Audi Q6 e-tron: Allgemeiner Kaufberatungsthread
Hallo zusammen,
wie es im Audi-Forum auf MT für die diversen Modelle auch sonst üblich ist, eröffne ich hier ebenfalls einen "Allgemeinen Kaufberatungsthread", in dem alle Fragen zur Konfiguration und zu den diversen Ausstattungsdetails des Q6 e-tron erfragt und diskutiert werden können. Der Start des Konfigurators ist eine gute Gelegenheit dafür.
Später können hier außerdem natürlich auch Gebrauchtwagen-Kaufberatungen durchgeführt werden.
Viel Spaß beim Diskutieren und gegenseitigen Beraten!
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
1363 Antworten
https://www.motor-talk.de/forum/steuerfortentwicklungsgesetz-t8031000.html?page=2
Ich würde nach wie vor dieses behaupten:
Das eine ist die Festsetzung des BLP als Grundlage der Berechnung.
Hier gilt meines Erachtens Datum der Erstzulassung. Kann also sein, dass man Pech hat und der BLP steigt im Vergleich zum BLP bei Konfiguration und Bestellung. Wer hier zu knapp kalkuliert kann angemüllert sein.
Das andere ist die Festsetzung des Steuersatzes von 1% / 0,5% / 0,25% bei EVs in Verbindung mit der momentan gültigen Gesetzgebung und des entsprechenden Maximalwertes der BLP-Grenzen.
Hier waren die maximalen 70k für 0,25% derzeit gegeben, darüber gelten die 0,5% und die 100k im Gespräch für die 0,25% Grenze. Ebenfalls ob und bis wann es möglicherweise rückwirkend gelten könnte.
Hier gilt aber unabhängig was nun ab wann gilt nach meiner Kenntnis „Anschaffung“, bei Leasing die Auslieferung bzw. Übergabe des KFZ an AG oder direkt an dich.
Zitat:
@Att schrieb am 1. Juni 2025 um 22:28:25 Uhr:
Telefonablage mit induktiver Ladefunktion und Mobilfunk-Koppelantenne
Induktives Laden ist mir unwichtig, aber diese Kopplungsantenne gibt's nur im Paket?
Der Q6 ist mein erstes Auto, bei dem das induktive Laden wirklich funktioniert und bei dem das Handy nicht heiß wird.
Ich hab die Phonebox auch wegen der Kühlung genommen und scheinbar funktioniert die :)
Zitat:
@johannson schrieb am 4. Juni 2025 um 16:51:16 Uhr:
https://www.motor-talk.de/forum/steuerfortentwicklungsgesetz-t8031000.html?page=2
Hier gilt aber unabhängig was nun ab wann gilt nach meiner Kenntnis „Anschaffung“, bei Leasing die Auslieferung bzw. Übergabe des KFZ an AG oder direkt an dich.
Die Versteuerung hat sich schon immer nur an der Erstzulassung orientiert. Selbst bei Gebrauchtfahrzeugen! Deshalb ist eine "Anschaffung" (Bestellung, Lieferung, etc.) völlig unerheblich. Es wird, wie bisher auch, die Erstzulassung verwendet werden, die bei neuen Fahrzeugen aber zumeist mit der "Übergabe" (fast) identisch ist.
Zitat:
@NorthBuddy schrieb am 6. Juni 2025 um 10:23:21 Uhr:
Die Versteuerung hat sich schon immer nur an der Erstzulassung orientiert. Selbst bei Gebrauchtfahrzeugen! Deshalb ist eine "Anschaffung" (Bestellung, Lieferung, etc.) völlig unerheblich. Es wird, wie bisher auch, die Erstzulassung verwendet werden, die bei neuen Fahrzeugen aber zumeist mit der "Übergabe" (fast) identisch ist.
so ist auch meine Erfahrung bezüglich des Zusammenfalls von Zulassung und Übergabe.
Dennoch gilt für die BLP Berechnung nicht der Preis bei Bestellung, sondern bei Zulassung. Kann mehr oder weniger sein.
Für den Steuersatz gilt die „Anschaffung“ in juristischer grammatischer Auslegung, was wie erwähnt mit der Zulassung meist zusammenfällt.
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Zitat:
@johannson schrieb am 6. Juni 2025 um 10:56:21 Uhr:
so ist auch meine Erfahrung bezüglich des Zusammenfalls von Zulassung und Übergabe.
Dennoch gilt für die BLP Berechnung nicht der Preis bei Bestellung, sondern bei Zulassung. Kann mehr oder weniger sein.
Für den Steuersatz gilt die „Anschaffung“ in juristischer grammatischer Auslegung, was wie erwähnt mit der Zulassung meist zusammenfällt.
Da sind wir uns einig. Für die Versteuerung gilt das Datum der Erstzulassung und des an diesem Tag gültigen BLPs (der natürlich von einem Bestelldatum oder (insbesondere bei einem gebrauchten Fahrzeug) vom Kaufdatum unabhängig ist)..
Für die Dienstwagensteuer wird der BLP aus der Bestellung genommen, auch wenn das Fahrzeug vor Auslieferung im BLP schwankt.
Erste Versteuerung des PKW ist der Monat des Gefahrenübergangs, unabhängig von der Zulassung. Und immer der gesamte Monat, keine anteilige Berechnung.
So ist es bei uns mit tausenden Dienstwagen, denke nicht, dass unsere HR da schludert.
