Audi 80 DE Scheinwerfer Xenon Umbauanleitung
Guten Abend! Ich habe mal eine Seite im Netz über eine Umbauanleitung für DE Scheinwerfer mit Xenon gesehen,kann Sie aber leider nicht mer finden. Wer hat diese vieleicht gespeichert und wurde die mal hier senden? Wäre sehr nett. Gruß vom Audi 89 Coupe Schrauber---)
35 Antworten
Du schmierst uns doch an! 😁
Gibts das echt? Un mit welchen Brennern bitteschön haste das nu gemacht?
*augenreib* Das gibts doch net!
😁
greetz
Zitat:
Original geschrieben von fordrs6
Ja! War heut beim Tüv,der hat den Umbau eingetragen ohne SWA und LWR weil das damals mit Bj,91 noch nicht gab.Der Sagte ab Bj,94 ist das bei allen Fahrzeugen Pflicht.
Immer wieder der gleiche Mist. Mit dieser Eintragung kannst Du Schiffchen versenken oder sonstwas spielen. Die ist nichtmal das Papier wert auf dem sie steht. Die hat weder vor der Polizei noch vor dem Richter Bestand. Und da DU für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich bist, könntest Du im Falle einer Kontrolle oder eines Unfalls ganz schön alt aussehen.
Rufen wir uns nochmal ins Gedächtnis:
1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt. Der Scheinwerfer muß für Xenonleuchtmittel zugelassen sein!
hier verstösst Dein Fahrzeug gegen die STVZO
2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)
hier verstösst Dein Fahrzeug gegen die STVZO
3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage
hier verstösst Dein Fahrzeug gegen die STVZO
4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.
weiss nicht wie und ob Du das gelöst hast
Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal. Dass einige TUV-Menschen das dann trotzdem eintragen ist jedenfalls nichts rechtens und hat vor Gericht keinen Bestand.
Vielleicht helfen Euch diese Links auch weiter:
KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.
Stellungnahme HELLA
Seit dem 01.06.2000 sind die Erfordernisse für einen Xenonumbau ganz klar definiert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrzeuge nur noch nach den in §50 StVZO niedergeschriebenen Voraussetzungen auf Xenon umgerüstet werden. Hier gilt nicht der Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, sondern das Datum der Umrüstung bzw. der Eintragung.
Die Aussage des TüV-Menschen ist also kompletter Unfug
viele Grüße
Kann ich auch nicht glauben.
Aber es soll ja Regeln mit Ausnahmen geben.
Da das Theme hier schon heiß diskutiert wurde , wäre es super wenn du uns sagen könntest:
- welches Kit wurde verwendet
- evtl. scannst du eine Kopie der Dekra Bescheinigung als nachweis hier rein, damit wir was zu festnageln haben
- evtl. ein Bild des Umbaus
Denke, hier werden dir einige verbunden sein und Danken dir dafür!!
Sam
Zitat:
Original geschrieben von Samuel0815
Kann ich auch nicht glauben.
Aber es soll ja Regeln mit Ausnahmen geben.
Ja, das sind dann die sogenannten Gefälligkeitseintragungen. Was diese Eintragungen vor dem Gesetz wert sind hab ich ja schon erwähnt 😁
ciao
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Das stimmt irgendwie schon!
Nur:
TÜV und DEKRA machen in der Regel ja gesetzliche Eintragungen und nur diese dürfen und MÜSSEN es ja nach Gesetz machen.
Was sollen denn alle anderen Eintragungen wert sein, wenn diese auch nichts wert ist?
Gibt es denn nun "gesetzliche" Eintragungen nicht nicht gesetzlich sind? 🙂😕
Also sollte doch auch klar sein: eine Eintragung von staatl. Seite sollte auch rechtlich bestehen. Sonst sind Gesetze doch Humbug. 😰
Ich befürworte nicht den (vielleicht) illegalen Umbau, bin auch der Meinung, das ein entsprechender Scheinwerfer verwendet werden sollte.
Vielleicht gibt es ja mittlerweile ein Kit, das die Gesetzeslage erfüllt?!
Darum bitten wir ja vom TS diese Info´s!
