Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Eine Mietwagenabrechnung ohne Beleg der Mietwagenfirma kann ich mir nicht vorstellen.
Ich auch nicht, aber es gibt offensichtlich Gerichte, die das können.
Schaut mal in dieses Urteil des OLG Nürnberg vom 27.01.2009 (1 U 1878/08 - Seite 7):
www.bav.de/images/aktuelles/pdf/olg%20nuernberg%201%20u%201878-08.pdf
Das OLG meint, schließlich könne ein Geschädigter den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag auch dann verlangen, wenn er das Fahrzeug von vornherein nicht reparieren will. Warum solle das bei den Kosten eines Mietwagens anders sein?
Ich bin ja eigentlich verbraucherfreundlich, aber das geht mir dann doch zu weit. Und dem BGH bestimmt auch, schließlich gibt es für solche Fälle den Nutzungsausfallschaden mit seinen besonderen Voraussetzungen.