Aufkleber wegen Winterreifen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Moin,

Hab eben meine Winterreifen bekommen, mein Auto fährt ja nur 205, auf dem Zettel steht 210 km/h brauch ich den ?? Ich meine ist ja eigentlich quatsch, mein Freundlicher meinte ja, klang aber nicht sehr sicher. Er meinte, die Polzei wüsste ja nicht das mein Auto so langsam ist.

53 Antworten

Also ich persönlich würde so einen Schwachsinn nicht kontrollieren bzw. mit Verwarngeld ahnden. Die meisten fahren doch eh nur selber mit ihrem Auto. Und ob da jetzt ein Aufkleber klebt oder nicht, weiß man doch für gewöhnlich, bis zu welcher Geschwindigleit die eigenen Reifen geeignet sind.
Nur bei Mietwagen und anderen Autos, die durch viele verschiedene Personen gefahren werden, finde ich den Aufkleber sinnvoll.

Und ob MFA-Warnton oder Aufkleber: schneller fahren kann man sowieso wenn man es will.

Zitat:

Original geschrieben von B-1984


Also ich persönlich würde so einen Schwachsinn nicht kontrollieren bzw. mit Verwarngeld ahnden. Die meisten fahren doch eh nur selber mit ihrem Auto. Und ob da jetzt ein Aufkleber klebt oder nicht, weiß man doch für gewöhnlich, bis zu welcher Geschwindigleit die eigenen Reifen geeignet sind.
Nur bei Mietwagen und anderen Autos, die durch viele verschiedene Personen gefahren werden, finde ich den Aufkleber sinnvoll.

Und ob MFA-Warnton oder Aufkleber: schneller fahren kann man sowieso wenn man es will.

Das stimmt natürlich. Aber nicht jedes Gesetz ist logisch und sinnvoll, oder?

Zitat:

Original geschrieben von m.p.flasch



Zitat:

Original geschrieben von B-1984


Also ich persönlich würde so einen Schwachsinn nicht kontrollieren bzw. mit Verwarngeld ahnden. Die meisten fahren doch eh nur selber mit ihrem Auto. Und ob da jetzt ein Aufkleber klebt oder nicht, weiß man doch für gewöhnlich, bis zu welcher Geschwindigleit die eigenen Reifen geeignet sind.
Nur bei Mietwagen und anderen Autos, die durch viele verschiedene Personen gefahren werden, finde ich den Aufkleber sinnvoll.

Und ob MFA-Warnton oder Aufkleber: schneller fahren kann man sowieso wenn man es will.

Das stimmt natürlich. Aber nicht jedes Gesetz ist logisch und sinnvoll, oder?

Richtig 😉

darum sag ich ja, wie ich es machen würde... Opportunitätsprinzip sei Dank 😁

Zitat:

Original geschrieben von m.p.flasch



Es ist laut Strassenverkehrsordnung so, das man immer eine Geschwindigkeitsklasse mehr haben muss. Außer bei Winterreifen, da gibt es die Regelung mit den Aufklebern, so dass man auch reifen drauf haben darf, die nicht für so hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Bei M+S Reifen ebenso. Hat mir ein TÜV Prüfer gesagt. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubniss.

Ich habe noch nie so einen sinnloses Geschwafel gelesen. Würde an deiner Stelle genau sein wenn ich schon so etwas schreibe.

Es ist in der StvZo geschrieben mit welchen Reifen und welchem Geschwindigkeitsindex zu fahren ist.

Zitat:

§ 36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders
der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs,
entsprechen
. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge
des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere
Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit
gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung
hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige
Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des
Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Zum Aufkleber:

Dieser Aufkleber ist in der StvZo nirgendwo beschrieben. Es ist nur von "im Blickfeld sinnfällig angegeben" die Rede. Wie das auch immer dauerhaft gemacht wird, ist jedem selber überlassen. Wenn die Anzeige in der Mfa+ das dauerhaft anzeigt währe es auch ok, das macht sie aber nicht.

