Auto angefahren Kostenvoranschlag oder Gutachten

Audi A3 8V

Hallo,

Mein Auto wurde von einem LKW auf dem Betriebsparkpkatz angefahren und die gegnerische Versicherung möchte einen Kostenvoranschlag haben.

Jetzt wäre meine Frage, ob ein Gutachten nicht besser wäre? Der Hintergrund ist, dass ich den Betrag ausbezahlt haben möchte und ein Bekannter mir den Schaden umsonst reparieren würde.

Ich habe schon einen Kostenvoranschlag beim Audi machen lassen, mit dem Ergebnis 4000 Euro inklusive Steuern. Meiner Meinung nach ist das zu wenig. Was schätzt ihr, wie hoch der Schaden eurer Meinung nach ist ?

Die Seitenwand, das Heck und der Scheinwerfer ist beschädigt. Bilder hab ich in der Anlage hochgeladen.

Asset.PNG.jpg
Asset.PNG.jpg
74 Antworten

Also ich war beim Gutachter und habe ihn gefragt wie er die Seitenwand berechnet und er meinte er würde das auch ausbeulen lassen. Im Anhang könnt ihr seine Antwort sehen.

Hab ich kein Recht auf ein Ersatzteil ? Ich werde am Montag einen Anwalt anrufen und mich beraten lassen. Das hat mir auch der Gutachter empfohlen.

Das Auto ist 3 Jahre alt und ich würde es gerne wie vor dem Unfall haben, ohne spachtelzeug. Was sagt ihr dazu ?

Asset.JPG
Asset.JPG
Asset.JPG

@rsepsilon was sagst du denn dazu ? Hätte ich recht auf ein Ersatzteil (Seitenwand) ?

Nein du hast kein Anrecht auf eine neue Seitenwand.
Auch du hast eine Schadensminderungspflicht, kannst nicht beliebig hoch Forderungen stellen.

Die Versicherung könnte durchaus einen eigenen Gutachter schicken.
Der wird zu dem gleichen Ergebnis kommen, was der Gutachter geschrieben hat.

Zitat:

@Emre5397 schrieb am 6. Februar 2021 um 18:16:28 Uhr:



Das Auto ist 3 Jahre alt und ich würde es gerne wie vor dem Unfall haben, ohne spachtelzeug. Was sagt ihr dazu ?

Das wird ja ganz bestimmt nicht so wenn dein Kumpel das macht.
Wie du ja schon geschrieben hast.

Was ist denn das für ein Gutachter, der überhaupt per Smartphone über die Reparatur diskutiert? Den hat nicht zufällig die Versicherung oder der Betrieb empfohlen, von dem auch der Kostenvoranschlag war?

Geh' erst einmal zum Anwalt, der kennt normalerweise Gutachter, die gar nicht erst auf solche Ideen kommen. Du hast einen Anspruch auf den Geldbetrag, der erforderlich ist, um den vor dem Unfall bestehenden Zustand wieder herzustellen. Das geht bei einem drei Jahre alten Fahrzeug ohne Vorschäden nicht durch ausbeulen und spachteln, sondern nur durch Austausch der beschädigten Teile. Die Schadensminderungspflicht ändert daran nichts. Da Karosserieteile keinem Verschleiß unterliegen, darf auch kein Abzug neu für alt vorgenommen werden.

Es gibt von Audi keine Herstellervorgabe, wonach bei Karosserieschäden ausgebeult und gespachelt werden soll. Der Witzbold soll sich mal den Reparaturleitfaden Karosseriemontagearbeiten Außen ansehen. Da kann er nachsehen, wie Audi sich fachgerechte Karosseriearbeiten vorstellt.

Ähnliche Themen

Ich war bei einem anderen Audi Partner bei mir in der Nähe und die haben den Gutachter herbestellt.

Montag werde ich den Anwalt anrufen und die Situation schildern. Kann den der Anwalt den Gutachten zurückweisen bzw. Änderungen vornehmen lassen ?

Zitat:

@Emre5397 schrieb am 6. Februar 2021 um 19:10:18 Uhr:



Montag werde ich den Anwalt anrufen und die Situation schildern. Kann den der Anwalt den Gutachten zurückweisen bzw. Änderungen vornehmen lassen ?

Nein normal kann er das nicht.
Man könnte nur ein Gegengutachten machen lassen und dann vor Gericht entscheiden lassen welches nun zu nehmen ist.
Das Gegengutachten musst du in der Regel erst mal bezahlt.
Und erst wenn der Rechtsstreit entschieden ist weiß man dann ob man das Geld zurück bekommt.

Aber du schreibst , dass das Autohaus den Gutachter bestellt hat.
Wurde der von dem Autohaus über die Versicherung bestellt?
Da stellt sich natürlich die Frage hat der einen Vertrag mit der Versicherung bzw arbeitet der öfter für die Versicherung?
Oder war das ein völlig unabhängiger.

