Auto angefahren Kostenvoranschlag oder Gutachten

Audi A3 8V

Hallo,

Mein Auto wurde von einem LKW auf dem Betriebsparkpkatz angefahren und die gegnerische Versicherung möchte einen Kostenvoranschlag haben.

Jetzt wäre meine Frage, ob ein Gutachten nicht besser wäre? Der Hintergrund ist, dass ich den Betrag ausbezahlt haben möchte und ein Bekannter mir den Schaden umsonst reparieren würde.

Ich habe schon einen Kostenvoranschlag beim Audi machen lassen, mit dem Ergebnis 4000 Euro inklusive Steuern. Meiner Meinung nach ist das zu wenig. Was schätzt ihr, wie hoch der Schaden eurer Meinung nach ist ?

Die Seitenwand, das Heck und der Scheinwerfer ist beschädigt. Bilder hab ich in der Anlage hochgeladen.

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Alles, was dir zusteht, findest du im Gutachten !

Das neue Seitenteil kannst du dir definitiv ausm Kopf schlagen.

Und dass die Lackierung der Tür zwecks Farbangleich ins Gutachten kommt ebenfalls. Jeder vernünftige Lackierer trifft ein einfaches Schwarz wohl ohne das halbe Auto mit zu lackieren 😉
Und wenn du eben zu einem gehst, der das nicht kann, dann sind wir wieder beim Thema Rechnung. Da darf das drauf und du bekommt das Geld für die Türlackierung wieder.

So einfach ist das, find dich damit ab !

Ich hab mich damit abgefunden ich habe hier nur erwähnt bzw erläutert, dass das die Worte von dem Gutachter vor Ort waren.

Ich glaube ich konnte mich nicht richtig ausdrucken, ich wollte überhaupt nicht das man die Türe lackiert darauf wäre ich nicht mal gekommen. Das hatte der Gutachter locker 5 mal erwähnt und aus diesem Grund war ich überrascht dass er die Türe nicht mit berechnet hat.

Weißt du was ich noch komisch fand, er hat mir an dem Tag an dem er das Gutachten geschrieben hat auf WhatsApp eine Nachricht geschickt und wollte in den Kostenvoranschlag einsehen. Das Ergebnis ist genau das gleiche. Find ich komisch.

Naja, was auch immer. Der Anwalt hat schon den Brief an die Versicherung geschickt und die Sache ist erledigt.

Ich werde das Licht hinten ersetzen, Stoßstange lackieren und die Seitenwand ausbeulen lassen.

Ja mein Kumpel sollte das hinbekommen, immerhin hat er eine eigene Karosserie Werkstatt, in dem er auch direkt von Audi Autos zum lackieren bekommt.

Zitat:

@Emre5397 schrieb am 11. Februar 2021 um 13:14:23 Uhr:


Weißt du was ich noch komisch fand, er hat mir an dem Tag an dem er das Gutachten geschrieben hat auf WhatsApp eine Nachricht geschickt und wollte in den Kostenvoranschlag einsehen. Das Ergebnis ist genau das gleiche. Find ich komisch.

Verkürzt und erleichtert ihm halt seine Arbeitszeit an deinem Auftrag. So kann er Teilenummern, etc. übernehmen und muss nicht alles selber raussuchen.

Genau, ist üblich so. Die Gutachter freuen sich immer sehr, wenn ein anderer ihnen die Arbeit erledigt.
Deshalb verlangt ein Bekannter von mir ( der selbst eine Werkstatt hat ) auch immer etwas für einen Kostenvoranschlag, selbst wenn es danach zum Reperaturauftrag kommt.

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Ja gut, dann habe ich das falsch interpretiert.

Ich habe die letzten zwei Seiten jetzt nur grob überflogen. Deshalb zunächst nur so viel: Ein "eingekerbtes" (Originaltext Gutachten) Karossierieteil kann und darf nicht ausgebeult werden. Bild 8 in dem Gutachten belegt das auch ziemlich eindrucksvoll. Die Gutachterrechnung ist hoffnungslos überzogen. Richtwert ist, dass das Gutachterhonorar netto (also ohne MWSt.) 10% des Schadens nicht übersteigen soll. Zur Wertminderung hat er offensichtlich irgend etwas aus dem hohlen Bauch hingeschrieben. Berechnungsgrundlagen dafür sind weder benannt noch erkennbar.

Was sagt denn Dein Anwalt zu dem Gutachten?

Mein Anwalt wurde mir vom dem Gutachter empfohlen und der Anwalt hat das Gutachten sofort an die gegnerische Versicherung weitergeleitet ohne mich darauf anzusprechen.

Ich kann doch kein Einspruch mehr einlegen oder ?

Ich denke, wie ich schon vorhin erwähnte, dass er den Kostenvoranschlag sehen wollte damit er genau den selben Auszahlungsbetrag berechnen kann und aus diesem Grund die 400 Euro als Wertminderung angegeben hat.

Ich glaube ich werde morgen früh den Anwalt anrufen und nachfragen, was er dazu meint.

Im Text hat er geschrieben, dass doe Türe mit lackiert werden muss, aber berechnet hat er das nicht. Ich verstehe den Gutachter irgendwie nicht.

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Na ja, die Werkstatt hat den Gutachter empfohlen und der Gutachter hat den Anwalt empfohlen ....
Ich verstehe nicht ganz, warum man sich überhaupt mit solchen Seilschaften abgibt. Da schustern sich die Krähen gegenseitig Aufträge zu.

In dem Fall war das leider so, ich werde mal morgen bei dem Anwalt anrufen und mal fragen was er zum Gutachten sagt. Vor allem aus welchem Grund ich nicht gefragt wurde bevor man das an die gegnerische Versicherung verschickt hat bzw. wieso man das nicht mit mir besprochen hat.

Ganz ehrlich, dir wurde hier von Anfang an mehrfach empfohlen, einen Anwalt zu beauftragen. Ich verstehe nicht, warum du das nicht getan hast.

Ich habe den Anwalt beauftragt und zwar sofort nach dem Gutachten. War das etwa die falsche Reihenfolge?

Eigentlich nicht, weil so würde ich es auch immer machen.

Erstmal Gutachter -> Anwalt -> Reparatur

Ich würde direkt nen Anwalt nehmen und den alles regeln lassen. Hab diesbezüglich schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Vor allem würde meinen Anwalt selbst wählen wollen.

Zitat:

@Emre5397 schrieb am 12. Februar 2021 um 06:32:52 Uhr:


Ich habe den Anwalt beauftragt und zwar sofort nach dem Gutachten. War das etwa die falsche Reihenfolge?

Die Reihenfolge war in Ordnung. Nur die Auswahlmethode nicht.

Keine Gutachter oder Anwälte, die von Werkstätten oder Versicherungen empfohlen wurden, beauftragen.
Immer selbst die Leute, unabhängig voneinander, auswählen.

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