Sommerreifen müssen der Geschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen. Es ist in der StvZo keine Rede von einem Index Höher.

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Zitat:

Original geschrieben von Bahrny



Sommerreifen müssen der Geschwindigkeit des Fahrzeuges entsprechen. Es ist in der StVZO keine Rede von einem Index Höher.

Sommerreifen müssen (mindestens) den Geschwindigkeitsindex aufweisen, der in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (No 32 und No 50) vorgeschrieben ist.

Mein VW Golf V GTI Edition 30 hat eine Höchstgeschwindigkeit von 245 km/h.

Bei Sommerreifen auf Felgen 6.5Jx16 ET 50 ist für dieses Fahrzeug der Geschwindigkeitsindex W vorgeschrieben (205/55 R16 91W), ebenso bei Sommerreifen auf Felgen 7Jx17 ET 54 (225/45 R17 91W) und bei Sommereifen auf Felgen 7.5Jx17 ET 51 (225/45 R17 91W). Bei Sommerreifen auf Felgen 7.5Jx18 ET 51 ist für dieses Fahrzeug der Geschwindigkeitsindex Y (!!!) vorgeschrieben (225/40 R18 92Y).

Zitat:

Zum Aufkleber:

Dieser Aufkleber ist in der StvZo nirgendwo beschrieben. Es ist nur von "im Blickfeld sinnfällig angegeben" die Rede. Wie das auch immer dauerhaft gemacht wird, ist jedem selber überlassen. Wenn die Anzeige in der Mfa+ das dauerhaft anzeigt währe es auch ok, das macht sie aber nicht.

Ja, da hast Du recht mit dieser Unterscheidung: Die MFA+ hat natürlich keinen dauerhaften (dauerhaft sichtbaren) Hinweis. Aber von dauerhaft ist ja auch nicht die Rede, nur von "sinnfällig". Jedoch könnte man diesen Begriff entsprechend interpretieren, so Wikepedia: sinnfällig = erkennbar, anschaulich, wahrnehmbar. Mir erscheint es aber dennoch nicht zwingend von einem dauerhaft vor Augen befindlichenWarnzettel auszugehen und den begriff dahingehend auszulegen. Hier kann uns nur noch ein Jurist weiterhelfen...

Es reicht doch der Warnhinweis erst in der "Gefahren-"Situation, da man dann immer noch genügend Zeit zum Abbremsen hat. Allerdings: Einen Warnzettel kann ich aber auch wegzupfen je nach Laune und wieder hinkleben (die Art der Befestigung, ob dauerhaft oder ablösbar ist jedenfalls noch nicht Gegenstand bürokratischer Ergüsse), wenn die Polizei kommt. Die MFA+ ist jedenfalls fest programmiert, wenn auch kein dauerhafter Hinweis im Display, der erscheint aber dann, wenn die Geschwindigkeit erreicht wird... Jetzt müsste ich nur noch ausprobieren ob auch bei ausgeschaltetem Display die Warnung erscheint - ich glaube aber schon...!

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter7



Ja, da hast Du recht mit dieser Unterscheidung: Die MFA+ hat natürlich keinen dauerhaften (dauerhaft sichtbaren) Hinweis. Aber von dauerhaft ist ja auch nicht die Rede, nur von "sinnfällig". Jedoch könnte man diesen Begriff entsprechend interpretieren, so Wikepedia: sinnfällig = erkennbar, anschaulich, wahrnehmbar. Mir erscheint es aber dennoch nicht zwingend von einem dauerhaft vor Augen befindlichenWarnzettel auszugehen und den begriff dahingehend auszulegen. Hier kann uns nur noch ein Jurist weiterhelfen...
Es reicht doch der Warnhinweis erst in der "Gefahren-"Situation, da man dann immer noch genügend Zeit zum Abbremsen hat. Allerdings: Einen Warnzettel kann ich aber auch wegzupfen je nach Laune und wieder hinkleben (die Art der Befestigung, ob dauerhaft oder ablösbar ist jedenfalls noch nicht Gegenstand bürokratischer Ergüsse), wenn die Polizei kommt. Die MFA+ ist jedenfalls fest programmiert, wenn auch kein dauerhafter Hinweis im Display, der erscheint aber dann, wenn die Geschwindigkeit erreicht wird... Jetzt müsste ich nur noch ausprobieren ob auch bei ausgeschaltetem Display die Warnung erscheint - ich glaube aber schon...!

