Zitat:@EricausdemNorden schrieb am 8. Juni 2025 um 11:30:23 Uhr:
Für die Dienstwagensteuer wird der BLP aus der Bestellung genommen, auch wenn das Fahrzeug vor Auslieferung im BLP schwankt.Erste Versteuerung des PKW ist der Monat des Gefahrenübergangs, unabhängig von der Zulassung. Und immer der gesamte Monat, keine anteilige Berechnung. So ist es bei uns mit tausenden Dienstwagen, denke nicht, dass unsere HR da schludert.
Gefahrenübergabg ist Übergabe an den MA. Das stimmt. Aber der BLP ist nicht der aus der Bestellung, sollte sich der geändert haben. Evtl hat das ja immer gepasst, ansonsten macht eure HR Abteilung einen für den MA vorteilhaften Fehler, der sich aber im Falle einer Prüfung nachteilig auswirken kann.