Das war einfach ein Gutachter aus dem Ort, ich habe Audi angerufen und einen Termin für das Gutachten ausgemacht. Habe keine Versicherung oder sonst etwas genannt. Ich dachte eigentlich das der Gutachter zu Audi gehört, aber wie es sich herausgestellt hat, war er einfach ein Gutachter von nem Ingenieurbüro.

Dann hast du im Grunde den Gutachter bestellt. Wenn du nun einen zweiten Gutachter haben willst, dann geht das natürlich, aber erst einmal auf deine Kosten. Die gegnerische Versicherung wird nur einen bezahlen. Bei einem zweiten Gutachter würde ich einen "vereidigten" nehmen, denn nur dessen Gutachten hätte vor einem Gericht Bestand. Und es ist in deinem Fall gut möglich, dass es zu einem Prozess kommt.

Ich möchte keinen Zweiten Gutachter, ich denke wenn der Anwalt auch der Meinung wie @rsepsilon ist, das der Gutachter dann sein Gutachten überarbeitet.

Ich kann nicht wissen ob das so einfach geht, aber so schätze ich die Sache eigentlich ein.

Das ist doch völlig normal Audi hat in der Regel keine Gutachter.
Also war das ein ganz normaler unabhängiger Gutachter.
Da wird dann bei einem anderen Gutachter auch nicht viel etwas anders heraus kommen.

Noch mal was du von dem Gutachter eingestellt hast ist völlig normal.
Kein Gutachter wird bei so einem "kleinen Schaden " das ganze Seitenteil austauschen.
Ich nehme an du weißt gar nicht was das heißt.
Da würde dann das ganze hintere Seiten teil heraus getrennt.
Die Trennstellen sind dann mitten an der C-Säule und im Türausschnitt am Schweller.
Dazu müsste die Heckscheibe raus usw.
Und dann muss das neue Teil eingeschweißt werden auch da wird dann geschliffen und gespachtelt.

Das bespricht in keinster Weise der gängigen Vorgehensweise.

Hier mal unten auf der Seite lesen.

Das hatte er mir auch gesagt und gezeigt, allerdings möchte ich nicht akzeptieren, dass man bei einem neuen Auto spachtelt und die Delle rauszieht.

Wenn ich das Auto später verkaufen sollte, wird man mir sagen „da wurde gespachtelt, ich zahle nicht so viel“. Die Wertminderung wird mir definitiv nicht in dieser hohe berechnet.

Du willst doch das Geld haben oder nicht?
Wie will denn dein Kumpel das machen?
Gepachtet wird in jedem Fall.

Genau, ich kennen einen der eine Karosserie Werkstatt besitzt und ich würde ihn den Schaden reparieren lassen.

Der könnte auch locker die neue Seitenwand einbauen.

Das ist egal. Der Anspruch richtet sich auf den Geldbetrag, der zur fachgerechten Wiederherstellung notwendig ist. Was Du dann mit dem Geld machst, ist Deine Sache. Du kannst fachgerecht reparieren lassen, teilweise, stümperhaft oder gar nicht. Das ändert am Netto-Schadensersatzbetrag gar nichts, lediglich die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten wird nur erstattet, soweit sie auch tatsächlich gezahlt wurde.

Ansonsten hast Du bei der Gelegenheit einen Teil der Grundprinzipien gelernt, die bei der Abwicklung von Haftpflichtschäden gilt:

1. Akzeptiere nie einen Gutachter, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
2. Beauftrage nie einen Gutachter, den eine Vertragswerkstatt an der Hand hat und "empfehlen" kann.
3. Sei nie bereit, den Ersatzanspruch gegen die gegnerische Versicherung an eine Werkstatt abzutreten.
4. Beauftrage nie eine Autowerkstatt damit, einen Haftpflichtschaden in deinem Namen abzuwickeln.

In allen vier Konstellationen sind deine Interessen nachrangig. Und auch wenn sich Ziff. 3.und 4. vielleicht auf den ersten Blick schön bequem anhören, die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dabei über den Tisch gezogen zu werden.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 6. Februar 2021 um 18:52:00 Uhr:


... Der Witzbold soll sich mal den Reparaturleitfaden Karosseriemontagearbeiten Außen ansehen. Da kann er nachsehen, wie Audi sich fachgerechte Karosseriearbeiten vorstellt.

Ich zitiere mich mal selbst, um eine Ungenauigkeit korrigieren zu können. Der einschlägige Reparaturleitfaden heißt "Karosserie-Instandsetzung". Die Worte "ausbeulen" und "spachteln" kommen darin gar nicht vor, es wird vielmehr über mehr als 600 Seiten für jedes Karosserieteil beschrieben, wie es im Schadensfall herauszutrennen und zu ersetzen ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen