Aufkleber wegen Winterreifen

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Moin,

Hab eben meine Winterreifen bekommen, mein Auto fährt ja nur 205, auf dem Zettel steht 210 km/h brauch ich den ?? Ich meine ist ja eigentlich quatsch, mein Freundlicher meinte ja, klang aber nicht sehr sicher. Er meinte, die Polzei wüsste ja nicht das mein Auto so langsam ist.

53 Antworten

Aus allem was ich bisher hier gelesen habe, ist es nicht 100% sicher, dass die MFA+ ausreichend ist. Wenn man jetzt kontrolliert wird und der Polizist will dieses Bußgeld erheben, was soll man dagegen machen? Einspruch einlegen? Vor Gericht gehen? Wegen 5 Euro? Eine Rechtschutzversicherung macht da nicht mit (wenn man denn eine hat), das Prozessrisiko trägt man dann selbst. Also wird man es wohl oder übel dabei belassen.

naja min fazit daraus ist, dass ich kein aufkleber brauche und alle anderen die original winterreifen von vw haben und nix an ihrme motor veränder haben auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi



Finds lustig wenn sich manche Leute selbst die Freiheit wegnehmen schnell zu fahren,
indem sie "langsamere" Reifen montieren.
Ich will ja im Winter (wenn kein Schnee liegt und es nicht gerade regnet) trotzdem V-Max fahren.. oder zumindest die Moeglichkeit haben es zu koennen wenn ich es denn wollte.

Ist ja nett, dass du das lustig findest, aber es gibt sicherlich auch Gründe dafür, dass jemand so was tut. Z.B. aus Kostengründen. Vier T-Reifen sind etwa 100 Euro günstiger als H-Reifen. Und wenn ich mich in den 4 Monaten in denen ich als Flachlandtiroler zu 99% auf limitierten Strecken bewege, dann kann ich mir dieses Geld getrost sparen.

Sorry, ich rede hier vom Originaltext der STVZO, nicht vom Text der Ratschläge des AvD. Der AvD zitiert nach meinem Wissen nicht wortwörtlich die STVZO und kann daher nicht Grundlage zu einer Überlegung sein, was rechtlich relevant ist, sondern ist höchstens ein gutgemeinter Ratschlag!
Ich möchte auch nicht dem AvD und seinen hier anwesenden Vertreternirgendwie zu nahe treten, die gute Lobbyarbeit verrichten. Es wäre natürlich schön, der AvD würde seinerseits mal die rechtliche Zulässsigkeit des Warnhinweises per MFA+ mit in den Blick nehmen und dazu recherchieren und Stellung nehmen.

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hi @ all!

bitte mal ein bisschen mehr den ball flach halten und von persönlichen zankereien absehen - damit bringts beim eigentlich thema nichts weiter ....

cheers, jochen

Zitat:

Original geschrieben von yochen


hi @ all!

bitte mal ein bisschen mehr den ball flach halten und von persönlichen zankereien absehen - damit bringts beim eigentlich thema nichts weiter ....

cheers, jochen

Nachdem der Ball nicht nur flach gehalten wurde, sondern ein paar Tage lang in der Ecke ruhte und gänzlich zu verstauben droht, bitte ich doch den Spielbetrieb wieder aufzunehmen - selbstverständlich nur um der Sache willen.

Meine Fragen:

1. Gibt es von Seiten des AvD´s oder eines anderen Autofahrerclubs denn mittlerweile eine rechtliche Stellungnahme zur Gültigkeit des dauerhaft in der MFA+ einprogrammierten und im Bedarfsfall "sinnenfällig" eingeblendeten Hinweis für die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Winterreifen?

2. Was sagt eigentlich die Rechtssprechung in diesem Fall?

hehe habe grad nen 80Ps Golf 5 und habe ab Werk die Winterreifen^^ Aufkleber bis 210km/H

hab scho in der autostadt nen halben lachkrampf bekomm

80ps naja winterauto 3,5Monate noch 😁😁 denn gibbet wieder was neues

Ich hab garkein aufkleber bekommen, habe vor einer woche die reifen wechseln lassen

Zitat:

Original geschrieben von bennyputzi


hehe habe grad nen 80Ps Golf 5 und habe ab Werk die Winterreifen^^ Aufkleber bis 210km/H

hab scho in der autostadt nen halben lachkrampf bekomm

80ps naja winterauto 3,5Monate noch 😁😁 denn gibbet wieder was neues

...mußt halt die richtige Autobahn-Abfahrt nehmen, zum Beispiel südlich von Pforzheim,wo es mit über 10% steil herunter geht wie auf einer überdimensionalen Skispringschanze - da wirst Du locker die 200 km/h-Grenze erreichen, vorausgesetzt der Mut verläßst Dich nicht und Du hast keine Angst vor einem Knöllchen (ich glaube neuerdings ist es auf 130 km/h begrenzt).

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