Audihändler verschweigt Unfall! Was nun?
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. 3,5 Jahren meinen jetztigen Audi A3 1.9 TDI BJ 12/2003 bei einem grossen
Audi- Vertragshändler gekauft. Vor kurzem habe ich mir überlegt,d ass es langsam mal Zeit
für etwas neueres wird. Die Wahl ist auf einen TT 8J gefallen. Soweit so gut. Der Plan: Alte
auto verkaufen, und die Anzahlung was aufstocken. Dauert auch nicht lange, da meldet sich
der erste seriöse Interessent. Ein Händler, der für seinen Sohn einen schönen A3 sucht.
Nach dem üblichen Frage, Antwort Spiel, bittet er noch um die Fahrgestellsnummer und meldet
sich kurze Zeit darauf wieder:
Leider muss er mir mitteilen, dass mein Fahrzeug im Januar 2004 einen Heckschaden hatte,
der bei Audi repariert wurde. Also betroffen waren wohl, Heckklappe, Heckglas, Stossstange,
Rückscheinwerfer... dabei zählt er mir noch andere Reperaturen auf, die ich meiner Zeit mit
dem Audi hab machen lassen. Also er hatte definitv einen Auszug von Audi vorliegen.
Natürlich ist der gewünschte Preis damit hinfällig. Er meinte ich solle das klären und mich
dann bei Bedarf noch mal bei ihm melden.
Ich mit einer dicken Krawatte nach Hause, Kaufvertrag raus und es war so wie ich es in
Erinnerung hatte: Das Fahrzeug wurde mir unfallfrei verkauft! nun das Problem: Ich bekomme
nicht den Preis den ich nun für das Fahrzeug haben will bzw. den es ohne diesen Unfall Wert wäre,
ausserdem hätte ich damals unter den Umständen das Fahrzeug nicht gekauft! Ich habe jetzt
kommenden Montag einen Termin beim Anwalt...
Die Frage ist einfach was ich jetzt erwarten kann. Mich nervt das jetzt so, dass sich das alles verzögert
und dass sich dieses Riesenautohaus erdreistet seine Kunden in der Form zu täuschen!
Und dass ich jetzt das Problem habe, dass ich mien Fahrzeug so nicht ohne weiteres los werde!
Hat schon jmd. Erfahrungen in dieser Richtung?
Danke und Gruß
Luigi
Beste Antwort im Thema
Der Fred is 2.5 Jahre alt. Das wird keinen mehr interessieren was du schreibst zu dem Thema
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AustriaMI
na dann müsste ein fahrzeug mit frontscheibentausch auch schon ein unfallwagen sein, den da bist auch über 500€Zitat:
Original geschrieben von EskoS3
Das Thema wurde vor kurzem erst in einer TV Sendung mit einer Anwältin behandelt. Ab einem Reparaturwert von 500€ gilt das Fahrzeug als Unfallwagen, egal ob es Plastik, der Spiegel, Kratzer im Lack, Dellen im Dach oder sonst etwas war.
.
Nun streng nach Gesetz genommen anscheinend schon. Wie das mit Verschleissteilen aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Golf4-2
Frontscheiben sind Verschleißartikel - oder bekommt man die auf Garantie? 😉
😕, seit wann ist eine Frontscheibe ein Verschleißteil?
Einen Unfall bekommst auch nicht auf Grantie😉 und ist trotzdem kein Verschleißteil😉😉😉
aber k.A. was du mit der Aussage überhaupt sagen wolltest
rein theoretisch wäre dann jeder Steinschlag prädestiniert dafür ein Auto zum Unfallwagen zu machen. 🙂
Mein Scheibentausch hat auch mit ~700€ zu Buche geschlagen.
letztes Jahr ist mir rückwärts einer auf meinen Wagen gefahren mit Anhängerkupplung. Der Verursacher war ehrlich (zum Glück) und der Schaden würde durch die gegnerische Versicherung bezahlt.
Getauscht wurde der komplette Grill, Stoßfänger Verkleidung komplett, Aluträger (Stoßstange).
Im Gutachten steht schwarz auf weiß das kein Wertverlust entstanden ist !!
Auf meine Anfrage beim Audi Autohaus welchen den Schaden reparierte ob ich das jetzt bei Weiterverkauf angeben muss, antwortete man mir ausweichend, das man besser alles angibt was passiert ist, ich hätte ja die Rechnung das es fachgerecht repariert wurde.
Fazit für mich: jeder Kratzer ist ein Wertverlust, als geschädigter eines Unfalls sei er noch so klein ist man meistens doppelt angesch..... Der Gutachter sagt "kein Wertverlust" , der Interessierte Käufer schaut sich die Historie an, und sieht die Reparaturen als Unfall = weniger Geld fürs Auto.
Eine klare Regelung gibt es wie so oft nicht.
In meinem Fall würde ich es aufgrund des Gutachtens NICHT angeben bei Weiterverkauf, wen jemand in die Historie schaut, dann kauft es eben der nächste.
Ich bin nur mal gespannt was passiert, falls ich den Wagen bei meinem Autohaus wieder in Zahlung geben würde (wo es gekauft und auch rep. wurde). Ob die das dann auch noch so sehen von wegen fachgerecht repariert und kein Wertverlust.
Gruß
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Wenn alle Verkäufer auch Bagatellschäden angeben würden, würde das auch nicht beim Käufer gleich die Schreckstarre auslösen... da's aber scheinbar üblich ist, bei vollständig reparierten Schäden lieber nix zu sagen, würde ich mir das auch im Einzelfall genau überlegen. Bei einer neuen Scheibe z.B. ziemlich idiotisch 😁
Naja die 500€ Grenze fände ich auch was niedrig aber letztlich geht es mir ja nicht um die Definition unfallwagen, sondern eher darum dass mir ein erheblicher schaden beim Verkauf verschwiegen worden ist! Von Gesetzeswegen her, hätte eine Info erfolgen müssen und entsprechende Unterlagen! Wir reden ja hier nicht nur von einer Hecklampe die ausgetauscht wurde! Heckklappe instandbesetzt/ Heckscheibe Ausgetauscht/ Rückleuchte gewechselt/ Stoßstange etc. Is schon was heftig!
Nee, da würde ich mich auch nicht auf Diskussionen einlassen. Wenn der Wagen im Vertrag als unfallfrei verkauft wurde, kann der Vertrag rückgängig gemacht werden. Was in der Situation für dich das beste ist, muss man sehen - auch gerade inwieweit der Händler entgegenkommen mag, um die Karre nicht zurücknehmen zu müssen oder schlimmeres. Unter'm Strich hast du dabei wohl nach der Zeit so oder so die A-Karte... eigentlich müsste man den Händler verpflichten, den Wagen zum Zeitwerk "unfallfrei" zurückzukaufen.
@austraMI:
Zitat:
aber k.A. was du mit der Aussage überhaupt sagen wolltest
Hm weis ich eigentlich auch nicht mehr ......... weiter! 😁
Zitat:
Original geschrieben von hotdogg
Hallo zusammen,ich habe vor ca. 3,5 Jahren meinen jetztigen Audi A3 1.9 TDI BJ 12/2003 bei einem grossen
Audi- Vertragshändler gekauft. Vor kurzem habe ich mir überlegt,d ass es langsam mal Zeit
für etwas neueres wird. Die Wahl ist auf einen TT 8J gefallen. Soweit so gut. Der Plan: Alte
auto verkaufen, und die Anzahlung was aufstocken. Dauert auch nicht lange, da meldet sich
der erste seriöse Interessent. Ein Händler, der für seinen Sohn einen schönen A3 sucht.
Nach dem üblichen Frage, Antwort Spiel, bittet er noch um die Fahrgestellsnummer und meldet
sich kurze Zeit darauf wieder:Leider muss er mir mitteilen, dass mein Fahrzeug im Januar 2004 einen Heckschaden hatte,
der bei Audi repariert wurde. Also betroffen waren wohl, Heckklappe, Heckglas, Stossstange,
Rückscheinwerfer... dabei zählt er mir noch andere Reperaturen auf, die ich meiner Zeit mit
dem Audi hab machen lassen. Also er hatte definitv einen Auszug von Audi vorliegen.