Im Zweifelsfall wird dieser Warnhinweis nach einem Unfall geprüft. Insbesondere dann wenn das Fahrzeug nicht durch den Halter, sondern z.B. durch einen Bekannten oder durch die Werkstatt gefahren wurde. Hier ist es wohl dann eher eine Frage der Schuldzuweisung. Aber dieses Thema kann man weit ausspinnen.

Ich möchte mal anzweifeln, dass die Rennleitung bei einer normalen Kontrolle auf diese Aufkleber schaut. Denen ist die Profiltiefe wichtiger.

In den 70ern hatten wir einen Aufkleber auf dem Tacho der genau neben der zugelassenen Geschwindigkeit als Pfeil geklebt wurde. Meiner Meinung nach war das eine wirklich sichtbare Lösung.
Die im Werk angebrachten Aufkleber links neben dem Lenkrad sieht mal allerhöchstens beim Einsteigen.

Hinweisaufkleber bei "langsamen" Winterreifen
 
Winterreifen, § 36 StVZO
 
 
 
Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus. Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.
 
 
 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens nach dem Speedindex ergibt sich aus dem Kennbuchstaben (in der Regel Bestandteil der Seitenwand-Kennzeichnung):
 
 
 
 
 
M Bis 130 km/h
N Bis 140km/h
P Bis 150km/h
Q Bis 160km/h
R Bis 170km/h
S Bis 180km/h
T Bis 190km/h
U Bis 200km/h
H Bis 210km/h
V Bis 240km/h
W Bis 270km/h
Y Bis 300km/h
ZR >240km/h
 
 
 
 
 
 
 
Autorin: Petra Schmucker, AvD e.V., Frankfurt/M.
 
 
 
Hinweis:
 
Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf den Autor/die Autorin und die Quelle www.avd.de/anwaltsforum honorarfrei gestattet. (Urheberrecht)
 
 
QUELLE

Zitat:

Original geschrieben von m.p.flasch



Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen

Zitat:

Original geschrieben von m.p.flasch



Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen



 
 
Also 1. weiß die Polizei sehr wohl, wie schnell dein Auto fährt. Die Max Geschwindigkeit steht nämlich in den Fahrzeugpapieren, die du bei jeder Kontrolle vorzeigen musst.
2. wenn in den Papieren eingetragen steht 205 km/h V-Max und die Reifen bis 210 km/h freigegeben sind, brauchst du den Aufkleber nicht. Kannst ja gar nicht so schnell 😛
 
Der Aufkleber muss bleiben. Denn Reifen müssen immer eine Geschwindigkeitsklasse besser sein sas das Fahrzeug fahren kann. 210 kmh schaffen Reifen der Kategorie "H". Weil Dein Wagen also schon 205 fahren kann laut Papiere, müsstest Du "V" auf dem Reifen stehen haben, um den Aufkleber nicht zu brauchen. (V=240km/h)

Was ein Blödsinn.

Mein 2.0 FSI hat im Sommer H - Reifen drauf, also bis 210. Mit denen war er auch beim TüV. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist 209.
Und ich hab keinen Aufkleber drin.

