Audihändler verschweigt Unfall! Was nun?
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 3,5 Jahren meinen jetztigen Audi A3 1.9 TDI BJ 12/2003 bei einem grossen
Audi- Vertragshändler gekauft. Vor kurzem habe ich mir überlegt,d ass es langsam mal Zeit
für etwas neueres wird. Die Wahl ist auf einen TT 8J gefallen. Soweit so gut. Der Plan: Alte
auto verkaufen, und die Anzahlung was aufstocken. Dauert auch nicht lange, da meldet sich
der erste seriöse Interessent. Ein Händler, der für seinen Sohn einen schönen A3 sucht.
Nach dem üblichen Frage, Antwort Spiel, bittet er noch um die Fahrgestellsnummer und meldet
sich kurze Zeit darauf wieder:
Leider muss er mir mitteilen, dass mein Fahrzeug im Januar 2004 einen Heckschaden hatte,
der bei Audi repariert wurde. Also betroffen waren wohl, Heckklappe, Heckglas, Stossstange,
Rückscheinwerfer... dabei zählt er mir noch andere Reperaturen auf, die ich meiner Zeit mit
dem Audi hab machen lassen. Also er hatte definitv einen Auszug von Audi vorliegen.
Natürlich ist der gewünschte Preis damit hinfällig. Er meinte ich solle das klären und mich
dann bei Bedarf noch mal bei ihm melden.
Ich mit einer dicken Krawatte nach Hause, Kaufvertrag raus und es war so wie ich es in
Erinnerung hatte: Das Fahrzeug wurde mir unfallfrei verkauft! nun das Problem: Ich bekomme
nicht den Preis den ich nun für das Fahrzeug haben will bzw. den es ohne diesen Unfall Wert wäre,
ausserdem hätte ich damals unter den Umständen das Fahrzeug nicht gekauft! Ich habe jetzt
kommenden Montag einen Termin beim Anwalt...
Die Frage ist einfach was ich jetzt erwarten kann. Mich nervt das jetzt so, dass sich das alles verzögert
und dass sich dieses Riesenautohaus erdreistet seine Kunden in der Form zu täuschen!
Und dass ich jetzt das Problem habe, dass ich mien Fahrzeug so nicht ohne weiteres los werde!
Hat schon jmd. Erfahrungen in dieser Richtung?
Danke und Gruß
Luigi
Beste Antwort im Thema
Der Fred is 2.5 Jahre alt. Das wird keinen mehr interessieren was du schreibst zu dem Thema
45 Antworten
Drum kauf ich keine Gebrauchtwagen mehr...😉
Zitat:
Original geschrieben von A3170
Drum kauf ich keine Gebrauchtwagen mehr...😉
Nu nimmst aber schon n ganz großen Kamm in die Hand... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Golfinator
Ich würde, gesetzt dem Fall der Händler stellt sich quer und der Anwalt bringt nichts, mal Kontakt mit Ingolstadt aufnehmen. Ich glaube nicht das Audi sowas als Aushängeschild haben will.
Wie da manche leute schonwieder abgehen ohne wirklich fakten zu kennen.*kopfschüttel*
Zustände wie in den USA
Zitat:
Original geschrieben von tobgoe
In meinem Fall würde ich es aufgrund des Gutachtens NICHT angeben bei Weiterverkauf, wen jemand in die Historie schaut, dann kauft es eben der nächste.
Ich bin nur mal gespannt was passiert, falls ich den Wagen bei meinem Autohaus wieder in Zahlung geben würde (wo es gekauft und auch rep. wurde). Ob die das dann auch noch so sehen von wegen fachgerecht repariert und kein Wertverlust.Gruß
Also dein Autohaus wird dir sofern du dein Fahrzeug in Zahlung gibts JEDEN Kratzer, JEDE Delle und erst recht JEDEN Unfall vom Wert abziehen. Das weiß ich aus Verkäuferzeit noch und zudem aus unseren Erfahrungen beim Verkauf unseres Passat letztes Jahr.
Manche Autohäuser lassen jetzt sogar die Ankaufsuntersuchungen der Fahrzeuge von der Dekra direkt machen. Und die schmieren dir einen Unfall erst Recht aufs Brot.
Natürlich gibt es immer einen Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (sprich Inzahlungnahme beim Händler oder aber Privatverkauf). Ist ja auch normal. Aber der Händler wird alles versuchen, dein Auto so schlecht wie nur irgendwie möglich zu machen. Da ist es dann egal, ob ein Unfall fachgerecht repariert ist oder ob das Fahrzeug schon 150.000 km gelaufen hat und demnach lacktechnisch nicht mehr unbenutzt aussehen kann. Und egal ist es auch, für was für ein Auto du dich interessierst oder ob du bei der gleichen Marke bleibst oder bei einer Fremdmarke andocken willst. Bei der reinen Bewertung deines Fahrzeugs, ohne daraufrechnen von Inzahlungnahmeprämien und wie sie alle heißen, bist du IMMER der Looser. Da kann dein Wagen noch so gepflegt ausschauen, ein Händler wird IMMER was finden.