Natürlich ist der gewünschte Preis damit hinfällig. Er meinte ich solle das klären und mich
dann bei Bedarf noch mal bei ihm melden.Ich mit einer dicken Krawatte nach Hause, Kaufvertrag raus und es war so wie ich es in
Erinnerung hatte: Das Fahrzeug wurde mir unfallfrei verkauft! nun das Problem: Ich bekomme
nicht den Preis den ich nun für das Fahrzeug haben will bzw. den es ohne diesen Unfall Wert wäre,
ausserdem hätte ich damals unter den Umständen das Fahrzeug nicht gekauft! Ich habe jetzt
kommenden Montag einen Termin beim Anwalt...Die Frage ist einfach was ich jetzt erwarten kann. Mich nervt das jetzt so, dass sich das alles verzögert
und dass sich dieses Riesenautohaus erdreistet seine Kunden in der Form zu täuschen!
Und dass ich jetzt das Problem habe, dass ich mien Fahrzeug so nicht ohne weiteres los werde!
Hat schon jmd. Erfahrungen in dieser Richtung?Danke und Gruß
Luigi
Also ich würde mir erstmal die Historie bei Audi besorgen. Es gibt auch Händler die einem erzählen wollen der eigene Wagen hätte einen Unfall gehabt, obwohl dies nicht so ist. Angenommen es ist alles tatsächlich so, wäre die Frage zu klären ob der Audi-Händler das wusste und bewusst verschwiegen hat.
Zitat:
Also ich würde mir erstmal die Historie bei Audi besorgen. Es gibt auch Händler die einem erzählen wollen der eigene Wagen hätte einen Unfall gehabt, obwohl dies nicht so ist. Angenommen es ist alles tatsächlich so, wäre die Frage zu klären ob der Audi-Händler das wusste und bewusst verschwiegen hat.
Imaktuellen Fall vermute ich einfach dass der verkaufende Händler sich einfach nicht die Mühe gemacht hat und nicht in der Historie nachgeschaut hat. Bewusst einen Unfall zu verschweigen der in der Historie steht ist selten dämlich, so dämlich ist eigentlich keiner.
Also ich habe gerade mit dem Autohändler gesprochen, der mir damals das Auto verkauft hat und der hat mir die Austausche von Heckklappe, Heckscheibe und Stosstange inkl. Lackierungen bestätigt! Nachvollziehen warum es gemacht worden ist und wo, kann er nicht mehr. War aber ja nur nen Bagatellschaden und würde man ja auch bei Kratzern und Beulen evtl machen!!!
HAHA! Das ist doch nicht sein ernst.. lass diese Arbeiten mal als Privatperson bei Audi machen mit Originalteilen und Lackierung bei Audi.. da biste doch nen paar tsd. € los... und das wegen ein paar KRatzern und Beulen?? Gibt es doch gar nicht... aus seiner sicht ist es damit nicht Mitteilungspfltichtig und eigtl. weiss er ja auch nicht mehr was wir vor 3-4 Jahren besprochen haben. Auf den Hinweis dass ich jetzt das Problem habe mit dem Verkauf, keine Unterlagen zu den Reperaturen vorliegen und das mir diese Eingriffe am Auto verschwiegen worden sind, setzt er sich auf den Standpunkt, dass es sich nicht um einen Unfallwagen handelt und damit kein Wertverlust einhergeht!
Ein Nachweis oder Dokument vom Autohaus zu dieser Aussage liegt mir aber nicht vor!
Und: Verkauf das Auto mal SO zu einem angemessenen Preis!
Ich freue mich am Montag auf meinen Anwalt und dann mal sehen was der mir sagt und wozu er mir rät! Ich bin der Meinung, dass der Händler in der Pflicht ist, auf solche Vorschäden aufmerksam zu machen und vor Deklaration der Unfallfreiheit und Freiheit von Vorbeschädigung dies zumindest in der Audi Datenbank zu prüfen, zumal die Informationen in dem Fall komplett vorliegen und wenn er sich die Mühe nicht gemacht hat, ist das eigtl grob Fahrlässig und wird damit zu sienem Problem! Witzig: Das Auto war zu dem Zeitpunkt auf das Autohaus angemeldet. Und mal ehrlich wer kauft denn ein Auto bei dem die o.g. Teile ausgetauscht worden sind, aber nicht mehr nachvollzogen werden kann?? Hätte ich zum damaligen Zeitpunkt auch nicht!
Zitat:
Original geschrieben von hotdogg
Also ich habe gerade mit dem Autohändler gesprochen, der mir damals das Auto verkauft hat und der hat mir die Austausche von Heckklappe, Heckscheibe und Stosstange inkl. Lackierungen bestätigt! Nachvollziehen warum es gemacht worden ist und wo, kann er nicht mehr. War aber ja nur nen Bagatellschaden und würde man ja auch bei Kratzern und Beulen evtl machen!!!HAHA! Das ist doch nicht sein ernst.. lass diese Arbeiten mal als Privatperson bei Audi machen mit Originalteilen und Lackierung bei Audi.. da biste doch nen paar tsd. € los... und das wegen ein paar KRatzern und Beulen?? Gibt es doch gar nicht... aus seiner sicht ist es damit nicht Mitteilungspfltichtig und eigtl. weiss er ja auch nicht mehr was wir vor 3-4 Jahren besprochen haben. Auf den Hinweis dass ich jetzt das Problem habe mit dem Verkauf, keine Unterlagen zu den Reperaturen vorliegen und das mir diese Eingriffe am Auto verschwiegen worden sind, setzt er sich auf den Standpunkt, dass es sich nicht um einen Unfallwagen handelt und damit kein Wertverlust einhergeht!
Ein Nachweis oder Dokument vom Autohaus zu dieser Aussage liegt mir aber nicht vor!Und: Verkauf das Auto mal SO zu einem angemessenen Preis!
Ich freue mich am Montag auf meinen Anwalt und dann mal sehen was der mir sagt und wozu er mir rät! Ich bin der Meinung, dass der Händler in der Pflicht ist, auf solche Vorschäden aufmerksam zu machen und vor Deklaration der Unfallfreiheit und Freiheit von Vorbeschädigung dies zumindest in der Audi Datenbank zu prüfen, zumal die Informationen in dem Fall komplett vorliegen und wenn er sich die Mühe nicht gemacht hat, ist das eigtl grob Fahrlässig und wird damit zu sienem Problem! Witzig: Das Auto war zu dem Zeitpunkt auf das Autohaus angemeldet. Und mal ehrlich wer kauft denn ein Auto bei dem die o.g. Teile ausgetauscht worden sind, aber nicht mehr nachvollzogen werden kann?? Hätte ich zum damaligen Zeitpunkt auch nicht!
Klingt echt hart!
Ich finde, Du bist im Recht! Aber das ist meine persönliche Meinung. Würd mir da auch mehr als verarscht vorkommen und ich glaub wenn ich Du wäre, ich hät den schon längst über den Thekentisch gezogen... aber das bringt ja leider nichts 😉
Ich wünsch Dir alles Gute und hoff das dein Anwalt Dir sagt, dass Du gute Chancen hast gegen das Autohaus vorzugehen, bzw. zu klagen!
In diesem Fall sieht man wieder, dass ein Rechtschutz "vorteilhaft" ist, denn ohne überlegt man sich das dreimal. Darum hab ich seit einem Jahr auch einen abgeschlossen.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von hotdogg
Also ich habe gerade mit dem Autohändler gesprochen, der mir damals das Auto verkauft hat und der hat mir die Austausche von Heckklappe, Heckscheibe und Stosstange inkl. Lackierungen bestätigt! Nachvollziehen warum es gemacht worden ist und wo, kann er nicht mehr. War aber ja nur nen Bagatellschaden und würde man ja auch bei Kratzern und Beulen evtl machen!!!HAHA! Das ist doch nicht sein ernst.. lass diese Arbeiten mal als Privatperson bei Audi machen mit Originalteilen und Lackierung bei Audi.. da biste doch nen paar tsd. € los... und das wegen ein paar KRatzern und Beulen?? Gibt es doch gar nicht... aus seiner sicht ist es damit nicht Mitteilungspfltichtig und eigtl. weiss er ja auch nicht mehr was wir vor 3-4 Jahren besprochen haben. Auf den Hinweis dass ich jetzt das Problem habe mit dem Verkauf, keine Unterlagen zu den Reperaturen vorliegen und das mir diese Eingriffe am Auto verschwiegen worden sind, setzt er sich auf den Standpunkt, dass es sich nicht um einen Unfallwagen handelt und damit kein Wertverlust einhergeht!
Ein Nachweis oder Dokument vom Autohaus zu dieser Aussage liegt mir aber nicht vor!Und: Verkauf das Auto mal SO zu einem angemessenen Preis!