Zitat:

Original geschrieben von nukefree



Mein 2.0 FSI hat im Sommer H - Reifen drauf, also bis 210. Mit denen war er auch beim TüV. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist 209.
Wenn das in deiner EWG-Übereinstimmungsbescheinigung so eingetragen ist, geht es in Ordnung.

Ach wäre ich doch noch mal 20 ... dann würde ich sagen: "Mann, ist das geil hier !" 😁

Sorry, ganz kurz mal wieder OFF TOPIC:

Bei diesem Thread treffen sich wohl nicht nur alle (Winterreifen-) Angsthasen (vor der Rennleitung?), Paragraphenreiter (wie oft wird der besagte Paragraph hier eigentlich noch zitiert?) und sonstige gelangweilte Motor-Talk-Leser.
Mann oh Mann, hoffentlich ist diese "Hosenscheißerei" gepaart mit Oberlehrer-Getue hier nicht repräsentativ für die mündigen Bürger unserer Bananenrepublik... 😁 😁 😁

Back to ON TOPIC:
Der beste Beitrag war hier der Vorschlag mit einem Aufkleber vor dem linken Auge und nen anderen vor dem rechten. Wahrscheinlich führen wir die gleiche Diskussion hier wieder, wenn das Thema "Feinstaubplakette" mal richtig ins Rollen kommt.

Also Leute, ich hab jetzt was Besseres zu tun ... grins ...

Grüssle

carotti

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Hinweisaufkleber bei "langsamen" Winterreifen
 
Winterreifen, § 36 StVZO
 
 
 
Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus. Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.
 
 
 
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens nach dem Speedindex ergibt sich aus dem Kennbuchstaben (in der Regel Bestandteil der Seitenwand-Kennzeichnung):
 
 
 
 
 
M Bis 130 km/h
N Bis 140km/h
P Bis 150km/h
Q Bis 160km/h
R Bis 170km/h
S Bis 180km/h
T Bis 190km/h
U Bis 200km/h
H Bis 210km/h
V Bis 240km/h
W Bis 270km/h
Y Bis 300km/h
ZR >240km/h
 
 
 
 
 
 
 
Autorin: Petra Schmucker, AvD e.V., Frankfurt/M.
 
 
 
Hinweis:
 
Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf den Autor/die Autorin und die Quelle www.avd.de/anwaltsforum honorarfrei gestattet. (Urheberrecht)
 
 
QUELLE

Zitat:

Ist ja schön und nett, was uns Frau Schmucker als Ratschlag mit in den Winter gibt, aber das ist nicht der Originaltext. Den habe ich weiter oben zitiert und später kommentiert.
Wir sollten uns an die relevanten Texte halten und nicht an die gutgemeinten praktischen Ratschläge, die nur von der einzigen Möglichkeit eines Warnhinweises in Form eines Papierstreifens ausgehen...

Zitat:

Original geschrieben von carotti


Ach wäre ich doch noch mal 20 ... dann würde ich sagen: "Mann, ist das geil hier !" 😁

Sorry, ganz kurz mal wieder OFF TOPIC:

Bei diesem Thread treffen sich wohl nicht nur alle (Winterreifen-) Angsthasen (vor der Rennleitung?), Paragraphenreiter (wie oft wird der besagte Paragraph hier eigentlich noch zitiert?) und sonstige gelangweilte Motor-Talk-Leser.
Mann oh Mann, hoffentlich ist diese "Hosenscheißerei" gepaart mit Oberlehrer-Getue hier nicht repräsentativ für die mündigen Bürger unserer Bananenrepublik... 😁 😁 😁

Back to ON TOPIC:
Der beste Beitrag war hier der Vorschlag mit einem Aufkleber vor dem linken Auge und nen anderen vor dem rechten. Wahrscheinlich führen wir die gleiche Diskussion hier wieder, wenn das Thema "Feinstaubplakette" mal richtig ins Rollen kommt.

Also Leute, ich hab jetzt was Besseres zu tun ... grins ...

Grüssle

carotti

Ich nehme an, der Paragraph muß so lange wortwörtlich durchgekaut werden, bis nicht ständig wieder jemand die Hinterhofratschläge des AvD aus den Fünfziger Jahren als relevante Vorgaben anführt oder die gutgemeinten Ratschläge aus der angestaubten Reifenherstellerbroschüre... Ich selbst verabschiede mich für heute Abend vorläufig aus diesem Thread.

Die einzig weiterführende Erkenntnis war m.E.: Mit MFA+ geht der Warnhinweis ohne Papierverschwendung vonstatten, was die C02-Bilanz in D leicht verbessert. Damit sind wir der von dir in diesem Thread prognostizierten Feinstaubproblematik schon einen Schritt näher...

Tschüss, und Euch weiterhin eine gute Diskussion!

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter7



Zitat:

Original geschrieben von carotti


 
Ach wäre ich doch noch mal 20 ... dann würde ich sagen: "Mann, ist das geil hier !" 😁
 
Sorry, ganz kurz mal wieder OFF TOPIC:
 
Bei diesem Thread treffen sich wohl nicht nur alle (Winterreifen-) Angsthasen (vor der Rennleitung?), Paragraphenreiter (wie oft wird der besagte Paragraph hier eigentlich noch zitiert?) und sonstige gelangweilte Motor-Talk-Leser.
Mann oh Mann, hoffentlich ist diese "Hosenscheißerei" gepaart mit Oberlehrer-Getue hier nicht repräsentativ für die mündigen Bürger unserer Bananenrepublik... 😁 😁 😁
 
Back to ON TOPIC:
Der beste Beitrag war hier der Vorschlag mit einem Aufkleber vor dem linken Auge und nen anderen vor dem rechten. Wahrscheinlich führen wir die gleiche Diskussion hier wieder, wenn das Thema "Feinstaubplakette" mal richtig ins Rollen kommt.
 
Also Leute, ich hab jetzt was Besseres zu tun ... grins ...
 
Grüssle
 
carotti
 
Ich nehme an, der Paragraph muß so lange wortwörtlich durchgekaut werden, bis nicht ständig wieder jemand die Hinterhofratschläge des AvD aus den Fünfziger Jahren als relevante Vorgaben anführt oder die gutgemeinten Ratschläge aus der angestaubten Reifenherstellerbroschüre... Ich selbst verabschiede mich für heute Abend vorläufig aus diesem Thread.
Die einzig weiterführende Erkenntnis war m.E.: Mit MFA+ geht der Warnhinweis ohne Papierverschwendung vonstatten, was die C02-Bilanz in D leicht verbessert. Damit sind wir der von dir in diesem Thread prognostizierten Feinstaubproblematik schon einen Schritt näher...
 
Tschüss, und Euch weiterhin eine gute Diskussion!

Ich denke, da es eine aktuelle Seite des AvD ist, und man dort durchaus weiß, was man veröffentlichen kann, mit 100% Sicherheit weiß man es dort besser als ein Laie wie "Sprinter7", darf man den Angaben dort wohl eher vertrauen.

*********************************************************************
Original geschrieben von Sprinter7:
 
Zitat:
Ist ja schön und nett, was uns Frau Schmucker als Ratschlag mit in den Winter gibt, aber das ist nicht der Originaltext. Den habe ich weiter oben zitiert und später kommentiert.
 
Wir sollten uns an die relevanten Texte halten und nicht an die gutgemeinten praktischen Ratschläge, die nur von der einzigen Möglichkeit eines Warnhinweises in Form eines Papierstreifens ausgehen...
*******************************************************************
 Wenn man dem Link folgt, ist man auf der Originalseite des
AvD.
Wie man dann unschwer erkennen kann,
ist die Veröffentlichung des AvD im Originaltext wiedergegeben !
 
Ich möchte Dich bitten, die Unterstellung,
den Originaltext vom AvD verändert zu haben, zu entfernen.

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