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Auto abmelden

Hallo,

ich möchte gerade meinen MKIII verkaufen. Ist das erstemal das ich ein Auto regulär verkaufe. Die Vorgänger wurden bisher im Rahmen der Unfallverwertung durch die gegnerische Versicherung entsorgt.

Also folgendes Problem: Das Auto ist in Magdeburg zu gelassen, ich bin aber die Woche über in München (ca. 550km). Kann ich das Auto in München abmelden?

Ich würde das Auto gern zeitnah abmelden, damit eventuelle Intressenten eine Probefahrt machen können. Es für mich sehr aufwendig nur wegen der Abmelderrei unter der Woche nach MD zu fahren.

MfG

Garon

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11 Antworten

Hallo garon,

Verkaufe doch das Auto mit dem zusatz Ummeldung innerhalb von 3 Tagen. Lasse Dir den Zeitpunkt der übergabe auf dem Kaufvertrag quitieren. Somit kannst du alles zeitnah erledigen, bzw. du hast keine kosten für das abmelden und der Käufer muss so oder so eine anmeldung zahlen.

So habe ich es bisher gehandhabt.

Deiner Versicherung natürlich auch telefonisch bescheid sagen.

Somit geht es alles seinen gewohnten gang und Du bekommst sogar vom Finanzamt, ohne anzurufen, Deine Steuer zurück.

Grüßle

das mit der ummeldungsklausel im vertrag ist so eine sache... ich habe da schlechte erfahrungen gemacht:

kurzfassung: auto verkauft > im vertrag ummeldung innerhalb 3 tagen reingeschrieben > auto wurde vom käufer direkt weiterverkauft > der 2te käufer auch wieder weiterverkauft ins ausland > alles in 3tagen mit meinen kennzeichen und 700 km weiter > ich wurde bei der polizei vorgeladen zur überprüfung meiner personalien weil mit dem auto dann 180 in 80er baustelle gefahren wurde > das bild auf dem foto des blitzers zeigte dann wieder einen anderen als den käufer > auto wurde nicht abgemeldet und ich musste antrag auf zwangsstillegung im ausland stellen.... dauerte 6 monate > 1ter und 2ter verkäufer hatten die klausel auch übernommen und waren fein raus > bei einem 5er bmw wrane die steuern natürlich für 6 monate noch zu bezahlen weil ja nicht abgemeldet war! die kosten hierfür kann ich mir ja wiederholen hehe vom 3ten käufer in litauen! versuch ich erst gar nicht!

also verkauf den wagen auf jeden fall abgemeldet. es gibt in jeder stadt ein stassenverkehrsamt wo man auch fahrzeuge vorübergehend stillegen (also abmelden) kann die nicht in der stadt zugelassen sind. dann biste auf der sicheren seite.

am 14. September 2007 um 19:54

Hallo,

 

ich habe mal auf der Website der Zulassungsbehörde in HRO gestöbert - das wird anderswo wohl genauso sein. Danach ist eine Abmeldung auch von auswärtigen Fahrzeugen möglich:

 

Zitat:

Vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeuges mit einem auswärtigen Kennzeichen

 

Erforderliche Unterlagen:

 

* Zulassungsbescheinigung Teil II

* Zulassungsbescheinigung Teil I

* Kennzeichenschild/er

* Antrag auf Abmeldung eines Fahrzeuges

 

Gebühr: 11,30 €

Zitat Ende

 

Man kann aber auch ein zugelassenes Fahrzeug verkaufen. Wenn man das umgehend der Zulassungsstelle mitteilt, sollte man auf der sicheren Seite sein. Dafür habe ich bei der Zulassungsstelle Rostock auch ein Musterformular (PDF) gefunden:

www.rostock.de/.../mitteilung.pdf

 

Darauf muß der Käufer unterschreiben . Zur Sicherheit noch eine Personalausweiskopie beilegen oder min. die Ausweisnummer aufschreiben.

Hallo

Also ich kann bestätigen das ich ein Fahrzeug gekauft habe mit der Vertragsklausel dies innert 3 Tagen bei meiner Behörde ab zu melden.

Ging ohne Probleme.

 

Viel Erfolg.

 

Gruss

Also an einen privaten, halbwegs vertrauens erweckenden würde ich unter umständen noch angemeldet verkaufen. Aber die meisten "Achmets" die hier gerade anrufen sind von der Sorte Im-/Export oder potentielle Tachorückdreher. Ich denke bei der Truppe (Ehy... kann gleich Cousin schicken kommen Auto abholen) ist es echt besser ich melde das Ding ab.

Ps. Und warum zum Teufel rufen die alle erst nach 22Uhr an?

Na ja, da hast du wohl recht. Aber auch das kannst du bei der Behörde vor Ort machen, dafür musst du nicht extra herum kutschieren.

Die erledigen für wenige Euros alles.

Bei mir war es kein Problem.

Gruss und viel Erfolg.

PS: Nimm doch einfach das Tel. nicht mehr ab, 21.30 Uhr wäre für mich die Schmerzgrenze. Alles andere kann noch am nächsten Tag anrufen!

 

Danke für eure Tips, ich werde es so machen. Also ich werde ihn hier in München abmelden. Telefon wird jetzt in der Nacht/Abend einfach ausgeschaltet.

am 13. Oktober 2007 um 12:01

Hallo

Ich hätte zu dem thema antrag auf zwangsstillegung im ausland eine Frage wie kann man so etwas beantragen davon hatmir meine kfz zulassungstelle noch nichts mitgeteilt.

Danke

am 15. Oktober 2007 um 7:43

Also wie meinst du eine Zwangsstillegung im Ausland? Von Deutschland aus oder wie?

Ich weiss das es von Deutschland aus über die Polizei geht, die arbeiten mit dem Zoll zusammen. Und wenn du dann über die Grenze willst und die machen zufällig eine Überprüfung des Kennzeichens, dann ist man fällig.

Oder was meinst du genau?

Gruss

am 15. Oktober 2007 um 22:15

Also folgendes Problem,

problem wurde schon mehrfach im forum angeschnitten aber nie so richtig. Also ich habe mein Auto verkauft leider mit Kenzeichen dieser Käufer (Strohman) hat mir per Vertrag zugesichert das er es binnen 3 Tagen abmeldet/ummeldet aber er hat es weiter nach Polen verkauft nur leider gibt es die Adresse nicht so jetzt weis ich nicht was ich machen soll den Kaufvertrag habe ich schon an die Zulassungsstelle und die Versicherung geschickt bei der Polizei war ich diesbezüglich auch schon aber die sagen ihr Problem zivilsache geht uns momentan nicht's an, erst wen ich die Steuern nicht bezahle oder die Versicherung kündige dan wird die Polizei aktiv wen von der KFZ Zulassungsstelle eine Zwangsstillegung angezeigt wird. Wenn die Versicherung das anzeigt habe ich auch keine Versicherungsschutz mehr und muß im fall der fälle selbst haften bis die das Auto gefunden haben und die Siegel abgekratzt haben weil Leder bin ich nach wie vor der Halter.

Danke

 

am 16. Oktober 2007 um 7:58

Oh je.

Das hört sich nach viel Ärger an.

Von wo kommst du?

Ich hätte dir da einen Top Anwalt der Rechtlich eine Granate ist.

 

Wie sieht es mit dem Zoll aus? Hast du dort schon eine Meldung gemacht das dieses Kennzeichen gesucht wird?Weil wenn es die Polizei nicht macht weil es noch Zivilrechtliche Angelegenheit ist dann musst du selber vorerst aktiv werden.

Wobei ich würde eine Anzeige machen sicherlich wegen versuchten Betrug.

Dann muss die Polizei was machen, und wie ist es mit den Schildern? Eigentlich ist es ja jetzt ein Diebstahl!Er hat die Vertragbedingungen nicht erfüllt!

Rede mal mit dem Anwalt dadrüber. Der weis sicherlich noch ein paar Gesetzestaten damit du die Polizei einschalten kannst und endlich dir geholfen wird.

Hier der Link mit Adresse etc. www.lsrs.de

Der ist echt genial.

 

Gruss

Corona2002

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