Aber wehe man findet wirklich sichtbare, große Kratzer an den Jahreswägen vom Händler. Oder die Motorhaube sieht aus als wenn ein Meteoritenschauer drauf gefallen wäre. Dann heißt es: Das Fahrzeug ist nunmal nicht mehr neu. 😁 Ehrlich, man erlebt da Geschichten, das glaubt man kaum.
Ich kann aus meiner Erfahrung heraus sagen, dass der Kundenservice bei Audi Werksniederlassungen besser ist als bei Audi Händlern. Scheinbar legen die Werksniederlassungen mehr Wert darauf, dass der Kunde zufrieden ist. Wir haben hier in der Gegend einen großen Audi Händler, der vom Service einer Audi Werksniederlassung etwa so weit entfernt ist wie die Erde zum Pluto.
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Na ich bin da echt ein wenig geschockt, dass tatsächlich bei einem Vertragshändler solche Praktiken an der Tagesordnung sind und man sich dann auch noch so positioniert bei dem Telefonat. Ich bin ja davon überzeugt, dass der Anwalt irgendein Ergebnis erzielen wird. Und wenn es ein Gutachten oder Nachweis vom Autohaus ist, dass bei den reperaturen nicht um erheblichen Schaden handelte und kein Wertverlust damit einherging! Unter dem Aspekt der vortäuschung falscher Tatsachen muss man sich eh darüber unterhalten inwiefern der Vertrag gültig ist! Unter den Umständen mit den reperaturen und ohne Nachweise hätte ich das Fahrzeug nicht gekauft!
laut österreichischer rechtssprechung kannst du den vertrag wegen eines beachtlichen, wesentlichen geschäftsirrtums anfechten. heißt für dich: vertragsaufhebung!
zu beachten ist dabei, dass die frist der irrtumsanfechtung drei jahre ab vertragsabschluss beträgt!
in deutschland wirds so ähnlich sein, aber näheres wird dir sicher dein anwalt sagen können.
Soo ich war heute beim Anwalt. Leider hat er mir wenig Hoffnungen gemacht, dass man da noch etwas erzielen kann, weil mit 3,5 Jahren bereits gewisse Fristen abgelaufen sind. Weil ich eine Rechtschutzversicherung habe, haben wir trotzdem mal einen Brief an das Autohaus verschickt und die Differenzsumme zwischen vereinbarten Verkaufspreis und dem aktuell möglich erzielbarem Preis mit dem Interessenten, angefordert. Frist: 2 Wochen! Ich glaube ja pers. nicht, dass sich das AH zu einer Zahlung hinreißen lässt, auch wenn es hier "nur" um 1200 € geht.
Der potentielle Käufer will sich das Auto nun ansehen. Nun zu miener Frage:
Mal angenommen er kauft das Kfz nun nicht. Was denkt ihr ist ein erzielbarer Preis bei vormals realistischen 8950€ auf VHB vor dem Hintergrund, dass vor 8 Jahren bei Audi Reperaturen am Heck durchgeführt wurden?, für die es nach aktuellem Stand keine Nachweise gibt.
PS:Aus diesem Vorfall habe ich jetzt wieder was gelernt. Das nächste KFZ werde ich nach dem Kauf bei einem Sachverständigen prüfen lassen, damit mir das nicht nochmal passiert.
Hi,
ist schon sehr ärgerlich,
aber wulfen, gutenbergen und köhlern...ist doch heutzutage "normal"
zumindestens für gewisse Leute, fínds schade das man auch nach 3,5 Jahren nichts mehr machen kann, die Haftung müsste immer gelten, da die im AH ja Bescheid wussten ( Historie)
und den Sachverständigen NICHT nach dem Kauf, sondern VOR dem Kauf,
ist besser :-)
Gruss ghost
Zitat:
Original geschrieben von ghost246
Hi,
ist schon sehr ärgerlich,
aber wulfen, gutenbergen und köhlern...ist doch heutzutage "normal"
🙄
Zitat:
Original geschrieben von ghost246
aber wulfen, gutenbergen und köhlern...
Jetzt ziehen die BILDreiser hier auch ein... 🙄
.. entspircht der norm bei Ramschberger automobile Kirchheim
... entspricht dem verhalten bei AZ Stuttgart
.. in Böblingen schrotten diese dir das ganze auto beim "Service" da sie öl am getriebe ablassen oder die einfüllschraube lösen...
viel spass mit deinem Audi....
Der Fred is 2.5 Jahre alt. Das wird keinen mehr interessieren was du schreibst zu dem Thema
Hätte mich trotzdem noch interessiert, ob der TE hier über die Anwaltsgeschichte noch was erreichen konnte?!
Letzter Besuch des TE hier am 22.1.14
Also da kannste warten 😁
Hallo, schon heftig. Habe gerade nochmal bei einer großen Autosuchmaschine geguckt. Dort steht 1500 € als "Unfallschadensgrenze".
Unabhängig ob Karosserie oder tragende Teile. Es gibt auch "Vertrags"-Händler die würden dir ein Auto mit einer geschweißten A und B-Säule als Unfallfrei verkaufen.
Würde mir bei Audi über die Fahrgestellnummer alle Reperaturen auflisten lassen und denen den Sachverhalt erklären.
Danach kannst du immer noch überlegen mit dem Händler ins Gericht zu gehen 😉