Audi TT verkauft, Käufer bemängelt vieles und droht!!!!!

Audi TT 8N

Hallo Leute,
ich habe meinen TT nun verkauft (per Sofortkauf bei Ebay). Ich habe den Wagen genau beschrieben, und alle eventuellen Makel beschrieben. Der Käufer (wohnt 30km entfernt) hat sich den Wagen vor dem kauf nie angesehen oder ist mit mir in Kontakt getreten. Beim Kauf und Abholung ist er flüchtig einmal um den wagen, sagte er habe keine Zeit, zahlte den Kaufbetrag, unterschrieb den von mir aufgesetzten Vertrag (ohne Garantie, Gewährleistung und als Bastlerfahrzeug) und machte sich davon.
Heute, also einen Tag später, meldet er sich telefonisch und meinte dass alle Felgen einen Schlag hätten und auch noch beide Traggelenke defekt wären. Ich war natürlich etwas überrascht und sofort drohte er mit Anwalt. Meine erste Reaktion war, dass er dies dann bitte tun sollte und ich sagte ihm, dass er doch vorher die geringe Entfernung nutzen konnte um sich den wagen anzusehen. Daraufhin drohte er mir, persönlich vorbei zu kommen und mir mit Prügel.........aufgelegt und ENDE.

Was meint ihr, bin ich hier nicht Recht oder ausreichend abgesichert? Da ich täglich bis spät abends arbeiten bin, mach ich mir schon Sorgen um meine Familie, falls der Typ tatsächlich auftaucht.
Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo,
ich würde auch sagen erst mal Ruhe bewahren.
Und notfalls auf die Rechtsschutz-Versicherung hinweisen.
Gruß
TT-Eifel

Rechtsschutzversicherung
32 weitere Antworten
32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Robby1982


Also mir hat ein Bekannter der in der Automobilbranche tätig ist gesagt, dass ein Käufer 2 Wochen lang ankommen kann und was "reklamieren" kann. Nach 2 Wochen hat er keinen Anspruch auf Nachbesserung.

diese zwei wochen sind wieder was anderes

(fernabsatzgesetz usw.)

, das hat hiermit nichts zu tun!

Zitat:

Gut ist, dass du etwas schriftliches in der Hand hast, was besagt, dass du unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkaufst

und auch das ist nicht wirklich gut, sollte es sich dabei um arglistig verschwiegene mängel handeln, ist dieser passus nämlich hinfällig....

Das Fernabsatzgesetz kenn ich und dieses meinte ich auch nicht damit. Mein Kumpel hat es mir so gesagt,
er arbeitet in der Autobranche seit 10 jahren, ob das so ist oder nicht ist weiß ich nicht.

Unabhängig davon ist es aber so, dass der Käufer nicht ewig ankommen kann. Wenn der z.B. nach 4 Wochen 1000 gefahren Kilometern ankommt, kann der nichts erwarten...

Da der Verkäufer aber Mängel in der Auktion genannt hat (somit nichts verschwiegen hat) ist er hier auch auf
der sicheren Seite.

Wenn der Käufer nur einmal drumrum geht und dann wegfährt, ist es seine eigene Schuld. Er hat einen Kaufvertrag ohne Mängelhaftung unterschrieben. Thema erledigt.

Ich halte das ganze für viel heiße Luft, von jemandem der sich nur wichtig tun will...

Zitat:

Original geschrieben von TT-Eifel


Hallo,
ich würde auch sagen erst mal Ruhe bewahren.
Und notfalls auf die Rechtsschutz-Versicherung hinweisen.
Gruß
TT-Eifel

😁

Das nenn ich mal ne vernünftige Versicherung!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Gut ist, dass du etwas schriftliches in der Hand hast, was besagt, dass du unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkaufst

und auch das ist nicht wirklich gut, sollte es sich dabei um arglistig verschwiegene mängel handeln, ist dieser passus nämlich hinfällig....

Das trifft nur auf gewerbliche Verkäufer zu, denen der Gesetzgeber besondere Sachkunde unterstellt. Dem privaten Verkaäufer muß man die Kenntnis versteckter Mängel erst nachweisen.

Ausnahmen sind lediglich Fälle, in denen der private Verkäufer Eigenschaften vertraglich zusichert, die sich im Nachhinein als falsch erweisen - etwa "unfallfrei".

