ausstattung fehlt. was tun?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,
habe vor 1Monat einen Golf 6 beim Händler gekauft.
nun ist mir gestern, als ich die Ausstattung durchgegangen bin aufgefallen das einige Sachen, die auf dem inserat Blatt standen garnicht im Auto verbaut sind..

kurvenlicht
Automatisch abblendender Innenspiegel
Scheinwerfer reinigungsanlage

ist der Verkäufer verpflichtet dies nachzurüsten oder ist es einfach mein Pech nun?

danke euch

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 318ti95


[.....]
was meinst mit wandeln?
sachmangelhaftung heißt genau?
[.....]
Wandeln

Sachmängelhaftung

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Zitat:

Original geschrieben von 318ti95


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was meinst mit wandeln?
sachmangelhaftung heißt genau?
[.....]
Wandeln

Sachmängelhaftung

Zitat:

Original geschrieben von 318ti95



Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI


wenn du noch ein paar sachen findest bekommst du den wagen umsonst. also immer den vollen preis für nachräglichen einbau abziehen und bald hast du den kaufpreis raus.🙂

nicht witzig 🙁 🙁 🙁

vw hat schon gesagt, dass der Händler mir das wohl nicht nachrüsten wird bei den Preisen....aber geld möcht ich zurück...nicht alles aber jedenfalls n Teil

dann halt uns mal auf dem laufenden was aus der geschichte geworden ist.

das größte problem in foren ist nämlich, dass alle was fragen wenn sie hilfe brauchen, sich dann aber nie wieder mit dem ergebnis melden, woraus andere user in zukunft einen nutzen ziehen könnten.

viel wirst du nicht bekommen, eher wird der wagen gewandelt und du zahlst noch obendrauf eine km pauschale für die nutzung.

aber ist Dir das nicht aufgefallen, als Du den Wagen besichtigt hast? Also wenn ich im Inserat (zB mobile) Xenonlicht lese, dann sehe ich doch genau bei Besichtigung, ob der das hat oder nicht und trete ggf noch vom Kauf zurück.

Zitat:

Original geschrieben von magicxx


aber ist Dir das nicht aufgefallen, als Du den Wagen besichtigt hast? Also wenn ich im Inserat (zB mobile) Xenonlicht lese, dann sehe ich doch genau bei Besichtigung, ob der das hat oder nicht und trete ggf noch vom Kauf zurück.

da stand auch nichts von xenon..nur kurvenlicht.

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so war nun gerade mal da. hab mit dem Chef geredet..hat sich das angeschaut und meinte Hmm ja stimmt.
ist dann tele gegangen mit dem Auto Einkäufer von ihm, der mir auch das Auto verkauft hat weil der Chef im Urlaub war...
konnte ihn nicht erreichen und meldet sich später..
hat aber schon gesagt, dass wir da was machen..

abwarten

Hallo,

was einige hier schreiben ist glücklicherweise nicht vollumfänglich richtig! Habe das gleiche auch eben erst hinter mir. Mein Händler hat auch anstandslos den Kaufpreis gemindert, da die Nachrüstung teuer geworden wäre und ich es nicht wirklich benötigte (ebenfalls Scheinwerferwaschanlage und Kleinigkeiten).

Ich hatte vorher auch im Internet nachgeforscht und es sieht so aus, dass es in diesem Bereich schon massig Urteilssprüche von Richtern gibt welche überwiegend in die gleiche Richtung zeigen. Demnach ist es so, wenn ich Kaufvertrag gar keine Ausstattung aufgeführt ist, dass der Werbeaushang des Händlers bindend ist. Der Satz "Irrtümer vorbehalten" und ähnliche sind dabei ungültig. Begründet wird dies u.a. damit, dass die ausgewiesene Ausstattung für den Käufer eben kaufentscheidend ist und man vieles davon erst hinterher feststellt. Denn mal im Ernst, wer von euch hat beim Kauf zuerst mal nachgeschaut, ob die Scheinwerferreinigung vorhanden ist? Oder geguckt, ob die Wischwasserdüsen wirklich beheizt sind (im Sommer wohlgemerkt).