Ich freue mich am Montag auf meinen Anwalt und dann mal sehen was der mir sagt und wozu er mir rät! Ich bin der Meinung, dass der Händler in der Pflicht ist, auf solche Vorschäden aufmerksam zu machen und vor Deklaration der Unfallfreiheit und Freiheit von Vorbeschädigung dies zumindest in der Audi Datenbank zu prüfen, zumal die Informationen in dem Fall komplett vorliegen und wenn er sich die Mühe nicht gemacht hat, ist das eigtl grob Fahrlässig und wird damit zu sienem Problem! Witzig: Das Auto war zu dem Zeitpunkt auf das Autohaus angemeldet. Und mal ehrlich wer kauft denn ein Auto bei dem die o.g. Teile ausgetauscht worden sind, aber nicht mehr nachvollzogen werden kann?? Hätte ich zum damaligen Zeitpunkt auch nicht!
Das klingt aber nicht mehr nach Bagatellschaden. Immerhin bist Du nun schlauer, weil Du dem Verkäufer nachweisen kannst, das er das gewusst und Dir nicht gesagt hat. Ergo also verkaufsrelevante Angaben verschwiegen hat. Du solltest, wenn es geht, den Wagen an den Händler zurückgeben. Aber darüber wird Dich Dein Anwalt beraten.
Zitat:
Original geschrieben von hotdogg
Also ich habe gerade mit dem Autohändler gesprochen, der mir damals das Auto verkauft hat und der hat mir die Austausche von Heckklappe, Heckscheibe und Stosstange inkl. Lackierungen bestätigt! Nachvollziehen warum es gemacht worden ist und wo, kann er nicht mehr. War aber ja nur nen Bagatellschaden und würde man ja auch bei Kratzern und Beulen evtl machen!!!HAHA! Das ist doch nicht sein ernst.. lass diese Arbeiten mal als Privatperson bei Audi machen mit Originalteilen und Lackierung bei Audi.. da biste doch nen paar tsd. € los... und das wegen ein paar KRatzern und Beulen?? Gibt es doch gar nicht... aus seiner sicht ist es damit nicht Mitteilungspfltichtig und eigtl. weiss er ja auch nicht mehr was wir vor 3-4 Jahren besprochen haben. Auf den Hinweis dass ich jetzt das Problem habe mit dem Verkauf, keine Unterlagen zu den Reperaturen vorliegen und das mir diese Eingriffe am Auto verschwiegen worden sind, setzt er sich auf den Standpunkt, dass es sich nicht um einen Unfallwagen handelt und damit kein Wertverlust einhergeht!
Ein Nachweis oder Dokument vom Autohaus zu dieser Aussage liegt mir aber nicht vor!Und: Verkauf das Auto mal SO zu einem angemessenen Preis!
Ich freue mich am Montag auf meinen Anwalt und dann mal sehen was der mir sagt und wozu er mir rät! Ich bin der Meinung, dass der Händler in der Pflicht ist, auf solche Vorschäden aufmerksam zu machen und vor Deklaration der Unfallfreiheit und Freiheit von Vorbeschädigung dies zumindest in der Audi Datenbank zu prüfen, zumal die Informationen in dem Fall komplett vorliegen und wenn er sich die Mühe nicht gemacht hat, ist das eigtl grob Fahrlässig und wird damit zu sienem Problem! Witzig: Das Auto war zu dem Zeitpunkt auf das Autohaus angemeldet. Und mal ehrlich wer kauft denn ein Auto bei dem die o.g. Teile ausgetauscht worden sind, aber nicht mehr nachvollzogen werden kann?? Hätte ich zum damaligen Zeitpunkt auch nicht!
Erbärmliche Betrüger in diesem Autohaus. Die sollte Audi am besten sofort rausschmeißen!
Falls du über den Anwalt nicht weiterkommst:
Das würde ich mal der örtlichen Presse melden. Ist zwar keine Sommerlochzeit, aber wenn die über sowas berichten wird der Händler schnell einlenken.
Ich würde, gesetzt dem Fall der Händler stellt sich quer und der Anwalt bringt nichts, mal Kontakt mit Ingolstadt aufnehmen. Ich glaube nicht das Audi sowas als Aushängeschild haben will.