Aufkleber wegen Winterreifen
Moin,
Hab eben meine Winterreifen bekommen, mein Auto fährt ja nur 205, auf dem Zettel steht 210 km/h brauch ich den ?? Ich meine ist ja eigentlich quatsch, mein Freundlicher meinte ja, klang aber nicht sehr sicher. Er meinte, die Polzei wüsste ja nicht das mein Auto so langsam ist.
53 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sprinter7
Ja, es genügt! Was soll auch der antiquierte Zettel, der ekelhafte Klebespuren auf Tacho oder sonstwo hinterläßt.Zitat:
Original geschrieben von zwock
Hallo, genügt es eigentlich die MFA+ auf den Geschwindigkeitsindex der Wintereifen zu setzen, oder braucht man ein Aufkleber wenn das Auto schneller kann?MFG
Die Programmierung in der MFA+ auf Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen ist der Polizei gegenüber eindeutig nachweisbar und es ertönt sowohl ein vernehmbarer Wanton als auch eine Displayanzeige...!
Im übrigen kann die Höchstgeschwindigkeit kurzfristig überschritten werden, es geht um dauerhafte Spitzengeschwindigkeit und Reifenbelastung, nicht um kurzfristige "Ausreisser". Hinzu kommt natürlich auch noch eine mindestens 5% Tachoabweichung nach "unten".
Wo ist die Quelle oder ist dies eher nur deine Meinung ???
Zitat:
Original geschrieben von Sprinter7
Ich versuche die Quelle als Zitat zu finden. Es liegt schon eine Weile zurück...
Ein Link wäre besser.
Ich versuche meine Quelle als Zitat zu finden. Es liegt schon eine Weile zurück...
Dies könnte sie sein. Hier ist nicht ausdrücklich von einem papiernen Aufkleber die Rede.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen
"(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein."
Also reicht ja eigentlich auch der Hinweis im MFD als "sinnfälliger" Hinweis. Und es ist verständlich, dass von früher her dieser Warnhinweis mit einem Klebezettel gemacht wurde und alle gerne die entsprechenden Aufforderungen der Reifenhersteller zitieren, obwohl diese so gar nicht wortwörtlich im Gesetzestext zu lesen sind...
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Zitat:
Original geschrieben von zwock
...Danke, dachte ich mir schon. Deutschland eben!!!
Genau. Das Blickfeld des Fahrers sollte ja eigentlich frei sein. Um die Straße zu sehen. Das ist allerdings ein Irrglaube 🙂
Du klebst dir das 210km/h-Schildchen also bitte direkt vor die Nase (Blickfeld linkes Auge). Direkt daneben die grüne Umweltplakette (Blickfeld rechtes Auge), eingerahmt von den Lichttestaufklebern 1997-2005. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!!!
Du siehst zwar nix mehr, aber darauf kommst auch gar nicht an 😁
Glück auf Deutschland,
roughneck
Zitat:
Original geschrieben von Sprinter7
Ich versuche meine Quelle als Zitat zu finden. Es liegt schon eine Weile zurück...
Dies könnte sie sein. Hier ist nicht ausdrücklich von einem papiernen Aufkleber die Rede.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen
"(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein."
Also reicht ja eigentlich auch der Hinweis im MFD als "sinnfälliger" Hinweis. Und es ist verständlich, dass von früher her dieser Warnhinweis mit einem Klebezettel gemacht wurde und alle gerne die entsprechenden Aufforderungen der Reifenhersteller zitieren, obwohl diese so gar nicht wortwörtlich im Gesetzestext zu lesen sind...
Ist nicht wirklich von auszugehen, da:
-Die Anzeige frei programmierbar ist
-Somit durch den Fahrer "bei Bedarf" eine andere Warnschwelle eingestellt werden kann.
-Diese dann eingestellte Warnschwelle nicht der tatsächlich zulässigen Vmax entspricht.
Siehe hierMoin,
sagt mal kontrolliert irgendeine Polizei sowas überhaupt ? Bin bisher erst in zwei Kontrollen geraten aber noch nie im Winter...
Würd mich mal interessieren ob nach einem Aufkleber gesucht wird. Jedenfalls würd ich auch das MFA programmieren (geht das auch ohne + ?)
So nen Aufkleber kommt mir net ins Auto... eher zahl ich 5 Euro falls es mal kontrolliert werden sollte ^^
Gruss
Ich hab keinen solchen Aufkleber.
Bei meinen Reifenlieferungen war auch bis jetzt (3 Saetze Winterreifen) noch nie so ein Aufkleber dabei.
Finds lustig wenn sich manche Leute selbst die Freiheit wegnehmen schnell zu fahren,
indem sie "langsamere" Reifen montieren.
Ich will ja im Winter (wenn kein Schnee liegt und es nicht gerade regnet) trotzdem V-Max fahren.. oder zumindest die Moeglichkeit haben es zu koennen wenn ich es denn wollte.
Hallo,
ich habe ihn im unteren Bereich des Tachos, quasi sichtbar unter den Plastikrand geschoben.
