Steuerfortentwicklungsgesetz

Audi Q6

In diesem etwas sperrigen Namen ist jetzt die 95k€ Grenze für die 0,25% Versteuerung von E-Dienstwagen aufgegangen.
So wie ich es jetzt verstanden habe, sind die Einkommensteuer und Kindergeldfragen beschlossen.
CDU und FDP (die es im Kabinett ja mal abgesegnet hat) lehnen die Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft in diesem Entwurf jedoch ab.
Quelle: Grüne im Bundestag von 13.12.24 („Die Blockadehaltung von Union und FDP bei der Unterstützung der Wirtschaft kann nur sehr verwundern. Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung. Wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen, die der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Christian Lindner noch vorsah, wollte die FDP nun nicht mehr mittragen. Die Union hat nach Weisung von Friedrich Merz sich komplett dem Gespräch verweigert. Auch die in der Wachstumsinitiative vorgesehene Förderung von E-Autos wäre aktuell extrem relevant. Doch hier blockieren Friedrich Merz und Christian Lindner. Jetzt fehlt es den Unternehmen an Planungssicherheit, wirtschaftliche Impulse des Staates müssen weiter auf sich warten lassen. Das liegt an den Wahlkampfmanövern von Union und FDP.“)

136 Antworten

Nicht Auslieferung, sondern Erstzulassung: Für die Besteuerung eines privat genutzten Firmenwagens nach der 1%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ist der Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs maßgeblich – nicht der Kaufpreis oder der Zeitpunkt, an dem du das Fahrzeug übernommen hast.

Sagt ChatGPT

Wie genau und wer ermittelt eigentlich den Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Wenn es seit dem Kauf keine Preiserhöhung von Audi gegeben hat ist der BLP noch klar (eventuell ohne Winterreifen?). Bei einer Preiserhöhung und eventuell geänderten Paketen gibt es das Auto so nicht mehr zu kaufen oder hat es hat mehr oder weniger Inhalt. Dann kann ja kein genauer BLP bestimmt werden?

Also bei uns kommt nach Lieferung zum AH ein Schreiben vom Hersteller mit der BLP Angabe.

LG

Zitat:

@vogel70 schrieb am 9. Mai 2025 um 11:16:42 Uhr:


Nicht Auslieferung, sondern Erstzulassung: Für die Besteuerung eines privat genutzten Firmenwagens nach der 1%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ist der Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs maßgeblich – nicht der Kaufpreis oder der Zeitpunkt, an dem du das Fahrzeug übernommen hast.

Sagt ChatGPT

Aber nicht verwechseln:

Das eine ist die Festsetzung des BLP als Grundlage der Berechnung.
Hier gilt meines Erachtens Erstzulassung. Kann also sein, dass man Pech hat und der BLP steigt im Vergleich zum BLP bei Konfiguration und Bestellung. Wer hier zu knapp kalkuliert kann angemüllert sein.

Das andere ist die Festsetzung des Steuersatzes von 1% / 0,5% / 0,25% bei EVs in Verbindung mit der momentan gültigen Gesetzgebung und des entsprechenden Maximalwertes der BLP-Grenzen.

Hier waren die maximalen 70k für 0,25% derzeit gegeben, darüber gelten die 0,5% und die 100k im Gespräch für die 0,25% Grenze. Ebenfalls ob und bis wann es möglicherweise rückwirkend gelten könnte.

Hier gilt aber unabhängig was nun ab wann gilt nach meiner Kenntnis „Anschaffung“, bei Leasing die Auslieferung des KFZ.

Echt verrückt, dass es bei dem Thema so wenig eindeutige Infos gibt.

Das mit dem Leasing ergibt Sinn. Hoffentlich stimmt das so.

Da ich den Wagen am 01.08. übernehme, wäre das dann ja nochmal einen Monat später. Mal schauen ob es passt. Freue mich jedenfalls schon sehr - egal ob 0,5% oder 0,25%...

Was genau ist denn nicht eindeutig?

Na ja, ist mir schwer gefallen die Antwort zu finden und ich hatte das Gefühl, dass man im Internet alles findet.

Bspw. Die Info zu leasing: Auslieferung vom Hersteller an leasingfirma oder von leasingfirma an Nutzer - also da wo der Leasingvertrag startet?

Zitat:

@glamis schrieb am 10. Mai 2025 um 21:47:02 Uhr:


Na ja, ist mir schwer gefallen die Antwort zu finden und ich hatte das Gefühl, dass man im Internet alles findet.

Bspw. Die Info zu leasing: Auslieferung vom Hersteller an leasingfirma oder von leasingfirma an Nutzer - also da wo der Leasingvertrag startet?

Wieso sollte ein KFZ an die Leasingfirma geliefert werden?

Die Leasing finanziert nur. Die Kette ist eigentlich:
Hersteller (Werk) -> AudiHändler wenn nicht Werksabholoung -> Übergabe (Auslieferung) Leasingnehmer.