Zitat:
Original geschrieben von Samuel0815
TÜV und DEKRA machen in der Regel ja gesetzliche Eintragungen und nur diese dürfen und MÜSSEN es ja nach Gesetz machen.Was sollen denn alle anderen Eintragungen wert sein, wenn diese auch nichts wert ist?
Die Prüfer müssen sich halt an die STVZO halten. Tun sie das nicht, ist die Eintragung wertlos. Und hier wird ja gleich gegen mehrere Regelungen verstossen 😰
Man sollte den Prüfer mal beiseite nehmen und ihn fragen, ob er sich der Situation überhaupt bewusst ist. Meiner Meinung nach gehört dieser Mann in den Vorruhestand!
ciao
Ganz deiner Meinung !
Entweder hier will sich jemand mal wieder wichtig machen denn Fotos haben wir ja noch keine zu sehen bekommen
oder
er hat einen sehr seltsammen Prüfer gefunden .... was im wie bereits geschrieben im Schadenfalls garnix nutzt ....
Sollte es stimmen,muss man sich dann aber schon Gedanken machen.
Es ist doch so,dass nicht jeder soviel Ahnung hat und weiß das es nicht legal ist, auch greift in solchen Fällen nicht jeder auf ein Forum zurück,es soll Leute geben,die nichtmal Internet haben...
Wo kommen wir denn da hin,wenn man sichnicht mehr auf die Aussage eines Prüfers verlassen kann.
Angenommen ich würde wirklich umrüsten lassen und hätte keine Ahnung davon,dass es nicht legal ist,weil der Prüfer sein OK dazu gegeben hat...
Zitat:
Original geschrieben von audi90typ89
S
Wo kommen wir denn da hin,wenn man sichnicht mehr auf die Aussage eines Prüfers verlassen kann.
Angenommen ich würde wirklich umrüsten lassen und hätte keine Ahnung davon,dass es nicht legal ist,weil der Prüfer sein OK dazu gegeben hat...
Das würde ich mir auch denken... nur schützt Unwissenheit ja bekanntlich vor Strafe nicht.
Gibt ja immerwieder kurioseste Fälle; nur im Ernstfall reicht dann wohl die Aussage des Prüfers nicht.
Nur wohin soll man denn sonst gehen, wenn nciht zu denen die, nach dem Gesetz, Fahrzeuge und Anbauteile abnehmen???
Hallo,
es ist durchaus möglich, ein Fahrzeug legal auf Xenon umzurüsten.
Der Aufwand ist aber erheblich.
Ein DE-Scheinwerfer kann man schon umbauen. Habe selbst in die DE-Scheinwerfer von einem A3 die Original-Xenon-Linsen verbaut. Aber richtig mit Aluminiumadaptern verschraubt. Außerdem ist alles richtig mit Gummdichtungen abgedichtet. Auch die Kabeldurchführungen, da die Vorschaltgeräte außen liegen.
Die Xenons bleiben wie auch bei normalen DEs bei Fernlicht eingeschaltet. Dafür habe ich am Lenkstockhebel den Fernlichtpin umgelegt. War eine Sache von 20 Minuten. Bei Audi 80 Cabrio mit DEs ist das Standard.
Als Scheinwerferreinigungsanlage habe ich die Originale vom Coupe nachgerüstet inklusive größerem Wasserbehälter. Gibt es aber auch als Universalnachrüstung von Hella.
Die automatische Leuchtweitenregulierung ist von Hella und arbeitet mit einem bzw. zwei Ultraschallsensoren. Die Stellmotoren sind ebenfalls von Hella.
War auch beim TÜV, und der würde es eintragen, wenn die DE-Scheinwefer ein Klarglas hätten und keine Streuscheibe. Denn D2S-Brenner und Streuscheibe geht nicht. Daher suche ich noch entprechende Gläser für die DE-Schweinwerfer. Abschleifen und polieren geht auch, ist aber sehr teuer.
Und wenn der TÜV-Mensch das einträgt inklusive Scheinwerferumbau ist man aus dem Schneider.
Übrigens, auch wenn ich einen S2 Motor aus einem Coupe Ty 89 in einen Typ 85 einbaue, ist das nicht zulässig. Wenn ich es aber ordnungsgemäß mache mit Eintragung, bin ich aus dem Schneider. Und die Eintragung erhalte ich nur, wenn das ganze unter Berücksichtigung der Vorschriften erledige.
Das größet Problem bzw. Aufwand sind die Scheinwerfer. Gibt es das Modell mit Xenon-Option, so kann Nicht-Xenon-Fahrzeuge durchaus nachrüsten. Im Zuge der CAN-Bus-Technik wird es aber immer aufwändiger und letztendlich auch teuer. Bei "alten" Fahrzeugen sind halt die Scheinwerfer das Problem, weil keine Xenonoption bestand. Es gibt aber auch von Hella Nachrüstscheinwerfer für Wohmobile, dass sind einfache kleine runde Scheinwerferlinsen. Die könnte man natürlich auch verbauen, würde aber sicherlich nicht so toll aussehen.
Und die Option, dass frühere Fahrzeuge mit Xenon keine SWRA und ALWR benötigten ist vorbei. Es gilt nämlich das Einbaudatum und nicht die EZ des Fahrzeuges.
Viele Grüße und heiße Diskussionen
Zyklone
PS: Schaut auch mal unter der Fa. Badcar nach, da gibt es auch legale Umrüstungen (sauteuer). Die haben einen Golf 2 auf Xenon erfolgreich umgerüstet. War seinerzeit im TV.
Zitat:
Original geschrieben von Zyklone
Ein DE-Scheinwerfer kann man schon umbauen. Habe selbst in die DE-Scheinwerfer von einem A3 die Original-Xenon-Linsen verbaut. Aber richtig mit Aluminiumadaptern verschraubt. Außerdem ist alles richtig mit Gummdichtungen abgedichtet. Auch die Kabeldurchführungen, da die Vorschaltgeräte außen liegen.
Damit ist die Sache aber schonwieder illegal. Denn jegliche Änderung an einem bauartgeprüften Bauteil ist verboten - ganz egal wie professionell Du den Umbau gemacht hast. Ich persönlich hätte ja auch nix gegen einen solchen Umbau wenn er wirklich Hand und Fuß hat. Aber der Gesetzgeber sieht das nunmal anders.
Einziger Notanker den Du haben könntest: Manche Hersteller prüfen ihre Scheinwerfer auf BEIDE Leuchtmittel. Dann müsste auf dem Scheinwerfer aber neben dem "HC" auch "DC" stehen.
HC steht für Halogenleuchtmittel
DC steht für Xenonleuchtmittel
ciao
Hallo Leute,
mich würden nun echt mal ein paar Photos interessieren!
Ich kann mir nämlich kaum vorstellen das Tüv oder Dekra das so einfach abnehmen.
Außer der Prüfer hat gerade vorher ein Pfund pflanzlicher Produkte konsumiert😁😁😁
Gruß Redleader
Sehe schon, wieder mal nix in Sachen X....enon.
Bleiben dann noch die Polo6N2 Scheinwerfer für einen 80
Was seil Ihr eigentlich für Lusser??? Habe vor meinen Audi mit Xenon Umbau jetzt!!! (Eingetragen von der DEKRA) einen Rallye Golf besessen mit GELBEN Rallyescheinwerfern!!! Ich sagte GELB!!!! Die habe ich genau so bei unserer DEKRA eingetragen beckommen!!! Wo ist da ein Problem dran??? Alles mit Sondereintragung und Originalteilen von VW und Audi!!! Ist zwar net billig aber damit hat noch nie jemand bei einer Verkerskontrolle was gesagt,sogar in den schweine Bayern wo die Grünen ganz scharf sind!!! Aber wer von euch damit Probleme hat,damit es legal auch geht,sollte doch die Klappe halten und um sich selber kümmern!!! Oder wer hat ein Problem???
Zitat:
Original geschrieben von fordrs6
Oder wer hat ein Problem???
Wenn Du Deine Ausdruckweise nicht umgehend änderst, hast
DUein Problem! Zu Deinem anderen Gefasel sag ich jetzt mal nix - denn das hab ich selbst nach dreimaligem Durchlesen nicht verstanden 🙄
ciao