Audi A6 e-tron: Allgemeiner Kaufberatungsthread

Audi A6 e-tron GH

Hallo zusammen,

wie es im Audi-Forum auf MT für die diversen Modelle auch sonst üblich ist, eröffne ich hier ebenfalls einen "Allgemeinen Kaufberatungsthread", in dem alle Fragen zur Konfiguration und zu den diversen Ausstattungsdetails des A6 e-tron erfragt und diskutiert werden können. Der Start des Konfigurators ist eine gute Gelegenheit dafür.

Später können hier außerdem natürlich auch Gebrauchtwagen-Kaufberatungen durchgeführt werden.

Viel Spaß beim Diskutieren und gegenseitigen Beraten!

Grüße
DJ BlackEagle | MT-Team

911 Antworten

Ich muss vielleicht etwas klarstellen: ich bin Unternehmer und wohne in Österreich. Ich kenne mich daher mit euren Besteuerungsthemen in Deutschland nicht aus. Da kann es natürlich sein, dass da ein aktueller Listenpreis und nicht der des Kaufvertrages heran gezogen wird. Wobei ich mir die Frage stelle, was passiert, wenn es zb ein Modell zum Zeitpunkt der Zulassung nicht mehr gibt, weil die Lieferzeir zb lang gedauert hat und diese Modellvariante aufgelassen wurde. Was nimmt man dann für einen Listenpreis, wenn es den für das Auto nicht mehr aktuell gibt? Aber seis drum…

Ich als Unternehmer würde jedenfalls nie akzeptieren, wenn mir ein Lieferant zum Zeitpunkt der Lieferung mehr verrechnen möchte als ich mit ihm zum Zeitpunkt der Bestellung vertraglich vereinbart habe.

Genauso würde das bei mir kein Kunde akzeptieren, wenn ich ihm nach 4 Monaten bei Lieferung sage: da ist deine bestellte Ware, aber ich hab‘s mir überlegt, ich möchte jetzt 10% mehr.
Das wird er nicht akzeptieren und wäre ein Vertragsbruch mit allen rechtlichen Folgen.

Wenn das bei mir ein Autohändler machen würde, würde ich ihm das Auto einfach nicht abnehmen und er könnte es sich am Bauch hauen, auf gut österreichisch gesagt…

Das deutsche Finanzamt interessiert sich nicht für Deine Befindlichkeiten. Keine Ahnung, wie die steuerliche Behandlung in Öland aussieht.

Als Unternehmer solltest Du zudem wissen, dass sich vertraglich B2B und privatrechtlich so manches vereinbaren lässt. Man sollte dazu mal das Kleingedruckte lesen.

Sollten wir nen extra Thema zu aufmachen und ich kann es mir auch nicht vorstellen.
Was passiert denn wenn der BLP fällt?!
Dann zahle ich weniger Steuern…?

Mal was anderes, weiß wer was man per InApp kauf später buchen kann?
Das geht nämlich nicht in den BLP ein und kann ja voll abgesetzt werden 😉

Edit:
Wenn ich meinem Steuerberater den BLP gebe, nehme ich übrigens auch den aus dem Vertrag und er fragt da nicht ob sich was geändert hat oder nicht bis zur Auslieferung…

Lasst uns das ggf in einem anderen Thread diskutieren. Es ist in Deutschland so wie ich bzw. die anderen erklärt haben.

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In D ist auf jeden Fall so, dass der Kauf- bzw. der Leasingpreis sich noch in der "Wartezeit" zur Auslieferung ändern kann. Das steht sogar so im Vertrag.
Manche Hersteller sind evtl. kulant, wenn nach der Preiserhöhung nur noch wenige Wochen bis zur Auslieferung sind.

Ist mir tatsächlich so bei meinem jetzigen BMW iX passiert.
Die erste Preiserhöhung musste ich akzeptieren (oder stornieren), die Zweite hat man mir gnädigerweise erlassen.

Es macht auch nochmal einen Unterschied ob man privater oder gewerblicher Käufer in D ist.

Soweit ich weiß, ist das aber in Ö, bzw. in jedem Land unterschiedlich.

Muss ich widersprechen. Sobald man eine verbindliche Leasingbestätitung hat als Privatkunde, ist der Preis fix. Steht auch so im Vertrag. Hatte bei 4 Autos noch nie den Fall dass der Preis erhöht werden sollte.

Ihr müsst in Euren individuellen Vertrag schauen.
Bei mir war es definitv so; bei Sixt ist es auch ähnlich. (unter Punkt 6.1.)
https://www.sixt-neuwagen.de/.../...GB_Vario-Leasing-22-07-2021_01.pdf

Zitat:

@ChrisHD171 schrieb am 27. September 2024 um 07:53:39 Uhr:


Muss ich widersprechen. Sobald man eine verbindliche Leasingbestätitung hat als Privatkunde, ist der Preis fix. Steht auch so im Vertrag. Hatte bei 4 Autos noch nie den Fall dass der Preis erhöht werden sollte.

Da haben wir mal drei Betrachtungsfehler:

Der eine beginnt bei der Größe "4" und "meine" und definiert für alle: Bei "4" mag das richtig sein. bei "x.000" nicht. Deshalb ist "meine" nicht "alle".

Der andere bei der grundsätzlichen Frage: Bei der Frage ging aus dem BLP, der für die Versteuerung des geldwerten Vorteils eines privat überlassenen Dienstwagens ging: Ein Dienstwagen wird nicht Privat angeschafft.

Und letztlich, wie von xdaswarsx beschreiben: Es käme hinsichtlich des Preises des Leasings -was nicht der BLP für die Steuer ist- auf den Vertrag an. Und der BLP ist IMHO aktuell nur relevant für die ESt und da ist die für Deutschland gültige gesetzliche Regelung eindeutig: "BLP am Tag der Anschaffung des Fahrzeugs", egal wann bestellt.

Was Änderungen an Beschaffungskonditionen angeht ist stets der Beschaffungsvertrag und evtl. die Absprache mit dem Verkaufenden relevant. Nicht übertragbar auf andere Fälle!

Die Bestätigung des BLP wurde bei uns bisher seitens der VW Leasing immer auf den Tag der Bestellung ausgestellt.

Beim BLP für die Steuer ist es doch so, dass der Tag der Zulassung zählt. Das ist auch gesetzlich so geregelt. Was aber die eigentliche Rate geht, zählt meiner Erfahrung nach das, was in der Leasingbestätigung steht. Mag sein dass manche Verkäufer sich das recht offen behalten, die Rate bis zur Auslieferung zu erhöhen. In meinem Vertrag mit der Audi AG ist das aber nicht der Fall, bin aber Privatkunde.

Zitat:

@DarkEye schrieb am 27. September 2024 um 08:34:29 Uhr:


Die Bestätigung des BLP wurde bei uns bisher seitens der VW Leasing immer auf den Tag der Bestellung ausgestellt.

Das kann theoretisch ein Problemchen werden.

Wie sieht es denn aus, wenn sich bei den vielen Paketen zur Preiserhöhung ein Teil ändert? Dann gibt es den zuvor bestellten Wagen so nicht mehr und somit auch keinen neuen BLP.

Was hat das jetzt alles mit dem A6 zu tun?!?

Macht bitte nen neuen Thread zu dem Thema BLP auf!
Dann können wir da weiter diskutieren und auch gerne kann jemand eine geschwärzte Abschrift von seinem Vertrag mit den Punkten einbringen

Zitat:

@TheOggy schrieb am 27. Sept. 2024 um 11:16:55 Uhr:


Macht bitte nen neuen Thread zu dem Thema BLP auf!

Sehr gute Idee.

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