Manche Q6 dümpeln wochenlang beim Audi-Händler, da Leasing noch nicht beginnt und zu schnell produziert bzw. früh bestellt wurde.

Das Datum der Anlieferung beim Händler kann nichts bedeuten.
„Anschaffung“ heißt nach meinem Verständnis „Leasingbeginn“.

Danke. Genau das meine ich.

Meiner steht beim Händler, wurde viel zu früh produziert, da ich aufgrund meines derzeitigen Leasings planmäßig erst Ende August hätte übernehmen sollen. Leasing startet jetzt Anfang August.

Der Wagen wird wohl nicht angemeldet wochenlang beim Händler stehen. Der Tag der Erstzulassung sollte in etwa der Auslieferung, bzw. dem Leasingbeginn entsprechen. Dementsprechend ist er das relevanten Datum.

Okay, jetzt bin ich gespannt auf eure Antworten :-D Vielleicht ist hier ja ein Steuerexperte*

Es scheint wohl so zu sein, dass der Wagen bereits zugelassen worden ist - entgegen ausdrücklichen Wunsch. Ich übernehme ihn am 01.08., wo auch der Leasingvertrag startet. Der BLP ist 95k Euro. Versteuere ich jetzt mit 0,5% oder 0,25%?

*edit: ja, @vogel70, sowas sollte man eigentlich nicht machen, da Versicherung usw. Ja schon laufen. Aber die Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Im Mai bereits zugelassen, Leasing und Übernahme starten am 01.08. Klingt wie ein Witz, ist aber soo... :-D

Zitat:
@glamis schrieb am 7. Juni 2025 um 14:56:35 Uhr:
Okay, jetzt bin ich gespannt auf eure Antworten :-D Vielleicht ist hier ja ein Steuerexperte*
Es scheint wohl so zu sein, dass der Wagen bereits zugelassen worden ist - entgegen ausdrücklichen Wunsch. Ich übernehme ihn am 01.08., wo auch der Leasingvertrag startet. Der BLP ist 95k Euro. Versteuere ich jetzt mit 0,5% oder 0,25%?
*edit: ja, @vogel70, sowas sollte man eigentlich nicht machen, da Versicherung usw. Ja schon laufen. Aber die Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Im Mai bereits zugelassen, Leasing und Übernahme starten am 01.08. Klingt wie ein Witz, ist aber soo... :-D

Also, da es bisher kein Gesetz gibt mit den 100k als Grenze für die 0,25%, bist du bei 0,5%

Wenn das Gesetz kommt, kommt es drauf an, ob es Rückwirkend gilt. Letztes Mal war es der Jahresanfang.

Diesmal steht aber Juni drin in dem Entwurf. Sprich du hast da wohl wahrscheinlich Pech gehabt meiner Meinung nach. Erstzulassung ist Erstzulassung.

Zitat:
@Att schrieb am 7. Juni 2025 um 16:51:42 Uhr:
Also, da es bisher kein Gesetz gibt mit den 100k als Grenze für die 0,25%, bist du bei 0,5%
Wenn das Gesetz kommt, kommt es drauf an, ob es Rückwirkend gilt. Letztes Mal war es der Jahresanfang.
Diesmal steht aber Juni drin in dem Entwurf. Sprich du hast da wohl wahrscheinlich Pech gehabt meiner Meinung nach. Erstzulassung ist Erstzulassung.

https://www.motor-talk.de/forum/0-25-versteuerung-geldwertervorteil-firmenwagen-t7781745.html?highlight=Versteuerung%3B30.06.2025&page=28#post72017115

so ganz würde ich das noch nicht abschreiben. Da gibt es unterschiedliche KI Aussagen, und die sind nicht immer akkurat…

Zitat:
@gonzo.t.durden schrieb am 7. Juni 2025 um 17:47:24 Uhr:
https://www.motor-talk.de/forum/0-25-versteuerung-geldwertervorteil-firmenwagen-t7781745.html?highlight=Versteuerung%3B30.06.2025&page=28#post72017115
so ganz würde ich das noch nicht abschreiben. Da gibt es unterschiedliche KI Aussagen, und die sind nicht immer akkurat…

Es lohnt sich manchmal einfach direkt die aktuelle Quelle durchlesen und nicht immer nur die KI fragen.

• "Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 € auf 100.000 €, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E. Die Regelung soll für Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem 30.6.2025 angeschafft werden, § 52 Abs. 12 Satz 6 EStG-E.

Link: siehe Seite 12

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 EStG

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2025-06-04-steuerliches-Investitionssofortprogramm/1-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Aber wir gesagt, solange das Gesetz nicht durch ist, ist meine Glaskugel genauso gut wie jede andere.

Wenn das Gesetz mit dem 30.6. kommt, dann gilt die 0,5% Versteuerung.

Wenn es vereinbart war, den Wagen bisher nicht zuzulassen, würde ich Rechnen und den Händler dmit konfrontieren.

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