Auffahrunfall am Dicken
Guten Abend,
Heute Abend hat das Hinterteil meines dicken nach über 600 km fahrt die Bekanntschaft mit einem Astra gemacht. Natürlich ist jetzt das Gejammer groß aber der dicke wird die 600 km auch wieder zurück schaffen.
Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:
Mit dem zettel der Polizei zu Audi und eine Kostenvoranschlag beauftragen.
Diesen dann bei der Versicherung einreichen
Wenn der Schaden nicht all zu groß ist würde ich selbst die Reparatur durchführen und noch ein paar Kleinigkeiten gleich mit machen.
Fakt ist die Heckklappe schließt nicht mehr richtig. Evtl. Zuziehhilfe wird es wohl erwischt haben. Pdc Sensoren konnte ich noch nicht prüfen und die schwenkbare ahk ist da auch noch.
Der wagen ist jetzt 10 Jahre alt und wird sicherlich bis zum ende bei mir bleiben. Weswegen eine reperatur direkt bei Audi wohl nicht so sinnvoll ist oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bunf schrieb am 16. Oktober 2015 um 12:30:17 Uhr:
warum muss man immer alles sofort über den RA klären? Jeder beschwert sich über steigende Beiträge in der KFZ-Versicherung rennt aber für jeden Mist zum RA.Zitat:
@OpiW schrieb am 16. Oktober 2015 um 12:28:01 Uhr:
gehe, wenn Du wieder zu Hause bist, zu einem Rechtsanwalt, der vom ADAC empfohlen wird.
Alles andere ist" Käse".Ein Sachverständiger ,Dekra z.B., wird den Schaden beziffern und der RA setzt sich dann bzgl. Abrechnung mit der Versicherung des Gegners auseinander.
Gruß Wolfgang.
Ruf bei der Versicherung des Unfallverursachers an frag nach wie die die Abwicklung vornehmen möchten, bist du damit zufrieden dann mach es so, falls nicht kannst du immer noch einen RA einschalten.
Weil Versicherungen davon leben, möglichst wenig Schäden ordentlich zu regulieren un die wenigsten Verbraucher sich über eventuelle Folge- und Nebenkosten bei so einer Rep. im klaren sind. Warum darf man keine RA'e beauftragen wenn man sich nicht mit der Materie gut auskennt? ... Die Versicherungen haben ganze Mitarbeiterstäbe die nur damit beschäftigt sind, Regulierungen zu vermeiden bzw. zu kürzen.
Aktueller Fall bei mir. Gegner fährt betrunken und absichtlich seitlich in meinen Dicken. Gutachter beziffert Reparaturaufwand auf roundabout 4.500,00 inkl. Wertverlust. Grundlage Preise der AUDI-Vertragswerkstatt.
Versicherung schickt Aufstellung nach willkürlicher Kürzung zurück, verweist auf die Möglichkeit freier Werkstätten und erstattet inkl. gekürztem Wertverlust € 2.650,00 (VHV-Versicherung), empfiehlt hierbei 3 unterschiedliche Werkstzääten, wobei alles No-Name Werkstätten sind. Ich würde meinen Dicken sicher nicht zu einer Hinterhofwerkstatt geben, wenn ich die nicht aus eigener positiver Erfahrung oder Empfehlung glaubwürdiger Quellen kennen würde. Über die genannten Ws'en ist nichts im I-Net zu finden.
Differenz wird meinerseits eingeklagt werden, nachdem die VHV sich auf schriftl. Forderung meines RA weigert, mehr zu bezahlen.
RA sagt, das wäre bei einigen Versicherungen Standard, da eh nur 2-3 von 10 klagen. die 7-8 nicht klagenden schaffen dadürch für die Versicherungen eine immense, wenn auch ungerechtfertigte Bereicherung.
22 Antworten
Weil man auch einfach erstmal selbst bei der Versicherung anrufen kann, einen KV einreicht und diesen dann abgenickt bekommt oder halt nicht. Wenn es nicht läuft kann man immer noch den RA beauftragen.
Und ob man jetzt Unterlagen an den RA schickt oder an die Versicherung ist vom Arbeitsaufwand das gleiche. Aber muss ja jeder selbst wissen.
Nur immer dran denken: jeden Euro den der Versicherer ausgeben muss fließt mit in die Quoten ein und dann darf sich jeder mal fragen bei wem sich der Versicherer das Geld irgendwann wieder holen wird? genau! bei dir, bei mir und allen anderen ;-)
so ist es, man kann nur raten und jeder muss das dann selbst wissen.
Ich bin hier jetzt raus.
Gruß Wolfgang
Zitat:
@bunf schrieb am 16. Oktober 2015 um 12:30:17 Uhr:
warum muss man immer alles sofort über den RA klären? Jeder beschwert sich über steigende Beiträge in der KFZ-Versicherung rennt aber für jeden Mist zum RA.Zitat:
@OpiW schrieb am 16. Oktober 2015 um 12:28:01 Uhr:
gehe, wenn Du wieder zu Hause bist, zu einem Rechtsanwalt, der vom ADAC empfohlen wird.
Alles andere ist" Käse".Ein Sachverständiger ,Dekra z.B., wird den Schaden beziffern und der RA setzt sich dann bzgl. Abrechnung mit der Versicherung des Gegners auseinander.
Gruß Wolfgang.
Ruf bei der Versicherung des Unfallverursachers an frag nach wie die die Abwicklung vornehmen möchten, bist du damit zufrieden dann mach es so, falls nicht kannst du immer noch einen RA einschalten.
Weil Versicherungen davon leben, möglichst wenig Schäden ordentlich zu regulieren un die wenigsten Verbraucher sich über eventuelle Folge- und Nebenkosten bei so einer Rep. im klaren sind. Warum darf man keine RA'e beauftragen wenn man sich nicht mit der Materie gut auskennt? ... Die Versicherungen haben ganze Mitarbeiterstäbe die nur damit beschäftigt sind, Regulierungen zu vermeiden bzw. zu kürzen.
Aktueller Fall bei mir. Gegner fährt betrunken und absichtlich seitlich in meinen Dicken. Gutachter beziffert Reparaturaufwand auf roundabout 4.500,00 inkl. Wertverlust. Grundlage Preise der AUDI-Vertragswerkstatt.
Versicherung schickt Aufstellung nach willkürlicher Kürzung zurück, verweist auf die Möglichkeit freier Werkstätten und erstattet inkl. gekürztem Wertverlust € 2.650,00 (VHV-Versicherung), empfiehlt hierbei 3 unterschiedliche Werkstzääten, wobei alles No-Name Werkstätten sind. Ich würde meinen Dicken sicher nicht zu einer Hinterhofwerkstatt geben, wenn ich die nicht aus eigener positiver Erfahrung oder Empfehlung glaubwürdiger Quellen kennen würde. Über die genannten Ws'en ist nichts im I-Net zu finden.
Differenz wird meinerseits eingeklagt werden, nachdem die VHV sich auf schriftl. Forderung meines RA weigert, mehr zu bezahlen.
RA sagt, das wäre bei einigen Versicherungen Standard, da eh nur 2-3 von 10 klagen. die 7-8 nicht klagenden schaffen dadürch für die Versicherungen eine immense, wenn auch ungerechtfertigte Bereicherung.
Ich habe doch nicht gesagt, dass man keinen RA beauftragen soll / darf sondern lediglich, dass man auch erstmal einfach den KV einreicht und wartet wie sich der Versicherer positioniert. Sollte dann etwas nicht so laufen wie man es sich vorstellt kann und sollte man auch einen RA beauftragen. Vorher sehe ich persönlich keinen Sinn darin unnötige Kosten zu erzeugen die im Endeffekt von der Allgemeinheit getragen werden.
Aber das soll ja, wie auch schon erwähnt, jeder selbst entscheiden
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Ich sehe das genauso. Den Schaden habe ich jetzt der Versicherung gemeldet mit dem Verweis, das ich den Schaden bei Audi begutachten lassen werde und mich dann noch ein mal mit ihnen in Verbindung setzen werde.
Ich Danke euch schon mal für die vielen hinweise. Bei sowas kann man gar nicht genug Erfahrungen von anderen hören wenn man selbst noch nicht in der Situation gewesen ist.
Moin,
warum nicht einfach zu einem Gutachter? Den muß die gegnerische Versicherung bezahlen; Gutachten wird üblicherweise nicht angezweifelt. Anschließend kannst wählen, ob du '# abrechnest, also Kosten der Reparatur laut Gutachten abzüglich Umsatzsteuer oder irgendwo reparieren lassen gehst und mit tatsächlicher Rechnung abrechnest. Diese darf dann auch ein wenig höher ausfallen als das Gutachten (ca 15%); gibt ja mitunter verdeckte Schäden etc....
Wo du reparieren lassen gehst, ist üblicherweise dir überlassen; schlimmstenfalls gehst du zu einem Anwalt (den auch die gegnerische Versicherung bezahlt) und lässt den machen...
Gruß,
rolli
Danke Rolli. Ich habe noch mal gelesen das es mit Gutachten besser sein soll. Ich weis auch von einem Wildschaden das meine übliche werkstatt das immer in Kooperation mit einem Gutachter macht. Ich denke so langsam das dies das beste sein wird. Gerade weil der Betrag nicht fix ist wie bei einem KV.
Ich mache das immer so das ich die gegnerische Versicherung anrufe und frage was die haben wollen.
Die wollen am Telefon den Schaden kurz beschrieben haben um einzuschätzen ob Gutachter notwendig ist oder ein KV ausreicht.
Bei kleineren Schäden wie nur Stoßstange defekt usw. da reicht denen meistens ein KV. Wenn da schon ne AHK dran ist dann brauchst aufjedenfall nen Gutachter. Sagte mir auch die Audi Werkstatt die den KV erstellt hat.
Wenn kein Personenschaden kannst die den RA sparen. Geld bekommst ohne RA auch viel schneller.