Ohne Zulassung muss man nichts versteuern. Entscheidend ist ja ob ich die Möglichkeit habe zu fahren. Ohne Zulassung und Versicherung habe ich diese Möglichkeit nicht, daher muss ich auch nicht versteuern.
Deshalb auch der BLP am Tag der Zulassung.
Zitat:@EricausdemNorden schrieb am 8. Juni 2025 um 11:30:23 Uhr:
Für die Dienstwagensteuer wird der BLP aus der Bestellung genommen, auch wenn das Fahrzeug vor Auslieferung im BLP schwankt.Erste Versteuerung des PKW ist der Monat des Gefahrenübergangs, unabhängig von der Zulassung. Und immer der gesamte Monat, keine anteilige Berechnung. So ist es bei uns mit tausenden Dienstwagen, denke nicht, dass unsere HR da schludert.
Gefahrenübergabg ist Übergabe an den MA. Das stimmt. Aber der BLP ist nicht der aus der Bestellung, sollte sich der geändert haben. Evtl hat das ja immer gepasst, ansonsten macht eure HR Abteilung einen für den MA vorteilhaften Fehler, der sich aber im Falle einer Prüfung nachteilig auswirken kann.
Aber was denn dann, wenn sich in der Zwischenzeit Zubehörpositionen und -pakete geändert haben und es zum Zeitpunkt der Erstzulassung meine konkrete Zusammenstellung gar nicht mehr gibt?
Siehe https://www.hoorayhr.io/de/hr-lexikon/bruttolistenpreises/
„Der Bruttolistenpreis bleibt immer der Preis zum Zeitpunkt der Erstzulassung – selbst wenn es sich um ein gebrauchtes oder geleastes Fahrzeug handelt.“
Man sollte sich nicht zu sehr mit Grenzfällen beschäftigen. Wenn Pakete geändert wurden wird halt die Konfig angepasst und dann der steuerlich relevante BLP genommen.
Zitat:
@NorthBuddy schrieb am 8. Juni 2025 um 12:54:21 Uhr:
Siehe https://www.hoorayhr.io/de/hr-lexikon/bruttolistenpreises/
„Der Bruttolistenpreis bleibt immer der Preis zum Zeitpunkt der Erstzulassung – selbst wenn es sich um ein gebrauchtes oder geleastes Fahrzeug handelt.“
Man sollte sich nicht zu sehr mit Grenzfällen beschäftigen. Wenn Pakete geändert wurden wird halt die Konfig angepasst und dann der steuerlich relevante BLP genommen.
So ist es und war es schon immer. Da solle man sich von dem Wort "Anschaffung" nicht verleiten lassen
Hab jetzt auch bestellt
Ca 160€ unter den 100.000€. Na hoffentlich ändert sich da am BLP nichts mehr 😁 höchstens ins negative 🙂
Zitat:
@Att schrieb am 8. Juni 2025 um 22:14:02 Uhr:
So ist es und war es schon immer. Da solle man sich von dem Wort "Anschaffung" nicht verleiten lassen
Hab jetzt auch bestellt
https://www.audi.de/ADPX0UWK
Ca 160€ unter den 100.000€. Na hoffentlich ändert sich da am BLP nichts mehr 😁 höchstens ins negative 🙂
Richtige Entscheidung...Gratuliere!👍
Was hat man dir für eine Lieferzeit genannt?
Zitat:@LegeinEi schrieb am 8. Juni 2025 um 12:49:48 Uhr:
Aber was denn dann, wenn sich in der Zwischenzeit Zubehörpositionen und -pakete geändert haben und es zum Zeitpunkt der Erstzulassung meine konkrete Zusammenstellung gar nicht mehr gibt?
Das ist eigentlich ganz gut vom VW Konzern gelöst. Mit jeder Zulassung erhalten wir, kurz nach der Zulassung ein Schreiben vom Hersteller in dem der für das Finanzamt gültige BLP bestätigt wird. Nur diesen akzeptiert das FA. Gab bei uns in der Firma schon Fälle mit einer Abweichung zur Bestellung. Beides bedingt durch neue Preislisten.
Zitat:
@Carboner schrieb am 9. Juni 2025 um 13:22:28 Uhr:
Richtige Entscheidung...Gratuliere!👍
Was hat man dir für eine Lieferzeit genannt?
Sorry für die späte Antwort,
unverbindl.Liefertermin: Dezember 2025
Hoffen wir mal dass es schneller geht.
Bin jetzt etwas verunsichert, da jetzt hier etwas von Kaufdatum steht und das vor dem 30.06. wäre.(siehe Anhang)
Ich hatte falls es kommt ja schon gerne die 0,25% Versteuerung.
Weil da wird ja immer von Anschaffung ab 30.06. geredet.
Zitat:@Att schrieb am 18. Juni 2025 um 12:56:33 Uhr:
Sorry für die späte Antwort,unverbindl.Liefertermin: Dezember 2025Hoffen wir mal dass es schneller geht.Bin jetzt etwas verunsichert, da jetzt hier etwas von Kaufdatum steht und das vor dem 30.06. wäre.(siehe Anhang) Ich hatte falls es kommt ja schon gerne die 0,25% Versteuerung.Weil da wird ja immer von Anschaffung ab 30.06. geredet.
Mach dich da nicht verrückt. Ob du 500€ oder 250€ versteuerst macht einen netto unterschied von 125€. Das sollte in den Gehaltsklassen der Menschen die dieses Fahrzeug als Dienstwagen bekommen nicht mehr so problematisch sein.
Liebe Grüße