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Aufwertung Champions-Edition

Ford Focus Mk3
Themenstarteram 31. Oktober 2012 um 19:03

Hallo zusammen,

ich kann es einfach nicht glauben, 1 Woche nachdem ich meinen Focus in der CL-Edition bestellt habe ( 15.10 ) wurde die CL-Edition durch ein besseres Radio, Park-Sensoren und Einpark-Assistent aufgewertet.

http://www.ford.de/Pkw-Modelle/FordFocus/FordFocusChampionsEdition

( gilt ab 22.10 )

Meiner soll am 09.11 gebaut werden, bekomme ich dann die neue verbesserte CL-Version oder die vom Bestelldatum?

Kann mir jemand sagen ob ich da noch was ändern kann:

( evtl. ein Ford-Mensch? ;-) )

Agi

Beste Antwort im Thema
am 1. November 2012 um 12:51

So sehe ich das auch.

Wenn du vor der Aufwertung bestellt hast, dann bekommst du den auch ohne. Die Umstellung macht für die laufende Produtkion nämlich keinen Unterschied, deshalb bezweifel ich auch, dass ab einem bestimmten Datum nur noch mit der Aufwertung gebaut wird ;). Da kann dein Händler auch nichts dran machen...

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Zitat:

Original geschrieben von hairline

Zitat:

Original geschrieben von hairline

 

Ich habe mich nicht klar ausgedrückt, der Kaufpreis erhöht sich um € 475 für mich ....

hab mich gerade dazu entschlossen, vom Vertrag zurück zu treten um mit nen normalen Trend zu bestellen.

Das im neuen Paket die Sport sitze fehlen, hat den ausschlag gegeben, das hätte mir der Verkäufer sagen müssen. Zum Glück gibt es noch andere Ford Händler.

Danke noch einmal für die wertvollen hinweise

see ya

Du wirst dich noch umschauen,einfach vom Kaufvertrag zurückzutreten geht nicht so einfach ,du hättest dich über die Ausstattung informieren sollen dann hättest du gewusst daß keine Sportsitze dabei sind,ließ mal hier www.autorecht24.de/Autokauf/Rucktritt/rucktritt.html

versuch eher ein upgrade auf die aktuelle titanium-ausstattung ;)

Zitat:

Original geschrieben von struselix

Du kannst innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Sollte dein Verkäufer dir auch gesagt haben.

Ich warte immer noch auf eine Antwort wo ich das nachlesen kann ?

Hat er das Auto im Internet gekauft oder wieso kann er zurücktreten ?

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Zitat:

Original geschrieben von struselix

Du kannst innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Sollte dein Verkäufer dir auch gesagt haben.

Ich warte immer noch auf eine Antwort wo ich das nachlesen kann ?

Hat er das Auto im Internet gekauft oder wieso kann er zurücktreten ?

da hat er wohl das fernabsatz gesetz auf örtliche händler angewendet :>

niemand muss etwas zurücknehmen wenn du es im laden kaufst/bestellst...das mag bei MM saturn etc so sein aber auch dort ist es reine kulanz...

Ändere doch die Ausstattung!

Solange das Fahrzeug noch keine Fahrgestellnummer zugewiesen bekommen hat, sollte das gehen.

Ruf dein Händler an...oder Ford.

am 2. November 2012 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

 

Ich warte immer noch auf eine Antwort wo ich das nachlesen kann ?

Hat er das Auto im Internet gekauft oder wieso kann er zurücktreten ?

Soweit ich weiß, kann man innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug finanziert wird. Das heißt aber auch, dass der Händler im Normalfall erst nach den 14 Tagen bestellt.

am 2. November 2012 um 10:13

Also das mit den 14 Tagen Rücktrittsrecht steht so im Kaufvertrag beim Kleingedruckten. Bei mir zumindest.

Also das "verbesserte Radio" (ich nehme an du meinst das mit SYNC) müsstest du so bekommen. Anfang Oktober wurde im Werk von Sound & Connect auf SYNC umgestellt, das hab ich auch bekommen, obwohl ich eigentlich das S&C hätte bekommen müssen. Mich stört es jedenfalls nicht, dass ich, obwohl nicht bestellt, was neueres, besseres bekommen habe.

Zitat:

Original geschrieben von kingstorm

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

 

Ich warte immer noch auf eine Antwort wo ich das nachlesen kann ?

Hat er das Auto im Internet gekauft oder wieso kann er zurücktreten ?

Soweit ich weiß, kann man innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug finanziert wird. Das heißt aber auch, dass der Händler im Normalfall erst nach den 14 Tagen bestellt.

Auch das ist möglich, ja.

Wenn! es denn finanziert wurde!

Also wenn ich ein Auto bestelle dann steht da ganz oben "Verbindliche Neuwagenbestellung für Werkangehörige", steht beim normalen Kunden was anderes ?

"Verbindlich" schließ für mich ein Rücktrittsrecht aus :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Foxs

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

 

Ich warte immer noch auf eine Antwort wo ich das nachlesen kann ?

Hat er das Auto im Internet gekauft oder wieso kann er zurücktreten ?

da hat er wohl das fernabsatz gesetz auf örtliche händler angewendet :>

niemand muss etwas zurücknehmen wenn du es im laden kaufst/bestellst...das mag bei MM saturn etc so sein aber auch dort ist es reine kulanz...

Wie andere schon geschrieben haben: schau in deinen Vertrag. Da steht das drin - zumindest bei mir. Wenn`s bei dir fehlt, hast du einen fiesen Verkäufer :D Dann wirst Du wohl bei der Bestellung bleiben müssen.

Ich kann schon einen Kaufvertrag für einen Neuwagen von einer Amazon-Bestellung unterscheiden - keine Sorge ;)

Themenstarteram 2. November 2012 um 12:43

Was habe ich denn hier los getreten, ich will nicht vom Vertrag zurück treten, ich will das Auto ja so wie ich es bestellt habe, mich hätte es nur gefreut wenn ich das bessere Radio bekommen hätte.

Das Park-Assi Gerümpel juckt mich nicht, habe ich 30 Jahre nicht gebraucht, so auch jetzt nicht.

Naja, ich bin mal gespannt welches Radio nun verbaut ist.

Danke an Alle.

Agi

Dieser Beitrag sollte das ganze Thema wohl abschließen:

"Mit Ihrem "Autogramm" ist das Geschäft rechtsverbindlich (§ 145 FF, 433 BGB). Änderungen sind nur mit Zustimmung des Händlers oder Herstellers, gegen Aufpreis und bis höchstens drei Wochen vor Lieferung drin. Werden bestellte Sonderausstattungen erst nach Vertragsabschluß zur Serienausstattung, sieht der Kunde ebenfalls alt aus: "Maßgeblich ist immer das Datum des Vertragsabschlusses", so AUTO BILD-Rechtsexperte Rolf-Peter Rocke, "der Kunde hat keinen Anspruch auf Anpassung des Vertrages." Kleine Chance: Den Händler fragen, ob er Mehrkosten (zum Teil) zahlt."

Zitat:

Original geschrieben von PEQ1988

Also das mit den 14 Tagen Rücktrittsrecht steht so im Kaufvertrag beim Kleingedruckten. Bei mir zumindest.

Bei mir auch....

Stimmt 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung. Das dürfte aber schon vorbei sein ;-) also nix mit Rücktritt. Und stimmt auch das trifft meistens nur auf online gekauftes zu, außer es steht im vertrag mit drin.

Zitat:

Werden bestellte Sonderausstattungen erst nach Vertragsabschluß zur Serienausstattung, sieht der Kunde ebenfalls alt aus

Wenn ich das auf die Bordcomputerproblematik der Titanium-Ausstattung im anderen Thread beziehe, heißt das ja, die dürfen die laufende Produktion nicht so einfach umstellen und müssen das Fahrzeug noch mit dem bei der Bestellung aktuellem Display ausliefern, oder? Ist ja die umgekehrte Situation.

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