Selbst hier bei MT habe ich einen Thread gefunden, der dies bestätigt:

http://www.motor-talk.de/.../...brauchtwagen-was-tun-t2118541.html?...

Man muss sich als Käufer zum Glück nicht alles bieten lassen. Wie gesagt, mein Händler hat problemlos den von mir gewünschten Nachlass gewährt, wobei dieser aber auch deutlich unter den Nachrüstungskosten lag. Aber erwarte nicht, dass du 1000€ ausgezahlt bekommst, wenn die Nachrüstung so viel kosten würde. Denn der Händler kann sich durchaus die Teile selbst besorgen (auch vom Schrott oder fernost) und sie selbst einbauen, das würde ihn wesentlich günstiger kommen.

Das ganze hier ist nur das Ergebnis ausführlicher Recherche und nicht "bindend" 🙂 Wie gesagt, man muss nicht und sollte sich auch nicht alles gefallen lassen. Denn den Kaufpreis hat er ja auch vollumfänglich entgegen genommen und dabei wurden nicht mal eben 500€ "vergessen".

mfg

vielen dank für den letzten Post das macht mir doch wieder hoffnung, jedenfalls als ich dies dort gelesen habe!!

Hallo,

 

auch wenn der Thread schon über 3 Jahre inaktiv ist, möchte ich die jenigen, die auf diesen Thread zustoßen meine Geschichte erzählen.

 

Ich habe mir einen BMW 525D Bj. 2006 gekauft. In der Ausstattungsliste war u.a. eine Alarmanlage mit aufgeführt. Es mir eine Angewohnheit, die Ausstattungsliste mitzunehmen. Ich muss gestehen, ich habe das Auto vor dem Kauf nicht nach allen Ausstattungen überprüft. Nach einer Zeit ist mir dann aufgefallen, dass einige andere BMW's ein rotes Blinklicht unter dem Spiegel haben. Für mich war klar, dass ist die Alarmanlage was so blinkt. Aber bei mir blinkte garnichts. Zur Überprüfung bin ich zu BMW gefahren. Die haben mir bestätigt, dass das Auto wirklich keine Alarmanlage hat. Eine einzubauen würde ca. 1000€ kosten. Bei Neukauf des Fahrzeuges wäre dieser Wert bei ca. 400€. Daraufhin bin ich zu meinem Händler gefahren und habe ihn aufgefordert mir eine Entschädigung zu zahlen. Ich hab zuerst sogar auf eine Nachrüstung verzichtet. Ich habe lediglich 300€ gefordert. Dieses hat er abgelehnt und auf den Kaufvertrag hingewiesen wo drauf steht, dass die tatsächliche Ausstattung von der Serienausstattung und der im Internet angegebenen Ausstattung abweichen könnte.

 

Trotzdem habe ich den Gang zum Rechtsanwalt gemacht. Kurz gefasst, habe ich die 1. Instanz gewonnen. Der Händler wurde aufgefordert die gesamte Summe einer Nachrüstung 1.200€ inkl. Zinsen zu zahlen!!! Natürlich hat der Händler Berufung eingelegt welches dann als "keine Aussicht auf Erfolg abgelehnt worden ist".

 

- Die Ausstattungsliste ist im Sinne nach §434 Abs. 1 S.1 BGB Vertragsinhalt. Ein Hinweis auf der Liste, dass "Druckfehler nicht ausgeschlossen sind" ist dabei nicht zutreffend.

- Hinweis auf den Text im Vertrag "die tatsächliche Ausstattung von der Serienausstattung und der im Internet angegebenen Ausstattung können abweichen" ist auch nicht gegeben, weil die Alarmanlage keine Serienausstattung ist und die Ausstattungsliste vom Fahrzeug entnommen worden ist und nicht aus dem Internet.

- Auch kann der Händler nicht auf die Unterschrift des Kunden berufen, dass die Ausstattung vom Kunden überprüft worden ist. Dadurch sei nämlich die Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen.

