Ausssage gegen Aussage

BMW 3er E36

Hi Leute,

ich weiß gehört irgendwie nicht hier rein, aber trotzdem!

Bin gestern zu meiner Freundin gefahren vor mir ist ein silbernen Mercedes BL-KV 554 gefahren den habe ich überholt!

Nicht spektakulär, aber ich fahre weiter in der Ortschaft sehe ich das Ortsausgangsschild ca. 150 km ohne GEFAHR fahre ich und gebe gas. Wo ich 100km/h fahren konnte bin ich ca. 140km/h gefahren.

Das Auto setzt sich hintermich und was ist super blaues Licht, die Polizei!

Die halten mich an, haben den Führerschein und Fahrzeugschein nicht dabei!

Legen mir zu last das ich in der Ortschaft ca. 140km/h gefahren bin (denke mal es waren ((nur 110km/h)) bin da so schnell gefahren weil da echt nichts ist! nur für das das irgendwelche schreiben zu recht usw...

In der Ortschaft bin ich ca. noch 70km/h gefahren.

Die Polizei schaute sich das ca. auf deine Strecke an auf 10km. Dann zogen die mich raus (kurz vor Schömberg)

Meine Frage es sind zwei Polizeibeamte gewesen die keine Video oder Laser oder ect. hatten können die mich echt belangen?? Ich meine die müssen mir doch beweißen das ich zu schnell war oder! Das könnten die nur weil es /zwei/ Polizeibeamte waren. (ich war allein unterwegs) Habe auch nichts unterschrieben bei diesem Bogen und habe gesagt das ich keine Aussage mache. Muss dann meinen Führerschein noch der Polizei zeigen.

Mir droht ein Bussgeld und 1 Monat Fahrverbot!

hoffe auf nützliche Tips von euch...

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BMW323iCoupe



Er meinte alle delickte werden aufgenommen und dann wird das höchste genommen!

Das ist die sogenannte Tateinheit.

Wenn sich die Bullen das auf 10 km angeschaut haben, dann hast Du sogar noch gütige erwischt. Weil den meisten ist das schon nach 5 km hinterherfahren zu doof und sie zücken die Kelle.

Mein Kumpel ist bei der Kripo, die Aussage von 2 Polizisten kann man ohne großen Aufwand nicht einfach so als falsch darstellen. 140 außerhalb wäre nicht so schlimm, es kommt drauf an, was Du innerhalb gefahren bist.

Fahre Richtung Rottweil runter die 4-Spurige auch immer ca. 160 ins Loch runter. Ab echten 140 ist die Pappe weg.

wie gesagt, der Richter wird denn, wenn es soweit kommen sollte, eh den Polizisten glauben, hatte ich auch schon 4 - 5 mal. Wir hatten einmal einen schon zum 8ten mal beim Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt, und dann wurde ihm das Auto konfesziert, dagegen hat er geklagt, und vor der Verhandlung kam der Richter schon zu meinem Kollegen und mir, und meinte: Der sieht sein Auo sowieso nicht wieder...

soviel dazu... kostet nur, und bringen tut es nix...

zur info, jo allso am Samstag war es soweit da habe ich meinen Bescheid bekommen!

2 Monate Fahrverbot und 325 Euro Geldstrafe, 4 Punkte in Flensburg 🙁

ich schreibe das weil es trotzdem gilt das zwei zivilpolizisten das Recht haben einen an das (Bein zu piss***) ohne Video und Foto. leider ist es so.

@BMW323iCoupe

Hast du ne Rechtschutzversicherung? Geh zum Anwalt!! Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, da ich öfters was mit den jungs zutun gehabt habe (leider)!! 2 Polizisten im Zivilfahrzeug hatten auch versucht mich Innerorts anzuhalten und haben mich nicht bekommen, darauf hin standen sie vor meiner Tür, habe nicht aufgemacht! Habe dann Post bekommen, weil unklar war, wer gefahren ist, weil das Auto auf meiner Freundin´s Namen läuft! Obwohl die wußten das ich gefahren bin, das aber nicht beweisen konnten! Und es waren auch 2 Beamte und ich sollte 80 K/mh in ner 30er zone gefahren sein!? ***Kopfschüttel***

Also was ich sagen will, das es IMMER unterschiedlich ausgehen kann!! Weil, glaub mir wenn du einen guten Anwalt hast, dann findet der auch was, um deren Ergebnis anzuzweifeln, genauso wie die Beamten was finden würden um dein Auto z.B. stillzulegen oder ähnliches!! Und Richter hin oder her, habe auch schon einiges hintermir und wenn´s danach (Richter) dürfte ich mein Lebenlang kein Auto mehr fahren!!