Ähnliche Themen

Hallo,

also mal ehrlich der Kerl muss doch nicht ganz dicht sein im Kopf,

wehr kauft ein Auto ohne es sich anzugucken obwohl es nur 30 km weit weg ist ??

Und dann guckt er sich den Wagen nicht mal richtig an wenn er da ist obwohl bastel Wagen da steht ??

Und dann droht er dir auch noch mit Prügel ?? Also wenn man sich das so vor Augen hält muss der Kerl ein kompletter Vollidiot sein ^^

ich würde das auf sich beruhen lassen ... du hörst bestimmt nichts mehr von im ...

LG M

Zitat:

Original geschrieben von TomVu


Hallo Leute,
ich habe meinen TT nun verkauft (per Sofortkauf bei Ebay). Ich habe den Wagen genau beschrieben, und alle eventuellen Makel beschrieben. Der Käufer (wohnt 30km entfernt) hat sich den Wagen vor dem kauf nie angesehen oder ist mit mir in Kontakt getreten. Beim Kauf und Abholung ist er flüchtig einmal um den wagen, sagte er habe keine Zeit, zahlte den Kaufbetrag, unterschrieb den von mir aufgesetzten Vertrag (ohne Garantie, Gewährleistung und als Bastlerfahrzeug) und machte sich davon.
Heute, also einen Tag später, meldet er sich telefonisch und meinte dass alle Felgen einen Schlag hätten und auch noch beide Traggelenke defekt wären. Ich war natürlich etwas überrascht und sofort drohte er mit Anwalt. Meine erste Reaktion war, dass er dies dann bitte tun sollte und ich sagte ihm, dass er doch vorher die geringe Entfernung nutzen konnte um sich den wagen anzusehen. Daraufhin drohte er mir, persönlich vorbei zu kommen und mir mit Prügel.........aufgelegt und ENDE.

Was meint ihr, bin ich hier nicht Recht oder ausreichend abgesichert? Da ich täglich bis spät abends arbeiten bin, mach ich mir schon Sorgen um meine Familie, falls der Typ tatsächlich auftaucht.
Gruß

Wo kommst du den her weil wens um die ecke ist komm ich mal vorbei dan rufen wir ihn an und der soll mal kommen tztrztz

so was hab ich ja ncoh nie gehört für mich klingt das wie eine abzocker masche

Nimm ihn doch zurück, ziehe EUR 1000,- für die Nutzung ab und behalte ihn. Einen TT wirst Du immer los , wenn der Preis einigermaßen realistisch ist.

Bist Du 100% sicher das es der Käufer war ? War Deine Tel.-Nummer in der Auktion ?

Es gibt auch den schon öfter gehörten Trick das ein sehr forsch auftretender "Pseudokäufer" einen Nachlass auf das Fahrzeug haben will wegen xyz und jemanden vorbeischickt der diesen Nachlass cash abholt. Meist kommen die Anrufe ohne Rufnummernübermittlung.....

Ansonsten entspannt zurücklehnen, ich hatte auch mal so nen Vogel, der meinte er kann das Fahrzeug zurückgeben, hat sogar einen Anwalt schreiben lassen und durchaus akzeptable Argumente aufgeführt, aber selbst damit ist er abgeblitzt, sein Anwalt wollte einfach nur versuchen mir einen "Verfahrensfehler" oder ein unbedachtes Schreiben zu entlocken. Hat der Anwalt bei einem durchaus netten Telefonat nach meinem anwaltlich überprüften Antwortschreiben zugegeben. Er mußte "es halt versuchen, wegen Rechtschutzfall...." :-)

Wie ist die Geschichte denn nun ausgegangen!? Mal so interessehalber.

Grüße

Würde mich auch mal interiesieren.
Schätz mal gut sonst hätten wir schon was zu lessen gehabt.

Na da bin ich ja mal gespannt, was da nun noch kommt. Da ich auch gerade meinen TT 3.2 V6 verkaufe und hier auch schon einige zwecks Probefahrt und Begutachtung da waren. Da waren auch einige bei, die mir dann patzig kamen, wenn die später was finden, was ich verschwiegen habe, dann gibts Stress mit Anwalt etc.