Geklebt wird da nichts 😁!
Als ich mal mit unserem "Vorgänger" zum TÜV gefahren bin (mit WR) achtete der Prüfer ob der Aufkleber sichtbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von Chris140
Moin,sagt mal kontrolliert irgendeine Polizei sowas überhaupt ? Bin bisher erst in zwei Kontrollen geraten aber noch nie im Winter...
Würd mich mal interessieren ob nach einem Aufkleber gesucht wird. Jedenfalls würd ich auch das MFA programmieren (geht das auch ohne + ?)
So nen Aufkleber kommt mir net ins Auto... eher zahl ich 5 Euro falls es mal kontrolliert werden sollte ^^
Gruss
ja in HH kontrollieren sie das...
hab das mit unserm BMW erlebt. der hatte nur reifen für 210km/h drauf und fährt aber 245...
man wollte damals 35euro von mir 😁. aber wir hatten auch die mfa programmiert was ich den herren in grün gezeigt habe und hoch und heilig versporchen habe sofort so ein babbel zu holen (hab ich auch gemacht).
mfg
Zitat:
Original geschrieben von DjLaWienen
Zitat:
Original geschrieben von DjLaWienen
Zitat:
Original geschrieben von thiz rox
Moin,
Hab eben meine Winterreifen bekommen, mein Auto fährt ja nur 205, auf dem Zettel steht 210 km/h brauch ich den ?? Ich meine ist ja eigentlich quatsch, mein Freundlicher meinte ja, klang aber nicht sehr sicher. Er meinte, die Polzei wüsste ja nicht das mein Auto so langsam ist.
Also 1. weiß die Polizei sehr wohl, wie schnell dein Auto fährt. Die Max Geschwindigkeit steht nämlich in den Fahrzeugpapieren, die du bei jeder Kontrolle vorzeigen musst.
2. wenn in den Papieren eingetragen steht 205 km/h V-Max und die Reifen bis 210 km/h freigegeben sind, brauchst du den Aufkleber nicht. Kannst ja gar nicht so schnell 😛
Der Aufkleber muss bleiben. Denn Reifen müssen immer eine Geschwindigkeitsklasse besser sein sas das Fahrzeug fahren kann. 210 kmh schaffen Reifen der Kategorie "H". Weil Dein Wagen also schon 205 fahren kann laut Papiere, müsstest Du "V" auf dem Reifen stehen haben, um den Aufkleber nicht zu brauchen. (V=240km/h)
Zitat:
Der Aufkleber muss bleiben. Denn Reifen müssen immer eine Geschwindigkeitsklasse besser sein sas das Fahrzeug fahren kann. 210 kmh schaffen Reifen der Kategorie "H". Weil Dein Wagen also schon 205 fahren kann laut Papiere, müsstest Du "V" auf dem Reifen stehen haben, um den Aufkleber nicht zu brauchen. (V=240km/h)
Semperit Winterreifen die bis 210 zugelassen sind, halten auch stundenlang 250-267 lt. Tacho aus.
Danach war bei dem Reifen vorne links die Luft bis auf 0,5 Bar raus.
Jetzt fragt mich aber bitte nicht woher ich das weiss..
PS: Ich wars nicht.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Semperit Winterreifen die bis 210 zugelassen sind, halten auch stundenlang 250-267 lt. Tacho aus.Zitat:
Der Aufkleber muss bleiben. Denn Reifen müssen immer eine Geschwindigkeitsklasse besser sein sas das Fahrzeug fahren kann. 210 kmh schaffen Reifen der Kategorie "H". Weil Dein Wagen also schon 205 fahren kann laut Papiere, müsstest Du "V" auf dem Reifen stehen haben, um den Aufkleber nicht zu brauchen. (V=240km/h)
Danach war bei dem Reifen vorne links die Luft bis auf 0,5 Bar raus.Jetzt fragt mich aber bitte nicht woher ich das weiss..
PS: Ich wars nicht.
Ob die das aushalten oder nicht, das ist hier nicht die Frage. Es geht hier um Sicherheitsreserven. Nur bis zu der angegebenen Geschwindigkeit garantiert der Reifenhersteller die Haltbarkeit. Es geht ja auch um das Profil, und nicht nur darum, ab wann ein Reifen auseinander fällt.
m.p.flasch kannst du bitte deine quelle nennen woher du das hast, dass ich den Aufkleber erst los werde bei Reifen die 240 km/h abkönnen.
Zitat:
Original geschrieben von thiz rox
m.p.flasch kannst du bitte deine quelle nennen woher du das hast, dass ich den Aufkleber erst los werde bei Reifen die 240 km/h abkönnen.
Es ist laut Strassenverkehrsordnung so, das man immer eine Geschwindigkeitsklasse mehr haben muss. Außer bei Winterreifen, da gibt es die Regelung mit den Aufklebern, so dass man auch reifen drauf haben darf, die nicht für so hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Bei M+S Reifen ebenso. Hat mir ein TÜV Prüfer gesagt. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubniss.