Audi 80 DE Scheinwerfer Xenon Umbauanleitung
Guten Abend! Ich habe mal eine Seite im Netz über eine Umbauanleitung für DE Scheinwerfer mit Xenon gesehen,kann Sie aber leider nicht mer finden. Wer hat diese vieleicht gespeichert und wurde die mal hier senden? Wäre sehr nett. Gruß vom Audi 89 Coupe Schrauber---)
35 Antworten
Reg dich nicht auf...
hatte mit caravan auch schon auseinandersetzungen wegen meinen Sportsitzen und Seitenairbags.
Hast es in den DEs eingetragen bekommen. Und jut is.
Könnt mir vorstellen das das solche Typen wären, die wenn sie besoffen gegen nen Baum fahren dich verklagen, weil du zufällig da langgefahren bist und zufällig dein richtig eingestelltes Xenon anhattest was zwar von der DEKRA/TÜV genehmigt ist was sie angeblich geblendet hat.
Ich hätte gerne ein Bild.
Ich will endlich mal einen älteren Audi mit richtigen eingetragenen Xenonlampen sehen.
Zitat:
Was seil Ihr eigentlich für Lusser???
Und wenn man schon Anglizismen verwendet, dann bitte richtig.
Es gab ja Foren in denen Stand welcher tüv was Einträgt (eigentlcih illegale Sachen).
So war z.B. hier in der Region bekannt, dass eine Tüv-Z.Stelle beim Bodensee so ziemlich alles gegen ein bisschen Trinkgeld eingetragen hat und eine Dekra im Schwabenländle für das ein oder andere Scheinchen grüne Aufkleber verkauft hat.
Das schützt aber nicht z.B. vor einer Polizeikontrolle, nur weil jemand mit seinem viel zu lauten Auspuff die Eintragung geschaft hat, heißt es nicht, dass sein Auto sicher vor einer Beschlagnahmung durch die Polizei zwecks einer erneuten Messung ist.
hab mal ne Frage an die ganzen schlauen Leute....
Was zum Teufel bringt einem ne ALWR bei nem tiefergelegtem auto?????
nichts.... von daher ist es für den A...
außerdem kenne ich die regelung auch das man das ganze erst ab einem gewissem BJ braucht (ALWR und SWRA)
Zitat:
Original geschrieben von Karzi
Was zum Teufel bringt einem ne ALWR bei nem tiefergelegtem auto?????
nichts.... von daher ist es für den A...
Das kannst sicher begründen oder?
Zitat:
Original geschrieben von Karzi
außerdem kenne ich die regelung auch das man das ganze erst ab einem gewissem BJ braucht (ALWR und SWRA)
Dann würde ich behaupten, daß Du keine Ahnung hast - bzw. nicht lesen kannst was das Gesetz dazu schreibt 😁
ciao
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Ja, den Beweis ist man uns irgendwie schuldig!
Und uns als"Lutscher"? oder "Looser"? zu bezeichnen ist auch kein Beweis.
Immer noch hat hier keiner geschrieben:
Was wurde verwendet!
Von wem? (Hersteller?)
Eintragungsnachweis?
Kläre uns auf und gut!
Hallo,
man kann auch ein Lichtgutachten erstellen lassen, was aber so viel Geld kostet, dass es sich nun gar nicht lohnt.
Viele Grüße
Mario