- Außerdem hat der Richter darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausstattungsliste die Kaufentscheidung des Kunden beeinflusst, und Sachen wie eine Alarmanlage von einem Laien nicht sofort erkennbar ist. Auch ist ein Kunde nicht verpflichtet , das Fahrzeug daraufhin zu untersuchen, ob die Angaben des Verkäufers zutreffen. Davon darf er nämlich in der Regel ausgehen.

 

Ich hoffe ich konnte es verständlich aufschreiben.

 

Mich kotzt es an, dass die Händler Menschen beeinflussen indem Sie ihnen die Mut nehmen, dass man sowieso keine Chance hat. Und uns muss klar sein, dass wir die KUNDEN sind. Und die Händler sollen endlich mal die Freundlichkeit auch nach dem Kauf eines Fahrzeuges behalten. Es ist immer öfters zu sehen, dass man nur so lange Kunde ist, bis man das Fahrzeug gekauft hat.

 

Ich habe es so nicht akzeptiert und bin sehr froh, dass ich dagegen geklagt habe. Also Leute ab und zu mal nur Mut! Wir haben die Möglichkeit, uns von Anwälten beraten zu lassen. Nutzen wir das doch.

 

So das wars von mir.

 

Gruß

Emir

Ich würde vor Unterzeichnung des Kaufvertrages mir den Wagen genau ansehen. Wenn dann relevante Ausstattungen fehlen merkt man das vorab.

So wirds schwierig, wenn nichts im Vertrag steht. Dann heißt es gekauft wie besehen. Mal abgesehen von Sachmängeln.

Ich würde das ganze jetzt mal nicht zu hoch hängen, wenn der Händler seinen Fehler eingesteht, was er anscheinend auch schon gemacht hat, wird man sich schon einigen.
Vielleicht kannst du einen Satz Winterräder etc. herauschlagen und damit leben, dann ist es doch ok. Man muss den Verkäufern ja nicht immer gleich schlechtes unterstellen. Fehler passieren.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Ich würde vor Unterzeichnung des Kaufvertrages mir den Wagen genau ansehen. Wenn dann relevante Ausstattungen fehlen merkt man das vorab.

So wirds schwierig, wenn nichts im Vertrag steht. Dann heißt es gekauft wie besehen. Mal abgesehen von Sachmängeln.

Naja, wir müssen aber auch daran denken, dass es nicht nur Auto-Enthusiasten gibt auf der Welt. Ich würde mal behaupten, dass mir das nicht passieren würde, aber meine Mutter würde bei einem Fahrzeug nicht auf den ersten Blick erkennen ob Xenon-Scheinwerfer verbaut sind oder nicht.

Daher finde ich es gerechtfertigt da nochmal nachzuhaken, sonst wird das irgendwann zur Methode. 90% der Deutschen werden wahrscheinlich nicht wissen, dass es Kurvenlicht beim Golf 6 nur in Verbindung mit Xenon gibt und dass dann die Scheinwerfer anders aussehen. Der Rest wird denken "cool, wenn der Händler das sagt wird das schon so sein" bis mal ein Autofan aus dem Freundeskreis sagt "Was? Du willst Kurvenlicht haben? Das sieht man doch auf den ersten Blick, dass dein Golf kein Kurvenlicht hat". Dann bleibt nur zu sagen "aber der Verkäufer hat gesagt, dass er Kurvenlicht hat".

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von schildkraut


Ich würde das ganze jetzt mal nicht zu hoch hängen, wenn der Händler seinen Fehler eingesteht, was er anscheinend auch schon gemacht hat, wird man sich schon einigen.
Vielleicht kannst du einen Satz Winterräder etc. herauschlagen und damit leben, dann ist es doch ok. Man muss den Verkäufern ja nicht immer gleich schlechtes unterstellen. Fehler passieren.

nein ich unterstell ja garnichts... mag ja auch sein, das es ein Fehler in der Beschreibung war.

möchte halt bloß wissen wo meine Rechte sind und mich informieren.

so melde mich nochmal zu wort....

Hab den Wagen wieder abgegeben beim Händler (rückabwickung Kaufvertrag) habe für die gefahrenen 10.000KM 500Euro bezahlt...bzw 500euro weniger bekommen für den Wagen als ich für ihn bezahlt habe, denke das geht in ordnung.

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