Export. Aber "Fahrzeug wie gesehen und Probe gefahren" auf dem Kaufvertrag steht nix drauf das er keine Gewährleistung gibt. Und zudem hat er die Mehrwertsteuer nicht angegeben und hat bei Verkäufer seine Firma angegeben.
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Zitat:
@JoeBar schrieb am 22. März 2024 um 09:57:10 Uhr:
übrigens, wenn hier etwas, rein rechtlich, „nicht zulässig“ war, dann meiner Meinung nach, dass sich der Käufer als Exporteur ausgegeben, nicht dass der Verkäufer etwas an einen selbsternannten Exporteur verkauft hat… ;-)
Ich habe nie dem Verkäufer gegenüber erwähnt das ich Exporteur bin. Ich habe ledeglich gesagt das ich ein neues Auto suche.
Zitat:
@Zieleitz schrieb am 21. März 2024 um 16:11:53 Uhr:
Servus!@ JoeBar:
Was ich nicht verstehe: Du schreibst andauernd etwas von "Garantie". Aber wo ist denn hier irgendwo von "Garantie" die Rede? 😕
Garantie ist eine komplett freiwillige Leistung eines Verkäufers.
Hier geht es aber, wenn, dann doch um Gewährleistung. Und dazu ist ein Verkäufer gegenüber einem privaten Käufer verpflichtet.Gewährleistung und Garantie sind zwei komplett verschiedene Sachen.
Genau so ist es. Ich arbeite selbst im Einzelhandel. Das ich keine Garantie habe weiß ich. Aber die 12 Monatige Gewährleistung muss er geben. Das Auto habe ich am 08.11.2023 gekauft. Verkäufer reagiert auf keine meiner Anrufe. Anscheinend muss ich das wohl mit Anwalt klären
Zitat:
@SimplyPXL schrieb am 22. März 2024 um 11:16:34 Uhr:
Ich habe die Rechnung nun gefunden. Dort steht nix von Export. Aber "Fahrzeug wie gesehen und Probe gefahren" auf dem Kaufvertrag steht nix drauf das er keine Gewährleistung gibt. Und zudem hat er die Mehrwertsteuer nicht angegeben und hat bei Verkäufer seine Firma angegeben.
Es ist auch ein Verkauf des Fahrzeuges ohne gesondertem Umsatzsteuerausweis möglich. Dann müsste auf dem Kaufvertrag/Rechnung stehen: Umsatz gem. § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG).
Okay, komplett neue Voraussetzungen…
Bliebe die Frage nach dem Alter und der Laufleistung des Zahnriemens und den betroffenem Motor, um zu beurteilen, ob man dem Verkäufer hier einen Strick draus drehen kann…
Zitat:
@SimplyPXL schrieb am 22. März 2024 um 11:16:34 Uhr:
Ich habe die Rechnung nun gefunden. Dort steht nix von Export. Aber "Fahrzeug wie gesehen und Probe gefahren" auf dem Kaufvertrag steht nix drauf das er keine Gewährleistung gibt. Und zudem hat er die Mehrwertsteuer nicht angegeben und hat bei Verkäufer seine Firma angegeben.
Und Titel dieses Threads: " Auto gekauft beim Händler mit Export vertrag" 🙄
Zitat:
@SimplyPXL schrieb am 22. März 2024 um 11:16:34 Uhr:
Ich habe die Rechnung nun gefunden. Dort steht nix von Export. Aber "Fahrzeug wie gesehen und Probe gefahren" auf dem Kaufvertrag steht nix drauf das er keine Gewährleistung gibt. Und zudem hat er die Mehrwertsteuer nicht angegeben und hat bei Verkäufer seine Firma angegeben.
Da kann ich jetzt auch nichts verwerfliches dran erkennen, wobei ich nicht genau weis, wie dass mit der Ausweisung der Mehrwert-/Umsatzsteuer bei einem Verkauf an Privat geregelt ist.
Blos ob ein solcher „Formfehler“ ausreicht um den Kaufvertragag mit anwaltlicher Hilfe nach einem halben Jahr Nutzung Rückgängig zu machen?
Oder hat sich die Fragestellung inzwischen auch geändert? Es ging ja darum, ob der Verkauf zulässig war…
Der Händler muss auf den Differenzbetrag (Verkaufspreis - Einkaufspreis) Mwst. zahlen.
Meines Wissens muss das aber nicht im Kaufvertrag für den Käufer ausgewiesen sein.
Kein Händler gibt seinen Kunden die Information, wie hoch sein Einkaufspreis war.
Zitat:
Aber die 12 Monatige Gewährleistung muss er geben
Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren und sich erst später bemerkbar gemacht haben. In den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist. Das ist ist diesem Fall einfach, der Zahnriemen hat ja ein halbes Jahr lang funktioniert, also war er zum Zeitpunkt des Kauf funktionstüchtig. Es handelt sich demzufolge um Verschleiß. Der Schaden hätte durch eine ordnungsgemäße Wartung vermieden werden können.
Zu den anderen angesprochenen Themen kann ich nur sagen, erst wird alles Mögliche in Kauf genommen, nur damit der Preis möglichst niedrig ist und dann wird das Haar in der Suppe gesucht. Dann ist sogar Geld für einen Anwalt da. Kein Wunder, dass ältere Fahrzeuge in's Ausland wandern.
Viel Spaß ZR riss ist verschleiß kein Mangel. Damit dürfte die Sache klar sein dem Verkäufer kannst du nichts außer vlt das er ne unwirksame Klausel im Vertrag hat. Stellt sich die Frage was du dann davon hast
Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln, was Menschen für Vorstellungen haben. Kaufen einen 20 Jahre alten Golf für warscheinlich um die 1000€ (warscheinlich noch darunter) und erwarten dann das der Verkäufer für evtl. entstehende Schäden und Reparaturen für diese alte Bastelkarre Monatelang aufkommen soll?
Ich finds lächerlich so eiin Thema überhaupt zu erstellen, tut mir echt Leid aber da hab ich kein Verständnis für.
Wenn man keine Ahnung hat von solch alten Autos und niemanden kennt der einem helfen kann wenn mal was ist, lässt man die Finger von und kauft sich ein Auto ab 10000€ mit Gewährleistung und warscheinlich noch für 500€ bis 1000€ zusätzlich bezahlte Garantie die auch nicht alles abdeckt und ihre Tücken hat.
Zitat:
@das-markus schrieb am 22. März 2024 um 12:45:52 Uhr:
Der Händler muss auf den Differenzbetrag (Verkaufspreis - Einkaufspreis) Mwst. zahlen.
Meines Wissens muss das aber nicht im Kaufvertrag für den Käufer ausgewiesen sein.
Kein Händler gibt seinen Kunden die Information, wie hoch sein Einkaufspreis war.
Bei der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden!
Differenzbesteuerung: Der Händler unterwirft nur die Differenz zwischen seinem Ankaufspreis und seinem Verkaufspreis der Umsatzsteuer mit seinem Nettobetrag.