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Staatsfeind-Nr1 danke schon mal für den tipp!!!

Habe Rechtschutzversicherung!

Ich bin da jetzt echt in einer scheiß, weil ich arbeitslos bin und auf suche bin auf arbeit. Wenn ich angenommen in den nächsten 2 Monaten nichts finde, bereue ich es das ich das Fahrverbot nicht angenommen habe.

Wenn ich das jetzt anzweifenln tue dann bekomme ich vielleicht 1 Monat was dann aber immer noch hart ist über den Winter zu kommen zur Arbeit....

deswegen weiß ich gerade echt nicht weiter....

was ich machen soll.....

Weißt du was man da machen könnte??

@ Staatsfeind-Nr1 hattest du sowas ähnliches??? Ich meine wo 2 Monate drohen was hast du rausgeholt???

oder hattest du 1 Monat Fahrverbot und dann kein Fahrverbot???

ich kanns nur immer wieder sagen: wenns vor gericht geht, und du nen richter erwishct der was gg zu schnell fahren hat, PECH! Ist leider so! Dir bringt der beste Anwalt nix. Eigene Erfahrung.

Hi,

kann ja mal meine Geschichte och hier mit reinhauen.
Bin auch mal die Nacht um 2.00 Uhr durch eine Ortschaft mit 160km/h ,wo normaler Weise nie Polizei steht, nur ein Standblitzer. Naja, auf jedenfall standen die halt Ortsausgang und ich nun vorbei mit immer hin noch 120 km/h. Die natürlich hinterher, weil ham ja nix zu tun, die Nacht um 2 Uhr. Bin dann weiter mit Vollgas nur 210 km/h mit meinem alten BMW. Dann habe ich die Polizei ewig nicht im Rückspiegel gesehen.Nach ca. 5 km kam dann der nächste Ort war etwas größer denke mal war schon eine Stadt. Naja und da was es dann passiert 2 Ü-Wagen standen auf der Strasse und winkten mich raus. Die Pol. hinter mir ist dann auch endlich nach ein paar sekunden aufgetaucht. Also waren dann insgesamt 6 Pol. Die beiden die mich verfolgt haben sind wieder abgehaun, weil sie mir eh nix konnten und die anderen haben mir 10,-DM abgenommen weil ich Nebelscheinwerfer an hatte. Toll und dachte schon mein Führerschein kann ich abgeben.Aber nix da, ich hatte nochmal ganz schön schwein gehabt und habe daraus gelernt Ortschaften nur noch mit max. 80 km/h durchfahren. Aber das Gefühl ist schon irre Geil wenn ein ü-Wagen mit Blaulicht hinter einem hinterher fährt und man mit über 200 Sachen abhaut.Achso wir waren allerdings zu 4 im Auto.

Jezt mal zu Deinem Ding hier. Wenn das vor Gericht geht hast Du keine Chance. Weil Du warst allein und die zu zweit.Die können laut Gesetz die Geschwindigkeit schätzen und die brauchen dazu kein Messgerät. Spare kosten und ziehe die Sahe nicht vor Gericht.

Naja, manche Polizisten neigen bei der Geschwindigkeitsschätzung schon mal zur Übertreibung damit sie auf jeden Fall recht bekommen. Welche Mensch will sich den auch von seinen Arbeitskollegen vorwerfen lassen: Mensch was hast'n da schon wieder gemacht ?

@bmwcompact318ti:

na da haste aber schwein gehabt.

sei mal froh das ekin unfall passiert ist...

Hi,

die können dir garnix anhaben!
Solange du nix unterschrieben hast das du die Tat zugegebent hast alles in ordnung!

Gehe mit dem schreiben zum Anwalt wenn du versichert bist und lass dich rausboxen...