PS: In eigener Sache: Ich verkaufe meinen TT 3.2 V6 siehe ebay Artikelnummer: 260698765207 oder auch Mobile.de

Hi,

ich bin kein jurist, nur BWl Student, deshalb kann ich hier keine 100% sichere Antwort geben, aber die Grundlagen festlegen.

Zunächst ist es wichtig, wie der Wagen verkauft wurde. Privat oder vom Händler.

Das Fernabsatzgesetzt zieht nämlich laut meiner Information nur wenn du als Händler aufgetreten bist. Ansonsten fällt auch die Gewährleistung aus dem Fernabsatzgesetzt weg.

Dann gilt das Fernabsatzgesetzt AUSSCHLIEßLICH bei Käufen, die KOMPLETT über Telekommunikationsmittel getätigt wurden. Es soll hier die möglichkeit gegeben werden, dass der Endkäufer die Waren 14 Tage lang testen kann. Allerdings, kam er nach Vertragsabschluss das Auto angucken, was für mich das Fernabsatzgesetz komplett ausschließt. Damit fallen die 14 Tage muss Gewährleistung weg, da er nach dem Kauf anwesend war. Wenn hier sogar noch ein Kaufvertrag unterschrieben wurde nachträglich, ist fraglich ob die Auktion überhaupt zu werten ist. Der Käufer hatte ja die Möglichkeit das Auto vor Abnahme zu testen, bzw. anzusehen. Das muss allerdings ein Anwalt entscheiden, so gut bin ich nicht :-)

Es kamen praktisch zwei Kaufverträge zustande, Eine Auktion und danach aber auch noch der schriftliche. Ich weiß nicht welcher in dem Fall zählt.

Dann kann die Gewährleistung im Privatverkauf bei Gebrauchten Gegenständen ausgeschlossen werden, was du ja scheinbar gemacht hast. Damit hast du dich auf die sichere Seite gebracht.

Wenn du also in der Auktion, bzw im Vertrag nicht irgendeine Eigenschaft zugesichert hast, die nicht da ist, z.b. du hast unfallfrei geschrieben und ein auto mit unfall verkauft, oder 180 ps geschrieben und er hat nur 90, würde ich sagen bist du auf der sicheren Seite.

1. Fernabsatzgesetz tritt nicht in Kraft, da der Kauf danach vor Ort vorgenommern wurde und nicht ausschließlich über telekommunikationsmittel stattfand.

2. Gewährleistung konnte und wurde ausgeschlossen, da privatkauf.

3. Das Auto wurde sogar vor dem zweiten Kaufvertrag begutachtet.

Für mich liegt hier klar auf der Hand, Geld behalten, Auto verkauft lassen... Ohren steif halten und sich auf keinen Kompromiss einlassen.

Dann eine kleine Anekdote von einem befreundeten Autohändler, es gibt irgendwie die Masche, dass sich Leute ein Auto Kaufen oder probefahren wollen, dann kapute Teile aus dem eigenen, gegen neue oder ganze Teile aus dem gekauften auto austauschen und dann sagen nein ich will den wagen doch nicht, oder es ist was kaput an dem auto... sowas hab ich mal gehört. deshalb wäre ich hier vorsichtig, vor allem wenn ich im recht bin.

ich hoffe ich konnte etwas helfen, bei fragen, ich komme ab und zu mal gucken...

Grüße Pascal

TTFahrer83, du Leichenschänder! 😁

Der Thread hier ist 15 Monate alt.

...nett das du dir die Mühe gemacht hast, aber ich glaube für den Threadersteller ist die Antwort zum JETZIGEN Zeitpunkt nicht mehr von Bedeutung. 🙂

:-D

sorry ich bin ganz neu hier, hatte eine Frage gesteltl zu meinem Auto eben und das ist das erste mal das ich was in nem Forum poste...

Da ich dann noch ne Frage beantworten konnte hab ich mir gedacht, kannste die Hilfe die mir andere geben wieder gut machen ;-)

Naja vielleicht hilft es ja einem der demnächst was ähnliches sucht ;-)

Ist ja kein Thema, und auch nett von dir! Das es in Zukunft mal jemandem hilft kann sicherlich gut sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen