Auspuffblende V6

VW Passat B6/3C

Hallo Leute,

ich weiss, das Thema wurde mehrfach diskutiert, aber ich habe noch 2 Fragen, auf die ich bislang keine eindeutige Antwort gefunden habe. Vielleicht kann jemand weiterhelfen.

1) Sind die werksseitigen Auspuffrohre des V6 (Variant) eigentlich vom Durchmesser her identisch mit denen des 2.0 TSI oder des 2.0er Diesels, natürlich abgesehen davon, dass der V6 jeweils ein Rohr links und rechts, während die anderen zwei Rohre nur links haben.

2) Was für brauchbare Alternativen für Auspuffblenden (a lá ATU etc.) gibt es zu den US-Blenden, die von Need-4-Street angeboten werden? Hat jemand schon mal was anderes ausprobiert und ist zufrieden?

Beste Grüße
Klaus

Beste Antwort im Thema

ich unterbreche euch nur ungern...
aber hier wurden auspuffblenden gesucht, die beim V6 zu montieren gehen.
und aus eigener erfahrung dürftet ihr wissen, dass 8 seiten mit einen "zugemüllten" ergebnis einfach zu viel zu lesen sind.
danke für´s verständnis.

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@Olli
sieht schick aus! Glückwunsch
@RZA
ich denke den Tüv interessiert das nicht wirklich. Ich habe die Blenden aus den Staaten montiert, den Tüv hat nicht die bohne gejuckt.
Übrigens montiert habe ich die jetzt seit 3 Jahren, und wirklich pflegen tu ich die nicht. Aber aussehen tun sie noch gut! Haben also ihr Geld verdient!

und du hast auch die audi-blenden?

@streetfighter77

ein paar seiten weiter vorne ist ein bild, wo jemand gemessen hat, un da sind´s 71 mm innendurchmesser.
am besten du gehst mal zu freundlichen. ggf haben die ein ausstellungsstück zum probieren, an sonsten einfach mal fragen, ob sie es bestellen können, und falls es nicht passt mit der rückgabe einverstanden sind.

@RZA
ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand bei ner auspuffblende meckert, zumal sie aus dem konzern ist. darüber hinaus gibt es ganz viele teile, die die teilenummern von anderen fahrzeugen tragen. und da die auspuffblende weder die fahrzeuglänge verändert, noch den geräuschpegel erhöht, sehe ich tüv und rennleitung gelassen entgegen.

Der TÜV kann nicht meckern, da es für die Blende sicherlich eine ABG gibt, eine Allgemeine Bauartgenehmigung, wenn diese Vorliegt, was sie tut, da keine ABE im Set mitgeliefert wird, ist das mitführen dieser nicht von Nöten.
Wäre eine ABE im Set enthalten, müsste diese mit geführt werden, so wie es auf der ABE vermerkt ist.

Mal ne andere Frage, wo ist denn die ABE für diese Chromklebestreifen die man bei ATU kaufen kann, meckert der Tüv denn da nicht? Oder für den Tolk-Schau Aufkleber, den man mir da letztens ans Auto gebappt hat, als ich mit dem Lütten da war...
Übertreibung verstanden?

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gibt ja nun schon ein paar auspuffblenden-threads und ich erinner' mich noch an einen beitrag, in dem ein user hier schrieb, dass er seinen wagen bei vw hatte und ein tüv-prüfer gefordert hat, das die blenden wieder entfernt werden müssten, da es sich um ein audi-teil handen würde.
ich seh's eigentlich auch so, dass der normale tüv-prüfer höchstens mal schaut, dass die teile fest montiert sind.

bei atu-blenden, etc. gibt's doch auch keine abe's, oder? steht da was drauf, dass die teile im bereich der stvzo nicht erlaubt sind? denke mal nicht.

irgendwie kommt mir das mit den blenden wie 'ne art grauzone vor.

Schau mal bitte auf dem Original ab Werk Kühlergrill, ob da ne Zulassung steht...

weiteres Besiepiel: Frontumbau Golf 3 auf Golf 4(3,5) Cabrio. Teile von einem anderen Fahrzeug (1E) an einen Golf 3 (1H) ohne Abnahme.

Wichtig ist, dass das Teil sich irgendwie identifizieren lässt, in diesem Fall durch TN. Für das verbaute Teile besteht eine ABG, somit ist alles rechtens.

In dubio pro reo, sollte der Prüfer meinen, dass es so nicht rechtens ist, dann muss er dir das erstmal Nachweisen. So handhabe ich das zumindest immer, wenn zweifel aufkommen.

es geht doch darum, ob du ein bauteil an deinem fahrzeug montieren darfst. der grill hat eine vw-teilenummer und wurde so wie er ist abgenommen. andernfalls würdest du für jedes an deinem fahrzeug montierte teil eine abe, etc. benötigen.
das golf 4 st ja eigentlich 'ne mogelpackung. steht zwar golf 4 drauf, ist aber ein golf 3 mit facelift. daher, denke ich mir, wird sich daher auch kein tüv-prüfer dran stören. vw teile an einem anderen vw.

bei den blenden steht allerdings audi drauf. auch wenn die eine genehmigung haben, dann aber sicherlich nur für audi's. es sei denn, hinter der nummer verbirgt sich ein teil, dass auch für vw's zulässig wäre.

man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege!

aber wie gesagt, ich seh die montag der audi blenden dennoch nicht als tragisch.

Okay, anderes Beispiel. Bremse Audi A3.

Teilenummern beginnen alle mit 1K0 - Golf 5, Gegenargument zerlegt?

Wobei, du scheinst den Begriff der ABG immernoch zu sehr an die ABE annähern zu wollen. Das sind zzwei unterscheidliche paar Schuhe. Die allgemeine Bauartgenehmigung, stellt die unbedenklichkeit des hergestellten Teils aus, bzw, weist diese aus.

Weiteres Teil: Dachantenne, 16V, kurze Optik, sogar noch von ATU nicht vom Hersteller, nicht angegeben, an welchem Fahrzeug zu montieren, da ABG!

Dieses Teil darf montiert werden, ich stehe ja sonst auch nicht legalen Umbauten offen gegenüber und sehe das nicht so eng, aber in diesem Falle sind alle Zweifel unbegründet, da dieses Teil montiert werden darf, egal an welchem Wagen - sogar an einem Hyundai, dank der ABG!

Die ABE wiederum weist die Montagtauglichkeit/Betriebsfähigkeit(?komisches Wort) eines bestimmten Teils an einem spezifischen Fahrzeug aus, daher muss sie auch immer mitgeführt werden, oder eine Eintrag in den Fahrzeugpapieren hat zu erfolgen. Dies bezieht sich vor allem auf Sicherheitsrelevante Bauteile, sowie auf Bauteile, die Abmessungen /Lautstärke des Serienwagens ändern. Sportauspuff: Ja, gibts eh je nach dem, ob nur endtopf (ABE) oder komplett Analge ( Gruppe A - Teilegutachten) dazu.

Nochmal zum Golf 3,5. Die Teile des Golf 3,5 am Golf 3 sind immernoch Teile eines anderen Wagens ( andere ABE-Nummer) am Golf 3, somit ist dieses Beispiel auch richtig.

reicht das?

guten morgen master,
also mich musst du da nicht überzeugen 😉. wenn's für auspuffblenden oder auch andere teile eine abg gibt, die besagt, dass ein teil an alle möglichen fahrzeuge montiert werden darf, dann ist das doch ok.

zur bremse... volkswagen/audi wollen ja sicherlich geld sparen und verwenden daher bestimmte bauteile in mehrere fahrzeugen. die wurden bestimmt für diese bestimmten fahrzeuge überprüft und abgenommen, alle unter einer nummer. ich vermute mal, wenn's einer genau prüfen wollen würde, könnte er feststellen, welche teile für verschiedene fahrzeuge verbaut und zugelasssen wurden.

aber sei's wie's will, ich seh das, wie gesagt, mit den blenden nicht so kritisch. den tüv wird es bestimmt nicht stören.

anderes beispiel:
ich habe die S6 TFLs verbaut und war damit beim tüv, wollte sie eintragen lassen.
ergebnis:
prüfer meinte, dass eine eintragung nicht nötig sei. er hat alle funktionen geprüft und auch nach der teilenummer geschaut. es war nix zu beanstanden.

ähnlich wird es mit der blende sein.

Zitat:

Original geschrieben von RZA


volkswagen/audi wollen ja sicherlich geld sparen und verwenden daher bestimmte bauteile in mehrere fahrzeugen. die wurden bestimmt für diese bestimmten fahrzeuge überprüft und abgenommen, alle unter einer nummer. ich vermute mal, wenn's einer genau prüfen wollen würde, könnte er feststellen, welche teile für verschiedene fahrzeuge verbaut und zugelasssen wurden.

aber sei's wie's will, ich seh das, wie gesagt, mit den blenden nicht so kritisch. den tüv wird es bestimmt nicht stören.

Nenenene..... So nun nicht. Man kann doch nicht ständig jeden Umbau ankreiden und als nicht zulässig abstempeln und dann, wenns mal an einen Ein/Umbau geht, wo die Argumente gegen den Umbau verdampfen, mit "könnte, evtl - und mir ist es ja sowieso egal" aus der ehemaligen Ansicht rauskommen.

Warum, explizit, sollte die Verbaute Blende eventuell Anlass geben, dass irgendwer sich darum kümmern sollte? §-Nr und Gesetz, alternativ, Verordnung, die dies Besagt.

na, was sind denn das für töne 😉? "Nenenene..... So nun nicht.
scheinst anscheinend ein problem mit mir und meinen beiträgen zu haben, wenn du hier der meinung bist, ich würde ständig jeden umbau kritisieren. im prinzip kann ja jeder machen was er für richtig hält und verantworten kann. heisst aber noch lange nicht, dass man alles unkommentiert stehen lassen muss. zumal wenn's hier des öfteren um sachen gibt, die nicht ganz legal sind.
damit scheinst du aber wohl ein problem zu haben. so what?

mit der zeit wird man's aber leid, mit jemandem zu diskutieren, der allem anschein nach, immer recht haben mag und alles bis ins letzte ausdiskutieren mag.

und falls du's noch nicht verstanden haben solltest... ich hab derzeit selbst auspuffblenden verbaut (von need4street). da gab's weder eine abe dazu, noch sonst irgend was. wenn ich der meinung wäre, dass das illegal wäre, hätte ich die nicht verbaut. obwohl ich mir andereseits auch nicht ganz sicher bin, ob der eine oder ander tüv-prüfer nicht doch etwas dagegen haben könnte.
hab mir mit keinem satz jemanden kritisiert, der auspuffblenden montiert hat. warum auch? hab ja selber welche drauf. wollte lediglich wissen, wie das nach er stvzo aussieht, ob ggf. der tüv dagegen was hat. und wo, in der stvzo oder sonst wo, vielleicht steht, dass diese teile bedenkenlos montiert werden dürfen

b2k, irgendwie ist mir meine zeit für solche diskussionen zukünftig zu kostbar. also nicht böse sein, wenn ich auf deine kommentare nicht mehr grossartig eingehen werde 😉. aber ich denke, damit wirst du auch zufrieden sein.

Ne, ich habe keine Probleme mit deiner Einstellung zu Umbauten, irgendwer muss da ja mal drauf achten, keine Frage.

Nur, du kannst hier keinerlei Hieb und Stichfeste Argumente Vorweisen, warum dieser Umbau unzulässig ist. Ich wollt dich eigentlich nur ein wenig fordern und mal alle Karte auf den Tisch legen lassen. Die Art, wie du dieses Thema, bzw, meine Nachfrage dazu, ad acta gelegt hast, zeugt eher davon, dass du dein Wissen aus Sekundärliteratur, wie Internetforen beziehst. Dass hier (also dort) viele Umbauten in Frage gestellt werden, bzw deren Legalität/Illegalität an den Pranger gestellt wird ist auch gut und richtig - aber, dann doch bitte von Leuten, die sich intensiv mit dem Thema "Zulässigkeit von Kraftfahrzeugteilen im Bereich der StVo/StVZo" beschäftigen. Das einfache Verunsichern, nichts anderes ist das in meinen Augen, mit vollkommen unbegründeten Fragen nach Zulässigkeit, finde ich schlicht unangebracht.
Denn User die wirklich keine Ahnung haben, was denn eine ABE ist, geschweige denn, dass es so etwas überhaupt gibt, werden dadurch nur unnötig verunsichert - und es kursiert durch tertiärliteratur bezogenes Wissen.

Dem finde ich sollte man entgegenwirken und es wenigstens klar und deutlich richtig stellen, damit jeder weiß, warum ist etwas legal, bzw, warum ist es illegal. In der Deutschen Rechtsprechung ist erstmal jeder unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist

Nichts gegen dich - aber so wie einige gegen die Abweichung vom Serienfahrzeug wettern, finde ich ist es mehr als angebracht, dazu auch genau Belege zu liefern.

dann entschuldigung, wenn ich dich da zum teil missverstanden haben sollte.
dann gebe ich die frage mal an dich zurück und würde von dir nun gerne wissen...

- für welche teile man eine abe benötigt und für welche nicht?
- wo steht geschrieben, dass es eine abg für ein gewisses teil gibt? und wenn es diese gibt, muss das ja an einer nummer (am jeweiligen anbauteil) zu erkennen und überprüfen sein
- was ist mit z.b. rückleuchten voll hella? für die gibt es immer eine abe, die besagt an welchen fahrzeugen und mit welchen auflagen das teil angebracht werden darf. wenn ich eine rückleuchte eines anderen herstellers hab, ohne abe, darf man die ohne tüv-abnahme einfach betreiben?

um's nochmal auf den punkt zu bringen, wer die teile so betreiben will, soll dies tun. ich find's nur wichtig (für mich) zu wissen, ob dieses oder jenes erlaubt ist oder nicht.
schliesslich könnte man sich dadurch ggf. viel ärger ersparen.

und um noch mal auf die auspuffblenden zurück zu kommen, habe bislang noch keinen text gefunden der besagt, dass man dafür 'ne abe etc. benötigt. hab aber auch noch keinen text gefunden, der besagt, dass das erlaubt ist. gibt schliesslich auch blenden mit beiliegender abe.

Es gibt ja von VW jetzt auch auspuffblenden für den CC
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