Solange die kein Video haben gelasert oder Foto wegmessenstreckung gemacht haben ist alles ok!

Mich wollten sie auch schon an pranger ziehen aber nix da... hab verweigert und mein Anwalt gegeben, und siehe da sie können dir nix anhaben meinte mein Anwalt solange sie keine beweise haben...

Das sie vermuten das du zu schnell gewesen bist bedeutet überhaupt nix, da sie selber nur schätzen können und das nicht aussage kräftig vr gericht ist!

Also lass dich net übern Tisch ziehen 😉

was auch noch wichtig ist::: Habe ich gerade erst gelesen auf meinen schreiben.

Da steht wirklich so!

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindikeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 65 km/h

Zulässige Geschwindigkeit: 50 km/h (((ist kein Fehler von mir oben außerhalb geschlossener Ortschaften)

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 115 km/h

Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war.....

die nehmen bei meiner Strafe (2 Monate Fahrverbot + 325 Euro Strafe + 4 Punkte) als Strafe außerhalb????????????

laut Bussgeldkatalog wenn ich innerorts gefahren wäre mit 65 km/h müßte ich 3 Monate laufen.

echt komisches Schreiben, wenn ich das anzweifel dann kommt das vielleicht raus da es sich um ein kleinen Fehler im Deteil handelt???

Moin,

Auch eine Schätzung ist ZULÄSSIG. Zwar wird dann deutlich mehr abgezogen als bei einer Messung, aber es ist zulässig.

Es reicht die Aussage "Mit nicht angepasster deutlich überhöhter Geschwindigkeit".

Die Frage ist nur ... WAS der Richter aus 140 km/h geschätzt macht. Macht er 100 draus ... oder zweifelt er die Genauigkeit stärker an.

Ich sehe da zumindest keine große Chance mit einem blauen Auge rauszukommen.

Das einzige was eventuell sinnvoll ist, zu einem Anwalt gehen, dich mit dem beraten (kost dich ja nix) und dich eventuell auf den Tatbestand für 1 Monat Fahrverbot einlassen in einem beschleunigten Verfahren (eventuell geht das auch über ein erhöhtes Bussgeld). (Quasi gestehen... Jo Ich war zu schnell, aber es waren nur 100 km/h und nicht 140 ...)

Ob sowas in deinem Fall geht, kläre bitte mit einem Anwalt ab, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Dein Vorteil ist, das es nunmal KEINE genaue Geschwindigkeitsmessung gibt und ob die Schätzung nun 100, 120 oder 140 real sind ... ist schwer zu sagen 😉.

MFG Kester

So lange du rechtschutzversichert bist geh gegen den fall an! Die bullen haben seh nicht mehr alle ey, wegen jeder scheisse halten die dich an... Lass dich nicht unterkriegen!

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach


Moin,

Auch eine Schätzung ist ZULÄSSIG. Zwar wird dann deutlich mehr abgezogen als bei einer Messung, aber es ist zulässig.

Es reicht die Aussage "Mit nicht angepasster deutlich überhöhter Geschwindigkeit".

Die Frage ist nur ... WAS der Richter aus 140 km/h geschätzt macht. Macht er 100 draus ... oder zweifelt er die Genauigkeit stärker an.

Ich sehe da zumindest keine große Chance mit einem blauen Auge rauszukommen.

Das einzige was eventuell sinnvoll ist, zu einem Anwalt gehen, dich mit dem beraten (kost dich ja nix) und dich eventuell auf den Tatbestand für 1 Monat Fahrverbot einlassen in einem beschleunigten Verfahren (eventuell geht das auch über ein erhöhtes Bussgeld). (Quasi gestehen... Jo Ich war zu schnell, aber es waren nur 100 km/h und nicht 140 ...)

Ob sowas in deinem Fall geht, kläre bitte mit einem Anwalt ab, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Dein Vorteil ist, das es nunmal KEINE genaue Geschwindigkeitsmessung gibt und ob die Schätzung nun 100, 120 oder 140 real sind ... ist schwer zu sagen 😉.

MFG Kester

Seh ich genau so! 😮 Glaub mir,hab sowas änliches grad erst durch🙁

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